Taschen aus Türkei
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Hallo zusammen.Kann mir jemand sagen ob ich aus der Tuerkei eine Ledertasche im Wert von ca 80 euro mitbringen darf, und wenn ja muss ich sie verzollen? ( Louis Vuitton).
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Es sollte dann aber keine Louis Vuitton Tasche sein für 80Heuler denn die ist garantiert nicht echt 
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@pirosusi
Wenn dir Fake zusagt - warum nicht.
Echte Louis Vuitton Taschen gibt's zu dem von dir genannten Preis nicht.
Und sollte es sich um die am meisten gefakten Taschen mit dem Canvas Monogramm handeln: Deren Material (das der echten Vuitton Taschen) besteht hauptsächlich aus einem Baumwollgewebe (vinylgetränkt) = sie sind nicht aus Leder.
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Interessant war der Beitrag von Kourion dennoch.

Übrigens gibt es auch gute Taschen die direkt in der Türkei zusammengebaut werden. Nur-- alles was preislich unterhalb von 30.-- Euro*(freilich nach Preis-Verhandlungen ..) liegt , kommt in aller Regel aus Asien.Oder ist absolut zweite Wahl.
*Das ist --selbst bei dem niederen Lohn-Niveau in der Türkei-- nicht mehr gewinnbringend herstellbar. -
@pirosusi
Bei Einfuhr mit dem Flugzeug beträgt der Zollfreibetrag €430.
Deine Tasche (a) 1000%ig kein Leder, b) Preis € 80, c) Wert €
würde demnach nicht moniert.
Falls du mehr als 5 Taschen der maßlos überteuerten Art einführen willst werden Zollgebühren fällig. -
Wenngleich auch schon elwundneuzigtausendmal an verschiedenen Stellen erwähnt:
Den Zoll interessiert nicht ob man Schrott (Fakes) gekauft hat, sofern der Preis des Erwerbs seinen Vorschriften entspricht.
Einen Container mit Schrotttaschen wird er einziehen, verschrotten und nach den Tätern fahnden, eine einzelne Schrotttasche wird jedoch schlimmstenfalls ein mitleidiges Lächeln erzeugen ... und zwar leider wohl nicht nur beim Zoll! -
Und wiederum sei ergänzend auch das mal wieder beigefügt:
das Ganze - erlaubte Fakewareneinfuhr für den Eigengebrauch - gilt nicht für unser eidgnössisches Nachbarland, die Schweiz.
Dort ist die Einfuhr aller Fake-"Marken"artikel nicht zulässig egal auf welchem Wege und zu welchem Zwecke die Einfuhr erfolgt; somit auch für Urlaubsmitbringsel.
Zwar würden angeblich die dortigen Zöllner keine "Jagd" auf Einfuhrsünder machen, aber Stichproben gibt es schon. Der Einführende riskiert dann nicht nur, dass die Ware konfisziert und vernichtet wird. Nein, möglicherweise - je nach Falllage - wird auch der Markeninhaber von der Zollbehörde informiert und nach Wochen kann dann ein nettes Geldforderungsschreiben wegen Verletzung des Markenschutzrechtes beim Einführenden eintrudeln
.Deshalb auch auf dem Flug-Transitwege Schweiz äußerste Vorsicht.
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... ein überaus wertvoller Hinweis, hier noch einmal "offiziell" nachzulesen.
(Schade eigentlich, dass teutonische Reisende nicht auf diese Weise vom Kauf schrottiger Markenplagiate abgeschreckt und vor sich selbst geschützt werden ...?!) -
... zumal allein die Frage nach den Einfuhrbestimmungen für eine "Ledertasche" von LV den Verdacht nahelegt, dass wenig über die Beschaffenheit des Originals bekannt ist.
Die typischen Logobags der Marke sind überwiegend aus beschichtetem Canvas gefertigt. Selbst bei einer gewissen augenscheinlichen Autentizität des Logos sind die Derivate der Genese Plaste und Elaste, wie man sie für beispielsweise 80 Schleifen auf einschlägigen Bazaren erwerben kann, meilenweit am grottigen Ersatzmaterial zu erkennen, ganz zu schweigen von den tatsächlich ganz aus Leder gefertigten Modellen.
Nicht nur das, zumeist sind sie auch noch bezüglich ihrer Ausdünstungen eine Herausforderung, die die Trägerin jahrelang auch nicht mit reichlich Schanell Numma fümpf zu übertrumpfen vermag - und zwar selbst dann nicht, wenn es sich wenigstens dabei um ein Original handelt ... !Allen Warnungen bezüglich Geld verschleudern zum Trotz:
In D gibt es keine Schutzmaßnahmen des Geschmackszolls und man kann die Dinger in Maßen leider unmoniert einschleppen.