ITS Namensänderung n. gegen hohe Kosten ???? !!!! Ratlos :-(
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Hallo an alle
Hab mich Grade hier angemeldet .
Wir haben Ende letztes jahr unseren Urlaub nach Ägypten Ende August dieses Jahres gebucht. Reisen zu viert meine zwei Kinder und ich und mein Freund.
Mein freund hat vor kurzem aufgrund seiner Scheidung seinen Geburtsnamen wieder angenommen. In der Buchung steht aber noch der andere Name. Jetzt sollte dieser nur auf den Geburtsnamen umgeändert werden.
Die Fluggesellschaft , mit denen ich schon tele habe , sagten auch zu mir dass das auf den Tickets problemlos ginge würde 30 Euro kosten , da würde ja der na heiß vom Rathaus reichen dass er den Namen geändert hat. Allerdings muss das der reiseveranstalter machen da sie kein Zugriff drauf haben zum das zu ändern . Diese sagten auch dass sie Reise in keinen Fall für meinen Freund storniert und neu gebucht werden müsste.Its allerdings ist da anderer Meinung. Stornieren und neu buchen , Sue könnten das anhand ihrer agb auch nicht anders macgen und das wären dann kosten von 669 Euro .......
Ich hab ewig mit denen diskutiert komme aber nicht weiter ........Alternative wäre nur sonst . Mit neuem Personalausweis wo der neue Name drauf steht und sämtlichen Unterlagen , Scheidungsurteil und nachweis vom Rathaus mit zu nehmen und hoffen dass es an keiner Passkontrolle und beim Visum Probleme gibt
oder dem Betrag zu zahlen , was ich ehrlich gesagt nur für eine kleine Änderung nicht einsehe .
was würdet ihr mir raten ????? Bin si sauer auf its indi
das ist doch echt ne Unverschämtheit -
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ich nochmal
auszug aus den agb its indi"3.5 Ersatzteilnehmer/Namensänderung
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Neben den entstehenden Mehrkosten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 30 pro Person berechnet."und den agb wirst du bei deiner buchung wohl zugestimmt haben.
also keine unverschämtheit, sondern rechtens. -
Überflüssiges Zitat entfernt.
@Lexilexi ja wäre einfacher, aber mit seinem Perso mitm alten Namen, der ja ab Namensänderung nicht mehr gültig ist , zu reisen ist fraglich ob man da nicht an der Kontrolle oder so probleme bekommt ??Das hier hatte ich in einem anderen Forum als Antwort erhalten:
editiert -
dann wäre wohl nur noch zu klären, was denn die "entstehenden Mehrkosten" neben der Gebühr sein sollen oder ob der bestens geschulte RV-MA mit derFrage nicht einfach überfordert war. Da würdeich mich doch eher achriftlich an die Geschäftsleitung wenden.
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@keller
Grundsätzlich gelten die AGB des RV.
Es gibt aber auch die Möglichkeit bei der Airline ein Remark einzutragen und dabei den Namen zusätzlich zu vermerken.
Wenn du mit der Airline gesprochen hast , wäre es vielleicht möglich das gleich dort vornehmen zu lassen.
Für das Hotel kann dein Freund ja den alten Ausweis noch zusätzlich mitnehmen ( für den Fall, dass er ihn noch hat)...das Hotel ist da das kleinste Problem.Das würde ich als einzige Möglichkeit sehen, die Kosten geringer zu halten.
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Überflüssiges Zitat entfernt. Bitte unterlasse dieses sinnlose zitieren.
ja das ist klar das die AGB gelten, aber das berechtigt ja nicht dazu dass wegen einer namenkorrektur gleich das ganze storniert und neu gebucht werden muss oder seh ich das falsch ?
ja mit der airline hatte ich gesprochen , sie sagten aber dass sie gerne das ändern würden aber keinen zugriff drauf hätten da es eben über einen veranstalter gebucht wurde.
noch hat er den alten ausweis, aber ab namensänderung ist der ja ungültig. und wenn er den neuen beantragt muss er den alten abgeben. mit einem ungültigen ausweis zu reisen wäre denke ich sehr riskant

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@Keller
Ja, du bist im Irrtum......man sollte die AGBs lesen BEVOR man bucht.Wenn dein Freund noch den alten Ausweis hat, soll er ihn benutzen und den neuen kann er beim Bürgeramt oder wo auch immer er ausgestellt wurde liegen lassen....den nimmt kein anderer!
P.S. Den Ausweis gibt man entweder ab wenn der neue da ist (und das kann bis zu 4 Wochen dauern) oder man beantragt den Ausweis erst später....dein Freund wird deshalb nicht verhaftet!
Es geht wohl eher um sein persönliches Empfinden mit dem alten Namen noch zu reisen, oder?
Wenn das so ist, sagt ihm, das ist Quatsch...... -
Nochmal, Du hast bei einem Xler, also einem dynamischen RV gebucht, der die Reise individuell zusammenstellt. Also gelten dort auch gänzlich andere Regeln was Änderungen, Stornierungen, Anzahlung usw. anbelangt.
Und das alles kann man auch bei den akzeptierten AGB nachlesen. -
Der alte Ausweis ist noch vorhanden und der neue noch gar nicht beantragt.....
Der neue Name gilt erst mit dem neuen Ausweis......hat @keller nur vorher vergessen zu erzählen....
Gibt doch nur die zwei Möglichkeiten:
- Mit altem Ausweis fliegen und Urlaub machen , danach neuen Ausweis abholen.
(Machen frischverheiratete auch so!) - Die Gebühren bezahlen und unbedingt mit neuem Ausweis fliegen.
Basta - das ist dann aber selbstverschuldet.......dafür kann der Rv nix!
- Mit altem Ausweis fliegen und Urlaub machen , danach neuen Ausweis abholen.
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@ de la diva
das ist eben nun die Frage . er wollte den neuen Ausweis jetzt beantragen, dieser wäre noch vorm urlaub da.
das hattten wir auch schon überlegt , den erst nachm urlaub zu beantragen und mit dem alten jetzt zu fliegen.
Wird das denn aber nirgends überprüft ob der ungültig ist oder nicht ??Hab da bissl Bauchweh was das anbelangt, weil ich mir nicht sicher bin ob das ohne probleme ginge
Ne Namensänderung wurde ja übers Rathaus gemacht, laut Rathaus gibts ihn ja nur noch mit seinem neuen Namen ( also dem Geburtsnamen )
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Selbstverständlich gilt der alte Ausweis noch, es wird erst anders registriet wenn ein neuer Ausweis vorhanden ist!
So machen das Hochzeitsreisende auch....was sollte da das Problem sein? Da hat ja der Standesbeamte auch schon eine Eheurkunde ausgestellt.Also, den neuen Ausweis erst später beantragen .
Problem gelöst. -
So lange er niemandem auf die Nase bindet, dass er seinen Namen geändert hat, kanns doch auch keiner wissen. Der ''alte'' Auswei ist korrekt ausgestellt, und mit dem reist ihr einfach....Bild, Name usw. stimmen mit Mensch und Unterlagen überein, also warum solls Probleme geben ?

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de la diva
generell sehe ich das auch so. gleicher name in der buchung und im ausweis dann ist gut.
mein freund kriegt hier grade panik, weil er denkt dass er womöglich zufallsmässig am zoll kontrolliert wird, weiss man ja im voraus nicht . und dass die dann den perso überrprüfen können -
@ juanito
er ist deutscher keine sorge
@ sonnenschein
da geb ich dir recht . eigentlich logisch. nur er schiebt hier panik. die einzigen die davon wissen , weil wir dort eben angefragt hatten , ist der reiseveranstalter
