Abflug nachts, wann muss man aus Hotel auschecken?
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Also wenn eine Pauschalreise gebucht worden ist, dann teilt euch der RV meist 2 Tage vor Abflug die Uhrzeit eurer Abholung vom Hotel mit.
Dementsprechend wäre es sicherlich gut 15-30 min vor der angegebenen Zeit euer , Zimmer zu räumen und auszuchecken.
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Willkommen im Forum !
Meistens wird man 2-4 h vor Abflug -je nach Entfernung zum Flughafen /Anfahrt anderer Hotels- abgeholt .
Du kannst Dir Dir Zeit lassen beim Ausschecken da Du Dein Zimmer eigentlich bis Mittags
12 Uhr gebucht hast .Aber da bist Du wahrscheinlich schon wieder zu Hause .
Empfehle Dir aber schon am Abend des 05.09. an der Rezeption falls nötig die letzten Rechnungen zu bezahlen .
Kurz bevor der Abholbus kommt brauchst Du dann nur noch den Zimmerschlüssel abzugeben .LG
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In den meisten Hotels bekommt man 1-2 Tage vor Abreise einen Check out Zettel von der Rezeption, wo man auch drauf vermerken soll, wann die Koffer abgeholt werden sollen. Wir hatten letztes Jahr den Rückflug von Hurghada nach Leipzig gg. 3.30 Uhr und waren quasi kurz nach Mitternacht schon aus dem Zimmer raus (Abholung vom Hotel war für 0.30 Uhr geplant).
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Danke für die Antworten. war lange Zeit auf Dienstreisen undkonnte mein Post nicht abrufen. Reiseveranstalter hat jetzt die Unterlagen zugeschickt und meint dass ich dasZimmer schon am 5 um 12 abzuräumen soll. weil Abholung nur um 1 Uhr nachtsstattfinden sollte brauche ich kein Zimmer. Das bedeutet dass ich mit denKindern 13 Stunden ohne Zimmer bleibe. Argumentation ist folgendes, bei derBuchung wurde 13 Tage gestanden und nicht die Nächte.Ist so zulässig?
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Wenn ich das richtig verstehe, sollst du das Zimmer am 5. um 12 Uhr räumen, obwohl das Zimmer dir lt Vertrag bis zum 6. um 12 Uhr zusteht ?
Die Antwort ist: Nein. Würde ich nicht tun / musst du auf keinen Fall. :?
Wenn du um 1 Uhr am 6. abgeholt wirst, zahle ev. anfallende Rechnungen nach dem Abendessen am 5., verlasse das Zimmer am 6. ca. 00.30 Uhr und check aus. Das geht ja schnell, da ev. anfallende Rechnungen bereits beglichen wurden.
Verbleiben rund 20 Min. bis zur Abholung. -
Tag.
Wenn du vom 25.08. bis 06.09. die Reise gebucht hast, dann steht dir das Zimmer am 06.09. bis 12 Uhr zur Verfügung und wenn dein Flug am 06.09. um 4 Uhr in der Nacht geht, dann musst du dein Zimmer am 05.09. nicht um 12 Uhr Mittags verlassen.
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Überflüssiges Zitat entfernt
Kourion:Ich habe vor ein paar Wochen nach einer Reise in die Türkei geschaut und ich glaube es war Jet Reisen oder ein anderer für mich unbekannter Anbieter hatte in der Reisebeschreibung ganz unten oder bei Sonstiges so etwas stehen. Für mich war der Anbieter gleich raus. Ich glaube da muß malwieder der Europäische Gerichtshof ein Urteil sprechen, oder Bänkö von RTL.
Schreib´deinem Veranstalter eine Mail und bitte um klare Regelung, ausdrucken und mitnehmen. Sonst zum Anwalt! Für einen Tag den du nicht nutzen kannst braucht man auch nicht zahlen.
Trotzdem schönen Urlaub Gudrun
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Spricht der "Bänkö" jetzt schon Reiserechtsurteile, oder ist das ein anderer

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JT Touristik:
Wenn es sich auf dem Rückflug um einen Nachtflug handelt, mit Abflugzeiten gegen 03:00 Uhr morgens aus dem Zielgebiet, erfolgt der Check-Out im Hotel um 12:00 Uhr (örtliche Abweichung vorbehalten) des Vortages.Früh-Check-In bzw. Spät-Check-Out - Verlängerung der Zimmernutzung erhalten Sie gegen Aufpreis je nach Verfügbarkeit nach Rücksprache an der Hotelrezeption!
Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerungsnacht gegen Aufpreis vor dem Abflug dazuzubuchen. Nehmen Sie bitte hierzu Kontakt mit dem Kundenservice auf.Bei JT kopiert.
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@gkaiserrompf
Und wer bucht so etwas ? :?
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Wir hatten´s in einem anderen Unterforum ja schon hinreichend von AGB und ihrer Wirksamkeit, und in diesem Fall bedarf es gar keiner neuen Rechtsprechung.
Wenn eine Reise mit Hotelaufenthalt bis zum 6. gebucht ist, endet die Beherbergungspflicht am 6. um 12:00 Uhr und nicht etwa schon am 5. zu dieser Stunde. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle was der Veranstalter in seine AGB pinselt - das ist eine glasklare gesetzliche Regelung.
Zudem ist die bei JT gefundene Klausel nicht bezüglich des gebuchten Rückreisedatums konkretisiert sondern spricht nur verallgemeinernd von Nachtflügen.
Wenn also eine Reise vom Xten bis zum Yten gebucht, bestätigt und bezahlt wurde, hat der Urlauber selbstverständlich das Recht, in der Zeit bis zur notwendigen Abreise am Yten über sein Zimmer zu verfügen.
Nehmen wir hingegen an, dass die Reise nur bis zum Y-1ten dauert, der Flieger aber erst am Yten um 3:00 Uhr frühs abhebt, dann trifft die Beschreibung zu.
Ich gehe davon aus, dass genau das gemeint ist - warum sollte man sonst "eine Nacht zubuchen", die bereits gebucht ist ... ??

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..entscheidend ist immer die Buchungsbestätigung..man bucht ja "Nächte" nicht Tage. Zur Kontrolle also auf jeden Fall genau checken und die Nächte durchzählen, die letzte muß ja dann die vor dem "Tag der Abreise" sein. Und in diesem Fall steht einem natürlich, wie millionenfach bei Pauschalreisen üblich, das Zimmer bis zur vorgegebenen Checkout-Zeit (meist 12 Uhr) am Abreisetag uneingeschränkt ohne zusätzliches Zubuchen zur Verfügung. Allgemein erkenne ich aber einen erschreckenden Trend bei Veranstaltern das "Gefüge" Pauschalreise, welches normalerweise aus Hinflug am Anreisetag, Transfer zur gebuchten Unterkunft, Aufenthalt dort nach gebuchter Leistung, Rücktransfer zum Flughafen sowie Heimflug am Tag der Abreise besteht, auseinanderzunehmen und die Leistungen zu reduzieren, z.B. auch daß die Reise "ohne Transfer" gebucht ist.
Falls ich zum Beispiel bei einer 14-tägigen Pauschalreise nur 13 Nächte gebucht habe kann es natürlich sein daß mir dann die letzte Nacht "fehlt" und ich diese dazubuchen muß oder quasi obdachlos im Hotel bzw. anderswo verbringe. Das Problem ist daß durch dieses ganze "X-Veranstaltergedöns" vieles für den nicht erfahrenen Pauschaltouri immer unübersichtlicher wird, als solcher rechne ich erst gar nicht damit daß ich in eine wie vorher geschilderte Situation komme...aus vielen anderen Beiträgen hier entnehme ich daß sich kaum jemand vor Buchung mit den AGB auseinandersetzt..das rächt sich dann übel... -
@Armin
Sorry, aber da muss ich dir widersprechen ...
Man muss nicht zählen, es reicht vollkommen aus auf das Datum zu schauen.
Steht da der Yte als Abreisetag hat man an eben diesem Anspruch auf eine Beherbergung bis mindesten 12:00 Uhr - wobei das abweichend auch mal länger sein kann.
Da Pauschalreisen immer häufiger nicht auf der Basis "2 Wochen" sondern X Tage gebucht werden, ist eine Zählerei ziemlich müßig.
Zudem organisieren Urlauber zunehmend den Transfer lieber selbst, daher ist das m.E. auch keine "erschreckende Entwicklung" sondern eher eine Erweiterung der Flexibilität - und übrigens off topic in diesem Thread ...

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Der Veranstalter ist Der Tour. Ich habe die angeschrieben und habe eine Antwort erhalten
„Wie Sie derKopie Ihres Buchungsauftrages im Datei-Anhang entnehmen können, buchten Sieeinen 13-tägigen Hotelaufenthalt, welcher Ihnen von Dertour wie gebuchtbestätigt wurde und welcher ordnungsgemäss vor Ort erbracht wird.
Wir bitten umIhr Verständnis dafür, dass die späte Abholung am 5.9.2013 zum Flughafen keinenAnspruch auf die Buchung einer weiteren, kostenfreien Hotelnacht begründet.“
Die behaupten,dass ich schon am 5 von Hotel abgeholt werde, obwohl mein Abflug um 4 Uhrmorgens stattfindet und Transfer nur 50 minuten dauert.
In Reisebestatigung steht:
Leistung: 13 Tage, 4 Personen,mit All Inclusive, Flug
Zimmer: 1 Familienapartment
Balkon
Veranstalter: Dertour GmbH
Anreise: München, Sa. 24.08.2013
Abreise: Antalya, Fr. 06.09.2013
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Kommt doch ungefähr hin, Abflug 4 Uhr, ca 1 Std Transfer (je nachdem wieviel Hotels angefahren werden), ca. 2 Stunden vor Abflug soll man am Flughafen sein. Kann also durchaus sein das du kurz vor Mitternacht abgeholt wirst.
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Ich bin in Sachen Pauschalreisen nicht sehr beschlagen, aber die Auslegung hier halte ich für eine Frechheit!
Wenn die Reise vom 24.8. bis 6.9. gebucht wurde, sind das nun mal naturgemäß 14 Nächte und selbstverständlich 13 (eher 12) Tage ... bist du rechtschutzversichert?Spontan würde ich dir raten, dem Veranstalter folgende Mitteilung zum machen:
"Meine Reise beginnt am 24.8. und endet am 6.9.2013.
Dies ist ungeachtet Ihrer Rechenart die vertragliche Vereinbarung und somit habe ich Anspruch auf Behergergung bis 6.9. 12 Uhr.
Ich ersuche Sie dringend um eine entsprechende Bestätigung."b.t.w. Ich würde den Sachverhalt im Unterforum für Reiserecht besser aufgehoben finden ...

