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ETI - reicht das so aus?

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  • KarlHaueK Offline
    KarlHaueK Offline
    KarlHaue
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir waren im November in Ägypten und der beheizte Pool - laut Prospekt- war wegen Wartung geschlossen. Die örtliche Reiseleitung hat uns dann mitgeteilt, dass es ein unlösbares Problem darstellt, hat uns jedoch eine Mangelanzeige unterschrieben.

    Zurück in Deutschland hab ich das an die ETI in Deutschland geschickt und die haben uns auch einen Brief geschrieben, dass Sie weitere Infos aus Ägypten anfordern.

    Das ist nun drei Wochen her und nichts ist mehr passiert.

    Einmal wurde uns noch mitgeteilt, dass noch keine Informationen vorliegen.

    Was passiert nun, wenn die vier Wochenfrist nach Urlaubsende rum sind?

    Ist ETI dann fein raus, oder haben Sie mit Ihrem Schreiben, dass Sie unsere Anfrage erhalten haben das erst mal so anerkannt und wir können auf eine Regulierung hoffen?

    Gruß Karl

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • BubileinB Offline
      BubileinB Offline
      Bubilein
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...du hast innerhalb von 4 Wochen reklamiert und das reicht aus. 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • traveller4073T Offline
        traveller4073T Offline
        traveller4073
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Laut Frankfurter Tabelle kannst du bei fehlendem Pool übrigens 20% zurückverlangen!

        Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @KarlHaue
          Maßgeblich zur Wahrung der Fristen ist der Eingang deiner Beschwerde beim Veranstalter, nicht der Zeitpunkt seiner Reaktion oder gar der Regulierung.
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sunshine997S Offline
            Sunshine997S Offline
            Sunshine997
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und da Du sogar eine Eingangsbestätigung vom Reiseveranstalter hast, brauchst du dir keine Sorgen zu machen wegen der Frist.

            Eine Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten (!) ist übrigens normal.

            "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KarlHaueK Offline
              KarlHaueK Offline
              KarlHaue
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              ich habe heute Post von ETI erhalten.

              Sie bieten mir eine Kulanzzahlung von 100,- Euro und zusätzlich einen Reisegutschein von 25 Euro an.

              Laut Frankfurter Tabelle wären es 10 bis 20 Prozent bei dem Problem beheizter Pool nicht verfügbar.

              Die Reise hat in Summe ca. 1000 Euro gekostet, Sie wollen mich quasi am unteren Ende der Tabelle abspeisen.

              Außerdem ist der Reisegutschein für mich nutzlos. Ich werde definitiv nicht mehr mit diesem Verein auf Reisen gehen.

              Was meint Ihr ist taktisch klug und eine höhere Barentschädigung rauszuholen?

              Gruß Karl

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das ist nicht sehr überraschend ... 😉
                Frage: Gab es denn einen nicht beheizten Pool?
                Bei Vorhandensein eines weiteren Pools beträgt dein Anspruch max. 10%.
                Gab es gar keine Möglichkeit zum Schwimmen im Becken, wären bis zu 20% drin - allerdings würde ich wegen dieser Differenz keinen Rechtsstreit auf mich nehmen!
                :?
                Mein Rat: Nimm das Angebot an und Schwamm drüber ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Gabi2001G Offline
                  Gabi2001G Offline
                  Gabi2001
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  ohne RSV würdeich gar nicht dran denken wegen dieser Summe eine Klage anzustrengen und selbst mit macht das wenig Sinn, nimm die 100€, mach nen Haken dran und ärgere Dich nicht weiter.

                  Gabi 2001 ( Franz )

                  man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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