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EU-Forderung: Erhöhter Schutz für Pauschalreisende

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ArminA Offline
    ArminA Offline
    Armin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    @all

    ..soeben kam im ZDF-Heute Journal folgende Meldung, auch hier in www.heute.at nachzulesen:

    Die EU-Kommission schlug am Dienstag in Brüssel neue Regeln für die Reisebranche vor. Die möglichen Änderungen sollen vor allem den Verbrauchern zugutekommen, die sich ihre Reisen im Internet von verschiedenen Anbietern zusammenstellen. Beispielsweise wenn die Seite einer Fluggesellschaft mit einem Hotel verlinkt ist.

    Etwa jeder vierte EU-Bürger kauft nach EU-Angaben solche Pauschalreisen im Internet, bei der mehrere Anbieter beteiligt sind. Die derzeit gültigen EU-Regeln von 1990 benachteiligten diese 120 Millionen Verbraucher. "Wir müssen die rechtliche Unsicherheit beseitigen", sagte EU-Kommissarin Reding.

    Die konkreten Pläne:

    • Storno-Schutz

    Verbraucher sollen gegen eine "angemessene" Storno-Zahlung vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten können.

    • Kostenloser Rückzieher

    Kostenlos soll ein Rückzieher erlaubt sein bei Naturkatastrophen oder Unruhen im Reiseland, die den Urlaub beeinträchtigen könnten.

    • Fairerer Schadenersatz

    Verbraucher sollen nicht nur bei Mängeln einen Preisnachlass verlangen können, sondern auch bei immateriellen Schäden wie etwa entgangener Urlaubsfreude. Bei Beschwerden sollen Urlauber einen klaren Ansprechpartner haben, nämlich das Reisebüro oder den Reisevermittler. Auf diese Weise will die EU-Kommission vermeiden, dass Reiseveranstalter und Vertreter vor Ort sich gegenseitig die Schuld zuschieben.

    Branche droht mit höheren Preisen
    Die Branche sieht die Vorschläge kritisch und warnt vor steigenden Preisen - etwa weil Reiseveranstalter auch in Fällen höherer Gewalt die Kunden entschädigen sollen. "Das wird zu Mehrkosten bei den Reiseveranstaltern führen und damit die Preise für Pauschalreisen verteuern", warnte etwa der Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), Jürgen Büchy.

    Damit die Pläne Gesetzeskraft erhalten, müssen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten zustimmen. Die neuen Regeln könnten frühestens in ein bis zwei Jahren gelten, sagte EU-Kommissarin Viviane Reding.

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    • HC-Mitglied1862570H Offline
      HC-Mitglied1862570H Offline
      HC-Mitglied1862570
      Bekannter Forentroll Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Endlich! 😉
      Bleibt nur zu Hoffen, dass der Vorschlag der EU-Kommission, falls er Gesetz wird, nicht wieder stark verwässert wird und so ein Schatten seiner selbst wird.
      Vor Allendingen wird es höchste Zeit, das der Urlauber feste Ansprechpartner bei Schäden bekommt und nicht hin und her geschoben wird.
      Das die Reisebranche Gift und Galle spuckt ist zwar Verständlich aber Hinzunehmen.
      Ob und wenn ja in welcher Höhen es zu Preiserhöhungen kommt bleibt dem Markt überlassen.

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Thema "Storno-Schutz":
        Gibt es bereits, die Frage ist doch einzigst die Definition des Begriffes "angemessen". Eine Verringerung der Sätze würde auf anderem Wege wieder hereingeholt werden (müssen!).

        Thema "Kostenloser Rückzieher":
        Wird es nur geben, wenn sich entsprechende Versicherer finden lassen - aber auch das würde sehr teuer werden.

        Thema "Fairer Schadenersatz":
        Wie soll hier eine klar definierte Regelung gefunden werden? "Entgangene Urlaubsfreude" ist nicht bezifferbar, Pauschalbeträge/-Sätze sind eine "alberne" und (für beide Seiten!) nicht wirklich "faire" Lösung.

        Thema "Feste Ansprechpartner":
        Diese gibt es im Prinzip schon längst - allerdings sollte hier i.d.T. "nachgebessert" werden.

        Ansonsten bleibt zu diesen Vorschlägen nur die Anmerkung "The same procedure as every year - alle Jahre wieder...bevorzugt zur Stopfung von Sommer- oder anderen Löchern".

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • TangomausT Offline
          TangomausT Offline
          Tangomaus
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Da kann man nur sagen  The same procedure as every year .

          Und   -  wer soll das bezahlen .

          Diejenigen, die jetzt nach mehr Schutz und Rechte schreien, dann die ersten sind, die sich über die erhöhten Preise aufregen werden.

          Lg.

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          • ArminA Offline
            ArminA Offline
            Armin
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ..ich befürchte auch in dem Fall eine Verschlimmbesserung für den Verbraucher. Die sog. X-Veranstalter, die die Reisen aus mehreren Bausteinen zusammenbasteln, sind eben auch weitestgehend an die Konditionen der Anbieter gebunden. Wer schon mal einen Billigflug bzw. Hotel zum Sonderpreis "hot deal" "special" usw. gebucht hat weiß wie die Storno- bzw. Umbuchungsbedingungen dann aussehen. Z.B. ist bei den meisten Billigflügen keine Umbuchung bzw. Storno möglich, ähnlich sieht es bei den anderen Leistungsträgern aus. Wer soll also das Risiko bzw. die Kosten übernehmen? Jeder Veranstalter wird gezwungen sein diese Kosten entsprechend "einzukalkulieren".

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            • HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Computerangsthase: wrote:
              Endlich! 😉

              Genau, ich warte auch schon Jahre darauf, daß die EU-Kommission die Reiseveranstalter dazu verdonnert, auf Reisen nach Südostasien, Afrika oder Nordamerika für europäisch genormtes Klopapier zu sorgen 😆

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...aber das dann bitte in Form einer glasklaren, 265869seitgen Verordnung auf 100%ig recyclebarem Papier 😆

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Man könnte ja damit angefangen, die "265869seitgen Verordnung auf 100%ig recyclebarem Papier" zu exportieren.
                  Wäre immerhin ein erster Schritt auf dem langen Weg zum perfekten Klopapier.  😉

                  Zum Thema an sich:
                  Zu einer Buchung gehören immer zwei: Einer der anbietet und einer der kauft.
                  Im tägl. Leben weiß man, dass Superschnäppchen Haken haben können. Bei Buchung einer Reise scheint dies nicht unbedingt der Fall zu sein.
                  Und ja, der Verbraucher soll geschützt werden, ist klar... hab nichts dagegen.
                  Aber... und hier schweige ich mich lieber aus, denn mir fällt prompt die Sache mit der Insel irgendwo in Italien ein:

                  Zwar ohne Transfer, aber ein super Schnäppchen - zum Fingerlecken. Bis man feststellt(e), dass zum Zeitpunkt, wo der Flieger auf dem Festland landet, es kein Boot mehr rüber zur Insel gibt und man nicht nur die erste gebuchte Nacht im Inselhotel durch die Pfeife rauchen kann, sondern sich noch zusätzlich ein Hotel auf dem Festland mieten muss.
                  Flugzeiten (Abflug / Ankunft) waren angegeben !

                  Und ich frag mich immer in solchen Fällen: Wo endet die Bring-Pflicht des Anbieters des Supersuperschnäppchens und wo beginnt die Hol-Pflicht des Käufers ?
                  Die Meinungen der Diskutierenden (hier im Forum) waren geteilt.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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