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Sunexpress Germany - allg. Erfahrungen und Fragen

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  • minimaxlerM Offline
    minimaxlerM Offline
    minimaxler
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    Lunchpaket war es zwar keins auf dem Weg nach Marsa Alam, aber ein Brötchen in nem Tütchen zum mitnehmen und 100 ml Wasser.
    Na ja  - wir sind ja alle selbst Schuld, denn es soll ja alles immer noch billiger sein.

    Gruß Ingo

    Nov. 16 Karibikkreuzfahrt mit Aida

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    • editheE Offline
      editheE Offline
      edithe
      Admin Türkei Experte Türkische Riviera
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      Na ja  - wir sind ja alle selbst Schuld, denn es soll ja alles immer noch billiger sein.

      O.T.
      Sehe ich keineswegs so..
      Wer macht den Preis?
      Ich sicher nicht, und wenn billig angeboten wird ,
      ist es doch normal dass zuggriffen wird.
      Viele Pauschalurlauber haben gar keine Chance dem zu entgehen, da es von den Veranstaltern so angeboten wird, ob es einem gefällt oder nicht..

      Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.

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      • KourionK Offline
        KourionK Offline
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        Darf ich davon ausgehen, dass man sich etwas zu essen bestellen und ebenso Getränke erwerben kann ? Gegen Bezahlung - natürlich !

        Falls ja, sehe ich kein Problem... 😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • minimaxlerM Offline
          minimaxlerM Offline
          minimaxler
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Davon kannst du ausgehen.

          Wobei das Essen man besser vorher bestellt.

          Nov. 16 Karibikkreuzfahrt mit Aida

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • dammludwigD Offline
            dammludwigD Offline
            dammludwig
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            Eine sehr schöne Erfahrung
            Am 23.05. sind wir von DUS nach Marsa Alam geflogen, wobei sich der Abflug 8:05h auf 19:15 h verzögerte. Nach der Rückkehr habe ich am 10.06. eine Entschädigung von 2 x 600 € für die "Große Verzögerung" bei SunExpress geltend gemacht, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen (habe das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein geschickt). Da auf dem Rückschein das Annahmedatum 11.06. stand, war heute die Frist um, und genau heute wurden meinem Konto 1200 € gut geschrieben!
            Wer also ebenso am 23.05. auf der Maschiene gebucht war und noch nichts unternommen hat, dann wird es Zeit! Meines wissens muß eine Entschädigung bis spätestens 6 Wochen nach Rückkehr bei der Airline geltend gemacht werden!
            Gruß Lutz

            In der Ruhe liegt die Kraft - sagt Konfutius und ich

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ArminA Offline
              ArminA Offline
              Armin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86

              @dammludwig

              ..hier bist Du zum Glück auf dem Holzweg. Für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach EU-Richtlinie 261/04 gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende!

              ..also noch genug Zeit zum Reagieren...das spricht aber sehr für die XG daß sie so schnell die Ansprüche reguliert hat!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • StefanLupusS Offline
                StefanLupusS Offline
                StefanLupus
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                @dammludwig: Du hattest aber den Flug nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebucht, oder? Also der Flug wurde direkt von dir bei Sunexpress gebucht?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • shippyslyS Offline
                  shippyslyS Offline
                  shippysly
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  @StefanLupus was im Fall der EU-Richtlinie 261/04 keinen Unterschied macht.
                  Diese greift auch für Flugtransporte im Rahmen von Pauschalreisen. 😉

                  -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • martinagansM Offline
                    martinagansM Offline
                    martinagans
                    Experte Kroatien
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    Hallo Lutz,

                    meine Frage lautet ebenfalls, hast du den Flug direkt bei Sunexpress gebucht , oder fand er im Rahmen einer Pauschalreise statt? Irgendwie kann ich deine Geschichte so gar nicht glauben .

                    Nil admirari!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • StefanLupusS Offline
                      StefanLupusS Offline
                      StefanLupus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      @shippsyly: jetzt bin ich verwirrt. Bisher bin ich der Meinung gewesen, dass sich die Erstattung bei erheblicher Verspätung prozentual nach dem Reisepreis richtet. Wenn ich das jetzt so sehe wie du es sagst, kann ich bei einer Reise, die knapp 1000 € gekostet hat , bei einer solchen Verspätung 600 € zurückverlangen- also quasi den kompletten Fluganteil? ❓

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Thalia1983T Offline
                        Thalia1983T Offline
                        Thalia1983
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Es handelt sich um eine Entschädigung, nicht um eine Erstattung! Diese kann sogar höher als der Gesamtreisepreis sein (gibt ja auch teilweise 1 Woche AI inkl. Flug für unter 600 Euro). Tja, da können sich so ein paar Stunden am Flughafen schon rechnen  😆

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • shippyslyS Offline
                          shippyslyS Offline
                          shippysly
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          den Ausführungen von @Thalia1983 ist Nichts hinzuzufügen...

                          @martinagans Was gibt es daran nicht zu glauben? Nur weil eine Fluggesellschaft ohne unnötigen Rechtsstreit das sofort tut, was sie tun muß?

                          -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • StefanLupusS Offline
                            StefanLupusS Offline
                            StefanLupus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93

                            @thalia1983: Mann wird alt wie ne Kuh, mann lernt immer noch dazu. Um das zusammenzufassen: habe ich jetzt einen solchen Fall, melde ich meine Ansprüche nicht beim RV schauinsland an, sondern direkt bei der Airline?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              @StefanLupus

                              Ja.  😉

                              Siehe dazu auch Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" / allererster Thread ganz oben. War / ist dort immer mal wieder Thema.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ArminA Offline
                                ArminA Offline
                                Armin
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                nochmal kurz und knapp:

                                Entschädigungsansprüche basierend auf der EU-Verordnung 261/04 (Flugverspätungen/Annullierungen/Ausfälle) müssen immer direkt bei der Airline innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) geltend gemacht werden. Forderung konkret berechnen (Großkreismethode) und benennen und eine angemessene Frist setzen mit der Ankündigung andernfalls einen Fachanwalt für Reiserecht mit der Wahrung der Interessen zu beauftragen.(sofern man dieses vorhat).Alle Belege (Bordkarten, Buchungsunterlagen etc.) aufbewahren!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • WasserhaiW Offline
                                  WasserhaiW Offline
                                  Wasserhai
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  @minimaxler
                                  Na ja  - wir sind ja alle selbst Schuld, denn es soll ja alles immer noch billiger sein.
                                  Das möchte ich nicht so stehen lassen - mit alle
                                  @edih
                                  Sehe ich keineswegs so..
                                  Wer macht den Preis??? ..........
                                  Da bin ich voll deiner Meinung!

                                  LG

                                  Jürgen

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    Ja und ❓ Wie man dem entgegentreten kann hat

                                    "Kourion:" wrote:
                                    Darf ich davon ausgehen, dass man sich etwas zu essen bestellen und ebenso Getränke erwerben kann ? Gegen Bezahlung - natürlich !
                                    Falls ja, sehe ich kein Problem... 😉

                                    bereits beantwortet!

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • dammludwigD Offline
                                      dammludwigD Offline
                                      dammludwig
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      StefanLupus:
                                      @dammludwig: Du hattest aber den Flug nicht im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebucht, oder? Also der Flug wurde direkt von dir bei Sunexpress gebucht?

                                      Ich hatte eine Pauschalreise inkl. Flug gebucht!

                                      In der Ruhe liegt die Kraft - sagt Konfutius und ich

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        urlin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #99

                                        Überflüssiges Zitat entfernt!
                                        @dammludwig:
                                        Auch wir hatten im Dezember eine 6 stündige Verspätung nach Marsa Alam, haben uns diese vom Reiseleiter bei der Ankunft bestätigen lassen, nach Rückkehr per Einschreiben unsere gesetzlichen Ansprüche geltend gemacht. Zuerst bot SunExpress pauschal 100 €p.P. an, als wir dies im Hinblick auf geltendes Recht ablehnten, überwiesen die uns kurz danach 1200 €. Somit war unser gesamter Urlaub bezahlt.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          dammludwig
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #100

                                          @dammludwig:
                                          Auch wir hatten im Dezember eine 6 stündige Verspätung nach Marsa Alam, haben uns diese vom Reiseleiter bei der Ankunft bestätigen lassen, nach Rückkehr per Einschreiben unsere gesetzlichen Ansprüche geltend gemacht. Zuerst bot SunExpress pauschal 100 €p.P. an, als wir dies im Hinblick auf geltendes Recht ablehnten, überwiesen die uns kurz danach 1200 €. Somit war unser gesamter Urlaub bezahlt.

                                          Es lohnt sich halt, wenn man sein Recht einfordert und nicht gleich klein beigibt! 😄

                                          In der Ruhe liegt die Kraft - sagt Konfutius und ich

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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