Mund-Hand-und-Fuss-Krankheit im Hotel
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Hallo,
hat jemand Erfahrung im Umgang bzgl. Reisemangel und der Mund-Hand-und-Fuss-Krankheit im Hotel???
Wir waren nämlich Ende Mai/Anfang Juni im Hipotel Mediterraneo Garden in Sa Coma und dort gastierte die Mund-Hand-und Fuss-Krankheit. Leider sind Seitens der Reiseleitung und des Management des Hotels keinerlei Information an uns gegangen bzw. uns wurde gesagt, dass bisher noch keine Fälle aufgetreten wären.
Leider waren aber eine Vielzahl von Kinder zwischen 1 - 3 Jahren davon betroffen. Animateure bestätigten im Gespräch, dass noch zwei Wochen zuvor fast alle Kinder diesen Virus hatten. Wir selbst haben Kontakt zu drei weiteren Eltern deren Kind betroffen war.
Wir haben den Virus im Urlaub vor Ort von der Reiseleitung dokumentieren lassen.
Unsere Tochter war insgesamt 7 Tage krank (Fieber, Schmerzen, Blasen im Mund, Hand, Fuss, Popo, ect. ) Wir haben das Hotel mit ihr praktisch nur noch eingeschränkt nutzen können.Hat jemand Erfahrung diesbezüglich im Reiserecht (Reisemangel)?
Vorab schon mal vielen Dank für eure Infos.
Manuela
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Diese Viruserkrankung ist hochansteckend, man kann an sich nur an die Eigenverantwortung der Eltern betroffener Kinder appellieren, denn diese müssen isoliert werden. Ansonsten ist eine epidemische Ausbreitung in einem Hotel fast obligatorisch.
Aus rechtlicher Sicht ist m.E. allerdings kein Verschulden beim Hotel zu sehen - zudem kann die Erkrankung auch ohne erkennbare Sypmtomatik ablaufen und bleibt dennoch ansteckend.
Ich kenne einen Fall aus Belek, dort sollte die Mutter eines infizierten Kindes das Hotel verlassen, was sie allerdings verweigerte und behauptete, ihr Kleinkind sei nicht erkrankt - später streute die Presse das Gerücht, das Kind habe sich im Hotel infiziert. Es konnte jedoch nachgewiesen werden, dass es vielmehr schon mit Symptomen eingechecked hatte. Insgesamt wurden 16 Kinder angesteckt und es kam zu einigen bilateralen Missstimmungen.
Eine Inanspruchnahme des Hotels oder gar des Veranstalters halte ich rechtlich für ausgeschlossen, was allerdings nicht heißt, dass man nicht auf dem Wege der Kulanz etwas erreichen kann.
Schwierig ist die Erhärtung des Verdachts, das Hotel habe bewusst auf eine Weitergabe der Information verzichtet. Die Aussagen der Animateure sind reines Hörensagen und letztlich kann man die Hotelleitung bzw. Reiseleitung nicht verantwortlich machen für das mangelnde Verantwortungsbewusstsein der Eltern der kleinen Patienten. -
Nachtrag:
Bei epidemischen Ereignissen in Hotels können die örtlichen Gesundheitsbehörden einschreiten und Maßnahmen bis hin zur Schließung veranlassen.
Kurz davor war´s letztes Jahr in einem türkischen Club, in dem das Norovirus grassierte und etwa 80% der Gäste niedergestreckt hatte.
Man hätte die behördliche Einschaltung auch im Falle des Coxsackie-Virus von der Reiseleitung verlangen können. Nun kann man sagen, da hätten die auch selbst draufkommen können, das ändert imho aber nichts an der rechtlichen Lage.Einen Anspruch auf Minderung hat der Hotelgast jedoch, wenn er beispielsweise an Salmonellen erkrankt und die Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Essen im Urlaubsdomizil erfolgte.
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@ Manuela
würdest du eigentlich auch einen Teil des Kindergartenbeitrages zurückfordern, wenn dort die MHF "gastiert"?
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@Alfred_Tetzlaff:Wenn der Kiga mir die Krankheit verschweigt, dann würde ich auch dagegen angehen!
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Dann mach doch - nichts und niemand hält dich ab!

Die Frage lautete: Gibt es rechtlich einen Anspruch auf Minderung?
Meine Antwort: Nein!
Das bedeutet nicht, dass ein vernünftiger Vortrag beim Veranstalter keine Rückerstattung im Rahmen seiner Kulanz bewirken kann, es gibt einfach nur keinen rechtswirksamen Anspruch darauf.Das Kindergartenbeispiel ist vielleicht ein wenig ungeschickt gewählt, da es bei uns ein sehr umfangreiches Regelwerk zur Meldepflicht gibt.
Würde hingegen jedes Hotel dazu verdonnert, 17 enterovirale Infekte undefinierten Ursprungs zu "melden", müssten die Gesundheitsbehörden in Warmwasserzielen personell vervielfacht werden um der Nachfrage zu entsprechen.
Realistisch ist das nicht ... :?Eine weitere Schwelle liegt in der Beweislast - du müsstest die Verdunkelung schlüssig nachweisen um ggf. doch rechtlich wirksame Handhaben zu schaffen.
Mir scheint das - ganz subjektiv! - unmöglich.Bitte verstehe mich nicht falsch - abgesehen von den Risken der Infektion stellte die Erkrankung deiner Tochter sicherlich eine sehr ehrhebliche Beeinträchtigung dar.
Die Frage ist jedoch:
Welche Maßnahmen hättest du in Kenntnis der Risiken (beispielsweise bei Information beim Check-In) ergriffen? Sofern dir dazu keine plausible Argumentation einfällt solltest du diesen Pfad wohl aufgeben ... -
Willkommen im Forum!
Ergänzend zu vS.:
Hast du mal beim Robert Koch Institut geschaut? http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_HFMK.html#doc3711596bodyText5
Da steht u.a., dass diese Krankheit in D nicht meldepflichtig sein soll. Wie sieht es auf Mallorca mit Meldepflicht aus - ähnlich?
Wenn man dann noch eine Inkubationszeit von evtl. 10 Tagen, einen potentiellen Übertragungsweg auch über (Zitat rki) "viruskontaminierte Oberflächen" (Klartext: Kleinkinder und öffentliche WC?) berücksichtigt? Wart Ihr mit Eurem Kind/Kindern vor Ort beim Arzt? Hast du eine ärztliche Diagnose mit Behandlungsnachweis vor Ort?
Hast du eine Liste mit Namen etc. weiterer erkrankter Kinder plus optimal dem Nachweis derer notwendig medizinischen Behandlung vor Ort??? Und selbst wenn - ob sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt? Denn ein Hotel haftet nicht für das sorglose Verhalten seiner Gäste.
Ich kann nachvollziehen, was du durchmachen musstest, ich hatte 2 Kids zeitgleich mit dieser Diagnose. Als Mutter wuensche ich dir maximale Entschädigung, als Realistin... s.o.
LG
Dagmar -
Um Missverständnissen vorzubeugen:
Mit dem "ungeschickten Vergleich" meinte ich eben den Unterschied zwischen behördlicher Meldepflicht und ordentlicher Information bezüglich akuter Erkrankungen im Hotel direkt bei der Ankunft an den Gast.Moritzmondlicht unterstellt mehr oder weniger, man habe sie/ihn bezüglich des Aufkommens der Infektionen "bewusst" unzureichend informiert und leitet daraus wohl einen Anspruch auf Minderung ab.
Daher würde mich interessieren, welche Konsequenzen sie/er aus einer Bekanntgabe direkt beim Check-In im Hotel gezogen hätte. -
Hallo,
es geht mir insgesamt darum, keine Information über die Erkrankung erhalten zu haben.
Was ich bei Ankunft gemacht hätte? Zu erst hätte ich mich über die Viruserkrankung informiert, da ich sie vorher nicht kannte. Entweder hätte ich ein anderes Hotel haben wollen oder mich zumindest von den wahrscheinlichen Übertragungsorten (Kinderpool, Kinderclub, abendliche Kinderanimation) ferngehalten.
Da mein Mann aber bei ansteckenden Krankheiten sehr vorsichtig ist, hätten wir wohl ein anderes Hotel genommen.
Vor Ort waren wir übrigens nicht bei einem Arzt aber direkt einen Tag nach unserer Rückkehr. Diagnose: Mund-Hand-Fuss-Krankheit (aber bereits nicht mehr ansteckend)
Wir haben die Namen (Adressen) von drei weiteren Erkrankten.Das sorglose Verhalten mancher Eltern kann ich natürlich auch nicht verstehen. Wir sind, nachdem wir es wussten, allen Ansammlungen im Hotel ferngeblieben bzw. haben sogar einen ganzen Tag nur auf dem Zimmer verbracht. Mein Mann brachte uns sogar das Essen. Nach Erzählung von anderen Eltern wurde geäußert, dass sie es nicht machen würden. Es ist ja schliesslich Urlaub und den will man nicht auf dem Zimmer verbringen!
Ich finde es echt schade, mit einer solchen Einstellung wird das Hotel noch lange "Freude" an dem Virus haben.
Es gab auch Eltern die nichts von der Erkrankung wussten. So geschehen am Flughafen. Eine Familie wurde wg. der Prusteln aufmerksam und sagten ihre Tochter habe die auch. Bis zu dem Zeitpunkt dachten sie an eine Sonnenallergie, da ihre anderen zwei älteren Kinder nichts hatten.
Insgesamt muss ich halt sagen, wir hatten uns auf erholsame zwei Wochen Urlaub gefreut und die zweite Woche wurde getrübt durch die Erkrankung unserer Tochter. Das ist das was übrigbleibt. Eine verlorene Woche.
Gruss
Manuela
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Du sagst, die Erkrankung sei Ende der ersten Urlaubswoche bei Deinem Kind aufgetreten. Was macht Dich denn so 100 % sicher, dass die Ansteckung im Hotel erfolgte?
Denn die Erreger könnten genauso aus dem Kindergarten, von einem Nachbarskind oder sonstwo stammen. -
Die Inkubationszeit beträgt 3-6 Tage, bei einer Epedemie unter den Hotelkindern ist eine Ansteckung dort tatsächlich recht wahrscheinlich.
Meine Frage an Moritzmondlicht wäre:
Von wem und zu welchen Bedingungen hättet ihr die Unterbringung in einem anderen Hotel verlangen/akzeptieren wollen?

Erst wenn ein Infektionsrisiko so hoch ist, dass die behördliche Stilllegung des Gästebetriebes angeordnet wird besteht aus reiserechtlicher Sicht ein Ersatzanspruch.
Man sollte immer alle Aspekte in Betracht ziehen - ggf. hättet ihr womöglich abgelehnt, dem Infektionsrisiko mit einer Zuzahlung zu begegnen - ohne zuverlässig zu wissen, ob nicht viellleicht ein anderer Virustyp lauert ... ?Kurzum - das ist Spekulation, die Fakten sprechen gegen eine Inanspruchnahme zum Schadenersatz und mit Konjuktiven lässt sich immer schwer herleiten.
Versuche es auf dem Wege der Kulanz - mehr fällt mir zur Causa leider nicht ein!
:? -
Hallo Leute,
wir fliegen in einer Woche in die Türkei und wissen jetzt schon, dass dort die Hand-Fuß-Mund-Krankheit grassiert. Wir haben schon beim Reisebüro angerufen, aber noch keine Infos erhalten. Haben wir eine Möglichkeit auf ein anderes Hotel zu bestehen? Oder können wir die Reiserücktrittversicherung in Anspruch nehmen?
Wir haben ein Hotel mit vielen Rutschen gewählt, damit unsere Tochter sich austoben kann. Aber wahrscheinlich ist der Besuch der Poolanlage wegen der Ansteckungsgefahr nicht empfehlenswert. Kann man in so einem Fall auf Preisminderung bestehen?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
schwedenole
(Artur) -
Bestehen kann man nicht, auch nicht mindern, denn die Ansteckungsgefahr mit solchen viralen Erkrankungen gehört zum sogenannten allgemeinen Lebensrisiko.
Allerdings kann man ersuchen - mit zweifelhaftem Effekt, denn wer weiß welches Virus womöglich im Ausweichdomizil grassiert?Ob die RRV in Anspruch genommen werden kann muss dikrekt mit dieser geklärt werden, das lässt sich ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen nicht sagen.
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Wieso sollte eine RRV regulieren, gelten diese nicht nur für "Ereignisse" vor Reiseantritt?
Wenn überhaupt könnte ich mir da Regulierung durch eine Reisekostenabbruchversicherung oder ggfs. Auslandreisekrankenversicherung vorstellen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
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Es handelt sich um ein "Ereignis" vor Reiseantritt, eine Abbruchversicherung tritt - wie der Name schon sagt - bei einer bereits angetretenen Reise ein, die KV bei einer akuten Erkrankung im Ausland.
Ob das ein Besseres ist weiß ich nicht, aber wenn überhaupt käme in diesem Fall die Reiserücktrittsversicherung in Betracht.

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Sorry, verstehe ich nicht

Wieso sollte eine Versicherung für etwas leisten, was überhaupt noch nicht in Kraft getreten ist, der Versicherte befindet sich doch bei bester Gesundheit und es ist überhaupt nicht abzusehen, ob er sich ansteckt.
Wie gesagt, ich bin absolut kein Versicherungsfachmann, aber ich dachte bisher, RRV würden nur in konkreten Situationen leisten und nicht bei eventuellen. So ganz banal würde ich vermuten, dass wenn hier eine Versicherung zuständig ist, dann die des Hotels oder Veranstalters gefragt wäre. Ich sehe einfach nicht die Verbindung zur Versicherung des Reisenden, wenn dieser noch gar nicht in irgendeiner Art und Weise betroffen ist.
Vielleicht kann lexilexi uns (mich) ja erleuchten, die kommt doch von der Zunft

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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die RRV hier eintritt wobei die Abbruchversicherung schon in Anspruch genommen werden kann wenn sich aufgrund einer während des Urlaubs auftretenden Krankheit ergibt, dass die Reise nicht fortgesetzt werden kann.
Die Auslandskrankenversicherung tritt ein wenn man im Urlaub erkrankt und dort medizinische Behandlung in Anspruch nehmen muss bzw. ein Krankentransport nach Hause nötig wird. (Für nicht in Anspruch genommenen Leistungen der Reise ist dann wieder die Abbruchversicherung zuständig.)
Wie da die genauen Bestimmungen sind, sollte man in der Police nachlesen.@Schwedenhole
Woher habt ihr die Info, dass es in 'eurem' Hotel diese Krankheit gibt?
Wenn das offiziell ist, solltest du dich an den RV wenden bzw. ihn informieren und gegebenenfalls fordern, dass sich der RV mit dem Hotel in Verbindung setzt.Aus meiner Sicht ist hier der RV in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass seine Gäste nicht einer unnötigen Gefahr für ihre Gesundheit ausgesetzt werden. Wenn es sich tatsächlich schon um epedemieartige Zustände handelt. Immer vorausgesetzt es ist nachweislich so!
Allerdings zählen nicht "Gerüchte" oder irgendwelche nicht nachweisbaren 'Berichte' im Net.
Das sollte alles schon "Hand & Fuß" haben ;o)) -
@de la Diva
Die Reise wurde noch nicht begonnen, kann also auch nicht abgebrochen sondern allenfalls nicht angetreten werden.
Im Übrigen teile ich deine Ansicht bezüglich der Pflichten des Veranstalters.
Die HMF Krankheit tritt quasi immer epidemisch auf, sie ist außerordentlich ansteckend, selbst wenn der Überträger symptomfrei ist.
Nun gilt das aber auch für andere Enteroviren, die insbesondere in der heißen Hochsaison grassieren und bis zu 80% Erkrankte in einem Hotel sind keine Seltenheit.Ich verstehe sehr gut, dass Eltern Bedenken haben, nach Berichten über eine Epedemie in ein betroffenes Hotel zu reisen. Allerdings dürfte hier in der Tat keine Versicherung der Reisenden eintreten - wie auch von doc schon vermutet.
Möglich immerhin, dass es innerhalb einer Rücktrittsversicherung einen Passus gibt, der sich auf die Zumutbarkeit der Reise bezieht?
Fachlich bin ich hier keinesfalls beschlagen, es erscheint mir aber nicht ganz wirklichkeitsfremd.

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zu evtl. Umbuchung wegen Virus im Hotel gibt es hier bereits einen Thread.
Bezgl. RRV gibt es dazu auch ein Urteil klick hier.
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@doc
du schätzst das richtig ein.
die rrv tritt bei (schweren) krankheiten der versicherten person ein, die vor dem urlaub auftreten.
sie ist nicht leistungspflichtig bei krankheiten, die ggf. in der zukunft auftreten könnten.klar ist der ausbruch der krankheit schon vor dem reiseantritt gegeben
(wenn ich es richtig verstanden habe, wäre das die richtung gewesen, in die vs argumentieren wollte)
aber nicht in verbindung mit der versicherten person / versichertem pesonenkreis.
hier muss beides ineinander greifen.eine leistungspflicht der rrv kann ich hier nicht erkennen.