Wenn ein Flug ausfällt ...
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Hallo zusammen,
habe folgendes bei Focus-Online gelesen, ...
Wenn der Flug ausfällt ...
Vor allem zu Ferienbeginn, wenn alle gleichzeitig in den Urlaub wollen, herrscht Hektik an den Flughäfen. Wird ein Flug aber gestrichen bzw. ist überbucht, müssen sich Fluggäste nicht einfach abspeisen lassen.Hier geht es zu Bericht:
FOCUS-ONLINEVG
scrolli -
hallo auch
um missverständnisse zu vermeiden hier ein wichtiger auszug von der seite.
" Wichtig: Wenn Sie Ihre Reise über einen Reiseveranstalter und/oder gleichzeitig eine Unterkunft oder eine andere Leistung (z.B. Transfer) dazugebucht haben, handelt es sich wahrscheinlich um eine Pauschalreise. Diese Fälle kann die Schlichtungsstelle Mobilität leider nicht bearbeiten, da hier das Reiserecht gilt. Bitte wenden Sie sich an den Reiseveranstalter und/oder eine Verbraucherzentrale in der Nähe. "
gruß
pebeas