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Falscher Flughafen gebucht vom Reisebüro

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  • ruesselratznR Offline
    ruesselratznR Offline
    ruesselratzn
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    waren im Reisebüro und haben angefragt einen Flug nach La Paz/Bolivien zu buchen. Nach Prüfung der uns jetzt zugeschickten Unterlagen ist uns aufgefallen das die gute Dame La Paz/Mexico gebucht hat.Nun haben wir das Problem das sie uns zwar die Stornierungskosten von 400€ pro Person erlassen wollen aber nicht die momentanen Flugkosten. Wir hatten für 1100€ gebucht und aktuell liegen die Preisebei 1400€. Hat da jemand schon erfahrung damit und was sind unsere Rechte!

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    • de la DivaD Offline
      de la DivaD Offline
      de la Diva
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @ruesselratzn
      Du sagst leider nicht wie die ganze Geschichte abgelaufen ist
      ( Wie das Gespräch war, habt ihr nur LaPaz verlangt, habt ihr die Buchungsanmeldung für LaPaz/Mexico - geprüft und unterschrieben usw.?)
      Von daher
      denke ich, ihr könnt zufrieden sein mit der Übernahme der Stornogebühren.

      Der Preis von 1.100,- war doch der für LaPaz/Mexico, oder?
      Außer vielleicht du kannst NACHWEISEN, dass am Tag der Buchung ( oder generell) der Preis für LaPaz/Bolivien billiger war/ist. Und den Nachweis sollte man möglichst schriftlich haben - wäre von Vorteil.

      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ruesselratznR Offline
        ruesselratznR Offline
        ruesselratzn
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wir haben keine Buchungsanmeldung unterschrieben und waren am Vortag in einem anderen Reisebüro da haben wir ein Angebot über fast den selben Preis aber nach La Paz Bolivien.
        können uns nur auf mündliche aussagen versteifen da wir nichts schriftliches in der hand haben!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • de la DivaD Offline
          de la DivaD Offline
          de la Diva
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Habt ihr denn von dem anderen RSB das Angebot schriftlich?
          Vielleicht hatten die auch den falschen Flughafen ( wenn es nur mündlich war...?
          Und noch eine Frage( nur interessehalber): die Bestätigung habt ihr schriftlich bekommen und wann gemerkt, dass es der falsche Flughafen ist?

          Bei mündlichen Angeboten heißt es natürlich immer, sie gelten nur solange du 'anwesend' bist. Hast du das RSB verlassen und kommst nach einer Stunde zurück, muss es nicht mehr Gültigkeit haben. (kann ja theoretisch schon verkauft sein).
          Da fehlt also die Nachweisbarkeit bzw. hast du von dem Angebot kein Gebrauch gemacht.

          Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Davon abgesehen entsteht auch aus einem nachweislichen Vergleich kein Anspruch auf den Preis eines abgelaufenen Angebotes, bzw. auf einen entsprechenden Nachlass.

            Nach Auffassung der Gerichte hat zudem der Besteller sicherzustellen, dass sein Wunschziel eindeutig übermittelt wird.
            Es gibt hier beispielsweise den amüsanten Fall einer irrtümlichen Buchung nach Bordeaux, bei der der Fluggast allerdings Porto anvisierte, wegen seines Dialektes jedoch missverstanden wurde.
            Mein Rat: Reiseziel in jedem Fall schriftlich festhalten!

            Was ich nicht verstehe: Laut ruesselratzn (was´n Nick!?) wurde im Reisebüro angefragt - von einer verbindlichen Buchung hingegen ist nicht die Rede?
            Vor der Buchung (vor Ort) liest man gewöhnlich die Daten noch einmal vor im Stil von "Ich buche für Sie jetzt verbindlich ein: Am 22.7.14 2 Flüge bei Trallalla-Air in der Economy von Pusemuckel nach Heidelberg in Pennsylvania zum Preis von ..."
            Dabei bedient man sich bei einer mündlichen Übereinkunft der Notizen, die man sich während des Gesprächs gemacht hat.
            Spätestens beim Vorlesen sollte ggf. der Einwand des Bestellers erfolgen "Moment - wir wollen aber nach Heidelberg in Belgien ..." und kann den Irrtum vor der Buchung ausgeräumt werden.

            Fazit:
            Ganz gleich, wie in eurem Fall verfahren wurde - es wird schwerlich nachzuweisen sein, wer für das Missverständnis verantwortlich zu machen ist.
            Das Angebot zur Übernahme der Stornokosten ist aus meiner Sicht daher fair - ich würde es annehmen, denn besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
            :?

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