Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Gruppenreise Leistungen
  6. Gruppenreise Leistungen

Gruppenreise Leistungen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
25 Beiträge 8 Kommentatoren 5.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Puma12P Offline
    Puma12P Offline
    Puma12
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, ich habe an einer Gruppenreisen teilgenommen wo laut 
    Reiseausschreibung und auch Bestätigung sämtliche Fahrten mit ÖPNV inkl.
    waren......

    Leistungen incl.
    - 3 Übernachtungen inkl. Frühstück im L-Hotel direkt in der Altstadt
    - Führung Dresden
    - Wanderungen
    - sämtliche Fahrten mit ÖPNV
    - Bootstour auf der Elbe

    tatsächlich waren aber nur die Fahrten frei die man mit der Gruppe gemacht hat,
    leider hat sich aber der Reiseleiter schon bei der ersten Wanderung verlaufen, 
    somit haben einige die Tour abgebrochen und sind auch nicht mehr mit auf die zweite 
    Wanderung, sondern haben selbstständig etwas unternommen.
    Leider mussten wir aber sowohl  die frühere Rückfahrt am ersten Tag, als auch die
    Fahrten am zweiten Tag komplett selber zahlen.
    Nun behauptet der Veranstalter das dies bei Gruppenreisen IMMER so ist das nur
    die Gruppenfahrten inkl. sind. 
    Ist dies tatsächlich so?!

    Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
    und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      M.W. ja...Grundlage der Ausschreibung und daraus folgend der Leistungsgewähr ist m.E. einzigst die beschriebene organisierte(!) Gruppen(!)durchführung in sämtlichen Bestandteile gem. Beschreibung.

      Hast Du mal im "Kleingedruckten" (AGB) nachgelesen, ob es dazu eine Definition gibt? Um welchen Anbieter handelt es sich?

      Und nein, ein "verirrter" RF stellt keinen Grund dar, eigenmächtig in eine Individualreise zu wandeln.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Puma12P Offline
        Puma12P Offline
        Puma12
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @Holginho
        Danke für die Antwort.
        Es handelt sind um den Kölner Freizeittreff, dort geht es primär darum 
        Gleichgesinnte zu treffen und neue Kontakte zu knüpfen. Sie betonen eigentlich
        ausdrücklich das es KEINEN Gruppenzwang gibt, daher wird zb auch auf eine 
        "Vorstellungsrunde" der Teilnehmer verzichtet.
        AGB hilft zum angesprochenen Punkt nicht weiter.
        Ich find ja das es hätte heissen müssen die Gruppenfahrten bzw die Fahrten in Verbindung mit den Wanderungen sind inkl. ......wäre eindeutiger gewesen.

        Ich weiss allerdings nun das ich einen weiteren Punkt habe,
        den ich VOR der Reiseanmeldung klären muss. Die "Checkliste" wird länger und länger  :?

        Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
        und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Habt ihr dem Veranstalter denn mitgeteilt, daß ihr nach dem "Fehler" des RF die restliche Reise in individueller Ausführung durchzieht? Falls ja, hättest Du ggfs. ein kleines "Plus" in Richtung einer Bitte um Regelung auf Kulanz (diese ist allerdings immer freiwillig und kann nicht eingefordert werden).

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Puma12P Offline
            Puma12P Offline
            Puma12
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung.

            Und ich hab auch "vorgeschlagen" das ein Monatsbeitrag als Entschädigung 
            ausgesetzt werden könnte ("Pausemonate" in gewissem Rahmen und aus bestimmten 
            Gründen sind möglich, werden aber an die Laufzeit des Vertrages angehangen.)
            Das würde auch in etwa die "Zusatzkosten" der Fahrten decken.
            Leider kam ja dann erstmal die Aussage das eben immer so ist das nur 
            die Anfahrten für gemeinsamen Touren gemeint seien.

            Vielleicht frage ich nochmal nach....wo das steht?!

            Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
            und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • ginusG Offline
              ginusG Offline
              ginus
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Habe ich das richtig interpretiert? Bei eurer Dresden-/Sächsische Schweiz Reise hattet ihr einen Reiseleiter und "Wanderführer für Tag 2+3" in einer Person beseite gestellt bekommen?
              Insbesondere Malusleistungen des Wanderführers haben in euren Augen zur Reisestörung und zur teilweisen Eigeninitiative geführt.

              Du schreibst auf die Frage von "Holginho" ob ihr diese Störung dem Pauschalreiseveranstalter mitgeteilt habt - denn um einen solchen handelt es sich in meinen Augen -:
              "Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung."

              Mich interessiert nun, hat der Veranstalter sofort noch am Tage 2 darauf reagiert und vor allem, was war dessen Aussage dazu?
              Hat einer der Beteiligten gefordert den RL/Wanderführer gegen einen besser geeigneten für Tag 3 auszutauschen.

              Ja, ich weiß du/ihr wollt eigentlich nur nen paar Euro für die ÖPNV Reisekosten zurückerhalten, aber nach dem Verursacher Prinzip sollte erst mal geschaut werden, ob/wie der Veranstalter auf eure sofortige Störungsmeldung reagierte.

              Einige der Teilnehmer haben wohl die Veranstalter-Wanderung am Tag 3 erneut angegangen; Prozentsatz Veranstalter-Wanderer zu denen mit Eigeninitiative kannst du etwa nennen?

              ginus

              Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931H Offline
                HC-Mitglied985931
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Will nur mal wissen, ob ich es richtig verstanden habe!?

                Also es wurde an einer Gruppenreise teilgenommen, bei der man, aus welchen Gründen auch immer, sich entschlossen hat, sich von der Gruppe zu separieren und Erkundungen in Eigenregie durchzuführen, bei denen man dann weiterhin öffentliche Verkehrsmittel nutzte.

                Die Aufwendungen für diese Verkehrsmittel will man nun erstattet haben ❓

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Puma12P Offline
                  Puma12P Offline
                  Puma12
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ginus:
                  Habe ich das richtig interpretiert? Bei eurer Dresden-/Sächsische Schweiz Reise hattet ihr einen Reiseleiter und "Wanderführer für Tag 2+3" in einer Person beseite gestellt bekommen?

                  JA

                  Insbesondere Malusleistungen des Wanderführers haben in euren Augen zur Reisestörung und zur teilweisen Eigeninitiative geführt.

                  JEIN.........auch ohne die Fehlleistungen stand uns an den Nachmittagen und
                  am Sonntag nach dem Frühstück (da Eigenanreise) ausdrücklich Zeit zur freien
                  Verfügung zu.

                  Du schreibst auf die Frage von "Holginho" ob ihr diese Störung dem Pauschalreiseveranstalter mitgeteilt habt - denn um einen solchen handelt es sich in meinen Augen -:
                  "Ja, haben wir. Teilweise sofort Teilweise nach Rückkehr via Bewertung."

                  Mich interessiert nun, hat der Veranstalter sofort noch am Tage 2 darauf reagiert und vor allem, was war dessen Aussage dazu?

                  Wir haben nur nach den Fahrtickets gefragt....Aussage: wie gehabt
                  Nur Gruppenfahrten sind inkl.

                  Hat einer der Beteiligten gefordert den RL/Wanderführer gegen einen besser geeigneten für Tag 3 auszutauschen.

                  NEIN, da wir eigentlich gut alleine klar gekommen sind.

                  Ja, ich weiß du/ihr wollt eigentlich nur nen paar Euro für die ÖPNV Reisekosten zurückerhalten, aber nach dem Verursacher Prinzip sollte erst mal geschaut werden, ob/wie der Veranstalter auf eure sofortige Störungsmeldung reagierte.

                  Stimmt nicht ganz, ICH will hauptsächlich wissen ob die Aussage stimmt, das
                  IMMER nur die Gruppenfahrten inkl. sind. Auch wenn in der Reisebeschreibung,
                  für mich und auch einige andere, etwas anderes steht.

                  Einige der Teilnehmer haben wohl die Veranstalter-Wanderung am Tag 3 erneut angegangen; Prozentsatz Veranstalter-Wanderer zu denen mit Eigeninitiative kannst du etwa nennen?

                  30-40% .....da die Startzeit auch noch relativ kurzfristig um eine Stunde vorverlegt worden ist, und dies via Zettel in der Nacht (nach 23 Uhr!) unter
                  der Zimmertür verteilt wurde,da****haben einige doch schon geschlafen und waren am Morgen dann zu spät dran.

                  Mir war das schon egal, da ich eh nicht mehr mit gehen wollte, aber das alles hat****natürlich das Thema .....sämtiche Fahrten inkl. oder nicht nochmal verschärft!

                  ginus

                  Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
                  und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Puma12P Offline
                    Puma12P Offline
                    Puma12
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @doc3366

                    nicht so ganz... 😉

                    Ich habe an einer Gruppenreise teilgenomme, bei der, laut Reisebeschreibung
                    SÄMTLICHE Fahrten mit den öffentlichen Nahverkehr nach dem Verständnis einige
                    Mitreisenden (mich eingeschlossen)....inkl. waren.
                    das war dann,aus welchen Gründen auch immer!?, nicht so.

                    was man will...weiss ich nicht so 100%tig.....ICH will vorrangig wissen
                    ob unter "sämtliche Fahrten"....tatsächlich nur die gemeint sein dürfen
                    die auf die Gruppentouren entfallen...oder eben wirklich SÄMTLICHE Fahrten
                    wären des Aufenthalts in Dresden....teilweise in Minigruppen, teilweise alleine!?

                    Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
                    und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wahrscheinlich gibt es auch dazu schon ein Urteil oder gar Gesetz, ich jedenfalls käme nie auf die Idee, dass da auch private Fahrten inkludiert sind, sondern nur die, für die der Reiseführer Gruppentickets mit den entsprechenden Ermässigungen löst.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Puma12P Offline
                        Puma12P Offline
                        Puma12
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die Gruppentickets für die erste Tour, waren je ein Ticket für 5 Personen.

                        aus 5-8 Personen bestanden die Gruppen mit "eigenem" Ausweichprogram zu
                        der zweiten Wanderung...zumindest da hätten man Gruppentickets zur Verfügung stellen
                        sollen/können...aber zu sagen NÖÖÖÖ gibbet nur wenn man mit hoch auf die Bastei
                        wandert...!!!??? Kosten wären dadurch ja nicht gestiegen!....und so ein Ticket
                        galt für 24 Stunden....also es wäre etwas machbar gewesen!
                        Aber lieber als zufriedene Kunden waren denen dann wohl die Mehreinnahmen
                        durch die eingesparten Fahrkosten weil über die Hälfte nicht bei der zweiten Tour
                        dabei war.(von insgesamt ca. 50 Personen)   😞

                        Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
                        und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • MaliniM Offline
                          MaliniM Offline
                          Malini
                          Verwarnt Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Über welchen Betrag wird hier eigentlich diskutiert?   ❓ :? 😱

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ginusG Offline
                            ginusG Offline
                            ginus
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ab welcher Forderungshöhe aufwärts darf hier denn dikutiert werden?

                            Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Puma12P Offline
                              Puma12P Offline
                              Puma12
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Malini

                              für den Reiseveranstalter waren es ca. 260 Euro Ersparnis.

                              2.Tag
                              Kirnitzschtalbahn

                              Gruppenfahrschein (pro Person) 3,00 € (ab 11 Personen)
                              da sind ca. 20 Personen nicht mehr mitgefahren macht 60 Euro Ersparnis

                              3.Tag
                              Auf zur Bastei:
                              Wanderung von Wehlen hoch zur „Bastei“
                               
                              Wie viel kostet mein Sachsen-Ticket?Sachsen-Ticket 2. Klasse1 Reisender: 22,- Euro2 Reisende: 26,- Euro3 Reisende: 30,- Euro4 Reisende: 34,- Euro

                              5 Reisende: 38,- EuroDie angegebenen Preise sind für den Kauf am DB Automaten und im Internet gültig. An unseren DB Verkaufsstellen erhalten Sie alle Tickets mit persönlicher Beratung für einen Aufschlag von 2,- Euro.

                              ca. 25 nicht mitgefahren also 5 x 40Euro macht 200 Euro Ersparnis

                              Die Mehrkosten waren sehr unterschiedlich....je nachdem ob man nun
                              Gruppenticket kaufen konnte oder Einzelfahrten kaufen musste.

                              Rückfahrt von der ersten Wanderung von Bad Schandau nach Dresden musste ich
                              zb für die Einzelfahrt 22 Euro bezahlen.
                              3ter Tag....(wir waren eine 7 Personen Gruppe) ein Gruppenticket für 5P. 40 Euro plus einmal 2 Personen 28 Euro
                              macht nochmal rund 10 Euro.
                              4ter Tag nochmal 3 Euro für eine Kurzstrecke mit der Strassenbahn.

                              machen für MICH Gesamtmehrkosten von 35 Euroentspricht ca. 10% des gesamt Reisepreises von 335 Euro
                              (An- und Abreise waren NICHT inkl.)

                              ABER ich möchte ja erstmal nur wissen ob die Aussage stimmt das
                              GRUNDSÄTZLICH bei "Gruppenreisen" nur die Fahrten inkl. sind
                              die man mit dem Reiseleiter macht AUCH WENN in der Reisebeschreibung
                              steht das SÄMTLICHE Fahrten inkl. sind!!!

                              Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
                              und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • curiosusC Offline
                                curiosusC Offline
                                curiosus
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Worum geht es eigentlich?

                                Wenn in der Ausschreibung steht:
                                "- Führung Dresden

                                • Wanderungen
                                  - sämtliche Fahrten mit ÖPNV",
                                  dann impliziert dieses, das sämtliche Fahrten in Verbindung mit den geführten Wanderungen/Führungen mit öffentlichen Verkehrsmittel durchgeführt werden und nicht z.B. mit gecharterten Bussen.
                                  Nicht mehr und nicht minder.

                                Daraus abzuleiten, daß für individuelle Touren das Programm gleichsam kostenlose Fahrten im ÖPNV beinhaltet, ist meiner Meinung nach gewagt. Dann wäre eine Formulierung genutzt worden, die die (kostenlose) Nutzung des ÖPNV während des gesamten Aufenthalts einschließt.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Mal eine kleine "schüchterne" Frage etwas abseits der Geschichte "Fahrtkostenerstattung im Öffentlichen Nahverkehr bei Solotouren"...

                                  ...Dir ist aber schon klar, daß hier nicht nur der Aspekt "Kostenübernahme" eine Rolle spielt, sondern (deutlich wichtiger) der versicherungstechnische Aspekt?! Was glaubst Du denn, wie Dein "Versicherungsschutz" seitens des Veranstalters aussieht, wenn Du Dich auf Individualtour, losgelöst vom eigentlichen Programm, begibst? Richtig, "quasi nullkommanull bis gar nicht".

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Puma12P Offline
                                    Puma12P Offline
                                    Puma12
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @curiosus

                                    **Reisebestätigung/ Rechnung Nr.**Dresden         xxxxxxxxxx

                                    Hallo xxxx
                                    hiermit bestätigen wir dir die Buchung der folgenden Reise:

                                    Dresden und die Sächsische Schweiz (02.-05.10.14)

                                    Leistungen incl. - 3 Übernachtungen imEinzelzimmer inkl.Frühstück im L-Hotel direkt in der Altstadt - Führung Dresden - Wanderungen - sämtliche Fahrten mit ÖPNV

                                    Leistungen excl.:- Anreise
                                                               - Verpflegungskosten 
                                                               - Trinkgelder
                                                               - Eintrittsgelder

                                    hätte die zusätzlichen Fahrkosten dann nicht wenigstens bei den excl. Leistungen mit
                                    aufgeführt werden müssen?!

                                    Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
                                    und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Puma12P Offline
                                      Puma12P Offline
                                      Puma12
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @Holginho

                                      dazu steht was in den AGB's....man weiss also auf was man sich da einlässt... 😉

                                      Vorsicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut;
                                      und wer Rechtschreibfehler findet kann sie sich in sein Sammelheftchen kleben

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • curiosusC Offline
                                        curiosusC Offline
                                        curiosus
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Nein, zusätzliche Kosten für individuell genutzten ÖPNV müssen nicht aufgeführt werden. Es wird ja auch nicht darauf hingewiesen, daß eine Taxifahrt, Souvenirs, Telefongespräche o.ä. nicht im Reisepreis enthalten sind.
                                        Wichtig allein ist die Formulierung der inkludierten Leistungen, und diese ist eindeutig auf die Nutzung des ÖPNV im Zusammenhang mit den angebotenen Führungen/Wanderungen zu sehen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • HolginhoH Offline
                                          HolginhoH Offline
                                          Holginho
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo Puma12,
                                          klar steht dazu was in den AGB, und ja, "man" weiß anscheinend auf was man sich dann einläßt...

                                          ...nur (und damit spanne ich dann wieder den Bogen zum eigentlichen Thema), warum sollte der Veranstalter dies dann auch noch mit einer Fahrtkostenerstattung "fördern"?

                                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 1 von 2
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag