Fehler bei Übertragung Flugdaten durch Reisebüro
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Wir haben im November einen Urlaub in der Türkei bei einem Online Reisebüro gebucht. Reisezeit 28.04. - 07.05. 2013. In den letzten 4 Wochen vor dem Urlaub haben wir 4 mal eine Abflugänderung sowie auch einmal eine Änderung des Abflugortes erhalten. Diesem haben wir auch zugestimmt. Jedoch wurde nochmals eine Änderung, nachdem die Flugtickets ausgestellt wurden durchgeführt. Diese Daten ware nur durch das Login auf der Kundenseite zu bestätigen und abzurufen. Dort war wieder der ursprüngliche Abflugort FMO angegeben. Zur Sicherheit habe ich nochmals Rücksprache mit der Kundenhotline gehalten zwecks Umtausch der Flugtickets. Dieses war jedoch lt. deren Angabe nicht nötig. Am 28.04. konnten wir jedoch nicht einchecken, weil wir auf keiner Flugliste standen. Ab dem 29.04. habe ich den ganzen Tag probiert herrauszufinden, wer nun verantwortlich ist und auf eine Reaktion gehofft. Das Reisebüro schob es auf den Reiseveranstalter, dieser wieder auf das Reisebüro usw. Nachdem klar war das die Schuld beim Reisebüro liegt, habe ich diesen Abends noch ein Fax geschickt mit der Bitte sich umgehend zu kümmern. Am 30.04. erreichte uns dann ein Anruf in dem man uns angeboten hat, am 01.05. morgens von FMO in Richtung Türkei zu fliegen um zumindest noch bis 07.05. unseren bezahlten Urlaub genießen. Dieses haben wir dann auch getan, die Frage ist nur was kann ich denen noch in Rechnung stellen (finde leider nichts, weil in diesem Fall ja nicht der Reiseveranstalter zuständig ist) und ich eigentlich auch kein Freund davon bin, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Bis heute hat sich auch noch niemand vom Reisebüro gemeldet um alles kulant zu regeln. Hat jemand Erfahrung damit und kann mir helfen? DANKE.
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Hi,
du solltest deinen Beitrag ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" stellen:
Klick hier
Dort wirst du gewiss Antworten erhalten.
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Zuerst einmal müssen euch die 3 verlorenen Urlaubstage erstattet werden.
Zur Berechnung teilst du einfach den den Gesamtpreis durch die Zahl der geplanten Urlaubstage und multiplizierst mit 3.
Zusätzlich steht euch eine Entschädigung (Schadenersatz) für die unnütz aufgewendete Urlaubszeit zu - hierfür würde ich ein weiteres Drittel des Reisepreises ansetzen.
Wenn für die Fahrt zum Flughafen / Telefonate / Schriftverkehr Kosten angefallen sind so sind auch diese zu erstatten.
Am besten präsentierst du dem Reisebüro eine Rechnung mit der genauen Aufschlüsselung der einzelne Beträge und und bittest um die Begleichung innerhalb von 5 Werktagen (nenne ein Datum!).
Einzig der Posten Schadenersatz ist verhandelbar, mindestens ein Viertel des gesamten Reisepreises würde euch wohl aber auch jedes Gericht zusprechen ...
Viel Erfolg!
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Warum sollte sich vom Onlinereisebüro auch jetzt -also nach der Reise- auch noch jemand melden? Die Reise wurde bezahlt, der Veranstalter hat sein Geld im Sack und der Kunde hat gefälligst zufrieden zu sein.
Aber du solltest nicht um Kulanz betteln sondern den Weg zur nächsten Verbraucherzentrale suchen. Dort gibt es es für wenig Euro sehr gute Rechtsberatung oder du folgst dem kostenlosen Rat von @VS. -
Ist zwar OT, möchte es aber in diesem Zusammenhang kurz anführen.
Gebühren der VZ in z. B. NRW u. a. zu Fragen zum Reiserecht (Pauschalreisen, Billigflieger usw.):"Qualifizierte Verbraucherberater/innen geben Ihnen rechtliche Hilfe im Einzelfall.
Ist ein Problem besonders verzwickt, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte... zur SeiteRechtsberatung 9 €
Rechtsberatung durch Anwalt (20 Min.) 30 €
Folgetermin Rechtsberatung durch
Anwalt (10 Min.) 15 €...Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung
durch Anwalt (je 20 Min.) 50 €Telefonische Rechtsberatung für 1,86 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreise ggf. abweichend) an."
Quelle: vz-nrw.deDie Gebühren sollen je nach Bundesland variieren.
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Wohne in den Niederlanden und glaube nicht das die Verbraucherzentrale in NRW oder Niedersachsen mir helfen kann.
Meine RV hat mir geraten dieses erstmal mit einem Schreiben an das Reisebüro zu versuchen, jedoch ohne mir irgendwelche Tips zu geben i.v.m. Forderung. Sollte dieses nicht gelingen sind diese bereit mir einen Anwalt zur Seite zu stellen. Darum habt alle schon mal lieben Dank für eure Hilfe. -
Bei HC heißt es zwar nur Tipp, ist aber wesentlich billiger ...

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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Ja,
den nehme ich, ist viel besser als der den man hier teuer bezahlen muss 
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Mach ich.
"Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren". -
Ich habe ein Einschreiben mit Rückschein mit meinem Forderungen verschickt. Heute erhalte ich eine Mail, wo man mir, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ungefähr die Hälfte erstatten will (man beruft sich darauf, die Flugkosten am 01.05. schon komplett übernommen zu haben) und selbst dieses dauert noch ca. 4 Wochen. Was ist denn nun das? Wie muss ich in Zukunft denn mit diesem Reisebüro kommunizieren? Will nichts verkehrt machen, nur einverstanden bin mit der Erstattung auf keinen Fall, weil dieses mal eben die 3 Tage der Reise abdeckt, die uns verloren gegangen sind und keinerlei Mehrkosten die uns dadurch enstanden sind. Sollte ich vielleicht doch besser einen Rechtsanwalt einschalten oder Widerspruch einlegen? Und wie mache ich sowas dann richtig, doch nicht per E-mail? Vielen DANK.
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Wie hoch waren denn nun deine Forderungen bzw. was hast du überhaupt eingefordert?
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Meine Forderungen beliefen sich auf xxx
Detailiert: Erstattung vonxxxxx auf Wunsch der Userin entfernt
Darf ich dieses so angeben?
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@Michelle55
Das ist der übliche Eiertanz bei solchen Verhandlungen - der Verursacher versucht möglichst geringen Schaden zu nehmen, du versuchst im Rahmen deiner Ansprüche maximal entschädigt zu werden.
Selbstverständlich musste das Reisebüro die Kosten des Fluges tragen - schließlich haben sie sich vertraglich verpflichtet und stellt das somit keineswegs eine Kulanz dar.
Zudem hast du ganz zweifellos Anspruch auf Schadenersatz für die unnütz aufgewendete Urlaubszeit - das kann man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Auch die Fahrtkosten zum Flughafen und Telefonate sind zu erstatten.Der Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ist bei solchen Erstattungsangeboten ebenfallls üblich, er muss dich nicht weiter interessieren.
Mein Rat: Teile mit, dass du das Angebot nicht akzeptabel findest und stattdessen auf den genannten Forderungen bestehst. Man könne dir bis - Frist 5 Werktage - eine Nachbesserung unterbreiten, ansonsten kündige rechtliche Schritte an.
Zu denen solltest du dann allerdings auch bereit sein, denn nichts ist blöder als mit dem Anwalt zu drohen und schließlich doch nix zu unternehmen.
:? -
So, es gibt was Neues.
Das Reisebüro ist meiner erneuten Aufforderung einer Nochmailigen Prüfung der Kosten nachgekommen, lehnt jedoch eine Erhöhung Ihres Angebotes ab. Worüber ich mir nur sehr gewundert habe, das diese mir noch ein schriftliches Schuldeingeständis geben.............Original wiedergegeben:
"Den Erstattungsbetrag haben wir auf ..... angepasst, weil uns durchaus
bewusst ist, dass aufgrund unserer fehlerhaften Bearbeitung,
Unannehmlichkeiten entstanden sind, welche eigentlich nicht finanziell
ausgeglichen werden können".Darüber musste ich eigentlich schon wieder lachen........Na, ja alles weitere geht nun über einen Rechtsanwalt. Traurig, Fehler machen ist menschlich, aber Kulanz sieht ein wenig anders aus.
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... ich bin verleitet zu sagen Intelligenz sieht anders aus, denn so wird es nun auf alle Fälle teurer für den Verursacher.
:?
Wünsche dir jedenfalls, dass es doch noch zu einem Vergleich kommt und dir der Nervenkrieg einer gerichtlichen Auseinandersetzung einschließlich der damit verbundenen elenden Wartezeiten erspart bleibt ...
