Zimmerleistungen im Katalog nicht korrekt aufgeführt
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Hallo zusammen!
Mir geht es um folgendes Szenario:
Man bucht über einen RV eine Baustein-Pauschalreise. Diese beinhaltet ein Hotel, welches mehrere Zimmerkategorien auflistet.
Kat. 1: Einrichtung XY
Kat. 2: Zusatz "bietet zusätzlich einen Safe" <-- meinem Empfinden nach die klare Aussage, dass es in Kat. 1 keinen Safe gibtAus diesem Grund wird Kat. 2 gebucht (auch kein Verweis auf einen möglichen Safe an der Rezeption).
Durch Zufall entdeckt man auf der HP des Hotels die Info, dass jeder Raum einen Safe hat. Auch die Nachfrage beim Hotel ergibt diese Aussage.
Nun wurde also eine Kat. gebucht, die man nicht zwangsläufig nehmen wollte und zahlt dadurch insgesamt 200 Euro mehr.
Kann man hier nun darauf bestehen, auf die andere Kat. umgebucht zu werden oder fällt dies unter die berühmten "Druckfehler"?
Danke für eure Antworten
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Naheliegend wäre zunächst einmal die genaue Erkundigung vor der Buchung gewesen - eine nicht aufgeführte aber vorhandene Eigenschaft der Zimmerausstattung ist ja kein Reklamationsgrund. Deine Schlussfolgerung ist zwar nachvollziehbar, wenn ein Safe jedoch so ein wichtiges Kriterium für dich ist, hättest du deine Nachforschungen wohl voranstellen sollen.
Mein Rat: Bitte um die Umbuchung in die einfachere Zimmerkategorie, darauf bestehen kannst du m.E. nicht.
Ich nehme an, man wird deinem Wunsch entsprechen sofern es noch Vakanzen gibt. -
Danke für deine Ausführungen. Bin ganz auf deiner Seite und dann auch wieder nicht. Klar kann man sich vorher erkundigen. Macht man auch ansich immer. Aber irgendwo sollte man davon ausgehen können (Achtung, Konjunktiv), dass der RV korrekte Daten angibt. Und wenn er explizit mit einer Ausstattung wirbt, die es nach seinen Ausführungen nur in einer teureren Kat. gibt, was ja nicht stimmt, dann ist das ja Upseeling in Vollendung

Aber ich denke das kann man auf einige Bestandteile bei der Beschreibung des Hotels/Zimmer/etc. durch den RV ausweiten.
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Jedenfalls ist es rechtlich kaum angreifbar, wenn ein vorhandenes Ausstattungskriterium im Katalog nicht erwähnt wird.
Zudem ist die Schlussfolgerung - aus da erwähnt, dort jedoch nicht - nicht besonders belastbar.
Ebensowenig, wie im Umkehrschluss der Hinweis "ohne Backofen", aus welchem nicht zwingend resultiert, dass die andere Kategorie einen solchen hat.Ehrlich gesagt halte ich das für Kinkerlitzchen; wenn du jeden Text bis in diese Untiefen untersuchen willst (im Blick auf Upselling), wirst du vieles finden was Rätsel aufgibt und insofern sind a) die vorherige Konkretisierung der Eigenschaften als auch b) das höfliche Ersuchen um eine Umbuchung sicher zielführende Maßnahmen.
Man darf annehmen, dass das Vorhandenseins eines Safes nicht unbedint als so maßgeblich entscheidendes Charakteristikum zu betrachteten ist, um von "Upselling" zu reden.

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@du
neben den aspekten, die vs bereits genannt hat, wäre es interessant zu erfahren, welcher veranstalter in welchem hotel so eine ausschrebung macht.
ich kann mir nicht vorstellen, dass der von dir genannte vermeintliche unterschied der einzige grund für den preisunterschied des zimmers ist. -
Da es diesen "Unterschied" nicht gibt (alle Zimmer sind mit einem Safe ausgestattet) hat das selbsverständlich nichts mit dem Preis zu tun.
Ich nehme an, dass TO auf die übrigen Unterscheidungsmerkmale keinen Wert legt und daher gerne die einfachere Kategorie buchen möchte.
Vermutlich wird der Veranstalter seinem Wunsch entgegenkommen.
Soweit es den reiserechtlichen Aspekt betrifft:
Einen Anspruch (wegen "falscher" Angaben) hat sie/er nicht. Die Ausschreibung ist ungenau, schlimmstenfalls missverständlich, schließlich war es offenbar einfach, die relevanten Informationen zu erlangen.
Also höflich nachfragen und gut is ...
Ich für meinen Teil muss nicht erfahren, welches Hotel und welcher Veranstalter. Die Nichterwähnung eines vorhandenen Ausstattungskriteriums halte ich für nicht sonderlich aufregend.

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Ich füge mal die Beschreibung mit an. Ich habe auch nie erwähnt, dass der Safe ausschließlich der Grund für den höheren Preis ist.
Zimmer: Die renovierten Rainforest-Chalets sind freundlich eingerichtet mit Dusche, WC, Föhn, Telefon, Sat.-TV, Klimaanlage, Ventilator, Minibar, Kaffee-/Teezubereiter, Bügeleisen und Balkon oder Terrasse. Die Meerseite-Chaletsbieten zusätzlich einen Safe, sind jedoch zur Meerseite gelegen.
Ob wir nun auf den Regenwald schauen oder aufs Meer, dass ist erstmal egal. Hier wurde ja aber klar formuliert, dass es anscheinend nur in der höherpreisigen Kat. einen Safe gibt. Dies könnte man ja genauso mit dem "Ausstattungsmerkmal" Bad machen. Wenn nun bei den MS-Chalets stehen würde bieten zusätzlich ein Bad, sind jedoch zur Meerseite gelegen, dann bin ich mir sicher das viele die teuere Variante buchen würden.......und warum, weil es so klingt, als ob das Bad in Kat. 1 nicht vorhanden ist.
@vs Keine Angst, mir geht es nicht um Ansprüche als solche. Auch mit dem RV ist alles geklärt und so spart man einen Betrag, der einem drei schöne Abendessen inkl. Getränke im Urlaub ermöglicht.
Vielmehr geht es darum das per Beschreibung ein Ausstattungskriterium "nicht vorhanden" ist. -
xxxDU47057xxx:
Kann man hier nun darauf bestehen, auf die andere Kat. umgebucht zu werden ..."Bestehen" auf etwas kann man nur, wenn man Anspruch hat - daher der Hinweis.

Die Formulierung bezüglich des Safe ist in der Tat sehr irreführend, da gebe ich dir vollkommen recht!
:? -
so, wie die zimmerbeschreibung hier aufgeführt wurde, könnte man echt denken, dass die erste kategorie ohne safe ist.
ich würde den veranstalter einfach mal fragen. fragen kostet ja nichts.vielleicht ist in der von dir gebuchten kategorie die nutzung des safes inklusive und die andere kategorie hat nur zuzahlungspflichtige safes?