Größe des Ausweichhotels
-
Hallo zusammen!
Ein Mitreisender hat aktuell das Problem, dass das von ihm im Juni letzten Jahres gebuchte Hotel nicht zum Anreisetermin am 02.02. geöffnet hat. Das Ausweichhotel ist ihm allerdings zu groß, 324 zu 176 Zimmer.
Inwieweit ist dieser Unterschied so, dass er aus diesem Grund das besagte Hotel ablehnen kann. Die Hotels sind von den Leistungen her ansonsten vergleichbar.
LG
Sokrates
-
Grundsätzlich kann er jedes Alternativhotel ablehnen, schließlich steht in seinem Vertrag ein anderes ... das braucht er noch nicht einmal zu begründen.
Berührt würden von seiner Entscheidung lediglich Ansprüche auf Schadenersatz (vertane Urlaubszeit), der mit "zu groß" (auch wenn ich sie sehr gut nachvollziehen kann!) als Mangel der Gleichwertigkeit etwas mager begründet wäre.
Die Erstattung des Reisepreises kann er jedoch verlangen.Edit:
Einen Versuch wert ist ggf. der proaktive Vorschlag eines anderen Hotels, welches seinen Vorlieben besser entspricht. -
Danke ,@vs!
Dem Mitreisenden wurde von der Agentur ein passendes Hotel angeboten.
LG
Sokrates
-
Gute Nachrichten, gratuliere!
Evtl. gibt´s ja noch stille Betroffene, dann waren Frage und Antwort nicht umsonst.