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Korrekte Buchungsunterlagen verpflichtend?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bmodiB Offline
    bmodiB Offline
    bmodi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen,
    wir haben Anfang 2014 für Mitte September 2 Wochen im Riu Palace Meloneras gebucht. Und zwar eine SUX2, Suite mit separatem Wohn-Schlafraum. Wir haben auch eine entsprechende Buchungsbestätigung von TUI erhalten!

    Ganz wichtig war uns ein separater Wohn-Schlafraum, da wir eine 1,5 Jahre alte Tochter haben, die Abends schläft und dazu ein separates Schlafzimmer unbedingt notwendig ist. Da wir ja länger wach sind und dies wäre in einem normalen Doppelzimmer nicht möglich...außer wir legen uns auch schon gegen 20:00 Uhr ins Bett 🙂

    Des Weiteren wird dieses Hotel gerade komplett renoviert und eröffnet am 28.8.2014 wieder.

    Mitte Mai habe ich zufällig in einer dann vorliegenden neuen Hotelbeschreibung im Internet gelesen, dass SUX2 ab 28.08.2014 nicht mehr buchbar ist und zum Doppelzimmer Typ4 wird -> nach Renovierung.

    Sind mit dieser Info zum Reisebüro. Die haben dies noch nicht gewusst. Das Reisebüro hat TUI kontaktiert. Anfangs auch bei TUI Unwissenheit. Im System des Reisebüros ist unsere Buchung inzwischen nun mit "kombiniertem Wohn-Schlafraum" angeführt.

    Seit gut 5 Wochen versucht das Reisebüro nun eine Lösung mit TUI zu erreichen. Gestern bekamen wir die Info, dass TUI dem Reisebüro geschrieben hat, dass wir bezüglich der geänderten Gegebenheiten nicht informiert wurden, da das Hotel TUI fix zugesagt hätte, dass jeder Kunde seine gebuchte Zimmerkategorie bekommen werde. Für TUI wäre die Sache somit erledigt, da wir lt. RIU ja eh bekommen, was wir gebucht haben.

    Also nochmals kurz zusammengefasst die für uns unaktzeptable Situation:
    1.) wir haben eine Buchungsbestätigung für eine Zimmerkategorie, die es bei Reiseantritt nicht mehr geben wird. Auf unserer Buchungsbestätigung steht explizit "separater Wohn-Schlafraum" -> so wie es bis vor kurzem und teilweise immer noch in den Hotelbeschreibungen vom Hotel steht.

    2.) im Buchungssystem des Reisebüros und von TUI steht inzwischen bei unserer Buchung eine geänderte FALSCHE Zimmerkategorie -> nähmlich kombinierter Wohn-Schlafraum.

    3.) TUI schreibt lediglich ans Reisebüro, dass jeder Kunde lt. Hotel das ursprünglich gebuchte auch bekommen wird.

    Jetzt meine Frage -> TUI ist doch hoffentlich rechtlich verpflichtet, mir eine aktualisierte und vor allem KORREKTE Buchungsbestätigung auszustellen.

    Ich habe keine Lust nach Gran Canaria zu fliegen, mit einer falschen Buchungsbestätigung und einzig der Aussage von TUI im Hinterkopf, dass wir schon die richtige Zimmerkategorie bekommen werden.

    Kann ich als Kunde darauf bestehen, eine neue Buchungsbestätigung zu erhalten, in welcher explizit drinnen steht, in welcher Zimmer-Kategorie wir untergebracht werden?
    Ist TUI rechtlich dazu verpflichtet uns eine entsprechende Buchungsbestätigung auszustellen?

    lg., bmodi

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    • de la DivaD Offline
      de la DivaD Offline
      de la Diva
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Eine neue Buchungsbestätigung kannst (müsstest) du erhalten - NUR darauf müsste dann ja stehen, was in deinem RSB in der (neuen) Buchung steht!
      Das hilft dir gar nicht - wenn du das unterschreibst, würde es bedeuten, dass du einverstanden bist.....
       
      Lass dir von deinem RSB die TUI-Info ausdrucken, schreibe das Hotel per Mail an und lass dir bestätigen, was TUI zugesagt hat.
      Das Reisebüro sollte die TUI schriftlich (im Vorgang) informieren, dass du auf eine Suite mit sep. Schlaffzimmer bestehst!
      Bestätigt das Hotel das nicht, solltest du dir überlegen ob du entweder stornierst oder ein anderes Hotel wählst, dass deine Wünsche erfüllen kann.

      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

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      • bmodiB Offline
        bmodiB Offline
        bmodi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        mein Vertragspartner ist ja TUI. Und TUI "behauptet" ja, dass ich die gewünschte Unterkunft bekommen werde.

        Von daher möchte ich von TUI ja keine Buchungsbestätigung, auf welcher eine Zimmerkategorie steht, welche ich gar nicht gebucht habe.

        Meine Frage war, ob TUI die Buchungsbestätigung aktualisieren muss und mir eine korrekte aktualisierte Buchungsbestätigung zukommen lassen muss?

        Und zwar eine, auf welcher die Zimmerkategorie korrekt angegeben ist - so wie gebucht - mit "separatem Wohn-Schlafraum".

        Klar kann ich das Hotel anschreiben -> trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, wenn ich von TUI keine korrekte, aktuelle Buchungsbestätigung erhalte...???

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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ...wenn das Hotel TUI zusagt, daß jeder Kunde die ursprünglich gebuchte Zimmerkategorie bekommt, was soll dann TUI "aktualisieren"?
          Es gilt nach wie vor die nach der Buchung übermittelte Buchungsbestätigung. Aktualisieren müßte TUI nur dann, wenn nunmehr eine andere Zimmerkategorie als die gebuchte vom Hotel zur Verfügung gestellt wird.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bmodiB Offline
            bmodiB Offline
            bmodi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der Meinung bin ich eben nicht ganz.

            Zum einen habe ich eine Buchungsbestätigung mit einer Zimmerkategorie, die zum Reiseantritt nicht mehr existiert.

            Zum anderen gibt es eine aktualisierte Buchungsbestätigung - allerdings nur im System vom Reisebüro/TUI - in welcher nun eine falsche, von mir NICHT gebuchte Zimmerkategorie steht.

            Auch wenn TUI sagt, das Hotel hätte zugesagt dass......

            Ist es nicht normal, dass man eine korrekte Buchungsbestätigung von seinem Vertragspartner erhält? Aktuell gibt es zwei verschiedene....das kann nur zu Problemen führen.

            Daher die Frage, ob TUI rechtlich verpflichtet ist, wenn sich die Bedingungen verändert haben - und das haben sie -> das was ich in meiner Buchungsbestätigung habe gibt es nicht -> ob sie dann eben verpflichtet sind, mir eine korrekte Buchungsbestätigung zukommen zu lassen.

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            • bmodiB Offline
              bmodiB Offline
              bmodi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Überflüssiges Zitat entfernt.
              @curiosus
              Noch eine Ergänzung. Nach der Renovierung fallen in den Villen im Garten alle SUX2 als "Zimmer mit separatem Wohn-Schlafraum" weg. Sie werden zu Doppelzimmern. Von daher bezweifle ich, dass es überhaupt möglich sein wird, jedem der so eine Kategorie gebucht hatte, einen entsprechenden Ersatz anbieten zu können -> da weniger solcher Zimmer zur Verfügung stehen........

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • de la DivaD Offline
                de la DivaD Offline
                de la Diva
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @bmodi

                1. Du hast eine Suite mit separaten SZ gebucht und eine Buchungsbestätigung erhalten.
                2. Das Hotel hat TUI informiert, dass sie renovieren und diese Suiten (SUX2) wegfallen.
                3. Daraufhin hat TUI das RSB informiert und aufgefordert, eine neue Bestätigung auszudrucken, die im System hinterlegt ist.
                4. Du bist nicht mit dem Superiorzimmer einverstanden.
                5. Daraufhin hat TUI deine angegebene Info des Hotels schriftlich im System hinterlegt!

                Wenn du dieses Hotel möchtest, ist meine Ansicht, dass du dir die TUI-Info vom Hotel schriftlich bestätigen läßt und bei deinem RSB darauf dringst, die 1. Bestätigung wiederherstellen zu lassen sonst bekommst du Voucher mit dem Superiorzimmer!

                Es hat keinen Sinn, hier zu spekulieren, was das Hotel noch für Möglichkeiten hat oder nicht nach der Renovierung ( kann ja auch sein, dass die Renovierung erst im November zuende gebracht wird und bis dahin noch einige SUX2 zur Verfügung stehen - also frage am besten direkt im Hotel  nach.

                Das Hotel hat auch noch Suiten mit 2 SZ (SUX1)

                Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bmodiB Offline
                  bmodiB Offline
                  bmodi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @de la Diva

                  1 - korrekt
                  2 - ab hier falsch.

                  TUI hat gar niemanden informiert. Ich habs zufällig im Internet gelesen und das RSB informiert. Das RSB wusste von gar nix und auch TUI wusste zuerst von nichts!

                  Inzwischen hat TUI die im System hinterlegten Buchungsinformationen geändert -> wie erwähnt auf etwas, dass wir nicht gebucht haben! Und wir wären von TUI aus nie informiert geworden.

                  Und warum sollte eigentlich ich mich mit dem Hotel in Kontakt gehen?

                  Das Hotel möchte ich, ganz klar.

                  Mir gehts auch ein wenig ums Prinzip. Ich kaufe hier keinen Wurststemmel um 2 EUR. Es geht um eine (für mich) sehr teure Reise. Man sollte erwarten können, korrekte und aktuelle Vertragsunterlagen zu bekommen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Prinzipienreiterei ist für mich im Grunde nix Verkehrtes, aber geht es Dir nicht im Endeffekt darum, daß Ihr eine Lösung bekommt, die Euch einen erholsamen Urlaub garantiert?

                    Bin grundsätzlich bei Dir, daß es nicht Eure Pflicht ist, dafür zu sorgen, daß Ihr das erhaltet, was Ihr gebucht habt. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, hat das Hotel TUI zugesichert, die Vertragsbestandteile zu erfüllen, die vor Renovierung galten.

                    Die Diva hat ja jetzt schon Möglichkeiten dazu beigetragen, sei es, daß die Renovierung zu Eurem Reisezeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist und Ihr die gebuchte Zimmerkategorie erhaltet, oder vielleicht gar ein Upgrade auf eine 2 SZ Suite.

                    Um jetzt für mich eine befriedigende Lösung zu erhalten, würde ich das Hotel kontaktieren und mir dieses schriftlich bestätigen zu lassen, damit Ihr bei Anreise was in der Hand habt. Denn was nützt es Euch, wenn Ihr jetzt von TUI eine geänderte Bestätigung bekommt, aber bei Anreise die Zimmer nicht zur Verfügung stehen, weil ein Hotelmitarbeiter sie falsch interpretiert und alle anderen, passenden Zimmer, vergeben sind.

                    Dann könntet Ihr natürlich um Abhilfe ersuchen, aber sollte diese nicht möglich sein, nur im Nachhinein eine Erstattung beantragen, der Urlaub wäre aber möglicherweise jeden Abend um 20Uhr beendet.

                    Deshalb würde ich persönlich momentan Pragmatismus vor Prinzipienreiterei ansiedeln und das Hotel kontaktieren 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • de la DivaD Offline
                      de la DivaD Offline
                      de la Diva
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @bmodi

                      Sorry, ich dachte, du möchtest ein Problem lösen und nicht Schuldfragen diskutieren.
                      Du kannst natürlich machen, was und wie es dir beliebt - wie @doc richtig feststellte, wollte ich dir nur praktische Möglichkeiten aufzeigen um relativ sorgenfrei in deinen Urlaub zu starten und es wäre doch recht einfach gewesen.

                      Warum fragst du wenn du es eh besser weißt?

                      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • curiosusC Offline
                        curiosusC Offline
                        curiosus
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        bmodi, woher vermutest Du, daß die gebuchte Zimmerkategorie nicht mehr existieren wird? Davon ist in Deiner Auflistung nichts nachzulesen. Einzig, daß SUX2 ab August nicht mehr bei TUI buchbar ist, was aber nicht bedeutet, daß die Zimmer nicht mehr existent sind.

                        TUI hat die Zusage vom Hotel, daß alle gebuchten SUX2-Kunden auch selbige erhalten. So entnehme ich es Deiner Auflistung.
                        Die aktuelle Angebote von TUI haben aber mit Deiner bereits getätigten und bestätigten Buchung nichts zu tun.

                        Von daher ist die direkte Nachfrage beim Hotel sicherlich nicht verkehrt, bevor wir hier weiter im tröben fischen. 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bmodiB Offline
                          bmodiB Offline
                          bmodi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @de la Diva

                          Grundsätzlich bin ich ja für die Antworten dankbar. Und ja, ich werde auch das Hotel direkt kontaktieren, macht man ja sonst auch, zb. bei speziellen Zimmerwünschen oder ähnlichem.

                          Du fragst warum ich frage wenn ich es eh besser weis?

                          Diese Frage verstehe ich nun nicht. Ich habe ja nicht gefragt gehabt, was ich zusätzlich tun kann (trotzdem bin ich für die Anregungen ja dankbar).

                          Ich habe gefragt, ob TUI, also der Vertragspartner, verpflichtet ist, korrekte Vertragsunterlagen auszustellen.

                          Der Titel des Forums ist ja "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". Von daher denke ich, dass meine Frage hier nicht deplaziert ist.

                          Wie gesagt, bin absolut für pragmatische Lösungen und werde natürlich das Hotel direkt kontaktieren.

                          Mir gehts aber um die rechtliche Frage, ob mir eine korrigierte, aktuelle und korrekte Buchungsbestätigung zusteht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • bmodiB Offline
                            bmodiB Offline
                            bmodi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @de la Diva

                            Direkt auf der Web-Seite von RIU und in nun immer mehr aktualisierten Hotelbeschreibungen kann man nachlesen, dass aus den SUX2 ab 28.08.2014 Doppelzimmer Typ 4 werden -> mit integriertem Wohn-Schlafraum.

                            Daher ist es klar, dass es SUX2 nicht mehr geben wird.

                            An sich haben die aktuellen Angebote nichts mit meiner bestätigten Buchung zu tun, sehe ich auch so. Allerdings ist es mir nicht geheuer, dass TUI in ihrem System meine Buchung verändert hat -> ich habe zwar einen Ausdruck der alten Buchungsbestätigung. Im System vom RSB und TUI gibts aber nur mehr eine veränderte. Eine, in welcher aus separatem Wohn-Schlafraum ein kombinierter Wohn-Schlafraum geworden ist.

                            Wie gesagt, ich werde das Hotel anschreiben, keine Frage.

                            Die ursprüngliche Frage war aber.....siehe mein Post von zuvor...... 🙂

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ...nochmal:
                              Was soll TUI korrigieren, wenn es lt. Hotel zu keiner Änderung kommt? TUI müßte nur dann korrigieren, wenn Dir eine andere als die gebuchte Leistung angeboten wird, was offenkundig aber nicht der Fall ist.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • de la DivaD Offline
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                                de la Diva
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Zitat:
                                @bmodi:"Mir gehts aber um die rechtliche Frage, ob mir eine korrigierte, aktuelle und korrekte Buchungsbestätigung zusteht."


                                Du hast eine Reisebestätigung!
                                Die korrigierte Reisebestätigung lag den RSB vor! 
                                Die TUI schreibt da immer: " bitte neue Reisebestätigung ausdrucken und dem Kunden zuleiten"
                                Ob das rechtlich o.k. würde ich sicher bezweifeln, weiß es aber nicht 100 %.

                                Aus meiner persönlichen Sicht, finde ich das nur "ganz miese Kür", da kommt es natürlich auch auf die Partner im RSB an, wie sie damit umgehen denn sie stehen ja als Mittler zwischen RV und Kunden (und kriegen im Zweifelsfall von beiden was auf die Nuss ;o)...)

                                Nun GIBT es die Info von TUI, dass es bei deiner Buchung so bleibt, wie ursprünglich vereinbart und das ist sogar schriftlich von TUI im Vorgang hinterlegt!

                                Was @Couriosus sagte, ist richtig, deine 1. Reisebestätigung hat wieder seine Gültigkeit!
                                ABER, an deiner Stelle würde ich das RSB nun auffordern - falls sie noch nicht alleine auf die Idee gekommen sind - die 2. Reisebestätigung von TUI zurücknehmen zulassen!
                                Geschieht das nicht, kann es durchaus passieren, dass das CRS letztendlich tatsächlich die Voucher lt. der letzten Aktualisierung des Vorganges ausstellt - und dann hast du ein Superiorzimmer und eben keine Suite!

                                Änderungen kommen vor - egal wie ärgerlich sie sind, aber der Kunde sollte dann Widerspruch einlegen, tut er es nicht ( möglichst schriftlich wegen der Nachweisbarkeit), ist er dann nicht ganz unschuldig am Dilemma.

                                Also, schön wenn du das Hotel kontaktierst, vergiss bitte nicht, dass RSB "in die Spur" zu schicken damit es so korrekt wird wie du es wünschst...von alleine passiert da nix.

                                Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • bmodiB Offline
                                  bmodiB Offline
                                  bmodi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @curiosus

                                  Wenn deine Argumentation stimmt, muss mir TUI eine neue Bestätigung ausstellen.

                                  Die gebuchte Leistung kann ich gar nicht mehr erhalten, da diese Zimmerkategorie durch die Renovierung wegfallen wird.

                                  Ich bin verwundert, wie "lasch" ihr mit so einer Sache umgeht.

                                  Was soll TUI korrigieren? Ganz einfach. Da dass, was auf der Buchungsbestätigung steht, nicht mehr existiert, sollen sie eine neue Ausstellen. Es gibt alternative Zimmerkategorien, die separate Räume haben und ab 28.8.2014 existieren. Diese sollen sie auf den Vertragsunterlagen festhalten.

                                  Denn rechtlich gilt aus meiner Sicht primär die Buchungsbestätigung.

                                  Nicht falsch verstehen. Hotel kontaktiere ich so oder so noch zusätzlich. Trotzdem habe ich gerne korrekte Unterlagen......gerade wenn ich entspannt in Urlaub gehen möchte.

                                  Und die Kernfrage war ja nur, ob mir korrekte, aktuelle Vertragsunterlagen zustehen??

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bmodiB Offline
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                                    bmodi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @de la Diva

                                    Du hast absolut Recht.
                                    Das RSB ist auch sehr bemüht und ist mit der Antwort von TUI selbst nicht einverstanden.

                                    Ich habe das RSB auch schriftlich aufgefordert, eine korrekte Reisebestätigung bei TUI anzufordern.

                                    Klar, Änderungen können sein. Ändern sich aber Vertragsbestandteile, so habe ich die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten. Oder eben ich bekomme einen neuen, korrigierten Vertrag und akzeptiere diesen.

                                    Dies wäre zumindest meine Auffassung, wie es rechtlich korrekt laufen müsste.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • de la DivaD Offline
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                                      de la Diva
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @bmodi
                                       Recht haben und Recht bekommen, sind ganz unterschiedliche Dinge.
                                      Was du als "Recht" fühlst, muss noch lange nicht "Recht" im Sinne des BGB sein!

                                      Sicher muss ein RV sich an verbindliche Buchungen halten und meist ist das auch so.
                                      Aber es kann immer zu Änderungen kommen und dann gibt es Pflichten, die der RV einhalten muss.
                                      Es wäre auch möglich gewesen, dir ein gleichwertiges Hotel anzubieten...aber du sollst doch genau das bekommen, was du gebucht hast....welches Problem sollte es denn nun geben?

                                      So, wie du hier unterstellt hast, dass TUI sich NIE gemeldet hätte (was reine Spekulation ist und vor keinem Gericht der Welt als Nachweis anerkannt werden würde!) unterstellst du nun andere Dinge, die du eben nicht WEIßT sondern nur vermutest!
                                      Wenn alles wahr und richtig ist , was TUI dem RSB mitgeteilt hat= SUX2 BLEIBT!(kannst du beim Hotel im Zweifelsfall erfragen) HAST du eine korrekte und aktualisierte Reisebestätigung!

                                      Du hast dich da absolut verrannt......atme eifach mal tief durch und zähl bis 10...und dann geh die Sache nochmal ganz langsam an.....

                                      P.S. Du bist im Besitz einer korrekten und aktuellen Reisebestätigung!!!!!
                                      Das RSB muss lediglich dafür sorgen, dass die 2. Reisebestätigung mit dem Superiorzimmer  gelöscht wird!!!

                                      Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bmodiB Offline
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                                        bmodi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @de la Diva

                                        Ich habe einen Screenshot vom RSB von deren System und da hat TUI explizit geschrieben, dass sie keinen Grund sehen, die Kunden zu informieren, da das Hotel zugesagt hat, die Buchungen zu erfüllen.

                                        Daher die Behauptung, TUI hätte uns von sich aus nicht informiert.

                                        Damit mein "Problem" vielleicht verständlicher wird.

                                        Stell dir vor, ich verliere die alte Buchungsbestätigung, gehe ins RSB und lass mir eine neue Ausdrucken -> was bekomme ich? Etwas, das ich nie wollte.

                                        Des Weiteren, spätestens wenn man den Reisepreis komplett zahlen muss, bekommt man nochmals die ganzen Reisedaten. Diese basieren auf den im System hinterlegten Informationen. Ich würde also eine Reise bezahlen, wissentlich, dass sich die Bedingungen verändert haben -> weil ich es ja schriftlich vor mir liegen haben werde.

                                        Dann lass es mal nicht klappen, mit dem was TUI sagt....dann würde jeder sagen, bist ja selber schuld. Wenn du schon weißt, dass überall was anderes steht als dass du haben wolltest, wieso "hast du dies nicht reklamiert" und ganz im Gegenteil, auch noch die Reise bezahlt......bla bla bla.

                                        Also. Ich atme durch. Und genau was du schreibst möchte ich ja. Dass die Reisebstätigung die ich habe, auch die ist, die in allen Systemen hinterlegt ist. Oder eine "gleichwertige". Aber ich möchte nicht, dass im System etwas anderes hinterlegt ist, wie ich gebucht habe.

                                        Siehe oben....lass mich nur den doofen Zettel verlieren......

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                                        • curiosusC Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          bmode, natürlich kann das Hotel Dir die gebuchte Zimmerkategorie zur Verfügung stellen.
                                          Und nein, für TUI hat sich an der Buchungsbestätigung (s. Aussage Hotel) nichts geändert und so muß TUI eben keine neue Bestätigung Dir zusenden.
                                          Ist doch nicht so schwer.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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