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Storno zurückfordern - wie?

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  • Georg HonoldG Offline
    Georg HonoldG Offline
    Georg Honold
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wie weise ich einem Reiseveranstalter nach, daß ihm durch meinen Rücktritt kein Schaden entstanden ist?
    Der Fall: Aus persönlichen Gründen bin ich von einer Pauschalreise zurückgetreten, mußte daher 25 % des Reisepreises als Storno bezahlen. Der Reiseveranstalter konnte diese Reise anschließend nochmals verkaufen (Nachweis durch die Vakanzliste des Hotels). Daher sind dem Reiseveranstalter sicher geringere Kosten als 25 % des Reisepreises (oder wahrscheinlich keine) entstanden. Er weigert sich aber, mir die Stornokosten zurückzuerstatten.
    Was kann ich tun?

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    • dastoD Offline
      dastoD Offline
      dasto
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Waren die Stornokosten so in den AGBs aufegführt?
      Wenn ja bin ich der Meinung, hast du keine Chance..

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Online
        KourionK Online
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Siehe Satz in den AGB: "Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen... "

        Und hier gibt's bereits einen längeren Thread zu dem Thema:  Klick hier    😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Chancen? ...unterhalb von 0,0%!

          Begründung:
          Du hast keinerlei Chance eine rechtlich relevante Beweisführung zu erbringen - und genau die müßtest Du(!) leisten! Eine Vakanzliste des Hotels zählt definitiv nicht!

          Sollte sich der RV nicht aus irgendeiner göttlichen Fügung kulant zeigen (Kulanz ist übrigens ausdrücklich freiwilliger Natur und kann nicht "erzwungen" werden), ist das Geld weg.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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