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Todesfall während der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • IbinfurtI Offline
    IbinfurtI Offline
    Ibinfurt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo mein Schwager ist während seines 3 monatigen Aufenthalts in Thailand verstorben. Gibt es die Möglichkeit die nicht genutzten Tage sowie Rückflug usw. erstattet zu bekommen?

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • abhollA Offline
      abhollA Offline
      abholl
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bei manchen Fluggesellschaften ist das möglich, steht in den jeweiligen Beförderungsbedingungen.
      Wegen der Übernachtungen könnte schwierig sein, im Hotel evtl nach Verhandlungen, wenn er z.B. ein Apartment gemietet hatte, dann sicher nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • IbinfurtI Offline
        IbinfurtI Offline
        Ibinfurt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für die Antwort. Die Problematik ist das dies eine bei einem Reisebüro gebuchte Reise war. Aber vielleicht weis jemand etwas?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • MühlengeistM Offline
          MühlengeistM Offline
          Mühlengeist
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Reiseabbruchversicherung? Könnte evt. greifen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • abhollA Offline
            abhollA Offline
            abholl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Auch im Reisebüro können unterschiedliche Bausteine gebucht worden sein, nicht nur Pauschalreisen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wenn jemand Bausteine gebucht hat, ist es Kulanzsache des Reiseveranstalters, ob er für nicht in Anspruch genommene Leistungen im Todesfall eine Rückzahlung tätigt. Jedenfalls besteht meines Wissens nach kein gesetzlicher Anspruch.

              Ist eine Reiseversicherung für die Reise abgeschlossen worden, muss überprüft werden, ob und zu welchen Bedingungen möglicherweise eine Reiseabbruchversicherung inbegriffen wäre, die für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Ersatz bietet.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • IbinfurtI Offline
                IbinfurtI Offline
                Ibinfurt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Danke für Ihre Antworten. Da keine Versicherung bestanden hat werden wir es auf Kulanz beim Veranstalter versuchen. Nochmals vielen Dank!

                1 Antwort Letzte Antwort
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