unfreiwillig Umgebucht?
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Moin Moin,
am 09.09 d.J habe ich bei DynaTrav - Köln, per Email nach einer bestimmten Flugkombination und Buchungsklasse nachgefragt, am gleichen Tage erhielt ich noch eine Anwort dass die gewünschten Flüge verfügbar sind.
Da mir der Preis auch zusagte bestellte ich diese über das Buchungsportal, dessen Link sich in der Angebotsmail befand.
Am nächsten Tage wurde mir per Mail die Buchungsbestätigung/ E-ticket und Rechnung zugestellt, mit dem Hinweis diese bis zum 12.09 zu überweisen und den Beleg per Mail formlos zu zuschicken, dessen ich auch nachkam.
Am gleichen Tage habe ich DynaTrav noch aufgefordet, das e-ticket zu ändern, da die falsche Freigepäckmenge eingetragen wurde, welches auch mit einem "SORRY" erledigt wurde.
Ich schaute noch auf der Homepage der Fluggesellschaft und unter dem Buchungscode war auch mein "Wunsch-Flug" aufgeführt
Als ich 3 Tage später wiederum (hatte wohl eine Eingebung) nachschaute, waren unter dem Buchungscode zwar der richtige Abflug aber der Anschlußflug war ein ganz Anderer...
mit meiner gebuchten Kombination hätte ich nur einen kurzen Transitaufenthalt am Flughafen gehabt und ich währe am Vormittag gelandet, aber mit der jetzigen müßte ich über 7 Stunden am Flughafen verweilen und ich würde auch erst am späten Nachmittag am Zielflughafen ankommen, welches es unmöglich, noch am gleichen Tage weiterreisen zukönnen. So müßte ich noch eine Nacht im Hotel verbringen.
Ich schickte zu DynaTrav 3 Mails mit der Aufforderung (15.09, 16.09. 17.09) um Stellungnahme und Änderung.
Nach der 3. bekam ich die lappidare Anwort: " Es sind keine anderen Flüge verfügbar"
Bevor ich auf diese Mail geantwortet habe, bin ich auf der Buchungspage der Fluggesellschaft und hätte dort "meine Wunsch-Flugkombination" noch buchen können.Die Vermutung liegt nahe, das sich der Mitarbeiter von DynaTrav "verzockt" hat und den Preis für die von mir gebuchte Kombination nicht halten konnte und mich willkürlich auf einen "billigeren" Flug gesetzt hat.
Habe ich eine rechtliche Handhabe gegen die ungewünschte Umbuchung?
Für eine schnelle Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar
mit fernwehlichen Grüßen
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Hallo Mario Hans,
wann hast du den Flug denn bezahlt. Klar ich weiß du hattest zum einen mal das Zahlungsziel 12.9.14, aber ...
Ich empfehle dir dringend den Text der DynaTrav. AGB unter Punkt 2.4 genau durchzulesen. Ob dort vlt. die Kröte versteckt ist, auf die sich DynaTrav zurückziehen will?
ginus
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Ich empfehle dir dringend den Text der DynaTrav. AGB unter Punkt 2.4 genau durchzulesen. Ob dort vlt. die Kröte versteckt ist, auf die sich DynaTrav zurückziehen will?
Moin Moin
AGB 2.4 :
- Die vertragliche Leistungsverpflichtung von DynaTravel und der Inhalt der Reiseleistung ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Reiseausschreibung nebst der dort enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Unverbindliche Kundenwünsche, die der Kunde im Rahmen der Buchungsanfrage geäußert hat, sind für DynaTravel nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit in der Buchungsbestätigung ausdrücklich bestätigt wird.
Auf der Rechnung / Reisebestätigung bzw. dem E-Ticket sind die von mir gewünschten Flüge ausgestellt worden .....
nur durch Zufall, weil ich eine Statusabfrage bei der Airline vorgenommen habe, konnte ich sehen, dass der Anschlußflug garnicht der ist, welcher auf dem E-Ticket ausgeschrieben ist -
Du kannst den Flug stornieren und dir den gesamten Preis erstatten lassen.
Andere Optionen kann ich soweit nicht erkennen ... -
Mario Hans:
Bevor ich auf diese Mail geantwortet habe, bin ich auf der Buchungspage der Fluggesellschaft und hätte dort "meine Wunsch-Flugkombination" noch buchen können.Hättest Du das nur gleich gemacht! Das hilft Dir zwar nicht weiter, ist aber eine gute Idee für's nächste Mal.
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Ich verstehe es nicht, gilt denn bei Flugtickets das BGB nicht

Ein Vertrag wurde geschlossen, dieser wird nicht angefochten und trotzdem braucht DynTrav den Vertrag nicht zu erfüllen.
Was ist denn mit so Sachen wie:
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Der Gläubiger (ginus) ist berechtigt vom dem Schuldner (DynTrav) eine Leistung zu fordern
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Soweit der Schuldner die fällige Leistung (Flüge) .... nicht wie geschuldet (wie gebucht) erbringt, kann der Gläubiger Schadenersatz verlangen.
-Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der....Umstand nicht eingetreten wäre.
- Verletzt der Schuldner seine Pflicht... so kann der Gläubiger Ersatz des....Schadens verlangen.
Auf Details zu Fristsetzungen und Abhilfe durch Selbsthilfe gehe ich jetzt mal nicht ein.
Ich würde den ursprünglich gebuchten Flug zu einem kostenlos stornierbaren Tarif buchen. Falls dieser zwischenzeitlich ausgebucht ist einen anderen Flug der zeitlich ähnlich liegt.
Kopien des Tickets und der Rechnung würde ich an DynTrav senden und die Preisdifferenz als Schadensersatz fordern. Als Alternative würde ich ihnen anbieten mir ein Ticket für den ursprünglich gebuchten Flug zu schicken.
Falls ich damit nicht durchkomme würde ich im Einzelfall (Preisdifferenz, Deckungszusage RV, Firmensitz Vermittler....) entscheiden ob ich das meinem Anwalt übergebe oder in den sauren Apfel beisse und die Tickets wieder storniere.
Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren dass bei Flugbuchungen das BGB ungültig ist.
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Zum einen ist der "Gläubiger" Mario Hans, der keine Angaben macht wie lange sein Flug in der Zukunft liegt.
Davon hängt jedoch wesentlich ab, ob nicht etwa mit einer Kündigung und Erstattung bereits der "schadensfreie" Zustand wiederhergestellt ist.Zum anderen muss Mario Hans für die Selbstabhilfe zumindest in Vorleistung gehen, ob er ggf. einen Differenzbetrag beanspruchen kann steht in den Sternen.
Das hat nicht im geringsten etwas damit zu tun, dass das BGB bei Flugbuchungen "keine Anwendung" fände. Es sind (daher schrieb ich "soweit") nur keine belastbaren Angaben gemacht worden, inwieweit es im Sinne eines Schadenerstatzanspruches wirksam für den Betroffenen wäre.Daher würde ich mich beispielsweise zurückhalten mit Ratschlägen zur Vorverauslagung und allzu sportlichen Forderungen an den "Schuldner" ...
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Moin Moin,
jetzt werde ich auch noch von dem DynaTrav-Mitarbeiter verarscht!!!
Ich hätte den Flug welcher jetzt bei der ETIHAD sichtbar ist so gebucht,
obwohl ich als PDF-Datei, die Bestätigung, das E-Ticket und die Rechnung zu "meinen"
Wunschterminen erhalten habe.
Habe mal der DynaTrav Geschäftsleitung eine Mail geschickt, ob es was bringen wird!
mit fernwehlichen Grüßen
btw: der Flug soll am 28.10 sein
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Also, ich verstehe nicht so richtig wo genau hast du denn nun gebucht? Eingangs sagtest du DynaTrav Köln.
Auf deren AGB habe ich hingewiesen. Dort steht unter AGB 2.4:
" 2.4. Reisen, insbesondere Flug Reisen, sind ständig sich ändernden Steuern, Flughafengebühren und sonstigen Entgelten unterworfen. ***Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich alle Reisen noch am Buchungstage, z.B. per Lastschrift, Kreditkarte (+Entgelt), oder Paypal (+Entgelt) zu bezahlen. Nur am Tage der Buchung übernimmt DynaTrav die Gewähr für die Anwendbarkeit des Tarifes und die zu berechnenden Steuern und sonstigen Entgelte.***Diese können sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung, auch kurzfristig, ändern. Diese Maßgabe wird auch nicht durch, auf Ihren Wunsch hin, anderslautende Zahlungsformen, Zahlungsziele, oder Buchungsergänzungen beeinflusst, geändert, oder aufgehoben."Die von dir zitierten Bedingungen zu AGB 2.4 finde ich dort nirgends. Allerdings gibt es eine Firma DynaTravel aus Willich deren AGB unter II.4. den von dir zitierten Text aufweisen. Also immer schön genau hinschauen.
Mit meinem Hinweis wollte ich auch keinesfalls andeuten, dass dein Flugticket-Vermittler richtig gehandelt habe. Vielmehr handelte es sich meinerseits um einen Versuch zu deuten worauf sich der Vermittler möglicherweise wegen der geänderten Leistungen zurückziehen will.
Hat er aber anscheinend nicht, sondern führt nun andere, ganz abstruse Schutzbehauptungen ins Feld (immer vorausgesetzt deine Angaben treffen genau zu).
Aber irgendwie wissen wir noch zu wenig über Grundlage und Ablauf deiner gesamten Buchung.
Verstehe ich dich richtig? Nachdem der Vermittler die Freigepäckmenge berichtigte, hast du mit deiner, vom Vermittler übermittelten Buchungsnummer, direkt im Etihad-Reservierungssystem deine Buchung aufgerufen? Dort waren beide Flugsegmente ungter deinem Namen und noch mit den richtigen Daten/Uhrzeiten/Flugnummern hinterlegt?
Hast du dir davon eine Bildschirmkopie gesichert?
Als du 3 Tage später das ganze wiederholt hast, war plötzlich das 2. Flugsegment signifikant geändert? Also andere Abflugzeit und andere Flug-Nr., also auch anderer Flieger? Und zu diesem Zeitpunkt gab es noch die von dir gewünschte Kombination; das 2. Flugsegment scheint also nicht aus dem Flugplan gestrichen zu sein? Richtig?
Irgendjemand muss hier doch Änderungen vorgenommen haben, von selber geht das nicht. Und die Angaben des Vermittlers du habest von Anfang an diese spätere Kombi gebucht gehabt, scheinen Schutzbehauptungen zu sein, weswegen auch immer ...
Du hast ja wohl die Nachweise dafür?Hast du dich diesbezüglich schon mal direkt an Etihad gewendet?
ginus
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Aus "gab es noch" (via Portalangebotsseite) kann man leider nicht auf "gab es tatsächlich noch" schließen.
"Beispielsweise könnten Sie zum bestimmten Zeitpunkt so und so weiter folgende Mondpreise schießen ..." wäre fairer Text.

Jedoch ist im Marketing keiner zur überobligatorischen Fairness verpflichtet ...
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@GINUS ....
So wie Du es beschrieben hast, ist es genau geschehen...
Leider habe ich keinen Screenshut von dem Bildschirm gemacht und ich hatte mir die Datei auch nicht als PDF heruntergeladen...
warum auch, die Buchung ist/war doch zu jederzeit abrufbar und ich hatte bis Dato Ja keinen Grund zur Beanstandung ...Sorry, ich hatte die flasche AGB eingestellt, habe zuspät gemerkt, das 2 Reisesvermittler mit fast identischen Namen sich im NET tummeln.
ETIHAD habe ich auch schon angerufen, die können den Anschlussflug nicht ändern, dieses würde nur gehen, wenn ich "direkt" über deren Portal oder Hotline gebucht hätte.
Ich habe mir gestern eine erste Rechtsberarung eingeholt, der RA meinte er könnte mir mein Geld zurück holen, die Gebühren dafür betragen aber dann 198 €, die ich Mangels RSV wohl aus eigener Tasche bezahlen muss.
mit fernwehlichen Grüßen
Mario HansPS. die Geschäftsführer der DynaTrv haben sich auch noch nicht gemeldet
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a)
Der Umstand, dass die Flüge bei ETIHAD noch frei waren, bedeutet nicht gleichermaßen, dass DynaTrav noch Kapazitäten auf eben diesen hatte.b)
Es bedarf keines Anwalts um "Geld zurückzuholen".
Wenn die Flüge nicht wie bestätigt durchgeführt werden können, macht man von seinem Kündigungsrecht Gebrauch und hat Anspruch auf Erstattung aller geleisteten Zahlungen.c)
Die AGB sind beim derzeitigen Sachstand nicht relevant, sofern ich die Darlegung richtig interpretiere. -
...und d)
wird die GL von DynaTrav mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allerhöchstens dann antworten, wenn der Einspruch sachlich(!) und komplett erklärend darstellend war. Sollten auch nur im Ansatz Begrifflichkeiten a la "vom Angestellten verarscht" enthalten sein, werden die maximal "weiterleiten" oder aber in Ablage "P" umschichten. -
Wenn sich Reiserecht auf so einfache Standards wie hier kommuniziert reduzieren lassen würde, könnte man getrost den Beruf des Fachanwalts für Reiserecht wieder abschaffen und den Richtern unseres Landes zwecks Urteilsfindung dieses Forum empfehlen, welches offensichtlich seine Besetzung aus Reiserechtsexperten/-wissenschaftlern rekrutiert.
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Wie Dir (hoffentlich) nicht entgangen ist, hat dieses Forum den Titel "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"...
...und genau diese seien hier bitte auch deinerseits gestattet.
Und ja, die Historie unzähliger threads zeigt auf, daß einige user hier "nicht ganz so falsch lagen/liegen mit ihren Meinungen(!).
Edit:
Exakt selbige user empfehlen übrigens nicht selten genau den Gang zu einem Fachanwalt für Reiserecht! -
@Hupfermerk
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