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In AI Hotels darf man sa..../trinken bis der Arzt kommt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SiegfriedS Offline
    SiegfriedS Offline
    Siegfried
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Habe gerade eine Mail bekommen, da ging's um 1 junges Pärchen, daß in einem AI Hotel sich immer hat volllaufen lassen und sich dann lauthals gestritten hat. Das Hotel schmiß die Leute raus. Der Reiseleiter besorgte ein anderes AI Hotel , da gings von vorne los. Die wurden da auch rausgeschmissen.
     Haben geklagt und Recht bekommen: Rückflug, Rücktransport wurde Denen erstattet.
    " In einem AI Hotel darf man soviel trinken", wie man mag; die Begründung des Gerichtes. Prost! 😉
    Gruß
    Siegi

    s.w.

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    • Ahotep2A Offline
      Ahotep2A Offline
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich verlinke man das Urteil des AG Viersen, damit man mal die Begründung des AG lesen kann klick

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ich denke auch, dass man trinken kann, bis die leber streikt.
        nur das benehmen sollte auch entsprechend der hausordnung sein und ein bißchen rücksicht auf andere, nüchternere, gäste aufweisen.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hier der gesamte Text des m.E. bitteren Urteils (im Blick auf Reputation von AI Urlaubern). 
          😱
          Es erging übrigens bereits im April 2013 und der Streitwert ist gering - möglicherweise wurde daher seitens der Beklagten auf eine grundsätzliche Einrede verzichtet.

          Wie auch immer - ganz persönlich missfällt mir die Botschaft der Entscheidung und die Herleitung, man müsse bei einem preiswerten Angebot und All Inclusive Service mit Ausfällen quasi rechnen - das ist ein in- oder zumindest diskriminierender Tenor.
          Bedauerlich ... :?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja, dass man bei AI Reisen (grundsaetzlich) mit Besoffenen rechnen muss mag diskreminierend sein. Aber bei einer Gerichtsverhandlung einen Zeugen zu bringen der nichts selber gesehen oder gehoert hat ist noch viel peinlicher.

            Ausserdem ist fuer mich die Urteilsbegruendung dass man bei einem AI Urlaub im untersten Preissegment (wir reden von ca Euro 30 pro Urlaubstag inklusive Flug) auch mal mit einem Betrunkenem rechnen muss durchaus realitaetsnah. 😉

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            • SiegfriedS Offline
              SiegfriedS Offline
              Siegfried
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wie ist das z.B. auf dem Schiff? Da kann der Reiseleiter doch nicht den beso..Gast so ohne weiteres auf ein anderes Schiff schicken. Oder schmeißt man den gleich über Bord? 😉
              Ich werde das ab Morgen auf der AIDA SOL ausprobieren. Während der Mahlzeiten können wir ja so viel trinken, wie wir wollen. Fange aber erst am 2. Tag, dem Seetag an, aus Kummer, weil ich da ja immer nichts 'see' 😞 . Während der Fahrt auf der Elbe, könnten die mich ja schon bei Blankenese  rausschmeißen.
              Gruß
              Siegi

              s.w.

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              • Gute.Fee207G Online
                Gute.Fee207G Online
                Gute.Fee207
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nett, das vs das Urteil als Link hier reingestellt hat. Es ist lesenswert Echt gute Unterhaltung. Ich hab stellenweise laut gelacht beim Lesen. Der Richter hat es offensichtlich mit großem Vergnügen formuliert. 
                Sein Tenor ist klar und sollte von der Reisebranche begriffen werden: Wer Sauftour anbietet kriegt Sauftouris. AI für 500 und nochwas mit Flug usw., für fast 3 Wochen!, da kann es nur um Doppelkorn für 2,90 pro Liter gehen. 
                Und dann die aus dem Urteil erkennbare sagen wir Gemütslage der aus dem Hotel geflogenen Kläger...da soll hier nochmal einer über Russen oder britische Wolverhampton goes South Touristen herziehen. Das Kaliber haben wir auch. CS

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @mkfpa
                  Auf welche Zeugin hebst du ab? Die einzige persönlich anwesende Zeugin war die Lebensgefährtin des Klägers - mitursächlich für das Geschehen und m.E. überhaupt nicht zuzulassen.
                  Bei jeder popligen Beschwerde werden "Mitreisende" als Zeugen abgewiesen, es ist mir daher rätselhaft, weshalb im fraglichen Verfahren so entschieden wurde.

                  Die Behauptung bei einer AI Reise im unteren Preissegment seien derartige Ausfälle als "typische Verhaltensmuster" zu betrachten halte ich für außerordentlich diskriminierend und glaube, dass das von etlichen rechtschaffenen Urlaubern mit schmalem Budget ebenso empfunden wird. Es ist nicht "wirklichkeitsnah" zu behaupten, die überwiegende Klientel für solche Angebote bestehe aus teilweise transsexuellen Kampftrinkern mit der Neigung sich coram publico wahlweise zu bespringen oder zu beschimpfen.
                  Kurzum: Ich verabscheue verallgemeinernde Kategorisierungen - insbesondere, wenn sie "im Namen des Volkes" ausgesprochen werden!
                  :?

                  @c.s.
                  Ich stimme dir insofern zu als die "Keule" bezüglich ethnischer Vorbehalte angesichts derartiger Einblicke wohl sehr treffender Weise im Forum unterbunden wird. Wenn die Wahrnehmung deutscher Urlauber auf die Kategorie "die Wollnys" eingedampft wird, sehen "wir" ganz schön blass aus ...
                  😱

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich beziehe mich auf diesen Absatz im Urteil:

                    Die schriftlichen Zeugnisse des Zeugen ist nur auf den ersten Blick ergiebig. Der Zeuge bestätigt zwar formal die von der Beklagten aufgestellten Behauptungen. Er legt aber zum Ende seiner Aussage offen, dass er hinsichtlich keiner der Beweisfragen bezüglich des Verhaltens des Klägers und seiner Lebensgefährtin aus eigener Wahrnehmung aussagen kann.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... was so ungefähr auch auf die Zeugin der Klagevertretung zutrifft ...
                      Für mich "normale" Verhältnisse - in Absurdistan! :?
                      Das Gericht bestreitet eine ausreichende Begründung für den Abbruch des Vertragsverhältnisses in dem Rauswurf des Paares durch 2 Hoteliers zu sehen.
                      Was bitte sollte da ein Zeuge der Beklagten (für mich ist allein die Ausübung des Hausrechts schon ein schwerwiegender Beweis!) noch richten?
                      Gleich wie - meiner unmaßgeblichen Meinung nach stützt das Urteil sich allein auf die These, man müsse bei einer preiswerten Reise mit AI Service quasi mit Gesocks rechnen und zwar auch mit so ausgeprägtem Fehlverhalten, welches die weitere Beherbergung eines Typus Kläger offenbar unmöglich erscheinen lässt.
                      Zudem wurde der Beklagten nach dem zweiten Rauswurf m.E. keine Gelegenheit mehr zur Nachbesserung gegeben sondern reiste der Kläger samt besoffener Transenfreundin unmittelbar und eigenmächtig ab.
                      Ich resultiere aus dem Urteil keinesfalls einen Freibrief zum maß- und rücksichtslosen Benehmen im Rahmen einer Reise mit AI Service, sondern frage mich, was nach Ansicht des Gerichts zur Anwendung des §314 BGB als notwendige Voraussetzung der Unzumutbarkeit betrachtet wird. Etwa ein dritter oder vierter Rauswurf? Das ist bizarr ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • 40cent4 Offline
                        40cent4 Offline
                        40cent
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Wie ist das z.B. auf dem Schiff? Da kann der Reiseleiter doch nicht den beso..Gast so ohne weiteres auf ein anderes Schiff schicken. Oder schmeißt man den gleich über Bord? 😉

                        Auf Schiffen und in Flugzeugen hat - wegen der besonderen Situation - der Kapitän die letzte Entscheidungsgewalt.
                        Ich habe schon erlebt, daß Leute, die sich vor Start noch mit dem DutyFree-Zeug vollaufen ließen, das Boarding verweigert wurde - inklusive Verzögerung für alle anderen Reisenden (die Koffer dürfen dann auch nicht an Bord und müssen umständlich gesucht und wieder aussortiert werden).

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • SiegfriedS Offline
                          SiegfriedS Offline
                          Siegfried
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Vor vielen Jahren erlebt. Da hat wohl auch ein Fluggast, (damals noch kostenlose Drinks an Bord,bis zum Umfallen) ordentlich was genippt. Weiß nicht mehr wo, (Bahamas, Kenia). Bei der Paßkontrolle( bei der Zwischenlandung) hat der Herr die Hose runtergezogen und dem Beamten den nackten Hintern hingezeigt.
                          Dem Gast ist leider nicht viel passiert. Er durfte sofort das nä. Flugzeug nach Hause nehmen. Das war sein 3 Wochen Urlaub. Ich wundere mich das der nicht eingesperrt wurde.
                          Gruß
                          Siegi

                          s.w.

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                          • MaliniM Offline
                            MaliniM Offline
                            Malini
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Habe auch so meine Probleme mit der Herleitung des Urteils - von der Höhe des Urlaubsbudgets auf das Trinkverhalten und Benehmen zu schließen, ist m. E. despektierlich... :?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • hubkatfrieH Offline
                              hubkatfrieH Offline
                              hubkatfrie
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Finde dieses Urteil für nicht richtig, wieviel jeder Gast trinkt ist die eine Sache, sein benehmen gegenüber dem Hotelpersonal und anderen Gästen eine andere. Wer sich so total daneben benimmt sollte auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden und ein Rausschmiss ist die letzte logische Maßnahme.  😛

                              Wie viel Sand verträgt ein Getriebe?

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • juanitoJ Offline
                                juanitoJ Offline
                                juanito
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Zitat:
                                Da hat wohl auch ein Fluggast, (damals noch kostenlose Drinks an Bord,bis zum Umfallen) ordentlich was genippt.

                                @ siggi, bei der AirFrance gibt es immer noch kostenlose Drinks.
                                Letzten August ging ich zur Kombüse und bat um eine Büchse Bier.
                                Excuse moi, nichts mehr da. Wir haben zu viele Gäste aus ex-UdSSR an Board. 😆
                                Flug Paris-Havanna.
                                Auf einem anderen Flug ab Kuba, kam die Stewardess und der Co-Pilot (3 Streifen)
                                zu einem Gast und befragten ihn intensiv.
                                Er hatte einen sehr roten Kopf und er nickte immer abwärts.
                                Aber da er ruhig war und nicht krakelte durfte er bleiben.
                                Ansonsten hätte der Captain eine Zwischenlandung in den USA eingelegt;
                                das wäre problematisch geworden,-. auch für die anderen Fluggäste.

                                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hier ein Dokument jüngerer Maßnahmen gegen Aufruhr an Bord.
                                  Das hat allerdings nur sehr am Rande mit dem fraglichen Urteil bzw. mit dem Thema Recht auf Reisen überhaupt zu tun ...
                                  Ich halte einen Platzverweis für eine sehr beredte Maßnahme, verstehe die richterliche Entscheidung bezüglich der Zumutbarkeit nicht und überhaupt nicht die herablassende und vorverurteilende Herleitung.
                                  😱

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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