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Führerschein

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Thailand
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  • Harleymaus65H Offline
    Harleymaus65H Offline
    Harleymaus65
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hilfe, was für einen Führerschein brauche ich den in Thailand??? Wir möchten ein Moped oder ein Auto dort mieten unfd ich verstehe es jetzt gar nicht was ich dafür brauche.Oder reicht mein normaler Führerschein im Scheckkartenformat???

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    • herward1H Offline
      herward1H Offline
      herward1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Den Internationalen !

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      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bei den empfehlenswerten International Car Rentals bekommt man ohne den Intl. Führerschein keinen Mietwagen, bei einem Unfall gibt es ohne sehr grosse Probleme.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • horhanH Offline
          horhanH Offline
          horhan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          und den gibt es bei der Führerscheinstelle der jeweiligen Kreisverwaltung.

          Bei mir hat er etwa 17 Euro gekostet. Das sollte es einem schon wert sein.

          35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • salamander1S Offline
            salamander1S Offline
            salamander1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Auf jeden Fall, kein I Führerschein, keine (gültige) Auto-Versicherung 😉 , die Mopeds sind ohnehin nur selten versichert.......

            Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mkfpaM Offline
              mkfpaM Offline
              mkfpa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch wenn es immer und ueberall behauptet wird braucht man, rein rechtlich gesehen, fuer Thailand keinen Internationalen Fuehrerschein.

              Denn Thailand hat die Vienna Convention on Road Traffic von 1968 unterschrieben und einer der Artikeln dieser Convention legt fest:

              2. Contracting Parties shall recognize:
              (a) Any domestic permit drawn up in their national language or in one of
              their national languages, or, if not drawn up in such a language, accompanied by a certified translation;

              Damit reicht legal ein nationaler Fuehrerschein aus z.B. D oder A aus.

              Ob der kleine Angestellte am Mietwagenschalter oder der Dorfpolizist den Text dieser Convention kennt wage ich aber zu bezweifeln und wuerde deshalb lieber trotzdem einen Internationalen Fuehrerschein dabei haben.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • cocolyC Offline
                cocolyC Offline
                cocoly
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #7

                Da das Thema immer wieder aufkommt, hier nochmal der Hinweis des Auswärtigen Amtes:
                "Deutsche Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen sind entweder ein Internationaler Führerschein (in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis) oder eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein."

                Jedoch wird immer wieder diskutiert, welcher internationale Führerschein den der richtige wäre, der von 1926 oder der von 1968?
                Aus diesem Grund hat ein Mitglied einer FB Thailand Gruppe die deutsche Botschaft angeschrieben, welcher Führerschein den nun der Richtige wäre.

                Hier die Antwort:

                Sehr geehrte Damen und Herren,

                unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 11. April 2017, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass keines der genannten Abkommen Anwendung findet.
                Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 wurde von der thailändischen Regierung zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Wann dies erfolgen wird ist leider nicht abzusehen.
                Dem Genfer Abkommen über Straßenverkehr vom 12.08.1949 ist Deutschland nicht beigetreten und findet demnach keine Anwendung.
                Auf den ersten Blick scheint das Internationale Abkommen übe Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 für beide Staaten zwar einschlägig zu sein. Jedoch bekamen wir vom thailändischen Außenministerium im Rahmen einer Verbalnote die Auskunft, dass Thailand keine Vertragspartei des Abkommens sei. Aufgrund dieser Verbalnote kann von einer Anwendung des Abkommens nicht ausgegangen werden.
                Jedoch besteht die Möglichkeit in Thailand einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind:
                1. Ausländeridentitätsnachweis oder Reisepass mit Fotokopie
                2. Wohnsitzbescheinigung oder gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit) mit Fotokopie oder Wohnsitznachweis in Thailand, der von der ausländischen oder internationalen Vertretung ausgestellt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr alt sein.
                3. Ärztliche Bescheinigung, dass der Antragstelle keine gefährlichen Krankheiten bezüglich des Fahrens oder ansteckende Krankheiten hat. Er darf kein Alkoholiker oder Drogenabhängiger und keine Person mit mentalen Problemen sein. Diese Bescheinigung dar nicht älter als ein Monat alt sein.
                4. Gültiger Führerschein mit einer gleichen Kategorie wie beim beantragten Führerschein mit Fotokopie. Falls der Führerschein nicht in englische Sprache ist, muss die Botschaft des Führerscheinausstellungslandes den Führerschein übersetzen oder eine Bescheinigung für den Führerschein in Thai oder in Englisch ausstellen.
                Der Prozess um den Führerschein umzuschreiben gliedert sich wie folgt:
                1. Beantragung mit Unterlagen
                2. Physikalische Prüfung ohne schriftliche und praktische Prüfung
                3. Einstündiges Seminar
                4. Bezahlung der Gebühr und Ausstellung des Führerscheins

                Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
                Mit freundlichen Grüßen
                Im Auftrag
                xxxEigennamen editiertxxxx
                Rechtsreferendar
                Rechts- und Konsularabteilung
                Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bangkok
                South Sathorn Road
                Bangkok 10120
                Tel.: +66(0)2287-9000
                Fax.: +66(0)2285-6232
                E-Mail: rk.referendar1@bangk.auswaertiges-amt.de
                Website: www.bangkok.diplo.de

                Sicherlich bekommt man problemlos mit dem deutschen Führerschein an jeder Ecke einen Roller gemietet, das Problem besteht nur im Falles eines Unfalls, da die Versicherung dann nicht bezahlt, da ohne gültigen Führerschein gefahren wurde.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • TJMJFJT Offline
                  TJMJFJT Offline
                  TJMJFJ
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Beantrage lieber einen Internationalen Führerschein. Der kostet ca. 16 Euro und dauert nur wenige Tage. Antrag im Internet ausdrucken, ausfüllen, ein Biosymetriches Foto, Personalausweis, Führerschein in Kartenform, ca. 16,00 Euro und ab zur Führerscheinstelle.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • cocolyC Offline
                    cocolyC Offline
                    cocoly
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich brauch keinen, da ich nicht vorhabe, da Auto zu fahren.

                    Dies war lediglich eine Info, dass obwohl der deutsche bzw beide internationalen Führerscheine von den Vermietern anerkannt wird, dies eine Versicherung im Falle eines Unfalls jedoch nicht tut, da du für die Versicherung ohne Führerschein gefahren bist.

                    Ich weiß, dass das vielen egal ist und man dann erst das Jammern anfängt, wenn mal was passiert ist.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von bernhard707
                      #10

                      Nicht ganz richtig cocoly, und spätestens an
                      "2. Wohnsitzbescheinigung oder gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit) mit Fotokopie oder Wohnsitznachweis in Thailand, der von der ausländischen oder internationalen Vertretung ausgestellt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr alt sein."
                      würde jedes Unterfangen scheitern als Reisender in Thailand ein Auto zu mieten.
                      Ich hatte in Thailand vor einigen Jahren einen Unfall mit Schäden sowohl an meinem Mietwagen als auch am beteilgten einheimischen Fahrzeug.
                      Ich war zwar an dem Unfall nicht schuld, aber die Schuldfrage ist bei Unfällen mit Farang für die Polizei in Thailand eher sekundär, die Police Officer hat lediglich mein Intl. Führerschein und die bei meinem Miewagen inkludierte Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne SB interessiert, die nach Begutachtung der Schäden durch einen Beauftragten der Versicherung die Übernahme der Kosten bestätigt hat.
                      Edit:
                      Ach ja vergessen, natürlich musste ich als Farang am nächsten Tag in der Police Station wegen des Unfalls noch eine Geldstrafe von 400 Baht bezahlen

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                      bernhard707B 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • RostnagelR Offline
                        RostnagelR Offline
                        Rostnagel
                        Bekannter Forentroll Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von Rostnagel
                        #11

                        UM das endlich mal für alle zu klären, die nur im Urlaub dort mal ein Auto mieten wollen:

                        Man braucht keinen Internationalen Führerschein - weder bei der Anmietung noch zum Fahren!

                        Man braucht aber natürlich den normalen Führerschein für das Fahrzeug, das man führen will - analog zu Deutschland. Selbstverständlich muss man diesen bei der Anmietung vorlegen, dieser wird auch kopiert.

                        Bei einer Straßenkontrolle interessiert sich im Normalfall keiner für den Führerschein, man kann ja eine Kopie ins Auto legen oder den Originalführerschein mitführen.

                        Sollte ein wirklich schwerwiegender Unfall passieren, dann muss man in Zweifelsfall eine amtliche Übersetzung des Führerscheins anfertigen lassen (und nichts anderes ist ein internationaler Führerschein).

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von bernhard707
                          #12

                          Eben, die nur dreijährige Gültigkeit eines Intl. FS ist zwar bescheuert, der erforderliche Zeitaufwand ärgert mich allerdings mehr als die paar Schleifen für die Ausstellung, erspart aber mögliche Diskussionen bei manchen Car Rentals und völlig überflüssige in meinem geschilderten Beispiel mit Police Officers.

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          chriwiC 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B bernhard707

                            Eben, die nur dreijährige Gültigkeit eines Intl. FS ist zwar bescheuert, der erforderliche Zeitaufwand ärgert mich allerdings mehr als die paar Schleifen für die Ausstellung, erspart aber mögliche Diskussionen bei manchen Car Rentals und völlig überflüssige in meinem geschilderten Beispiel mit Police Officers.

                            chriwiC Offline
                            chriwiC Offline
                            chriwi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @bernhard707 sagte:

                            ... die nur dreijährige Gültigkeit eines Intl. FS ist zwar bescheuert,

                            In Ö sogar nur ein Jahr! Reine Geldmacherei.

                            Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                            Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
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                              mkfpa
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Rostnagel

                              Falls du noch einen der Rosa Führerscheine hast ist deine Aussage rechtlich korrekt. Ich würde mich aber, selbst damit, auf keine Diskussion mit einem Thailändischen Polizisten einlassen. Jede andere Form des Führerscheins aus D und A ist legal in Thailand nicht gültig, denn in der entsprechenden Konvention steht dummerweise "Rosa" als zulässige Farbe drin.

                              Und viel Spaß, nach einem schwerwiegendem Unfall, auf die schnelle eine beglaubigte Übersetzung zu organisieren.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Mein neuer österr. Plastikführerschein ist ...
                                ...
                                ...

                                rosa!!! 😄

                                Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • mkfpaM Offline
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                                  mkfpa
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Uii, dann sollte der Ok sein. Würde mich aber trotzdem auf keine Diskussionen einlassen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • cocolyC Offline
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                                    cocoly
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Gern nochmal zum Verständnis, es ging nicht darum, ob ich ein Auto oder Roller mieten kann, den Roller bekomme ich je nach Vermieter sogar ohne Führerschein!

                                    Es geht um den Versicherungsfall, also wenn ein Unfall passiert.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • bernhard707B bernhard707

                                      Nicht ganz richtig cocoly, und spätestens an
                                      "2. Wohnsitzbescheinigung oder gültige Arbeitserlaubnis (Work Permit) mit Fotokopie oder Wohnsitznachweis in Thailand, der von der ausländischen oder internationalen Vertretung ausgestellt wird. Dieser Nachweis darf nicht älter als ein Jahr alt sein."
                                      würde jedes Unterfangen scheitern als Reisender in Thailand ein Auto zu mieten.
                                      Ich hatte in Thailand vor einigen Jahren einen Unfall mit Schäden sowohl an meinem Mietwagen als auch am beteilgten einheimischen Fahrzeug.
                                      Ich war zwar an dem Unfall nicht schuld, aber die Schuldfrage ist bei Unfällen mit Farang für die Polizei in Thailand eher sekundär, die Police Officer hat lediglich mein Intl. Führerschein und die bei meinem Miewagen inkludierte Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne SB interessiert, die nach Begutachtung der Schäden durch einen Beauftragten der Versicherung die Übernahme der Kosten bestätigt hat.
                                      Edit:
                                      Ach ja vergessen, natürlich musste ich als Farang am nächsten Tag in der Police Station wegen des Unfalls noch eine Geldstrafe von 400 Baht bezahlen

                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Meinen Beitrag von gestern hast du gelesen
                                      @bernhard707 sagte:

                                      ...die Police Officer hat lediglich mein Intl. Führerschein und die bei meinem Miewagen inkludierte Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ohne SB interessiert, die nach Begutachtung der Schäden durch einen Beauftragten der Versicherung die Übernahme der Kosten bestätigt hat...

                                      und idealerweise auch verstanden ...?

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #19

                                        cocoly,

                                        Bei lokalen Anbietern bekommst du auch Autos ohne Führerschein. Ohne Internationalen würde ich in Thailand aber noch nicht mal ein Fahrrad fahren.

                                        bernhard707
                                        Bei mir wollten die Polizisten gar keinen Führerschein sehen als mich eine Thai Mutti, mit ihrem Roller, von hinten abgeschossen hatte. Die wollten nur wissen wie viel Geld ich für den Schaden am Auto haben möchte.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #20

                                          Der Thai Pappa, der aus einer Seitenstrasse mit seinem Roller in meine Fahrertür und den Chromschweller meines Suzuki Vitara eingeschlagen ist wurde von der Crew einer Dive-Agency gegenüber erst mal unter meinem Auto rausgezogen, notdürftig verbunden, auf die Ladefäche ihres Pick-Up gelegt und in die Krankenstation in Ban Saladan gebracht.
                                          Der war schon gar nicht mehr da als die Polizei angerollt kam, das weitere Prozedere wie geschildert.

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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