Schreibfehler des RV = Abnfechtungsgrund?
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Hallo liebe Holidaychecker!
Mir ist etwas ziemlich dummes passiert:
Am 27.1. telefonisch ein Hotel in BKK gebucht für den 14.-18.2.
Am 28.1. übersendet der RV die rechnung und Buchungsbestätigung mit
einem falschen Reisedatum, nämlich 16.-20.2.
Gemerkt habe ich es erst am 3.2. und am 4.2. sofort den RV informiert.
Dieser will nun eine erhebliche Umbuchungsbühr.Kann ich die Buchungsbestätigung wegen des offensichtlichen Schreibfehlers anfechten?
Zeugen für die telefonische Buchung habe ich! -
Hast Du eine Anzahlung geleistet ohne die Buchungsbestätigung genau zu prüfen? Dann siehts schlecht für Dich aus.
Die meisten Vermittler/Veranstalter haben in ihren AGB einen Passus, dass Bestätigungen umgehend nach Erhalt zu prüfen sind und Abweichungen unverzüglich zu bemängeln. -
:? der Hammer ist, die ein woche vom 27.01 bis zum 04.02 da nach braucht es auch keine Anzahlung. Frage wie hoch ist das um schreiben.
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Ich versuche mal eine freie Übersetzung, als Sport: "Das Interessante daran sind die Zeitabstände. Zwischen Buchung am 27.1. und 4.2. lag eine Woche, danach kam eine Anzahlung nicht mehr in Frage, da die Reise bereits am 14.2. beginnen sollte und damit eine Zahlung des gesamten Reisepreises fällig war. Es bliebe noch die Frage, wie hoch die Umbuchungsgebühr ist." Ende der Übersetzung
Es war viel Konjektur, aber stimmt das so, der-Rainer ? -
100 % rumsstein. 
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Hallo Ihr Lieben!
Vielen Dank für Eure Antworten!
habe natürlich gleich per Kreditkarte bezahlt.
Sieht im Moment nicht gut aus.
Die Zahlung ist aber schon erfolgt, bevor ich die Buchungsbestätigung/Rechnung bekommen habe.
Ich ärgere mich natürlich über meine eigene Dummheit, aber auch, dass der RV
für ein Hotel, das 624,- € kostet, nun noch zusätzlich 374,-€ Umbuchungsgebühr haben will, obwohl der Fehler eindeutig beim RV liegt.
Inzwischen habe ich ihn immerhin schon auf 180,- € Umbuchungsgebühr runtergehandelt,
finde das aber immer noch irgendwie ziemlich blöd. -
kleiner Tipp: Lass Dir in Zukunft bei rein telefonischen Buchungen (denen gegenüber ich persönlich sowieso skeptisch gegenüber stehe) eine umgehende Bestätigung per e-mail geben bzw. bitte darum. Ich dachte eigentlich, das wäre bei online Buchungen von Seiten der RBs Usus, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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@Goldsprosse
Bei einer fernmündlichen Buchung müssen die Daten mehrmals wiederholt werden - ein Übermittlungsfehler ist demnach eigentlich ausgeschlossen.
Das stärkt m.E. deine Position, Zeugen würden übrigens sowieso nicht berücksichtig.Du hast für den Widerspruch gegen Belastungen deiner CC gewöhnlich 4-6 Wochen Zeit - kläre mit dem ausgebenden Institut, welche Maßnahmen es empfiehlt.
Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" - hast du den Sachverhalt gegenüber dem Veranstalter bereits eingeräumt? (Also qausi zugegeben, es verdaddelt zu haben?)
Letzlich: Wie wurde die Bestätigung zugestellt? Auch im Zeitalter omnipräsenter Informationszugänge kann man ganz leicht einmal eine Woche "offline" sein ...
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@vonschmeling
Die Bestätigung wurde nur inform einer Rechnung per eMail und nachdem die Belastung auf der CC erfolgte zugestellt.
Ich habe das Zustandekommen des Vertrages mit dem falschen Aufenthaltsdatum nun angefochten, da Meiers, obwohl sie das
Telefonat, in dem wir die Buchung besprochen haben, aufgezeichnet haben, und sie selbst gestern noch telefonisch eingeräumt haben, dass es sich um einen Eingabefehler handelt, darauf bestehen, dass ich mich innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Rechnung hätte melden müssen. Ich habe Meiers daraufhin mitgeteilt, dass ich das ja getan hätte. Rechnungs-eMail geöffnet am 03.02. und Meiers am 04.02. informiert. Meiers besteht aber darauf, dass ich mich ab Übersendung der Rechnung am 28.1. innerhalb von drei Tagen hätte melden müssen.
Habe Meiers nun bis morgen letztmalig eine Frist gegeben, den Vertrag, so, wie telefonisch besprochen, zu erfüllen.
Ich verstehe wirklich nicht, warum Meiers jetzt so einen Zirkus macht. Ich bin zur Erfüllung des Vertrages meinerseits ja bereit, allerdings zum richtigen Aufenthaltsdatum! -
Die Aufzeichnung eines Telefongesprächs ist kein zugelassenes Beweismittel.
Bei der Übersendung der Bestätigung mit einer normalen Email - beispielsweise im Gegensatz zu einer mit Empfangsbestätigung - ist es tatsächlich sehr eigenartig, auf der Frist zur Einrede derart orthodox zu beharren.
Nicht selten landen solche Mails auch mal im Spam-Ordner und ist das ganz bestimmt keine super sichere Übermittlungsmethode.Ich hoffe, man zeigt sich doch noch einsichtig und wünsche dir viel Glück.
Häh?