Nichtraucherzimmer extra angeben?
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Hallo,
erst Weihnachten im Maritim Köln so passiert. Wir bekamen ein Raucherzimmern und weil das ekelhaft stank, reklamiert. An der Rezeption sagte man lediglich, wir hätten ein Nichtraucherzimmer bei Buchung angeben müssen. Tatsächlich sind aber Reisewünsche eher unverbindlich.
Ist das wirklich so, dass man heutzutage Nichtraucherzimmer extra angeben muß, aber welchen Rechtsanspruch hat man darauf? Weiß ich, ob mein Reiseveranstalter den Wusch so weitergibt? -
Ich gebe stets bei Hotelbuchungen innerhalb Dt.s Raucher- und auch schon mal (falls mit Nichtrauchern unterwegs) Nichtraucherzimmer an.
Die Zimmer wurden wie gebucht zugewiesen.Was meine Urlaubsdestinationen betrifft, so ist dies nicht notwendig, da i. d. R. auf den Zimmern nicht geraucht werden darf - auf dem Balkon ja.
Inwieweit du einen Rechtsanspruch auf ein Nichtraucherzimmer hast, wenn diese Angabe bei deiner Buchung fehlt, kannst du auch im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" erfragen.

Wenn du befürchtest, dass der RV deinen Wunsch nicht weiterleitet, solltest du dich bezüglich deines Wunsches zusätzlich mit dem Hotel in Verbindung setzen.
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Ob dir das der Reiseveranstalter im Vorfeld zusagen kann, ich meine Nein .
Evtl. als unverbindlicher Kundenwunsch .
Ich würde im Vorfeld eine e-mail ans Hotel schreiben.
Oder bei Ankunft an der Rezeption darum bitten.Übrigens ...
Wir schreiben immer im Vorfeld eine freundliche e-mail ans Hotel und bitten explizit um ein Raucherzimmer
in guter Lage .
Und unserem Wunsch wurde bisher immer entsprochen .
Probiers doch auch so . -
Hallo,
das mit dem Hotel direkt anschreiben mag funktionieren, einen Nachweis hat man aber nicht. Ich hatte es auch schon erlebt, dass meine Reisewünsche nicht übermittelt wurden, dabei war es nur ein Doppelbett statt 2 Einzelbetten. Ist man denn der Willkür der Hotels ausgeliefert?Ich finde es nur befremdlich, dass heutzutage Nichraucher überall geschützt werden sollen, aber das in den Hotels nicht durchsetzbar ist? Wohlgmerkt, handelte es sich hierbei um ein deutsches renomiertes Hotel!
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Wenn es sich um ein solches Hotel handelt, wird in der Regel dem Wusch auch Folge geleistet. Bekommt man oft auch schon mit der Buchungsbestätigung vom Hotel mit geteilt. Falls man das Hotel direkt bucht. Wenn nicht direkt gebucht dann siehe Vorschreiber. Also erst mal warten mit dem befremden
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Im übrigen sind Hotels durchaus verplichtet je nach Verfügbarkeit ein Nichtraucherzimmer auf Wunsch bereit zu stellen ( aber es muß eben bestellt werden ) und in guten Hotels ist es eher selten das überhaupt noch in den Zimmern geraucht werden darf. Ansonsten hilft nur ein anderes Hotel. -
@hf40
die sogenannten nichtrauchrschutzgesetze bestehen bisher auf landesebene.
in jedem bundesland gilt es zwar, wird aber unterschiedlich ausgestaltet.
von daher ist es auch schwierig, eine einheitliche lösung bzgl. der hotels zu finden, denn es kommt vermutlich drauf an, in welchem bundesland das hotel steht.
in hotels selber haben die hoteliers das hausrecht.
sie können dir das rauchen auf dem zimmer erlauben, oder nicht.
das ist das schwierige daran.
es gibt daher auch unterschiedliche auslegungsvarianten: bei einem hotel muß man explizit ein nichtraucherzimmer verlangen, beim anderen ein extra raucher zimmmer, beim nächsten darf gar nicht geraucht werden.und so unterschiedlich, wie es in den einzelnen bundesländern ist, ist es auch in den einzelnen urlaubsdestinationen.
wem es arg stinkt, sollte sich über das dortige nichtraucherschutzgesetz vorab informierenerkundigen. -
@hf40
"Ist man denn der Willkür der Hotels ausgeliefert?"Nein, ich war bisher noch nie der "Willkür" ausgeliefert.

Wenn ich ein Hotel über ein Hotelportal bzw. über das Hotel selbst buche, erhalte ich unmittelbar nach getätigter Internetbuchung die Buchungsbestätigung per Mail, auf der vermerkt ist, dass ich ein Raucherzimmer (oder Nichtraucherzimmer) in ruhiger Lage oder wo auch immer gebucht habe... was ich stets bei meiner Ankunft dann auch vorfand.
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persönliche erfahrungen, und mögen sie noch so regelmäßig vorgekommen sein, bieten eher seltenst eine grundlage zur ableitung gesetzlicher ansprüche.
und ja, dadurch, dass jedes bundesland die ausgestaltung des gesetzes anders auslegt, ist man mehr oder weniger der willkür ausgesetzt.
man kann in einem kleinen familienhotel einen paffenden besitzer vorfinden, der vermutlich relativ wenig für die belange eines nichtrauchers übrig haben wird.
man kann an eine große hotelkette gelangen, die nur auf wunsch raucherzimmer anbieten.
man kann aber auch auf hotels stoßen, die nur auf wunsch nichtraucherzimmer anbieten.
es kommt eben immer auf die ausrichtung des anbieters an. -
@modiho
"wird in der Regel dem Wunsch auch Folge geleistet. Bekommt man oft auch schon mit der Buchungsbestätigung vom Hotel mit geteilt. Falls man das Hotel direkt bucht..."... oder falls über ein Hotelportal. So ist es. Steht auf der Buchungsbestätigung.

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hf40:
Ich hatte es auch schon erlebt, dass meine Reisewünsche nicht übermittelt wurden, dabei war es nur ein Doppelbett statt 2 Einzelbetten. Ist man denn der Willkür der Hotels ausgeliefert?
das kann durchaus mal passieren, sofern die "wünsche" auch wirklich reine wünsche sind und mit den vertraglich vereinbarten austattungsmerkmalen des hotels kollidieren.
dann heißt es, man kann, aber muß nicht. sollte es anders kommen, besteht kein rechtsanspruch.
soll heißen: wenn du meerblickzimmer mit kingsize bett und kühlschrank gebucht hast, müssen diese austattungsmerkmale vor ort auch vorhanden sein.
ist kein kühlschrank vorhanden, besteht ein grund zur berechtigten reklamation.wenn das hotel explizit doppelzimmer mit einzelbetten ausweist, müssen diese auch vorhanden sein. wenn du doppelzimmer buchst und deine buchungsstelle schreibt: der kunde hätte gerne, wenn möglich, zwei getrennte betten, ist das ein entgegenkommen des hotels, dass den wünschen nachkommen kann, aber nicht MUSS.