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Reisemangel: Nichraucherhotel statt Raucherhotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • camel169C Offline
    camel169C Offline
    camel169
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liebe User,

    brauche Eure Hilfe. Habe ich Ansprüche gegen den Reiseveranstalter, wenn es sich bei einem gebuchtem Hotel aus dem Katalog um ein reines Nichtraucherhotel handelt. In der Katalogbeschreibung wird mit Restaurent mit Nichtraucherbereich geworben und nirgends steht, dass im Hotel nur in den Aussenanlagen geraucht werden darf. Habe bereits eine Beschwerde geschrieben.Eine Erstattung im gewissen Umfang ist aber abgelehnt worden. Habe ich Anspruch auf er Erstattung, zumal ich mich stark erkältet habe, durch das ständige rein und raus. Abends war es sehr kalt. Wer kann mir helfen und was kann ich prozentual fordern vom Reisepreis.
    Danke im voraus.
    lg

    camel169

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    • Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_TetzlaffA Offline
      Alfred_Tetzlaff
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      In Tunesien gelten - meines Wissens - ziemlich strenge Nichtraucherschutzgesetze. Wenn das Hotel diese umsetzt, dann hast du 0,00% Chancen auf etwaige Rückerstattung.

      "Das Nichtrauchergesetz in Tunesien, welches das Rauchen in Bars, Restaurants und in für das Publikum offenen Räumen verbietet, tritt am 19.03.2010 in Tunesien in Kraft. Verstöße gegen dieses Gesetz kommen dem Raucher teuer zu stehen, denn es wird eine Geldstrafe von 25 Dinars (13,20 Euro) verhangen. Das Gesetz wurde erweitert und das Nichtrauchergesetz trifft nicht nur für Restaurants & Cafés zu, sondern auch auf öffentliche Gärten/Terrassen, U-Bahnen, Züge, Busbahnhöfe, Flughäfen und öffentliche Büros"

      2015, Porto Angeli, Rhodos
      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...das Land wurde ja nicht genannt und tut eigentlich auch nichts zur Sache, denn "Mängel" sind ja Abweichungen von gemachten Zusagen bzw. Beschreibungen von Eigenschaften.

        Wurde also nicht explizit ein Raucherhotel vom RV zugesagt, dann ist der o.g. Sachverhalt kein Mangel.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • camel169C Offline
          camel169C Offline
          camel169
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hatte vor dem Urlaub bei Neckermann angerufen in der Zentrale und im Reisebüro nachgefragt. Aussage: Im Hotel darf geraucht werden. Vom Reisebüro 8und vom Veranstalter.

          camel169

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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Nützt dir aber nix, wenn du´s nicht schriftlich hast. Sofern die Eigenschaft nicht in der Hotelbeschreibung explizit hervorgehoben ist (also "im Hotel gibt es Raucherzonen" ), besteht kein Anspruch auf eine Minderung.

            Auf das Argument "ich hab mir beim Rauchen eine Erkältung geholt" würde ich übrigens verzichten. Das verursacht bestenfalls eine gewisse Erheiterung der mit der Bearbeitung beauftragten ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • camel169C Offline
              camel169C Offline
              camel169
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              In der Katalogbeschreibung steht unter anderem "Restaurant mit Nichtraucherbereich"

              camel169

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              • reiseheinzlR Offline
                reiseheinzlR Offline
                reiseheinzl
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Kleiner Vorausblick: Wenn nicht ausdrücklich erwähnt wird , dass irgendwo
                Rauchen erlaubt
                ist, wird es bald nirgendwo mehr möglich sein, egal ob
                drinnen/draußen/oben/unten, Schluss. Einfach langsam dran gewöhnen!

                Roger

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                • Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_TetzlaffA Offline
                  Alfred_Tetzlaff
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @  Camel

                  Da steht Nichtrauerbereich, was nicht Raucherbereich impliziert.
                  Ansonsten siehe meine verlinkte Beschreibung der Nichtrauchergesetze. Wenn das Hotel die einhält, hast du keine Chance auf  Entschädigung, auch nicht, wenn im Nachbarhotel gequarzt werden durfte.

                  2015, Porto Angeli, Rhodos
                  2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Selbst wenn aus der Information "mit Nichtraucherbereich" naheliegend angenommen werden kann, dass es eben auch einen Raucherbereich gibt oder dieser gar ausdrücklich ausgelobt wäre, ist das Nichtvorhandensein eine Unnanehmlichkeit und berechtigt nicht zu Ansprüchen auf Minderung des Reisepreises.

                    Edit:
                    Hier ein Urteil des AG Duisburg in einer vergleichbaren Causa.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • eva-mariaE Offline
                      eva-mariaE Offline
                      eva-maria
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Zusammen,

                      ich bin jetzt gerade etwas irritiert und kann das Problem nicht nachvollziehen. Mein Mann ist Raucher, aber wir kennen es bereits seit Jahren nicht anders, als dass man nur noch in den Aussenanlagen der Hotels rauchen darf. Dies haben wir sowohl auf Ibiza, Kreta, Rhodos, Türkei und auch in Ägypten so erlebt. Es wird in vielen Hotels mit einem Nichtraucherbereich im Restaurant geworben, wobei sich dieser Bereich in der Hauptsache im Inneren des Hotels befindet. Aussenbereiche, wie Poolbereich oder Restaurantsterrasse, Beachbar etc. dürfen von Rauchern aktiv genutzt werden, zumindest in den Hotels, in welchen wir bislang Urlaub gemacht haben. Mein Mann hat bislang auch immer auf dem Balkon geraucht - eben im Aussenbereich. Das Rauchen im Hotelzimmer fände ich auch nicht sehr schön und würde mich hier als Urlauber auch wehren, in einem verrauchten Zimmer zu urlauben. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Lobby oder sonstige Bars im Innenbereich.

                      LG
                      Eva

                      eva

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Eben, es ist kein Problem und - wie Curi auch schon sagte - ziemlich ungeachtet des Ziels. Daher sieht die Rechtsprechung auch keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises vor. Es gibt eben einen Unterschied zwischen Unannehmlichkeit und Mangel. Insofern ist schon der Threadtitel fehlerhaft ...
                        😉

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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