Rückerstattung von Kurzurlaub - Flugausfall wegen Schnee
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Hallo,
wir planen ggf. am 24.12. einen zweitägigen Kurzurlaub in Paris. Es stellt sich mir nur die Frage, was passiert, wenn der Flug aufgrund von Schneechaos gecancelt oder aber verschoben wird. Können wir vom Flug dann auch ganz zurücktreten und bekommen das Geld zurück? Wie sieht es mit einer Entschädigung aus und was kann man mit dem sparat gebuchten Hotel machen? Ist das Geld hierfür auf jeden Fall weg?
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Die "Entschädigung" muß bei Petrus innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Schadensereignisses in 3facher Ausfertigung persönlich abgegeben werden. Ansonsten verfällt jeglicher Anspruch auf Regulierung der dann unnützen Hotelbuchung.
Frohe Weihnachten.
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Wenn Flug gestrichen wird kannst solltest du kostenfrei zurücktreten können. ich bin mir aber nicht sicher wo die Grenze, für einen kostenlosen Rücktritt, bei einer Flugverspätung liegt.
Bei Schneechaos gibt es keine Entschädigung und dein reserviertes Hotel ist ebenfalls deine eigene Sache.
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Bei einer Verspätung von >/= 5h kann man sich das Ticket erstatten lassen.
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Ja, das ist immer so bei einer Auslotung: > Pauschalreise versus Einzelbuchung.
Man muss die Kosten und Risiken gegeneinander abwägen.Allerdings arbeite ich hier systemisch. Nicht die Summe und Kosten einer einzigen Reise betrachten sondern alle Reisen bisher als Gesamtheit, als ganzes, und versuche auch mögliche künftige miteinzuflechten. Wenn man dazu allerdings bereit ist, und nicht gleich - falls es beim 1. Mal nicht 100 %-ig klappt - gleich wieder davonlaufen (aus dem System meine ich) kann das ganz gut werden.
Bei mir bis jetzt - wie sagen die Kölner da so schön > "Et hätt noch emmer joot jejange".
Ginus
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Hallo Jumbo,
wir hatten im letzten Jahr vor dem Rückflug von Florenz nach D ein ähnliches Problem. Als wir am Flughafen ankamen um einzuchecken, wurde uns mitgeteilt, dass auf Grund der Wetterlage unser Flug gestrichen war, bzw. unsere Maschine war erst gar nicht in Florenz angekommen. Wir mussten auf den anderen Tag umbuchen, und AB stellte uns ein Hotel mit Verpflegung und Transfer. Da wir Zeit hatten, empfanden wir das Ganze nicht als allzu schlimm, und haben das "Zusatzhotel" in vollem Maße genossen.
Ich buche bei meinen Städtereisen immer Hotel und Flüge separat, und o.a. war das erste Mal. Sollte es beim Hinflug passieren, kann man das Hotel benachrichtigen und eventuell einen Tag später anreisen, falls es sich noch lohnen sollte, oder aber eventuell das Hotel umbuchen oder stornieren.
Ich weiss nicht, wie es rechtlich aussieht, wenn du Flug und Hotel pauschal über einen Veranstalter buchst. Aber bei dieser Frage können bestimmt ein paar user hier weiterhelfen.
LG
reiselilly -
Jumbo:
... und was kann man mit dem separat gebuchten Hotel machen? Ist das Geld hierfür auf jeden Fall weg?Aus dieser Frage schließe ich, dass es sich eben nicht um eine Pauschsalreise handelt ...
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Jumbo:
Hallo,wir planen ggf. am 24.12. einen zweitägigen Kurzurlaub in Paris.
Aus diesem Satz schließe ich, dass noch alles in der Planung ist

LG
reiselilly -
Das ist allerdings überaus wahrscheinlich ...

Im Rahmen einer Pauschalreise würde der Reisepreis insgesamt erstattet, auch wenn außergewöhnliche Umstände sie nicht durchführbar werden lassen.