Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Unerwarteter Flugsicherheitsmangel
  6. Unerwarteter Flugsicherheitsmangel

Unerwarteter Flugsicherheitsmangel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3 Beiträge 3 Kommentatoren 4.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • dicker99D Offline
    dicker99D Offline
    dicker99
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich hatte einen Flug nach Cuba gebucht. Er sollte am 08.12.2012 um 15.05 Uhr starten.
    Es gab Probleme, die Informationen waren mehr als mangelhaft. Der Flug konnte nicht starten, es wurde auf ein Ersatzteil gewartet. Das Flugzeug startete dann am 09.12.2012 um 7.30 Uhr. Eine Hotelübernachtung war organisiert.
    Ich habe die übliche Erstattung von 600,-- EUR geltend gemacht. Die Fluggesellschaft macht einen "unerwarteten Flugsicherheitsmangel" geltend und bietet als "Kulanz" 250,-- EUR an, bei Kostenaufhebung.
    Soll ich das Angebot annehmen oder ist die Rechtslage so eindeutig, dass ich auf dem Klagewege mit den vollen 600,-- EUR rechnen kann?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Sunshine997S Offline
      Sunshine997S Offline
      Sunshine997
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Was ist denn ein "unerwarteter Flugsicherheitsmangel"?

      Eine vornehme Umschreibung für "technisches Problem"?

      Wenn ja, stehen Dir die EUR 600,- zu. Dass die Airline ohne Klage zahlt, ist aber unwahrscheinlich.

      Wenn ein Sturm über dem Atlantik schuld war, stehen sie Dir nicht zu, denn das wäre "Höhere Gewalt".

      Aber wenn die Airline freiwillig EUR 250,- anbietet, dann war es bestimmt ein technischer Defekt ... und da der, egal wie unerwartet er auftritt, in den Verantwortungsbereich der Airline fällt, muss sie die EUR 600,- zahlen.

      "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hier passt die Frage bestens hinein!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        Antworten
        • In einem neuen Thema antworten
        Einloggen
        • Sortiert nach
        • Älteste zuerst
        • Neuste zuerst
        • Meiste Stimmen

        • 1 von 1
        Reiseforum Service
        • RSS-Feed abonnieren
        • Verhaltensregeln im Reiseforum
        • Reiseforum Hilfe
        • Forensuche
        • Aktuelle Themen

        • Inhalte melden
        • Veranstalter AGB
        • Nutzungsbedingungen
        • Datenschutz
        • Privatsphäre-Einstellungen
        • AGB
        • Impressum
        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
        • Erster Beitrag
          Letzter Beitrag