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Rückflug von15.30 Uhr vorverlegt auf 6.15 morgens auf einen anderen Zielflughafen

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  • wolf1941W Offline
    wolf1941W Offline
    wolf1941
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ohne unser Wissen wurde der Rückflug Antalya- Düsseldorf von nachmittags 15.30 Uhr auf 6.15 Uhr inder Frühe, Abholzeit 3.00 Uhr nachts vorverlegt. Bei Ankunft am Flughafen dann der nächste Schreck, es ging nicht nach Düsseldorf, sondern nach Hannover. 2 nette Herren von GTI erklärten uns ganz dreist, für 24 Passagiere würde schließlich keine Maschine fliegen. Wir würden schließlich von einem Busunternehmen nach Düsseldorf gebracht. Beschweren könnte ich mich in Deutschland, sie nahmen sich nichts davon an und haben uns abgewimmelt.  Meiner Meinung nach wird ein Flug nicht spontan geändert, bei einer Woche Urlaub hätte dieser Umstand GTI schon bekannt gewesen sein müssen. Wer gibt mir einen Tip, ich habe eine Beschwerde geschrieben und Regressansprüche geltend gemacht. So  kann man als Dienstleister nicht mit  Kunden verfahren

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    • jaykayhamJ Offline
      jaykayhamJ Offline
      jaykayham
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tja, viel spass den Rechtsanspruch durchzusetzen. Als Reisender Der GTI hast du deren AGB's anerkannt! Und besonders im Bezug auf Absatz §11 dürftest du sehr schlechte Karte haben. Zumal er als Dienstleister ja alles getan hat, dich nach Düsseldorf zu bringen und nicht in Hannover stehen zu lassen...
      Allerdings hast du eine gute Chance auf Anspruch, wenn du beweisen kannst, dass der in §11.1 genannte "Gesamtzuschnitt der Reis" beeinträchtigt ist, ODER nach §11.2 du die ganze Zeit erreichtbar warst... Viel spass beim beweisen... Ich kann deinen Ärger verstehen und wünsche dir viel Erfolg!

      LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Änderungen der Flugzeiten, sofern in den AGB vom Reiseveranstalter - zulässig
        Änderung des Flughafens - nur bedingt: Urteil a sagt: nein, Urteil b: meint, zulässig bzw. zumutbar; diesen Punkt kann man also nur gerichtlich klären...

        Gruß
        Peter

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        • wolf1941W Offline
          wolf1941W Offline
          wolf1941
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Peter, obwohl ein ganzer , bezahlter Urlaubstag verloren ist , kann man nichts machen? Gruß Monika

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