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Hotelbeschreibung Katalog/Internet

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
15 Beiträge 8 Kommentatoren 7.6k Aufrufe
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  • Nibjnile.N Offline
    Nibjnile.N Offline
    Nibjnile.
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Fachmänner/ Frauen,

    kürzlich habe ich mir Hotelbeschreibungen eines mir gut bekannten Hotels  durchgelesen ( unterschiedliche Veranstalter). Dabei fiel mir auf, daß viele Veranstalter falsche Informationen angaben, Hotelbilder komplett veraltet waren und die Beschreibungen teils sehr voneinander abwichen. Beispielsweise sprach ein Veranstalter von 4 Gebäudekomplexen, der Nächste von 3 etc.

    Nun meine Frage: Wer genau ist verantwortlich für diese Beschreibungen und wie oft werden diese überarbeitet? Wie genau läuft dieser Vorgang ab? Werden  die Infos vor Ort geholt?

    Vielen Dank im Voraus an Alle, die etwas zum Thema beitragen können!

    Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Verantwortlich für die Form der Ausschreibung und deren Gewähr ist der Veranstalter (ggf. dein Vertragspartner) - d.h. Abweichung und etwa daraus resultierende Mängel muss er verantworten.
      Dabei unterscheidet man zwischen Unannehmlichkeiten und Mägeln - beispielsweise sind 4 statt nur 3 angebener Gebäudeteile gewöhnlich nur eine Unannehmlichkeit, die nicht zu einer Minderung des Reisepreises führen, ausgenommen es steht dort anstelle eines in der Beschreibung ausgelobten Aquaparks?
      :?
      Einerseits stützen sich die Veranstalter bei ihren Ausschreibungen auf die Angaben der Hotels und ihrer eigenen örtlichen Vertretung, andrerseits wird aber i.d.R. auch direkt vom RV vor Ort upgedated.
      Zum eigenen Besten sollte sich ein Veranstalter (Vermeidung von Regressforderungen) zumindest vor der neuen Saison (Angebot) informieren, was sich in einem Hotel ggf. geändert hat.
      Zu einen wird er Interesse daran haben, Verbesserungen (Renovierungen) zur Förderung des Verkaufs zu kommunizieren, zum anderen sollte ihm daran gelegen sein, wirklichkeitsnah zu beschreiben.
      Der Konjunktiv steht hier für die teils befremdliche Langlebigkeit falscher Informationen in Hotelbeschreibungen (ein grottiges Beispiel 2013: Fast alle RV vermarkteten ein neu eröffnetes Hotel in der Beschreibung mit 600 Zimmern, wobei es in Wirklichkeit über 900 hat, und das wurde m.W. während der ganzen Saison nicht geändert!).

      Es gibt zig Veranstalter und zig Möglichkeiten eines Turnus, zu welchem die Texte überarbeitet werden; ich denke dazu kann man keine allgemein gültigen Aussagen treffen.

      Da du ganz pauschal fragst und das Motiv deiner Recherche nicht spezifizierst, belasse ich es für meinen Teil jetzt mal bei dieser recht pauschalen Erklärung ...
      😉

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Nibjnile.N Offline
        Nibjnile.N Offline
        Nibjnile.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @vs..Danke für Deine Antwort.

        Ich frage tatsächlich ganz pauschal . Ich war halt sehr verwundert, das über 1 und dasselbe Hotel doch recht unterschiedliche Angaben gemacht werden ( sowohl zum Nachteil, als auch zum Vorteil des Hotels).

        Mein Motiv ist schlichtweg Wißbegierde-keinesfalls arbeite ich an Reisepreisminderungen oder Sonstigem 😉  !

        Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!

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        • Roland4R Offline
          Roland4R Offline
          Roland4
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Bei manchen Hotels kann man aber vermuten, dass gewisse Dinge, die ein Urlauber eventuell nicht so schön findet, mit Absicht auf keinem Bild gezeigt werden. Hier ein Beispiel, wo ein Gebäude des Nachbarhoteles extrem dicht an ein Gebäude des anderen Hotels grenzt.

          http://www.holidaycheck.de/hotel-Urlaubsbilder_Hotel+Sherwood+Dreams+Resort-ch_ub-hid_288966.html?action=detail&mediaId=1166330229

          Das sieht man auf keinem Bild der zahlreichen Reiseveranstalter. Wer sein Zimmer zu dieser Seite hat, wird kaum Tageslicht haben.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Nibjnile.N Offline
            Nibjnile.N Offline
            Nibjnile.
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Sicherlich werden unvorteilhafte Gegebenheiten nicht thematisiert, das denke ich auch. In meinem Fall wurden jedoch umfangreiche Renovierungsarbeiten und ein neu entstandener Rutschenpark bei einigen Veranstaltern gar nicht erwähnt. Sowas wäre ja durchaus erwähnenswert!

            Bei einem Veranstalter wurde als letzter Renovierungszeitpunkt das Jahr 2007 angegeben, obwohl dort erst letztes Jahr Vieles erneuert wurde! Renovierung erfolgte Ende 2012-April 2013!

            Daher die Frage, wie häufig aktualisiert wird....

            Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!

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            • rumssteinR Offline
              rumssteinR Offline
              rumsstein
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Man sollte da nicht immer gleich Lug, Trug und Verrat wittern. Größere Veranstalter haben Tausende von Hotels im Portfolio, da kann es sicher mal passieren, dass es zu Verwechslungen kommt oder auch die Pflege der einen oder anderen Beschreibung vernachlässigt wird. Manchmal lege ich unbedingten Wert auf WLAN im Hotelzimmer und suche dementsprechend. Selbst bei Hotels, von denen ich weiß, dass sie seit Jahren diese Ausstattung haben, steht es bei manchen gar nicht, bei manchen steht es in der Hotelausstattung (WLAN im ganzen Haus) und bei manchen bei der Zimmerbeschreibung. Wenn ich mir nicht sicher bin, schicke ich eine Mail oder rufe im Hotel an. Ich denke, dass die bewusste Vergackeierung in den Hotelbeschreibungen im großen Stil passee ist, es kommt heutzutage viel zu schnell heraus bzw. die Leute werden in den Portalen bereits vorher vor dem Schwindel gewarnt.

              Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

              (Alexander Freiherr von Humboldt)

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              • Nibjnile.N Offline
                Nibjnile.N Offline
                Nibjnile.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @rumsstein...Niemand wittert Lug und Betrug oder Verrat...Ich möchte mich nur informieren, wie das Prozedere bei Hotelbeschreibungen ist! Das von mir gemeinte Hotel ist eher schlechter/minderwertiger beschrieben, als es tasächlich ist. Das finde ich schade.

                Es geht aber auch andersrum - hat aber nichts mit Lug und Betrug zu tun.Man kann alles " schön" schreiben ohne aber gleich zu betrügen!

                In meinem konkreten Fall gibt es aber auch schlichtweg falsche Angaben, was z. B. die Anzahl der Gebäudekomplexe betrifft. Das beeinträchtigt natürlich keineswegs den Aufenthalt dort, nur-wie kann es sein,daß ein Veranstalter einfach schlecht bis gar nicht informiert ist über ein Angebot, daß er unterbreitet.

                Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!

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                • rumssteinR Offline
                  rumssteinR Offline
                  rumsstein
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich habe eben mit einer guten Bekannten auf Malta geskyped, sie arbeitet in einem Hotel mit ca. 150 Zimmern und macht unter anderem die Verträge mit den Agents. Das Hotel verschickt Änderungen per Fax an die Agents bzw. RVs, wenn es etwas zu melden gibt. Dann gibt es immer wieder Treffen bzw. Telefonate, manchmal bis zu jeweils zweimal im Monat, in denen nachverhandelt, nachbestellt, umbestellt usw. wird. Bei solchen Gelegenheiten erwähnt sie auch Neuerungen und das war's von Ihrer Seite. Was mit den Informationen gemacht wird bzw. wie sie verarbeitet werden, darauf hat sie keinen Einfluss und es interessiert sie eigentlich auch nicht sonderlich. Deutsche  Hotelbeschreibung kann sie auch nicht nachprüfen, weil sie wenig Deutsch spricht. Über die englischen Partner sagt sie, dass manche die Neuerungen einpflegen, manche früher, manche später und manche auch gar nicht. Bei einem englischen Tour Operator stand auch dieses Jahr noch etwas von einem Fahrrad- und Bootsverleih, den es bereits seit fünf Jahren nicht mehr gibt, trotzdem er mehrmals in Kenntnis gesetzt wurde. Meine Bekannte betonte aber, dass das die Praxis in Ihrem Hotel sei, in dem sie seit über 20 Jahren arbeitet, woanders könne es auch anders sein.Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass das überall mehr oder weniger so gehandhabt wird.

                  Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                  (Alexander Freiherr von Humboldt)

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Nibjnile
                    Hatte ich also richtig vermutet - man kann unschwer zwischen deinen Zeilen lesen, dass es nicht um eine Reklamation geht und auch kaum um entscheidungsrelevante Hinweise. Immerhin hattest du gleich geschrieben, dass du das Hotel kennst.
                    😉
                    Es stimmt allerdings bedenklich, wenn für den Verkauf durchaus förderliche Informationen bei den Vertragspartner im Vertrieb nicht erwähnt / abgebildet werden.
                    :?
                    Würde das Hotel Wert darauf legen, müsste es sich an die betreffenden Veranstalter wenden und darum bitten, die Updates in die Beschreibungen aufzunehmen.
                    Umgekehrt gilt das ebenfalls für die Veranstalter, die sich wundern könnten, warum der Verkauf nicht grade fliegt und sich ihrerseits erkundigen.
                    Die vorsichtige Schlussfolgerung lautet: Das beiderseitige Interesse ist wohl nicht sonderlich ausgeprägt?

                    Was Roland4 hingegen beschreibt ist handelsüblich - man darf in einem gewissen Rahmen die Schokoladenseiten bildhaft darstellen und muss nicht etwa den Versorgungsweg samt Mülltonnen zur Ausschreibung beitragen.
                    Dafür gibt´s Bewertungsforen mit den "ehrlichen Bildern", und der Verbraucher hat die Option sich darüber genauere Lagekriterien anzusehen.

                    Ein gutes Beispiel für Schokoladenseitenfotos ist z.B. auch das Crown Palace in Evrenseki - da ist auf keinem Bild der RV der Auswuchs (bzw. Anbau) dargestellt oder das neue Dreamworld Resort, das ich östlich davon auf Tuchfühlung schneckt - dazu ist man aber auch nicht verpflichtet.
                    Gleiches gilt für die Texte in "Katalogsprache" - da wird dann aus einer Lage in einer 24/7 Rummelstraße "ldirekt an verschiedenen Unterhaltungs- und Einkaufsmöglichkeiten gelegen" / "lebhafte Hotelumgebung", oder aus mitten in der Walachei "in unberührter Natur" ... t.b.c.
                    All diese Beschönigungen sind im Rahmen des werblichen Auftritts moralisch und rechtlich i.O. - und genauso wahrscheinlich, wie die schimmernde Löwenmähne oder die dichten 2cm Wimpern, die beispielsweise kosmetische Produkte versprechen.
                    😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Nibjnile.N Offline
                      Nibjnile.N Offline
                      Nibjnile.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Noch etwas fällt mir ein: Nun möchte jemand eine Reise buchen und wälzt aus diesem Grund die Katalogbeschreibungen verschiedener Veranstalter. Nehmen wir mal an, dieser Kunde hat kein Internet und kann sich nicht in Urlaubsforen Informationen von Gästen holen, die sein bevorzugtes Hotel bereits besuchten.

                      Jetzt liest potentieller Kunde in Katalog A, dass das Hotel einen eigenen Strandabschnitt besitzt. Der Strand dort ist als Sandstrand beschrieben. In Katalog B steht aber wiederrum, dass es sich um einen Sand/Kiesstrand handelt. Dem Gast ist ein Sandstrand lieber.....Soll der Kunde jetzt noch Katalog C-Z durchforsten und anschließend eine Tabelle anlegen, wie häufig Sand und wie häufig Kies in den Beschreibungen aufgeführt wird und dann hoffen, daß die Auswertung seiner Tabelle stimmt? ( da 4x Sand und 6x Sand/Kies angegeben wurden, wäre es ja theoretisch wahrscheinlicher, daß die Kies-Angabe stimmt) 😉

                      Da wären ja dann die berühmten Beschwerden schon fast vorprogrammiert, wenn der Kunde nur einen Katalog liest und sich auf den Sandstrand freut. Da kann doch im Vorwege schon gut dran gearbeitet werden, daß einem Enttäuschungen erspart blieben - oder?

                      Damit keine Mißverständnisse aufkommen...ich freue mich schon sehr auf meinen Urlaub in einem mir gut bekannten Hotel und suche nicht nach dem Haar in der Suppe 😉  ....nicht dass meine Fragerei falsch verstanden wird!

                      Obacht du Schelm! Nun ist's genug mit der Firlefanzerei!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • rumssteinR Offline
                        rumssteinR Offline
                        rumsstein
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das istdas Haar in der Suppe, nach dem aber viele suchen, wie z.B. im Türkei-Forum. Ist der Sand jetzt als grob feinkörnig oder doch als etwas leicht grobkörnig anzusehen? Neulich soll in diesem Strandabschnitt jemand sogar zwei Kiesel gefunden haben. Aber nur im Flutsaum. Also ein fast feinkörniger Sandstrand mit leichtem Kieselansatz im Flutsaum? Und wo ist die Grenze zwischen großem Kiesel und kleinem Stein? Leute, denen so etwas wichtig ist, finden u.U. nicht nur Haare, sondern ganze Perücken in einer Suppe.Sorry, aber das ist nicht meine Welt. Wer kein Internet hat und den solche Qualen nächtelang plagen, der hat doch die Alternative, die sicher von Beruf wegen unendlich geduldige Dame / den Herrn im Reisebüro zu nerven und sich auch noch die letzte Katalogbeschreibung von der Never Get There Tours GmbH vorlesen zu lassen. Nach der Buchung unter Vorbehalt können es Berater und Kunde mit einem Tässchen Kamillentee noch einmal richtig krachen lassen und aufs gemeinsame Aussterben anstoßen.  😆

                        Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.

                        (Alexander Freiherr von Humboldt)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Dazu sollte zudem bedacht werden, daß auch "grober Sand" nicht gesondert erwähnt werden muß und durchaus die Bezeichnung "Sandstrand" tragen darf.

                          Bei diesen Definitionen geht es (oftmals) um "Mehrheiten in der Beschaffenheit" - sprich: ein Sandstrand mit ein paar Kieseln, darf durchaus als Sandstrand bezeichnet werden...mehrheitloich im z.B. Flutsaum vorhandene Kiesel sollten entsprechend erwähnt werden/sein und ist die Beschaffenheit des Gesamtstrandes mehrheitlich "kieselig", muß dies ebenfalls erwähnt werden.

                          "Lustig" in dem Zusammenhang übrigens, das (rechtlich) bereits einfach nur die Bezeichnung "Strand" in der Ausschreibung reichen würde - die genauere Definition ist letztlich "freiwillig" und "Service am Kunden" - paradoxerweise ist ein RV bei eben dieser "Serviceleistung der genaueren Definition" dann eben (oftmals) auch belangbar.

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MaxamaxM Offline
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                            Maxamax
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Auf meiner letzten Hotelsuche für den nächsten Pauschalurlaub auf den diversen Foren und OTAs (Namen werden nicht erwähnt) fielen mir die unterschiedlichsten Ausschreibungen der einzelnen Reiseveranstalter für ein und dasselbe Hotel auf.
                            Bei der Innenausstattung fand ich lediglich eine Auflistung der verschiedenen Objekte im Raum, z.B. Klimaanlage, Kühlschrank, Safe usw.
                            Wenn hier jedoch kein Zusatz, wie bspw. "gegen Gebühr" angebracht wurde, kann man davon ausgehen, dass man die Dinge auch ohne Aufpreis/ Gebühr nutzen kann? Habe schon so oft von Freunden gehört, die im Urlaub dann prompt die Nutzung der Klimaanlage bezahlen mussten und angeblich nichts davon in der Hotelausschreibung zu finden war. Kann das natürlich im Nachhinein schlecht nachprüfen, aber gibt es eine Verpflichtung seitens der Reiseveranstalter, aufpreispflichtige Leistungen auch entsprechend in ihren Hotelbeschreibungen zu kennzeichnen? Gibt es überhaupt eine festgesetzte Richtlinie für die Hotelausschreibungen?

                            KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • MaxamaxM Maxamax

                              Auf meiner letzten Hotelsuche für den nächsten Pauschalurlaub auf den diversen Foren und OTAs (Namen werden nicht erwähnt) fielen mir die unterschiedlichsten Ausschreibungen der einzelnen Reiseveranstalter für ein und dasselbe Hotel auf.
                              Bei der Innenausstattung fand ich lediglich eine Auflistung der verschiedenen Objekte im Raum, z.B. Klimaanlage, Kühlschrank, Safe usw.
                              Wenn hier jedoch kein Zusatz, wie bspw. "gegen Gebühr" angebracht wurde, kann man davon ausgehen, dass man die Dinge auch ohne Aufpreis/ Gebühr nutzen kann? Habe schon so oft von Freunden gehört, die im Urlaub dann prompt die Nutzung der Klimaanlage bezahlen mussten und angeblich nichts davon in der Hotelausschreibung zu finden war. Kann das natürlich im Nachhinein schlecht nachprüfen, aber gibt es eine Verpflichtung seitens der Reiseveranstalter, aufpreispflichtige Leistungen auch entsprechend in ihren Hotelbeschreibungen zu kennzeichnen? Gibt es überhaupt eine festgesetzte Richtlinie für die Hotelausschreibungen?

                              KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                              #14

                              @Maxamax
                              Günter hat dir doch im TUI-Thread auf dieser Seite ( hier klicken ) am 05.08.2022 um 13:05 Uhr sehr ausführlich zu dieser Zimmerbeschreibungssache geanwortet.
                              Hast dich doch noch dafür bedankt. 😉
                              ------------------------------
                              Zu deiner Frage - kostenpflichtig ja / nein: Ich erinnere mich vage, dass ich 1x vor Jahren (!) auf eine kostenpflichtige Klimaanlage - damals noch im Prospekt - hingewiesen wurde. Sonst war die KA noch nie kostenpflichtig. Safe gegen Gebühr ist auch eher selten geworden. Aber wenn es anfiel, war es in der Ausschreibung stets vermerkt.

                              Was man gegen mögliche Pannen tun kann, ist, im Hotel vor der Buchung nachzufragen, wenn man die Vollständigkeit der Ausschreibung anzweifelt.

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheckG Offline
                                Günter/HolidayCheck
                                Admin Experte Fuerteventura
                                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                #15

                                Also mehr, als ich in dem von Kourion verlinkten Beitrag geschrieben hatte kann man nicht tun. Ich dachte das ist sehr ausführlich.
                                Ehrlich gesagt- möchte ich jetzt nicht nochmal alles erneut komplett durchkauen und ich denke nicht dass das viel User schon wieder gerne durchlesen.Daher verstehe ich den erneuten Beitrag zu dem Thema überhaupt nicht!
                                Sätze wie "von Freunden gehört .."sind nicht nachprüfbar und schwammig , also absolut keine Diskussionsgrundlage.
                                Splche Bemerkungen können sich auf lang zurückliegende Urlaube beziehen.
                                Nur soviel-- es gibt extrem wenig Reklamationen zu solchen Dingen, da ist heutzutage sehr viel Transparenz in den Beschreibungen.
                                Aus gutem Grund!
                                Sieht man auch z.B daran, dass hier der vorletzte Beitrag von 2013 war.
                                Der Tipp von Kourion-- ist vollkommen richtig- im Zweifel die Guest Relation des Hotels anschreiben. Mehr gibt es jetzt nicht mehr dazu zu sagen.
                                .
                                @ Maxamax-- bitte jetzt nicht noch mal irgendwo einen ähnlichen Beitrag in einem anderen Thread ok? -- -Danke
                                Diesen Thread machen wir dann zu.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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