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Veranstallter Meldet kurz vor Reiseantritt Zimmer nicht Verfügbar trotz verbindlicher Buchung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SteffanPS Offline
    SteffanPS Offline
    SteffanP
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hi,
    wir haben bereis im Januar recht Günstig ein suite auf tenneriffa Gebucht (den Flug gesondert). Alles schön bestätigt worden und auch angezahlt. Heute genau 4 Wochen vor Reiseantritt bekomme ich einen Anruf vom Reiseveranstalter, leider sei es nicht möglich die
    suite zu buchen, da der Unterveranstallter (keine Ahnung wer das sein soll) Insolvent sei, und die Buchungen damals sind nicht bei dem Hotel angekommen.
    Nach Rückfrage beim Reisebüro (Vermittler) wurde mir bestätigt das die Buchungen i.d.r. der Reiseveranstallter direkt macht.
    Jetzt Bietet der Veranstallter mir an, die Ganze Sache auf ein einfaches Doppelzimmer umzubuchen und mir 100 € vom Reisepreis zu erstatten.
    Das tolle daran ist hätte ich damals ein Doppelzimmer gewollt hätte ich es Gebucht, unzwar rund 300 € günstiger als die Suite. Desweiteren ist dann die Frage der Lage, wir habe extra die Suite gebucht um auch ein Ruhigeres Zimmer zu bekommen wo man dann auch mal seine Ruhe hat.
    Letzte Woche haben wir das Angebot noch mal überprüft und da war es noch möglich suiten zu rund 1000 € mehrpreis zu Buchen.
    Wir nehmen an das der Veranstallter sich verkalkuliert hat, da wir die Suite rund 500 € günstiger bei Ihm buchen konten als wie bei allen anderen Veranstalltern.

    Natürlich müssen wir ein Zimmer finden, auch unbeding in diesem Hotel (Da wir mit Freunden Verreisen, die auch dieses Hotel gebucht haben). nur frage ich mich ob da der Veranstallter nicht ein wenig mehr machen muss als wie 100 € zu erstatten für ein Zimmer welches bei weiten nicht an den Standart kommt welches wir gebucht hatten.

    Wurde gerne eure meinung dazu hören, und wäre über jeden Tipp dankbar an wehn ich mich am besten wenden kann um dann vieleicht doch noch einen schönen urlaub zu haben.

    Lg

    Steffan

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    • de la DivaD Offline
      de la DivaD Offline
      de la Diva
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Zitat SteffanP:
      "....da der Unterveranstallter (keine Ahnung wer das sein soll) Insolvent sei, und die Buchungen damals sind nicht bei dem Hotel angekommen.
      Nach Rückfrage beim Reisebüro (Vermittler) wurde mir bestätigt das die Buchungen i.d.r. der Reiseveranstallter direkt macht."

      Wenn Du es übers Reisebüro gebucht hast, sollten die klären, ob und für wieviel € ein Zimmer bzw. eine Suite noch zu bekommen ist. Sparst du da mehr als die 100,- €, solltest Du es nehmen und bei deinem jetzigen RV den Vertrag kündigen mit dem Vorbehalt der Klärung.

      Kannst du den RV und den angeblichen "Unterveranstalter" nennen? Das scheint ja ziemlich neu zu sein.....ansonsten ist eigentlich immer Vorsicht geboten wenn ein Angebot außerordentlich billig erscheint......

      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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      • SteffanPS Offline
        SteffanPS Offline
        SteffanP
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hi, danke für die schnelle rückmeldung.
        Der Veranstallter ist TSS... Das problem ist das das Hotel völlig ausgebucht ist. Das stimmt auch, eine verfügbarkeit egal welcher Zimmer ist im MAI weder auf der Hopage vom Hotel noch Online irgendwo gegeben.

        Nur hätte ich damals (im Jan schon) ein gutes Doppelzimmer gebucht, wäre eine ersparnis von 300 € drin gewesen. Nur wir wollten uns halt mal was besseres gönnen (Das ist unser erster Familien Urlaub) Wer weiß wo die uns jetzt reinstecken wollen.

        Ich habe das Reisebüro nun auch kontaktiert und um hilfe gebeten, die wollen sich nach Rücksprache mit dem Veranstallter noch mal melden.

        Mal schauen was Kommt...

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        • Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_TetzlaffA Offline
          Alfred_Tetzlaff
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Eine Ersparnis, die aufgrund der beschriebenen Insolvenz, wohl ebenfalls nicht zustande gekommen wäre.

          2015, Porto Angeli, Rhodos
          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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          • de la DivaD Offline
            de la DivaD Offline
            de la Diva
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @SteffanP.

            Hoffentlich hast du noch keine Restzahlung geleistet...aber wie dem auch sei, ob TSS tatsächlich einen "Unterveranstalter" hat oder nicht ( der jetzt insolvent ist), ist für dich nicht interessant.....
            Wenn Du schon recherchiert hast und dabei festgestellt hast, dass das Hotel komplett ausgebucht ist, hilft es nicht, darauf zu bestehen.
            Habe ich es falsch verstanden, dass man dir jetzt in eben DIESEM Hotel ein DZ angeboten hat? Wie sollte das gehen wenn es komplett ausgebucht ist?
            Um den Flug auch nutzen zu können, solltest du dir ein anderes Hotel aussuchen und dir von TSS dein Geld zurückzahlen lassen. Zumindest würde ich es so machen ....sozusagen als erste NotfallHilfe.

            Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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            • SteffanPS Offline
              SteffanPS Offline
              SteffanP
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Überflüssiges Zitat derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
              @Alfred_Tetzlaff
              Die ersparnis wäre dann bei einem ganz anderen Veranstalter gewesen!
              Schließlich vergleicht mann ja nicht nur bei einem Veranstallter.

              Warum die mir jetzt ein Doppelzimmer im gleichen Hotel anbieten können ist mir auch nicht ganz schlüssig.

              Ich gehe davon aus das dieser angebliche Unterveranstallter der Insolvent sein soll gar nicht exestiert, da TSS mir diesen auch nicht nennen wollte/konnte. Ich glaube mittlerweile das bei der Veröffendlichung des Angebots seitens TSS es versehendlich dazu gekommen ist verfügbare und eingekaufte Doppelzimmer als suiten zu deklarieren. Das würde auch den Preisunterschied erklären zu allen anderen Anbietern. 500 € günstiger.  der Gebuchte Preis entspricht den damaligen Preisen bei einigen anbietern von gehobenen Doppelzimmern. Aber viele waren bis zu 300 € günstiger.
              Ich habe keine Buchung bestätigung seitens irgendeinen Unteranbieter sondern von TSS erhalten. allso sind die auch für das Angebot verantwortlich. Schließlich haben die auch mein Geld erhalten.
              Wenn ich jetzt ein Anderes Hotel buchen will ist dies nur zu unbezahlbaren Preisen möglich wenn ich mir was Gleichwertiges suchen möchte.
              Desweiteren bin ich an diesem Hotel gebunden, da wir mit freunden Urlaub machen und die das gleiche Hotel gebucht haben.
              Ich frage mich ob ich das Angebot jetzt warnehemen kann (also Doppelzimmer für 100 € weniger) aber wenn es dann wirklich ne absteige ist noch Schadensersatz beim Veranstallter geltend machen kann.

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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Grundsätzlich:
                Es kann durchaus sein, dass der Veranstalter wegen noch nicht veröffentlichter Kontingente oder evtl. Absagen über ein DZ im fraglichen Hotel verfügt - auch wenn die Methode schon hellhörig macht und der Verdacht, man wolle erst vor Ort mit den Tatsachen rumkommen nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

                Im Falle einer irrtümlichen Ausschreibung könnte sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen, ich frage mich daher, weshalb er einen "insolventen Subunternehmer" vorschieben sollte?

                Maßgeblich ist das tatsächliche vertragliche Verhältnis.
                Einmal nennt SteffanP TSS "Vermittler" dann wieder "Veranstalter"?
                Es spielt keine Rolle, wer die Bestätigung überreicht, sondern was in den AGB steht. Falls dort eindeutig ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten benannt wird, müsste sich das doch anhand der Unterlagen klären lassen?

                In den AGB der TSS ist unter 1.3 nachzulesen
                "Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die TSS Reisen GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die TSS Reisen GmbH dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen."
                Demnach wäre TSS kein Vermittler sondern Veranstalter und selbst für die vollständige Erbringung des gebuchten Leistungsumfanges in Anspruch zu nehmen.

                Reisepreisminderung:
                Sofern die Bezeichnung "Suite" mittels bestimmter Eigenschaften präszisiert wird (beispielsweise zwei getrennte Schlafräume o.ä.) und diese nicht erfüllt sind, muss unverzüglich gerügt und um Abhilfe gebeten werden. Ist eine solche nicht möglich, muss der örtliche Reiseleiter das bestätigen.
                Dabei spielen die ursprünglich verfügbaren Buchungspreise (bzw. deren Abweichung) keine Rolle, es wird (bespielsweise nach der Frankfurter Tabelle) ein mehr oder weniger pauschaler Minderungssatz berechnet.

                Im konkreten Fall würde ich - trotz gewisser Ungereimtheiten! - das Angebot annehmen, und zwar ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer nachher zu beziffernden Minderung im Falle einer mangelnden Leistungserbringung.
                Man kann zwar damit nicht den notwendigen Maßgaben vor Ort vorgreifen, u.U. jedoch den Veranstalter zur erhöhten Aufmerksamkeit motivieren.

                Alles in allem: Ein eher unglücklicher Start in die "schönsten Wochen des Jahres" - nur lässt sich das leider nicht beziffern sondern nur mit Konsequenzen quittieren ...
                :?

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Irgendwie verstehe ich das Reiserecht nicht.

                  Wenn ich einen Vertrag abschliesse und einer meiner Zulieferer oder Subunternehmer meldet Konkurs an dann habe ich, schlicht und ergreifend, die A-Karte gezogen.

                  Jeder Richter wuerde mich Laenge mal Breite schadensersarzpflichtig machen und nicht einfach sagen: "Zahlen sie einfach das Geld zurueck und schon ist der Vertrag storniert. OK gut, ein paar Euronen Entschaedigung muessen sie schon auch noch springen lassen."

                  Aber was ich hier so lese ist dies anscheinend gaengige Rechtspraxis in der Reisebranche. ❓

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                  • de la DivaD Offline
                    de la DivaD Offline
                    de la Diva
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @vonschmeling

                    Ich hatte @SteffenP so verstanden, dass er im Januar in einem Reisebüro (Vermittler) ein bestimmtes Hotel über den Reiseveranstalter TSS gebucht hat. Er hat die Reisebestätigung bekommen, die Anzahlung geleistet und jetzt - 4 Wochen vor Reisebeginn - wurde er vom RV TSS direkt informiert, dass er die gebuchte Suite nicht erhalten kann, weil der (angebliche) "Unterveranstalter"(?) insolvent sei und man ihm nur noch ein DZ im gleichen Hotel zu einem Preis, ca. 100,- € weniger als für die Suite, anbieten kann.

                    Du hast Recht, er sollte das Angebot unter Vorbehalt einer rechtlichen Prüfung annehmen.
                    Den "Vorbehalt" halte ich für besonders wichtig! Anderenfalls würde er sich mit dem DZ zum Preis X einverstanden erklären und könnte im Nachgang gar nichts mehr tun.

                    Eine Frage hätte ich an Dich - Du schreibst sehr häufig von der "Berufung auf Irrtum" - grundsätzlich ist der Begriff klar - gilt das aber auch noch so spät? (Wochen bzw. Monate nach der Bestätigung des Angebotes?) Denn der "Auftrag" wurde ja bestätigt und damit könnte der Kunde doch davon ausgehen ( "§ Treu& Glauben"), dass eine Prüfung stattgefunden hat (?).

                    @mkfpa
                    Wenn ein Unternehmen insolvent ist, gibt es nichts mehr zu holen, da hilft auch ein Urteil nicht. Da wirft man eher noch "gutes Geld dem schlechten Geld" hinterher.

                    Und das Reiserecht ist eigentlich recht eindeutig, man muß es nur anwenden (können).
                    Dazu gehören eben auch bestimmte Voraussetzungen, die einzuhalten sind.
                    Wer (an)klagt, ist immer in der Beweispflicht. Das gilt eben auch für den Schadenersatz - man muß nachweisen können, welcher Schaden entstanden ist und es dem Schadensverursacher nachweisen.

                    Hier bei SteffanP z.B., hilft es nicht, dass er in Erinnerung hat, dass andere RV zum damaligen (Buchungs)Zeitpunkt, die DZ preiswerter hatten. Erinnerungen können täuschen - besser wäre, er hätte die Angebote ( geprüft) ausgedruckt und mit Datum des Ausdruckes zur Hand - ich denke, da hätte er eindeutige Nachweise.....

                    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Der Vortrag ein irgendwie gearteter "Unterveranstalter" sei insolvent ist nicht glaubwürdig. Denkbar wäre, dass die Incoming Agentur von Herrn Schürmann vor Ort zahlungsunfähig ist und daher die Zimmer nicht reserviert wurden. In diesem Fall wäre TSS selbstverständlich für die Leistungserbringung in Anspruch zu nehmen.
                      Doch wo du nicht bist - in diesem Fall die sog. Suite und nicht Herr Jesus Christ - kann man wenig reissen und erscheint mir das Angebot eines DZ alternativ mit Erstattung (die kann man in der Höhe evtl. noch nachverhandeln) ziemlich praktikabel.

                      @mkfpa
                      Ich kann aus der Anfrage des T.O. nicht herauslesen, dass er einen Verzicht erwägt. Von daher ist es weniger interessant, was in diesem Falle zu beanspruchen wäre (Schadenersatz).

                      @de la Diva
                      Es ist richtig, dass eine Berufung auf einen Erklärungsirrtum unverzüglich erfolgen muss - i.e. sobald er erkannt wird. Das ist Monate nach der Ausschreibung zwar ungewöhnlich, aber nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Generell halte ich Hypthesen der Sorte "der Veranstalter hat gemerkt, dass er die Suiten zu billig angeboten hat und bessert nun auf Kosten des Buchenden nach" für nicht zielführend. Darum ging es mir im Wesentlichen bei meinem Einwand.
                      Es nützt rein rechtlich auch nichts, preislich abweichende Angebote der Vergangenheit als Vergleich mit screenshot o.ä. vorzuhalten, da der T.O. diese ja nicht wahrgenommen hat. Besser ist m.E. eine sachliche Verhandlung bezüglich der Ermäßigung mit der Wahrung der Einredemöglichkeit, falls das Zimmer vor Ort die zugesagten Eigenschaften nicht erfüllt.
                      "Suite" allein ist kein Qualitätsmerkmal - da kann eine Sitzeecke in einem DZ schon zur Bezeichnung ausreichen. Maßgeblich sind objektive Merkmale der Unterbringung (wie erwähnt beispielsweise ein zweiter abgeschlossener Schlafraum, eine Flächenangabe etc.) nicht das Prädikat an sich.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • SteffanPS Offline
                        SteffanPS Offline
                        SteffanP
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,
                        Danke für die rege teilnahme an meinem Problem. Nach diversen Telefonaten mit dem Reisebüro, konnten die mir auch nur noch mitteilen das sie die gleichen antworten wie ich bekommen.

                        Angeblich ist eine Buchung der Suite nicht mehr möglich, und ich könnte auf ein DZ mit 100 € Preisnachlass umbuchen.

                        Das RB meint das warscheinlich durch Überbuchung bei Hotel die die Buchungen seiten des Hotels zurück gezogen wurden. Und ich sollte mir einen Rechtsbeistand suchen.

                        @vonschmeling

                        Das Reisebüro ist in diesem Fall der Vermittler und TSS wohl der Veranstallter.

                        So wie "de la diva" es verstanden und geschildert hat ist es genau abgelaufen.

                        Nun ist es So das seit heute eine Buchung der Suite über 12Fly für den benötigten Reisezeitraum seit heute wieder möglich ist. allerdings für genau 694 € mehr als wie ich damals über TSS gebucht habe.  Da man mir bei der Mitteilung der hiobsbotschaft versicherte, wenn ich irgendwelche allternativen finde solle ich mich umgehend bei TSS meden, dann werden wir eine Lösung finden.

                        Also heute morgen angerufen und natürlich nur jemanden erreicht der dazu nix sagen kann. Nun warte ich seit heute morgen auf Rückruf... leider Vergeblich.

                        Nach Rücksprache mir einem Rechtsbeistand kann ich natürlich Neu buchen und die Entstandenen mehrkosten einklagen.

                        Nur Hoffe ich hier einfach auf eine gütliche einigung.... der ganze stress so kurz vor dem Urlaub... Das fängt wirklich toll an..

                        Naja, ich werde Berichten wie es ausgegangen ist.....

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Auch wenn sie/er sich "Beistand" nennt:
                          Im Falle einer eigenmächtigen Neubuchung gehst du das volle Risiko und könntest nicht nur auf den Mehrkosten sitzenbleiben.
                          Wer dir dann beisteht ist fraglich ... :?

                          Eine prozessuale Entscheidung würde zudem mindestens 12 Monate in Anspruch nehmen - in der Zeit müsstest du alle Kosten vorstrecken.
                          Das Verhältnis Veranstalter / Vermittler habe ich inzwischen verstanden - fraglich bleibt, wer denn nun zahlungsunfähig und damit ursächlich für das Drama sein soll???

                          Nochmal: Es fehlt die Spezifikation der Suiten - hier werden teils immense Preisdifferenzen beigetragen - wie sieht das denn gem. der jeweiligen Ausschreibung bei den offiziellen Merkmalen aus?
                          Und sind sie denn tatsächlich buchbar bei ITS, oder nur ein Angebot?
                          Fragen über Fragen ... 😞

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mkfpaM Offline
                            mkfpaM Offline
                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Zahlungsunfaehig / Insolvent ist ein Erfuellungsgehilfe des Veranstalters!

                            Auch wenn ich mich anscheinend, in meinem vorherigen Beitrag, unverstaendlich ausgedrueckt habe was hat bitte eine Insolvenz eines Erfuellungsgehilfen mit der Pflicht der Leistungserbringung von Steffan's Vertragspartner zu tun.

                            Vor allem wenn die Leistung (sprich Suite) aktuell offensichtlich buchbar ist.

                            Also ich wuerde TSS sagen "Ihr bucht das jetzt fuer mich" oder wir sehen uns vor Gericht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @mkfpa
                              Sehr pragmatisch ... 😉
                              Angeblich ist ein Erfüllungsgehilfe zahlungsunfähig (welcher auch immer?), dies ursächlich für die Änderung und scheinbar sind noch Suiten zu buchen ...

                              Selbstverständlich kann SteffanP diese Ansage machen - nur ist es in seinem Sinne, ggf. ein "Na gut - bis dann!" als Antwort zu kassieren und gänzlich auf die Reise verzichten zu müssen?
                              Ich stelle nicht in Abrede, dass der Jörg Schürmann die Leistung erbringen muss - und zwar dem Grunde nach im zugesagten Umfang! - nur kann er sich ggf. keine Kontingente aus den Rippen schneiden und wird u.U. ganz passen, wenn SteffanP auf der Suite besteht. Dieser kann dann bei einem anderen Anbieter für ca. 700€ mehr buchen und sich etwa 12 Monate mit unsicherem Ausgang um die Mehrkosten gerichtlich zoffen. Wenn er das möchte? - wohlan!
                              Es geht hier m.E. weniger um die Machbarkeit als um das ad hoc Ergebnis ...

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