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Keine Ausgleichszahlung nach EU Verordnung 261/2004 wegen verpaßtem Anschlußflug?

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4 Beiträge 3 Kommentatoren 2.9k Aufrufe
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  • ArminA Offline
    ArminA Offline
    Armin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen,

    ich hatte bei Air-Berlin einen Flug PMI-ALC-DUS gebucht. Abflug ab PMI am 03.09.2012 15.05Uhr Flug AB7862 Ankunft geplant 16:00Uhr in ALC. Weiterflug AB2547 ab ALC 17.00Uhr. Ich checkte pünktlich in PMI ein, bekam für beide Flüge die Bordkarten, das Gepäck wurde durchgecheckt. Aus unerklärlichen Gründen verzögerte sich check in und Abflug soweit daß erst um 16Uhr gestartet werden konnte. Auf meine Bedenken hin angesprochen bezüglich des Anschlußfluges wurde ich vom Bordpersonal beruhigt daß man warten würde. Die Landung in ALC erfolgte um 16.40Uhr. Bis ich das Flugzeug verlassen konnte vergingen weitere 10Minuten. Ich suchte schnell laufend dann das Gate für den Anschlußflug auf und konnte nur noch sehen wie der Anschlußflug nach DUS gerade abgedockt wurde, laut Personal dort war ich 3 Minuten zu spät. Von Air Berlin konnte mir dann erst für den nächsten Tag 16.35Uhr, also 24 Stunden später, ein Weiterflug vermittelt werden. Hotelübernachtung, Verpflegung und Transfer wurde von AB übernommen. Nach meinenn Recherchen im Internet steht mir bei verpaßtem Anschlußflug nach überwiegender Rechtssprechung KEINE Ausgleichszahlung nach o.g. EU-Verordnung zu. Eine Grundsatzentscheidung dazu soll aber beim EuGH anhängig sein.

    Kann mir jemand von Euch seine Erfahrungen diesbezüglich berichten?

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Klick hier    oder auch hier    (von März / April 12).
      Vllt. weiß aber jmd. hier Neueres... 😉

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ArminA Offline
        ArminA Offline
        Armin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke, Kourion, genau diesen Artikel hatte ich auch gefunden. Dennoch werde ich es erstmal schriftlich von AB einfordern. Die Bedingung, rechtzeitig zum Boarding am Gate zum Anschlußflug zu sein, erscheint mir im Zusammenhang mit einem verspäteten Zubringerflug sehr zynisch.

        Gruß Armin

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...was Dir zusteht kannst Du im dafür bereits bestehenden Thread ganz oben nachlesen und dort gerne auch ggf. weitere Fragen dort thematisieren... 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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