Bewertung Stornierungs-Verhalten Hotels
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Hallo Freunde,
mir ist was Doofes passiert. Ich hatte für eine Städtereise mit Freunden zwei Doppelzimmer im Forellenhof in Detmold über eine Buchungsplattform mit Kreditkarte gebucht. 14 Tage vor dem Termin musste ich wieder stornieren, weil einer der Freunde einen wichtigen Termin übersehehn hatte. Wegen der Stornierungsgebühren sollte ich mich mit dem Hotelier in Verbindung setzen, teilte die Buchungsplattform Hotel.de mir mit. Der Hotelier wollte aber nichts nachlassen. Im Gegenteil. Am selben Tag noch hat er den gesamten Betrag (immerhin 440 €) von der Kreditkarte eingezogen. Trotz Mahnung will er auch nichts mehr davon herausgeben. Ich werde nun vor Gericht gehen müssen, um wenigstens einen teil wieder zu bekommen.
Zusätzlich möchte ich aber gerne andere Reisende vor dieser Buchungsfalle warnen. Abhängig von der Buchungsplattform, der Zimmergröße und der Saison wird nämlich versteckt im Kleingedruckten, bzw hinter einem Info-Buttons auf diese Hinterhältigkeit hingewiesen. Aber um das zu realisieren muss man schon sehr ausgeschlafen sein. Ihr könnt das ja mal ausprobieren. Man vermutet ja garnicht solche unzeitgemäßen Bestimmungen. Vor allem wenn es nicht durchgängig angegeben ist.
Die meisten Hotelbewertungsplattformen erlauben nur Bewertungen, wenn man in dem Hotel übernachtet hat. Das war hier gerade nicht der Fall. Dennoch muss man die anderen vor solchen Fallenstellern warnen!
Kann mir einer etwas raten? -
Hi,
der von dir so benannte "Info-Button" - führt er zu den AGB und damit zu den Stornobedingungen des Hotels ?
Oder was ist dort vermerkt ? War deine Buchung vllt. eine Art Hot-Deal = auf jeden Fall zu bezahlen / kein kostenfreies Storno möglich ? -
Die AGBs sollte man nicht nur akzeptieren, sondern vorher auch mal lesen. Eine "Warnung" ist vollkommen unangebracht, da eben bestimmte Buchungsoptionen bei einigen Portalen/Hotels nicht stornierbar sind.
Also einfach unter Lebenserfahrung abhaken. Gleiches übrigens auch, wenn eine Abmahnung bei Dir eingeht, denn Unterstellungen wie "Fallensteller" und "Hinterhältigkeit" können juristische Schritte nach sich ziehen. Das Internet ist nun einmal kein rechtsfreier Raum.

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Ja, ich rate Dir die Stornobedingungen zu lesen, bevor Du sie akzeptierst.
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@wassermann
ein herzliches willkommen an dich im forum von holidaycheck.ich habe gerade mal eine probebuchung auf besagter seite für besagtes hotel durchgespielt.
dort erscheint unter den reisedaten folgender satz:"Ratenbeschreibung:BestpreisBuchungs- und Stornierungsbedingungen:Eine Stornierung ist bis 14 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich. Es gilt die Ortszeit des Hotels."
stand der bei deiner buchung da auch? und wenn ja, hast du screen shots gemacht?sollte das der fall sein, würde ich dir empfehlen, dir einen rechtsanwalt zu suchen und den um rat zu fragen.
auch bei holidaycheck kannst du übrigends nur eine bewertung für ein hotel abgeben, wenn du dort selbst übernachtet hast.
@curiosus
in diesem fall nützt der blick in die agb leider sehr wenig.
denn dort steht nur allgemeines. es wird auf die besonderen stonobedingungen im buchungsvorgang hingewiesen. diese besagen, dass bis zum anreisetag kostenfrei storniert werden kann.
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Es kommt natürlich darauf an, was Wassermann gebucht hat. Auf jeden Fall gilt aber: Wer lesen kann (und dies auch tut), ist klar im Vorteil.
Ich habe vor 30 Jahren mal Rechtsanwalts- und Notargehilfin gelernt. Der beste Rat, den mir mein damaliger Chef gegeben hat, war, dass ich alles lesen soll, was ich unterschreibe. Das gilt heute natürlich auch für entsprechende Klicks im Internet und zwar sowohl für die AGB als auch die Bestimmungen im jeweiligen Einzellvertrag.
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@shippysly
echt? wie ist denn dann ??? -
Wir haben den Thread an CQA(Content) weitergegeben.Die die Kollegen werden die Bewertung von shippysly zunächst offline nehmen und fassen nach. Der Verfasser wird gebeten, uns den Hotelaufenthalt zu belegen.
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Malini:
Darum sind ja auch manche Bewertungen mit "Nachweis erbracht" gekennzeichnet, und andere wiederum nicht...
Ich gebe nur Bewertungen ab, wenn ich dort auch genächtigt habe. Dennoch gebe ich mir nicht so viel Mühe und reiche auch einen Nachweis ein. Aus Deinem Beitrag liest es sich, als wäre das dann alles Fakes (keine Unterstellung an Dich - liest sich nur irgendwie so raus)
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darf man jetzt hier nur noch Bewertungen abgeben, wenn man über Holidaycheck gebucht hat?
Dann bitte neben der Hotelbewertung (wobei dabei steht Nachweis erbracht) auch meine Bilder zu dem Hotelaufenthalt Mercure Hamburg City, meine Bewertung zum El Mouradi in Port El Kantaoui nebst den dazugehörigen Bildern (wobei dabei steht Nachweis erbracht) und die Bilder des Serenity Makadi einer intensiven Prüfung unterziehen.
Ich entschuldige mich bereits an dieser Stelle, dass ich auf einen Fehler(!?!) im Bewertungssystem aufmerksam gemacht habe...
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Rubin9999,
bitte nichts in meinem Kommentar hinein interpretieren! :?
Ich bezog meine Aussage lediglich auf das "Gespräch" von shippysly und lexilexi auf der vorherigen Seite, um lexilexi zu verdeutlichen, dass man eben durchaus bei HC bewerten kann, ohne zwingend über HC gebucht zu haben...
Das hat mit "Fakebewertungen" m. E. wenig zu tun...
Darüber hinaus sind meine 60 Hotelbewertungen auch alle "ohne Nachweis", obwohl ich selbstverständlich in den Hotels übernachtet habe...
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Sorry Günter,
mk116 hat lediglich darauf hingewiesen, dass es Bewertungen von Personen gibt, die offensichtlich nicht im Hotel übernachtet haben - Nutzungsbedingungen hin oder her...
Von shippyslys Bewertung war in diesem Zusammenhang nicht die Rede!