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Umbuchungsgebühren

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • Tim_87T Offline
    Tim_87T Offline
    Tim_87
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe am 12. März eine Reise in die Türkei gebucht.
    Zeitraum 02.10.2013 - 09.10.2013
    Jetzt hat mein Chef für diese Zeit ein Urlaubssperre verhängt.
    Somit habe ich den Zeitraum für eine Änderung angefragt 30.08. - 14.09. (außerhalb der Urlaubssperre)
    Ich habe eine ganzjahres Reiserücktrittsversicherung 01.03.2013 - 01.03.2014
    Die Rücktrittsversicherung kommt laut Vertrag auch für Umbuchungsgebühren auf.
    Die Info in welcher Höhe die ausfallen steht noch aus. Die Dame am Telefon sagte das aufgrund der, zu diesem Zeitraum, stehenden Ferienzeit die Kosten bis zu 200,--€ p. Person ausfallen könnten.

    Jetzt meine Frage:
    Übernimmt meine Versicherung die kompletten Gebühren oder gibts da eine Bemessungsgrenze? Habe da wirklich keine Erfahrung und freue mich über jede hilfreiche Info von Euch.

    Danke! ❓

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Willkommen im Forum 😄
      Ob Deine Versicherung die gesamten Stornokosten übernimmt oder Du eben einen Teil davon selber tragen mußt, kannst Du in den AGB Deiner Versicherung nachlesen.
      Hier unterscheiden sich einige Versicherungen (max. Reisepreis pro Person, Eigenbeteiligung bei Storno/Umbuchung, etc.) und somit kann man keine allgemeine "Info" dazu abgeben. 😉

      Nachtrag:
      Da es keine reiserechtliche Fragestellung ist wurde der Thread entsprechend verschoben.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • gessi66G Offline
        gessi66G Offline
        gessi66
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich denke die Frage kann dir niemand richtig beantworten. So wie Curiosus schon schrieb, das kann von Versicherung zu Versicherung anders sein.
        Ausserdem sollte man denke ich auch nicht die Mehrkosten von ca. 200 € pro Person (da eine teurere Reisezeit) nicht mit der Umbuchungsgebühr verwechseln. Diese dürfte nämlich bei den meisten Veranstaltern soweit es keine X-Veranstalter sind, wesentlich geringer ausfallen. Oftmals fällt gar keine Gebühr an, wenn die Reise teurer wird.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • abhollA Offline
          abhollA Offline
          abholl
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Müsste nicht die Kosten für die Umbuchung Dein Chef übernehmen, da er sie durch die überraschende Urlaubssperre verursacht hat?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Domino27D Offline
            Domino27D Offline
            Domino27
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich seh das auch wie Abholl, wenn Dein Urlaub genehmigt war und dann hinterher die Urlaubssperre kommt, dann sollte die Mehrkosten die Firma übernehmen.
            Egal ob Umbuchungsgebühren oder saisonal bedingte Mehrkosten.

            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kiotariK Offline
              kiotariK Offline
              kiotari
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Jetzt hat mein Chef für diese Zeit ein Urlaubssperre verhängt."

              So einfach kann es sich der Chef nicht machen.Er muß die Urlaubssperre begründen.
              Das wird er aber nach der gängigen Rechtssprechung kaum können .
              klick

              Ich würde zu einem FA für Reiserecht gehen .Vielleicht hilft schon ein netter Brief von dem an den AG um ihn eines Besseren zu belehren.

              LG

              Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • shippyslyS Offline
                shippyslyS Offline
                shippysly
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                da wäre der FA für Arbeitsrecht wohl der bessere Ansprechpartner...

                Aber bevor man die Keule Anwalt auspackt ist wohl das direkte Gespräch mit dem AG zu bevorzugen. Vielleicht ist ja auch ein Betriebsrat im Haus...

                Alle diese Massnahmen setzen jedoch voraus, dass der Urlaub zuvor auch genehmigt wurde...

                -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ...erstens das und zweitens will man es sich mit dem Chef auch nicht unbedingt verderben.

                  Was mich ein wenig umtreibt, gibt es wirklich Reisekostenrücktrittsversicherungen, die Umbuchungsgebühren aufgrund von Urlaubssperren abdecken 😱

                  Ich sehe es eher wie @gessi, die 200€ werden eher der "besseren" Reisezeit geschuldet sein, als Umbuchungsgebühren. Vielleicht sollte sich TO nochmal mit dem Veranstalter in Verbindung setzen...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • carofeliC Offline
                    carofeliC Offline
                    carofeli
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Bei der ELVIA-Jahresrücktrittsversicherung habe ich z.B. das gefunden:

                    3. Umbuchungsgebühren-SchutzErstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis
                    € 50,- je versicherter Person / Objekt, wenn bis zu 42 Tage vor Reisebeginn umgebucht wird.

                    ...evtl. trifft das so oder ähnlich ja zu.

                    Unter www.arbeitsrecht.de hab ich das gefunden:

                    Der Arbeitgeber hat bei der Erteilung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (§ 7 I S. 1 BUrlG).

                    Der Urlaubswunsch ist lediglich dann nicht zu berücksichtigen bei entgegenstehenden

                    • dringenden betrieblichen Belangen (z.B. unvorhergesehener Personalengpass, unerwarteter Auftragseingang, Hauptsaison);

                    • Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtpunkten Vorrang verdienen (z.B. Schulferien bei schulpflichtigen Kindern, Abhängigkeit vom Urlaub des Partners, besondere Erholungsbedürftigkeit).

                    Ob der Fragesteller den Urlaub bereits beantragt und auch genehmigt bekommen hat, ist nicht eindeutig....lediglich dass er gebucht hat und dann für den Zeitraum eine Urlaubssperre verhängt wurde.

                    Ich würde aber auch erstmal beim Chef höflich anfragen, evtl. gewährt er eine Ausnahme.

                    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
                    Voreingenommenheit.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Domino27D Offline
                      Domino27D Offline
                      Domino27
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @Tim_87
                      Wie ist denn der Fall nun ausgegangen?

                      Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • strawberryhillS Offline
                        strawberryhillS Offline
                        strawberryhill
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        wenn dein RB kulant ist, verlangen sie keine umbuchgsgebühren. für was auch? ein klick, die reise und flug stornieren, ein zweiter klick: die neue reise zu buchen..

                        den gebuchten flug + hotel verkaufen die locker wieder zu höheren preisen (wär ja erst im oktober)!

                        kann da gscheit reden, weil wir OHNE reiserücktrittsversicherung ZWEI tage vor abflug aus familiären gründen die pauschalreise storniert haben und dann für 2 monate später dasselbe hotel + flug wieder gebucht haben. auch bei den stornokosten (2tage vor abreise!) waren die kulant, die haben den flug noch verkauft und wir hatten mnimale stornogebühren von ca. 70 €!

                        08.01.-22.01.2018 DomRep
                        Juni 2018 Gardasee
                        Aug. 2018 Ibiza
                        Sep. 2018 Mallorca
                        Januar 2019 Punta Cana

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • itsbetterinthebahamasI Offline
                          itsbetterinthebahamasI Offline
                          itsbetterinthebahamas
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Es steht und fällt auch immer mit dem Reiseveranstalter und Reisebüro. Wir hatten auch mal den Fall, daß sich die Hotelbewertung eines von uns gebuchten Hotels dermaßen verschlechtert hatte, daß wir diese Reise auf keinen Fall mehr antreten wollten. Hierbei zeigte sich in unserem Fall alltours sehr verständnisvoll und entgegenkommend und gab uns für eine kostenlose Stornierung nur die Vorgabe, eine neue Reise zu buchen
                          die im Preis höher liegt. Die neu gebuchte Reise war wirklich nur im untersten, zweistelligen Bereich teurer und es hat alles ohne Probleme geklappt.

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