In Hotels sind/ werden immer spätere Zeiten 'Check-in' und frühere Zeiten 'Check-out' usus!
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Wie ist eigentlich mein (vertraglicher) Anspruch als Hotelgast, was die zeitmäßige Verfügbarkeit des gebuchten Hotelzimmers anbelangt. Kann der Hotelier | das Hotel einseitig die Check-in/ Check-out-Zeiten festlegen oder gibt es gegebenenfalls "Mindestzeiten", ab wann und bis wann ein Hotelzimmer zur Verfügung stehen muss?
Festzuhalten bleibt, dass ich vor Kurzem als "früheste Zimmerverfügbarkeit" 16:30 Uhr genannt bekommen habe, dafür dann aber auch bereits um 10:00 Uhr das Zimmer zu räumen hatte, bzw. sogar wegen Terminschwierigkeiten gebeten wurde, das Zimmer bereits um 09:30 Uhr zu verlassen.
Bin sehr auf die Antwort(en) bzw. Reaktion(en) gespannt.
Freundliche Grüße aus dem Schwobaländle
HJSTT
03. September 2014 -
Dein "vertraglicher Anspruch" sollte Teil des Vertrags sein, ist also in der Buchungsbestätigung bzw. der Leistungsbeschreibung nachzulesen. Üblich ist Check In ab 14 od. 15 Uhr, Check Out bis spätestens 11 oder 12 Uhr.
Eine Tendenz zu ungünstigeren Zeiten ist mir bisher nicht aufgefallen. Ein Hotelier hätte ja dadurch auch kaum Vorteile. Und für mich als Gast wäre es ein Indiz für grobe organisatorische Mängel, wenn ich bereits um 09:30 Uhr aus dem Zimmer gescheucht werde.
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Erinnert mich an ein Wellness-Hotel in NRW.
Offizieller Check-out lt. Hotelinfo: 10 Uhr.
Aber schon um 9.30 Uhr wurde simultan an unsere drei Türen geklopft - man wolle nun die Zimmer fertig machen.
Bei Nachfrage an der Rezeption, ob das jetzt neu sei, bekamen wir selbstgemachte Pralinen, usw. geschenkt.
War ja nett, aber wir sind nicht zu Wiederholungstätern geworden.
Einchecken konnte man ab 14 Uhr. -
Frühen Checkout und verhältnismäßig späten Checkin hab ich bisher nur in sehr kleinen Pensionen oder Hotels erlebt, in denen nur wenig Personal beschäftigt ist, bzw die Inhaber selbst die Zimmer herrichten.
Dass die Zeiten ansonsten immer später werden konnte ich auch nicht feststellen, eine "Mindestzeit" als Vorschrift gibt es nicht, der Hotelier ist frei in seinen Geschäftsentscheidungen und in seinen Verträgen (wär ja auch noch schöner), man muss ja derartige Herbergen nicht buchen.Warum stellst Du die Frage, man bucht ja Übernachtungen und nicht Aufenthaltsstunden....
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Sind beides neue Varianten des guten, alten Stundenhotels

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Ich habe festgestellt, dass das sehr individuell sein kann. In Kassel habe ich 2012 zur Documenta an einem Montag morgen schon um kurz nach 9.00 Uhr ein Zimmer bekommen und musste später normal am späten Vormitag ausschecken.
In Oberammergau habe zu den Passionsfestspielen ich mein Zimmer schon vor dem Frühstück geräumt, denn das Zimmer stand nur bis 09.00 Uhr zur Verfügung - Frühstück gab es bis 10.00 Uhr. Allerdings werden in Oberammergau, wenn Passionsfestspiele sind, auch jeden Tag fast alle Zimmer frei, so dass das Personal entsprechend beschäftigt ist.
Dann gibt es in manchen Hotels early check in und late check out, für die man einen Aufschlag zahlt und verschiedene andere Möglichkeiten mehr.
Ich würde mich also auf jeden Fall beim ausgewählten Hotel erkundigen, von/bis wann mir dasZimmer zur Verfügung steht.
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Das war jetzt ein bissl am Thema vorbei, denn Check-In und Check-Out Zeiten wurden dem TO ja vom betreffenden Hotel verbindlich genannt.
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Die Frage betraf den rechtlichen Anspruch und wurde direkt mit dem ersten Satz der ersten Antwort korrekt beantwortet

