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Gerichtsurteil: Firmen dürfen Bonusmeilen einfordern

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Der Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat heute ein Urteil gefällt, das sich auf die Kundenbindung der Fluggesellschaften auswirken wird. Die Richter haben in einem konkreten Fall entschieden: Der Arbeitgeber darf von seinem Angestellten einfordern, dass er die auf Geschäftsreisen eingesammelten Bonusmeilen von Lufthansa für weitere Dienstreisen verwenden muss.

    Der Mitarbeiter hatte dagegen geklagt und die Position vertreten, dass Lufthansa die Bonusmeilen ausdrücklich dem Reisenden, nicht aber dem Unternehmen gewähre. Das Unternehmen hielt dem entgegen, dass der Verkäufer die Meilen sammeln könnte, weil die Firmenreisestelle die Lufthansa-Flüge gebucht hat. Der Verkaufsleiter hatte 350.000 Bonusmeilen gesammelt, die mit 9700 Euro bewertet wurden. Nun dürfte er einige Flüge mit Prämientickets absolvieren müssen.

    Quelle: fvw online 12. April 2006

    Gruß
    Peter

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    • emdeboE Offline
      emdeboE Offline
      emdebo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Logisch: Wer die Musik bestellt ...
      Das Anspruchsdenken mancher Mitarbeiter hat mit diesem
      Urteil einen Dämpfer bekommen. Dennoch ist es letztlich
      ein System, was durch künstlich überhöhte Preise erst
      diese Rückerstattungen ermöglicht.

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      • Erika1E Offline
        Erika1E Offline
        Erika1
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Soweit ich informiert bin, dürfen unsere Volksvertreter die Meilen, die sie für vom Steuerzahler finanzierte Flüge erhalten haben, für sich privat verwenden.

        Ich halte es für richtig, daß die auf geschäftlichen Flügen erworbenen Meilen dem Unternehmen zugute kommen sollen, obwohl es oft anders gehandhabt wird.

        Manche sind eben doch gleicher als alle... 😱

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        • juanitoJ Offline
          juanitoJ Offline
          juanito
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fliegen sowieso umsonst (in Ausübung ihres Dienstes), wer kontrolliert hinterher ob er/sie nicht zur Mama in die Schweiz flog? 😄

          Da war doch mal was? 😉

          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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          • Erika1E Offline
            Erika1E Offline
            Erika1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Auch wenn die Abgeordneten für ihre Flüge selbst nicht bezahlen, erhalten Sie die Meilengutschrift. Und für Meilen bekommt man ja auch andere schöne Dinge - nicht nur Flüge. Auf diese Art können sie die Weihnachtsgeschenke für ihre ganze Familie erwerben und sich selbst auch mal was gönnen..

            Da war schön öfter mal was, aber da ging es z.B. um die Flugbereitschaft der Bundeswehr und Privatfahrten mit dem Dienstwagen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • juanitoJ Offline
              juanitoJ Offline
              juanito
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nicht immer nur auf die EINE Dame und ihren Ehemann hauen 😄

              Es gab auch eine Thüringer? Abgeordnete die nach Hause flog 😄

              😉

              En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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              • MühlengeistM Offline
                MühlengeistM Offline
                Mühlengeist
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Seht es doch auch mal aus Sicht des Arbeitgebers: Herr X kriegt seinen Lohn. Er muß (oder darf) ständig in der Weltgeschichte rumfliegen und sammelt so Meilen. Herr Y macht den selben Job, bleibt dafür aber nur in Deutschland (z.B.). Beide machen ganz genau das selbe und haben den selben Lohn. Bisher war X der Meinung seine Meilen gehören ihm, und da die Geld wert sind hätte er gleichmal 10000 € mehr verdient, ohne dafür eine konkrete zusätzliche Leistung zu bringen. Ich kann dem Ag und dem Gericht voll folgen. Die Meilen sind in der Firma mindestens genauso gut angelegt, wenn sie für weitere Dienstreisen genutzt werden können. Das das X nicht so ganz gefällt ist verständlich, und das die Initiatoren der Bonusmeilen eigentlich etwas anderes im Sinn hatten auch ( Bindung von X an die Fluggesellschaft).
                Und kennt ihr Firmen die nicht sparsam mit ihren Mitteln umgehen müssen?
                Ich nicht!!

                Birgit

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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  und wenn die meilen den jeweiligen mitarbeitern zustünden, müssten die das zumindest als geldwerten vorteil versteuern müssen.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

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