Voller Reisepreis bei Sprachreise mit Buchung fällig?
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Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob es zulässig ist, das bei Buchung einer Sprachreise der volle Betrag sofort fällig ist? Bis letztes Jahr war bei diesem Veranstalter immer nur eine Anzahlung bei Buchung fällig, jetzt aber der komplette Betrag. Darf das so? -
... wobei AGB Klauseln auch angreifbar sein können und "Darf das so?" eine Frage nach deren Rechtmäßigkeit sein wird.
Grundsätzlich gilt auch für Reisen das Rechtsprinzip:
Die Zahlung muss im Zusammenhang mit der Lieferung der Leistung stehen, somit ist das Verlangen nach 100% der Kosten zumindest bei Pauschalreisen absolut strittig.Deine Frage, @Sandra wirft eine Gegenfrage auf:
Welchen Leistungsumfang sollst du im Voraus zu 100% bezahlen?
Sofern die Kosten nur für den Unterricht begehrt werden ist das ein anderer Sachstand.
Werden allerdings mehrerer Bestandteile gebucht (also quasi eine Sprachpauschalreise) könntest du dem Verlangen auf eine 100%ige Vorauszahlung widersprechen. Wobei allerdings fraglich bleibt was du erreichen möchtest?
Blödenfalls beruft sich der Ausrichter tatsächlich auf seine Geschäftsbedingungen und sind diese auch noch nicht direkt angegriffen worden - dann machen die einfach ihr Ding und kuckst ad hoc nur mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Du kannst dich zwar rumstreiten - mit vermutlich guten Erfolgsaussischten! - aber das dauert und ein Ergebnis vor Antritt der geplanten Sprachreise ist keineswegs garantiert.Jedenfalls muss man für eine gewisse Präzision der Antwort wesentlich mehr über den Vorgang erfahren als bislang preisgegeben.

Generell ist eine vertragliche Vereinbarung (ohne Verstöße gegen das BGB!) erstmal verbindlich. Da helfen auch die gern gefeierten BGH Urteile nicht wenn der Anbieter bzw. seine AGB direkt angegriffen wurde(n).
Höchst wahrscheinlich hätten bestimmte Entscheidungen vor Gericht keinen Bestand - nur muss man ggf. halt den Atem haben eine solche Entscheidung herbeizuführen.
Sonderlich praxisnah ist das nicht ... :? -
Der Erhalt eines solchen setzt eine Pauschalreise voraus ...

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Guten Morgen,
Sicherungsschein habe ich erhalten, das ist ja auch nicht das Problem, es ist auch renommierter Veranstalter, mit dem wir schon 2 Sprachreise hatten. Mich hat es, wie gesagt, nur gewundert, das der volle Betrag im Gegensatz zu den Jahren davor, komplett fällig ist mit Buchung. Die Sprachreise beinhaltet den Sprachunterricht, die Unterkunft und das Freizeitprogramm, Anreise wird selbst organisiert -
meistens setzt der Erhalt eines Sicherungsscheines wie du richtig bemerkst eine Pauschalreise voraus, aber hätten wir das hier nicht? Hier: Bündelung mehrerer relevanter Leistungen!
Sicherungsschein nicht nur vorliegen haben, sondern auch beim Versicherer explizit schriftlich angefragt ob unter dieser Prämisse - Zahlung der Leistung zu 100 % bereits gleich bei Buchung (und vom Reisezeitpunkt monatelang entfernt???) - deine Zahlungen in vollem Umfang insolvenzgesichert sind.
Ich finde eine Forderung nach 100 % Vorauszahlung nicht komisch wenn die Jahre bisher nur geringfügige Anzahlungen (ca. 20 %) gefordert wurden; bei mir würden alle Alarmglocken läuten.
Wie VS - die dies allerdings ziemlich verklausuliert formulierte - bin ich der Meinung und sage es mal grob vereinfacht: das darf nicht.
AGB, lag diese bei Buchung vor, und was sagt die aus.
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Ja ginus, bei mehreren Leistungsbestandteilen liegt eine Pauschalreise vor - das war dem ersten Beitrag allerdings nicht zu erlesen.
Sorry - verklausuliert sollte das nicht geraten - ist aber kaum anders zu formulieren ...
:?
Alternativ wäre es auf "Es darf an sich (leider!) - aaaber ..." hinausgelaufen.
Das rockt dann ja aber auch keinen ...
Kurzum:
Welche Modalitäten der Zahlung eines Leistungsumfangs ein Vertragspartner bestimmt ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zunächst einmal sein Bier.
Sofern er persönlich keinen anderslautenden Gerichtsbeschluss im Nacken hat kann er (fast!) beliebig agieren.Optional ist also ein Bestreiten oder eben die Akzeptanz des Anspruchs.
Bestreiten kostet Zeit und Geld - ich wollte eben das Erwägungspotenzial verdeutlichen. -
@Sandra1971,
zu dem Thema Anzahlungen bei Reisen waren beim BGH drei Verfahren anhänglich die mit Urteil vom 09.12.2014 abgeschlossen wurden, schriftliche urteilsbegründung steht allerdings noch aus. Hierzu kannst Du Dir aber die Pressemitteilung des BGH anschauen,
Aktenzeichen z.B. X ZR 13/14.LG
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Silvia L:
Es stellt sich hier aber auch die Frage , ob die Spracheise lange im Voraus oder vielleicht erst vier Wochen vor Reisebeginn gebucht wird.Die Sprachreise wurde jetzt gebucht für den Sommer, also noch 7 Monate hin...
Ich hatte den Veranstalter auch angeschrieben, seit wann bzw wieso das bei ihnen jetzt auf einmal so gehandhabt wird. Klar, es gibt deren AGB´s, aber für mich ist es unverständlich, dass ich jetzt den vollen Betrag zahlen soll für eine Leistung, die erst in einem halben Jahr stattfindet. Ebenso der Flug: ich habe den Flug gestern seperat gebucht, und prompt muss man bei germanw**** den vollen Betrag zahlen, ich glaube mich zu erinnern, dass die das auch nicht mehr dürfen?? -
So, ein Anruf hat alles geklärt...ich habe in den AGB' s des Veranstalters nachgelesen, dass erst die Anzahlung von x€ fällig ist, der Rest 30 Tage vor Reisebeginn. Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt und die Sachbearbeiterin war auch verwundert und meinte, dass müsse entweder ein Irrtum sein, bzw hätte ich nicht "Ratenzahlung" gewählt (habe ich gar nix von gesehen??), aber sie buchen mir jetzt den entsprechenden Betrag zurück

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Naja ... ich bin nicht eben ein Fan der Beugung des Unterforentitels ... wenn´s dann so einfach ist sollte man sich den Wheely tunlichst klemmen!!??
(Folge somit doch fraenni!) -
Auch eine denkbare Variante der Interpretation zum rechtsprechend in den letzten Jahren so sehr gequälten Thema:Anzahlung (in geringer Höhe!) + Schlusszahlung/resp. Fälligkeit Gesamtpreis (das wann = 30 Tage, ganz jüngst vom BGH mal wieder so zurechtgestutzt)
enspräche einer Ratenzahlungsvereinbarung!
Wobei Sandra1971 dies wohl leichtsinnigerweise
nicht beachtet und in ihren Buchungsauftrag eingebunden hatte?Wo klare Aussagen zum eigenen Procedere nicht möglich oder gewollt sind, müssen inhaltslose Vernebelungen (Kunde hatte Ratenzahlung nicht gewählt) eintreten.
@ Sandra1971
Wobei, so gänzlich entnebelt ist die Sache für mich noch nicht. Hattest du zuerst die zu hohe Anzahlung überwiesen und dich dann gewundert? Oder wurde der Betrag abgebucht und erst dann fiel die Unangemessenheit der Höhe auf?Dankbar auch für eine Zusatzaussage von dir nach Rückgang der Summe auf dem Konto. Bitte um die Info ob, wann, in welcher Höhe (prozentual) und mit ggf. wie vielen Interventionen erfolgte das Ganze.
@ vonSchmeling
auch hier die Bitte um geistige Erleuchtung für mich:
welche Wendung bewertest du als Beugung des Unterforentitels, es war doch mit Fragezeichen übertitelt? -
@ginus
Interpunktion ersetzt verantwortliche Proaktivität nicht!
Vor dem Fragezeichen eruiert man sinnigerweise alle herkömmlichen Aspekte - und war das in der Sache wahrlich nicht besonders schwer?
:?
(daher hatte ich solche banalen Irrtümer auch nicht erwartet und fragte nach Details ...?!)
