Geheimsprache in Reisebestätigung?? Fehlende Transparenz führt zu Reisechaos
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hoffe, dass mir jdm. einen Rat oder eine Erfahrung in einer ähnlichen Angelegenheit mitteilen kann.
Im Februar habe ich über ein Internetportal eine Reise für 2 Erw. und ein Kind 13 Jahre gebucht.
Ich habe dann vom Internetreisebüro der in diesem Fall als Vermittler tätig war eine Reisebestätigung erhalten, welche uns namentlich aufführte, sowie den daraus resultierenden Gesamtpreis mitteilte.
Auch der Reiseverantstalter sendete mir eine Bestätigung.
Als wir dann im August unseren Sommerurlauib antraten und am Flughafen einchecken wollten, wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass wir anstelle des 13 jährigen Kindes, ein Baby gebucht hätten.
Daraus resultierte, dass wir keinen Sitzplatzanspruch hatten und die Maschine voll belegt war.Nun gelang es uns aber 2 Flüge nachzubuchen. 1 Erwachsener ist mit dem gebuchten Flugticket geflogen, das andere Elternteil mit dem Kind dann 5 Stunden später.
Gleiche Probleme ergaben sich dadurch auch beim Transfer, sowie im Hotel und zuletzt auch für den Rückflug.
Neben dem enormen Stressfaktor, kam natürlich auch ein finanzieller Schaden hinzu.
So, nun aber zu dem eigentlichen Problem: Die Reiseveranstalter weisen jegliche Schuld von sich, sie sind der Ansicht, dass bei der Buchung das Alter von 1 Jahr eingegeben wurde.
Das ist aus meiner Sicht nicht richtig, da bei der Suche und anschließenden Buchung der Reise, das Alter des Kindes nicht mehr verändert werden kann. Der Reisepreis war auch auf 2 Erw.+ ein 13 jähriges Kind ausgelegt.
Ich hatte aus meiner Sicht auch nie wirklich die Möglichkeit, wenn es denn mein Fehler gewesen wäre, diesen zu korrigieren:
Alle Reisebestätigungen wiesen kein Alter oder Geburtsdatum aus. Bei der Reisebestätigung des Internetportals wurde das "Baby" mit "Frau" angeschrieben, also für mich kein Grund einen Irrtum vorauszusehen.
Der Reiseveranstalter hat vor den Namen des Kindes nur ein "INF" gesetzt.
Hier bin ich mittlerweile so informiert, dass dies tatsächlich ein Hinweis auf Baby ist.
Dies war mir aber nicht so klar und alle Personen, die ich dahingehend gefragt habe, bestätigten mir, dass sie auch hier nicht unbedingt das Baby vermutet hätten, sonder ein Kind.
Nun ist meine Frage, ob jdm. schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, bzw. ob man als Verbraucher diesen Begriff INF so detailliert kennen muss.
Aus meiner Sicht fehlte es sowohl beim Internetanbieter und Reiseveranstalter an Transparenz um einen möglichen Fehler rückgängig zu machen.
Nirgendwo ist und war ein Geburtsdatum erfasst worden, selbst beim Kundenlogin des Reiseveranstalters nicht.Es gibt keine Möglichkeit zu Beweisen, dass ich das Alter mit 13 Jahren eingegeben habe. Vielleicht schützt meine Erfahrung ja auch andere Familien.
Vielen Dank für einen Ratschlag in dieser Sache.
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Wirklich kein Geburtsdatum? Nirgends?? Hatte ich noch nie....bin ich auch gespannt wie das weiter geht.... .
Is dann ja wirklich ein Ding, so kann Dir ein Fehler ja gar nicht aufgefallen sein.....
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Wenn du kein Geburtstdatum angeben musstest, dann liegt die Vermutung wirklich nahe, dass du dich bei der Buchung tatsächlich vertan hast.
Das einzige Mal, wo ich kein Geburtstsdatum eintragen musste, war bei einer Buchung mit einem 1 1/2jährigen Kleinkind, ansonsten immer. -
ja, bei einer Internetbuchung muß man wirklich höllisch aufpassen, daß die Daten vor Buchung auch richtig eingegeben sind.
Ist mir auch schon passiert, daß der Curser bzw. das pull-down-Menü wieder zurücksprang auf ein nicht gewolltes Datum, Alter o.ä.
Bin wirklicch mal gespnnt, wie das bei Dir ausgeht. Nicht nur der Streß, sondern auch noch der materielle Schaden ist doch ganz immens.
Hoffe für Dich das Beste. -
Es ist zwar keine Geheimsprache, aber in der Fliegerei bezeichnet Infant tatsächlich ein Baby - bzw. ein Kind unter 2 Jahren.
Einen nicht erfolgten Eingabefehler bei der Buchung halte ich für sehr unwahrscheinlich (sorry ...), ein Beweis dafür wäre ggf. ein Screenshot der Eingabemaske, der sehr vermutlich nicht vorliegt?
Ganz sicher hat der Vermittler / Veranstalter die Buchung nicht eigenmächtig abgeändert, die Hoffnung auf Erfolg einer solchen Einrede erscheint mir daher aussichtslos.
Letztlich obliegt es dem Buchenden, die Bestätigung in allen Teilen unverzüglich zu prüfen, dazu gehört ggf. auch die Nachfrage, was sich hinter dem Kürzel INF verbirgt.
Man kann sich nicht auf Nichtwissen berufen und eine "Schuld" bei den Vertragspartnern suchen.
Völlig zurecht weisen diese daher eine solche von sich und werden vermutlich auch nicht bereit sein zu einer Kulanz. -
Hallo zusammen,
ersteinmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Als ich die Reise gesucht und anschließend gebucht habe, ist es so, dass in der Suchmaske das Alter des Kindes angegeben werden muss. Dies habe ich korrekt gemacht, denn hieraus ermittelte sich ja auch der Reisepreis!
Da ich zumindest bevor ich fix buche mehrmals diese Suchfunktion bediene, kann ich über den Preis ausschließen, dass ich mich beim Alter vertan habe.
Im 2. Schritt ist es dann so, dass man das Alter der Reisenden angeben muss, wobei das in der vorangegangenen Maske bereits festgelegte Alter des Kindes nicht zu ändern ist.
Mir ist klar, dass Nichtwissen nicht unbedingt vor Schaden schützt, aber dennoch muss meiner Ansicht nach der Reisevermittler oder auch der Veranstalter dem Verbraucher wirklich die Möglichkeit geben, dies nachzuvollziehen, nach einigen Recherchen gibt es hier wohl auch schon Urteile dazu, das der Internetanbieter es dem User so schwer wie möglich machen muss, dass dieser einen Fehler begeht, dies ist wohl eine sog. Fürsorgepflicht dem Kunden gegenüber.
Interessant ist jedenfalls, dass nachdem ich eine schriftliche Beschwerde beim Internetanbieter eingereicht habe, dieser mir eine Datei zugesendet hat, wo dann plötzlich das Alter vermerkt war. Auf meine Frage wo diese denn nun herkomme, habe ich keine Antwort erhalten, jedoch dann nur den Hinweis, dass ich bei der Bezeichnung "INF" hätte reagieren können.
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Hallo zusammen,
Neptun44 schreibt in seinem Eingangspost folgendes:Der Reisepreis war auch auf 2 Erw.+ ein 13 jähriges Kind ausgelegt.
Ergo gab, und gibt es wahrscheinlich immer noch, bei diesem Reiseveranstalter verschiedene Preiskonstellationen Kindesalter betreffend. Wenn dem so ist, dass es verschiedene Preise gibt und Neptun44 für ein 13jähriges Kind bezahlt hat würde ich persönlich nicht locker lassen und auch mal die Hilfe einer Rechtsberatung in Anspruch nehmen
Grüße
demi -
Die Richtigkeit der Altersangabe über den Reisepreis nachträglich zu ermitteln erscheint mir außerordentlich ambitioniert in Anbetracht eng getakteter Angebotsanpassungen.
Wie kommt Neptun44 auf die Feststellung, der Preis sei auf ein Kind mit 13 "ausgelegt" gewesen?
Womit hat sie/er denn verglichen, wenn sie/er womöglich von Beginn anstatt der 13 nur eine 1 eingegeben hat?
Ohne alle relevanten Angaben (hier: Alter der mitreisenden Kinder) wird kein Reisepreis ermittelt, ergo kann dass meiner unmaßgeblichen Ansicht nach nur sehr schwer als "Beweis" durchgebracht werden.Ebenfall ambitioniert erscheint mir die Berufung auf Urteile bezüglich der Bedienungsfreundlichkeit von Buchungswebsites, insbesondere weil die konkrete noch nicht einmal benannt wird. Das ist imho ein Holzweg.
Die fraglichen Urteile betreffen übrigens weit überwiegend die Sphäre der zusätzlichen ("versteckter") Kosten, also beispielsweise einer Voreinstellung inklusive gewisser Versicherungsabschlüsse.
Die Altersangabe mitreisender Kinder zum Zeitpunkt der Reise hingegen ist obligatorisch, um den Vorwurf der "mangelnden Übersichtlichkeit" dieses Schrittes zu erhärten müsste deutlich konkretisiert werden.Falls Neptun44 nicht lockerlassen will, sollte sie/er dies jedoch zumindest mit belastbaren Argumenten verfolgen und nicht mit mühelos angreifbaren ...
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Wie kommt Neptun44 auf die Feststellung, der Preis sei auf ein Kind mit 13 "ausgelegt" gewesen?
Womit hat sie/er denn verglichen, wenn sie/er womöglich von Beginn anstatt der 13 nur eine 1 eingegeben hat?eben…
und dies kann uns nur Neptun beantworten.
und deshalb jetzt meine Frage an @Neptun44
Woher weißt du dass du den Reisepreis für 2 Erw.+ein 13jähriges Kind bezahlt hast? -
Hallo zusammen,
vorab für Euch noch ein paar Antworten:
Wenn ich vorhabe, eine Reise zu buchen, dann informiere ich mich über einen längeren Zeitraum. Ich vergleiche auf verschiedenen Portalen die Preise und mache mir dazu auch entsprechende schriftliche Notizen. So erhalte ich ein Preisgefühl und dies trägt dann zur Entscheidungsfindung bei. Dies ist bei mir ein Prozess von ca. 2 Wochen.
Von daher kann man mir ruhig glauben, dass ich weiß, wo der Preis lag.
Um den Vergleich für mich dann auch noch greifbarer zu machen, habe ich die gleiche Reise in den Herbstferien, mit allen Parametern verglichen, die die Reise im Sommer hatte. Nur mit dem Unterschied, dass ich einmal die Reise mit 1 Jahr eingegeben habe und dann mit einem 13 jährigen Kind. Und siehe da, dies machte einen Unterschied von 600 € aus.
Nun zu euren Anmerkungen: Mir ist das alles selber klar, dass es schwer beweisbar ist und so weiter und so weiter.
Mein Interesse an einer Veröffentlichung in diesem Forum, war darauf gerichtet, evtl. jdm. zu finden, der die gleichen Erfahrungen gemacht hat und wie der oder diejenige damit umgegangen ist. Nicht mehr und nicht weniger!
Wenn mein Fall einzigartig ist, schützt er vielleicht andere Familien vor so einer Horroanreise.
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@Neptun44
Das Problem liegt nicht darin was wir dir glauben, sondern was du ggf. als belastbare Größenordnung zur Einrede vorbringen kannst.
Soweit: Nix / keine ... Sorry ... :?Die "Annahme", dass ein Preis "ausgelegt" sein müsse auf eine Belegung XY ist nach einer oberflächlichen Recherche noch kein wirklich kraftvolles Argument zur Erklärung deines derartigen Irrtums.
Sofern du einen Sachverhalt im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" vorstellst musst du mit genau diesen rechnen und darfst nicht hoffen, es meldeten sich nur ebenfalls Betroffene zu Wort.
Du hast explizit nach einer Möglichkeit zum Beweis keines Irrtums deinerseits gefragt - eine solche lässt sich aus deinem Vortrag bisher leider nicht erkennen.
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@Neptun44
au weia…
wir alle hier (nehme ich zumindest an) glauben dir, dass dies eine absolut bescheidene Erfahrung war und der eine oder andere guckt jetzt vielleicht doch noch mal ganz genau bevor er/sie den Bestellbutton drückt, aber dass du hier in einem Urlaubsforum genau die Konstellation deines geschilderten Problems wiederfindest ist eher unwahrscheinlich.
Mein persönliches Fazit: falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, welche ihr Amen dazu gibt und du dir sicher bist, dass du nach wie vor im Recht bist, dann verleg deinen Fall in fachkundige Hände, ansonsten hack es ab…lg
demi -
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich bei der Geschichte auf dem Schlauch stehe!
Zumindest 1979 war es so, dass unser damals knapp 2 - jähriger Sohn bei unserer ersten Pauschalreise ins damalige Jugoslawien garnichts bezahlt hat. Ob er in den Reiseunterlagen als INF, also Baby bezeichnet wurde, weiss ich nicht, könnte aber sein. Wenn auch heute Babys kostenfrei mitreisen, kann man also sehr wohl anhand des Reisepreises beweisen, dass ein 13-Jähriger mitgebucht wurde!
LG
Sokrates
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Welcher konkrete Vorwurf sollte denn fachkundig bewertet werden?
Der der Manipulation der Reiseteilnehmerdaten nach Absenden der (angeblich korrekten) Buchung?
Wie wahrscheinlich klingt das?
Wenn ich es recht verstehe, nimmt Neptun44 an, sie/er habe nach gewissenhafter Prüfung der übermittelten Bestätigung allein anhand des Preises erkennen können, dass ihr/sein Angebot mit allen Parametern korrekt angenommen wurde.
Hierbei legt sie/er eigenmächtige Preisvergleiche im Laufe von 14 Tagen zugrunde ohne die Gewissheit, ob sie/er den fraglichen Eingabeirrtum nicht von Beginn an mitgeschleppt hat bei ihrer/seiner Recherche.Neptun44 wundert sich weiterhin:
"Interessant ist jedenfalls, dass nachdem ich eine schriftliche Beschwerde beim Internetanbieter eingereicht habe, dieser mir eine Datei zugesendet hat, wo dann plötzlich das Alter vermerkt war."
Wie "plötzlich"?
Woher sollten diese Altersangaben kommen, wenn nicht von ihr/ihm?
Sorry, aber eine solche Argumentation würde von jeder Rechtschutzversicherung ins Reich der Fabel verwiesen, sofern sie noch alle Sinne beisammen hat bei der Prüfung des Anspruchs eines ihrer Mandanten.Bei rechtzeitiger Feststellung des (mutmaßlichen) Eingabefehlers hätte sich Neptun nach Erhalt der Bestätigung auf einen Erklärungsirrtum berufen und vom Vertrag zurücktreten bzw die Buchung anpassen lassen können.
Soweit hier vorgetragen ist das INF allerdings längst in den Brunnen gefallen und wird sich vermutlich keiner der Betroffenen die Anschuldigungen anziehen.Imho sollte Neptun dankbar sein, dass der Urlaub überhaupt zustandekam und es Vakanzen bei den Flügen und im Hotel gab. Sie/er braucht sich zwar nichts abzuhacken, sollte die Einrede allerdings bei der soweit vorgebrachten "Beweislage" aufgeben.
Interessant im Sinne der Vorsorge wäre übrigens die Bekanntgabe des fraglichen Portals, bei dem offenbar die konkrete Prüfung der Buchungsangaben derart beschwerlich gestaltet ist. Nach den hier beigetragenen Erfahrungen scheint das (zum Glück!) jedenfalls nicht gerade handelsüblich zu sein ...
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@Sokrates
Ich nehme an 1979 waren die Reisepreise noch etwas langfristiger stabil?!
Versuche zu verstehen, welchen Preis du in der fraglichen Causa "beweisbelastbar" zum Vergleich herangezogen wissen wolltest?
Womöglich stehe ich meinerseits auf dem Schlauch ... :?Mutmaßlich lassen sich innerhalb von 14 Tagen und über verschiedene Vermittler schier unendlich verschiedene Preise für ein und dieselbe Wunschreise ermitteln.
Daraus den Anspruch abzuleiten, man könne auf die Richtigkeit der Buchungsdaten schließen erscheint mir relativ abwegig.
Dessen ungeachtet ist eine Prüfung der Korrektheit der Bestätigung nicht allein auf einen "realistischen" Preis begrenzt und entbindet den Betroffenen daher auch nicht von der Erkenntnis eines Irrtums - hier der Nachfrage zum Prefix INF. -
@ Sokrates: Vielen Dank, das ist genau meine Meinung, jedoch glaube ich nur schwer zu beweisen.
Klar ist, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Einzige bin, die in diesem Reisezeitraum, dieses Hotel, bei diesem Veranstalter gebucht hat, die ebenfalls mit einem Kind in dieser Preisklasse gereist sind.
Weiterhin wird überhaupt nicht beachtet, dass der Internetanbieter in seiner Reisebestätigung ja nun gar nichts, rein gar nichts über das Alter der Kindes beschreibt, im Gegenteil, er schreibt das "Baby" mit "Frau" an.!?!
Das Internetportal wo ich gebucht habe, ist jedem bekannt, lt. Forenregeln ist es aber nicht gewünscht, dass man dies öffentlich macht.
@ Hoginho: bitte nocheinmal meine Beiträge lesen, hier liegt wohl ein missverständnis vor.
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vonschmeling:
Neptun44 wundert sich weiterhin:
"Interessant ist jedenfalls, dass nachdem ich eine schriftliche Beschwerde beim Internetanbieter eingereicht habe, dieser mir eine Datei zugesendet hat, wo dann plötzlich das Alter vermerkt war."
Wie "plötzlich"?
Woher sollten diese Altersangaben kommen, wenn nicht von ihr/ihm?
Sorry, aber eine solche Argumentation würde von jeder Rechtschutzversicherung ins Reich der Fabel verwiesen, sofern sie noch alle Sinne beisammen hat bei der Prüfung des Anspruchs eines ihrer Mandanten.Es geht hier doch gar nicht darum, dass die Altersangabe plötzlich vermerkt war!

Hier geht es darum, dass diese Reisebestätigung, wenn sie mir dann zu Beginn vorglegen hätte, die Gelegenheit gegeben hätte, eine Korrektur vorzunehmen. -
Hallo Zs,
also ich habe jetzt diesen Thread genau durchgelesen und verstehe teilweise nur noch Bahnhof. Ich muss dazu sagen, dass ich immer nur über das Reisebüro buche, aber ich gehe doch davon aus, dass eine Buchungsbestätigung immer die gleichen Informationen enthält - egal ob im Internet oder im RB gebucht.
Bei mir in der Buchungsbestätigung und ich glaube auch in der Rechnung (muss ich aber noch nachschauen) sind immer alle Personen namentlich aufgeführt mit dem jeweiligen Preis pro Person. Es müsste also durchaus auch Wochen nach der Buchung noch feststellbar sein, welchen Preis für das Kind - ob INF oder nicht -in Anrechnung kommt und aufgrund dessen müsste doch sicher auch auf das Alter des Kindes Rückschluss möglich sein oder? Ein 13-jähriges Kind kostet doch sicher wesentlich mehr als ein Baby oder nicht? Wir sind auch schon mit unserem damals 12-jährigen Enkel in Urlaub geflogen und hier hätte ein jüngeres Kind wesentlich weniger gekostet, als ein 12-Jähriger. Eigentlich kenne ich es auch so, dass ein Baby normalerweise gar nichts kostet und natürlich auch keinen eigenen Sitzplatz hat. Wenn dies aber von Anbieter zu Anbieter differiert, so bitte ich um Entschuldigung, dass ich dies nicht gewusst habe.
Jedenfalls ich drucke mir grundsätzlich das Angebot aus, welches ich buchen möchte und habe dann nach der Buchung entsprechend auch die Bestätigung und kann genau vergleichen, ob alles identisch ist.Ich hoffe sehr, dass Neptun44 vom RV einen Teil der Mehrausgaben zurückerhält und ich bin sehr sicher, das der TO künftig alles ausdruckt, bevor er auf das Wort "Buchen" drückt. Alles Gute.
LG
Eva