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Änderung der Katalogbeschreibung Zimmer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • OlNikFedO Offline
    OlNikFedO Offline
    OlNikFed
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wir haben - kurz gefasst - das folgende Problem:

    • Buchung Pauschalreise Belek bei einem renomierten deutschen RV vier Monate for Abflug; Buchungsbestätigung vom RV; Anzahlung erfolgt

    - gemäß Katalogbeschreibung Familienzimmer Typ 1 (1 Schlafzimmer, separates Wohn-/Schlafzimmer, Balkon, usw.)- 1,5 Monate vor Abreise erfolgt Mitteilung, dass das Familienzimmer Typ 1 aus einem Wohnzimmer in der 1. Etage und Schlafzimmer in der 2. Etage ohne eine Tür dazwischen besteht (angeblich Katalogfehler). RV bietet gebührenfreie Änderung zum tagesaktuellen Preis innerhalb von 7 Tagen an (zu diesem Zeitpunkt ist da Angebot nur eingeschränkt verfügbar und manche Frühbucherrabatte nicht mehr verfügbar).

    • nach umfangreicher Korrespondenz zwischen RV, Reisebüro und uns hat der RV sich immer noch nicht dazu geäußert, auf welcher rechtlichen Grundlage er einen wirksamen und gültigen Reisevertrag ändern möchte.
    • Gemäß AGB des RV gilt Folgendes: "Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigefährt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leeistungen mit Mängeln gehaftet sind".
    • RV teil ferner mit, dass er den ursprünglich beschriebenen Zimmertyp gar nicht anbieten kann. Dabei wissen wir (aufgrund eines früheren Aufenthalt im gleichen Hotel), dass es sowohl Familienzimmer mit Treppe, als auch welche ohne Treppe gibt. Wir haben gemäß Katalogbeschreibung explizit eins ohne Treppe gebucht (dachten wir zumindest). Der RV kann den Vertrag folglich immer noch wie vereinbart erfüllen, will es aber aus welchen Gründen auch immer nicht.
    • Ein Erklärungsirrtum nach § 119 BGB wurde vom RV nicht geltend gemacht.

    - Endergebnis: Der RV entschuldigt sich, bietet aber sonst gar keine Abhilfe an.  
    Abgesehen von der Tatsache, dass mE eine Leistungsänderung überhaupt nicht begründet werden kann: Handelt es sich bei einem Duplex-Zimmer mit Treppe und ohne Tür (insbesondere bei Reise mit Kleinkind), um einen wesentlichen Mangel, den man reklamieren und Ersatz verlangen könnte? In welcher Höhe? Vom Gefühl hätte ich an ca 10% gedacht.

    Was meint Ihr?

    Vielen Dank für eine ehrliche Meinung und VG
    Julia

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Nenne uns bitte mal das Hotel und den RV.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Tipp: 😄
        Paloma Grida Resort & Spa
        TUI
        Kataloginfo:
        Family Room Connection (FZX1), mit Verbindungstür, ca. 50 m²,
        Duplex Family Room (FZX2), Maisonette, ca. 50 m²,
          ❓

        Hotel aus diesem Beitrag
        86%
        Paloma Grida Resort & Spa Hotel (Vorgänger-Hotel - existiert nicht mehr)
        Türkische Riviera/Türkei
        Zum Hotel

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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        • OlNikFedO Offline
          OlNikFedO Offline
          OlNikFed
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          fraenni:
          Tipp: 😄
          Paloma Grida Resort & Spa
          TUI
          Kataloginfo:
          Family Room Connection (FZX1), mit Verbindungstür, ca. 50 m²,
          Duplex Family Room (FZX2), Maisonette, ca. 50 m²,
            ❓

          Guter Versuch, aber nein, Paloma Grida haben wir ohne TUI gemacht:

          Calista, TUI: Es geht um die Beschreibung von Sommer 2013 (da hatte TUI das Hotel meine ich das erste Mal im Programm). Seitdem wird fleißig und ergebnislos kommuniziert. Habe mir die Seiten aus dem Originalkatalog extra aufgehoben als Nachweis (Beschreibung s.o.). Da war noch kein Duplex drin, weder in der Beschreibung noch im Preisteil. Wir haben uns damals extra für TUI entschieden, weil wir die Duplex-Zimmer bereits kannten (in 2012 mit Thomas Cook) und somit eine Alternative gesucht haben. Wir haben natürlich auch vor Ort versucht, das Ganze zu klären, aber das Hotel selbst wollte eine vierstellige Zuzahlung und die Reiseleitung hat nur die Beschwerde aufgenommen, aber nichts weiter unternommen.

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Stichwort Auslegungsspielraum:
            Als "separat" können auch Zimmer bezeichnet werden, die nicht mittels einer Tür voneinander getrennt sind. Speziell hier die Maisonettevariante, die eine entsprechende Privatsphäre auch ohne Tür gewährleistet.
            Mangel? Aus meiner (unmaßgeblichen Sicht!): Fehlanzeige. Es handelt sich wohl eher um eine Unannehmlichkeit.

            Woraus liest du die spezifische Eigenschaft "ohne Treppe" in der Katalogbeschreibung?
            Womit sollte ein "Katalogfehler" begründet sein?
            War das nicht vielmehr eine wenig eloquente Ausflucht seitens eures speziellen Gesprächspartners?
            Wieso sollte sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen, und worin besteht nach deiner Auffassung überhaupt sein Irrtum?
            Sofern der RV tatsächlich schriftlich mitteilt im Irrtum gewesen zu sein und die spezifischen Eigenschaften über die hier kolportierte Beschreibung hinaus hervorgehoben wurde (beispielsweise "2 Schlafzimmer mit Trennungstür auf einer Ebene"), ist eine Minderung von 10% des Reisepreises angemessen und sollte vorsorglich verlangt werden.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Okay, eben gelesen: Das Kind ist schon im Brunnen und es geht nur noch um die Forderungshöhe?
              Solche Details direkt bei der Eröffnung eines Strangs beizutragen ist zuweilen ziemlich hilfreich ...
              :?
              Ich bleibe bei meinen bisherigen Ausführungen, die entbehrlichen Teile kann man ja überlesen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • OlNikFedO Offline
                OlNikFedO Offline
                OlNikFed
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Vielen Dank erst einmal für Deine Antwort.

                Nur eine Unannehmlichkeit, wenn eine echte Gefahrensituation für ein Kleinkind geschaffen wird? Und nein, die Maisonette ist so gestaltet, dass beide Zimmer eben keine Privatsphäre bieten, weil das obere Schlafzimmer auf einer offenen Galerie liegt. Ich kenne genug Katalogbeschreibungen und ein Duplex wird normalerweise auch als solches bezeichnet. Mir geht es als erstes um die Treppe und nicht um die fehlende Tür.

                "Katalogfehler" weil sich die TUI in ihrer Korrespondenz ausdrücklich auf einen Katalogfehler beruft, dies jedoch von ihren AGB (s.o.) abgedeckt sieht. Da muss ich nichts besonderes herauslesen. Die TUI hat ja zugegeben, dass ein Fehler in der Beschreibung unterlaufen ist, also hat Sie das Ganze wohl auch nicht als unwesentliche eingeordnet. Andernfalls hätte sie die Änderungsmitteilung ja auch nicht verschickt.

                Was für einen Gesprächspartner meinst Du? Wir haben zig verschiedene Briefe/Mails von der TUI, die stets von einem anderen Mitarbeiter unterschrieben wurden.

                In den Brunnen gefallen? M.E. nein, wir haben alle Fristen eingehalten, die Sache ist nicht verjährt.

                vonschmeling:
                Stichwort Auslegungsspielraum:
                Als "separat" können auch Zimmer bezeichnet werden, die nicht mittels einer Tür voneinander getrennt sind. Speziell hier die Maisonettevariante, die eine entsprechende Privatsphäre auch ohne Tür gewährleistet.
                Mangel? Aus meiner (unmaßgeblichen Sicht!): Fehlanzeige. Es handelt sich wohl eher um eine Unannehmlichkeit.

                Woraus liest du die spezifische Eigenschaft "ohne Treppe" in der Katalogbeschreibung?
                Womit sollte ein "Katalogfehler" begründet sein?
                War das nicht vielmehr eine wenig eloquente Ausflucht seitens eures speziellen Gesprächspartners?
                Wieso sollte sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen, und worin besteht nach deiner Auffassung überhaupt sein Irrtum?
                Sofern der RV tatsächlich schriftlich mitteilt im Irrtum gewesen zu sein und die spezifischen Eigenschaften über die hier kolportierte Beschreibung hinaus hervorgehoben wurde (beispielsweise "2 Schlafzimmer mit Trennungstür auf einer Ebene"), ist eine Minderung von 10% des Reisepreises angemessen und sollte vorsorglich verlangt werden.

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das Zitat meines Beitrags ist entbehrlich, in den Brunnen gefallen im Sinne von nach dem Geschehen und ohne akutes Potenzial zur Verbesserung.

                  Nochmal die Frage: Wo ist von einer Unterbringung auf einer Ebene und Ausschluss einer Treppe die Rede?
                  Ich sehe soweit keine Veranlassung meinen Vortrag zu erweitern.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • OlNikFedO Offline
                    OlNikFedO Offline
                    OlNikFed
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Das stimmt, die Sache ist alles andere als akut. Deinen Vortrag muss Du auch nicht erweitern. Wenn ich ein Auto kaufe, dann wird auch immer angegeben, ob es sich um eine Limousine oder ein Cabrio handelt. Alles andere wäre Verschleierung von Tatsachen. Und wenn ich dann die Limousine gekauft habe und mir ein Cabrio geliefert wird nur mit einer Entschuldigung hinterher, dann ist dies für mich eindeutig ein Mangel. Aber wie gesagt, der Fehler war TUI auch bewußt. TUI hat die Änderung selbst angezeigt, also kann man spätestens daraus schlussfolgern, dass ursprünglich keine Treppe gemeint war. Das habe ich oben mehrmals dargestellt. Was ich irgendwo rauslese oder rauslesen soll oder nicht soll (hört sich für mich irgendwie nach einem Test an) ist hier nicht von Bedeutung.

                    Trotzdem danke.

                    vonschmeling:
                    Das Zitat meines Beitrags ist entbehrlich, in den Brunnen gefallen im Sinne von nach dem Geschehen und ohne akutes Potenzial zur Verbesserung.

                    Nochmal die Frage: Wo ist von einer Unterbringung auf einer Ebene und Ausschluss einer Treppe die Rede?
                    Ich sehe soweit keine Veranlassung meinen Vortrag zu erweitern.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
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                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      OlNikFed - bitte benutze den Button Beitrag verfassen, damit vermeidest du die vollkommen überflüssigen Zitate des direkt vorhergegangenen Textes.
                      :?
                      Zum Thema:
                      Der Autovergleich hat einen Rauschebart und trifft hier - wie stets!- nicht den Sinn.
                      Deinem Beispiel folgend hast du nämlich keine Limousine oder ein Cabrio bestellt, sondern schlichterdings "ein Auto".
                      Bedeutet: Falls ein Zimmer mit spezifischen Eigenschaften gewünscht wird, muss man sich diese ggf. schriftlich zusichern lassen. Aus der Veranstalterberschreibung geht jedenfalls soweit nicht hervor, ob die Eigenschaft "separat" eine oder zwei Ebenen umfasst.

                      Doch wo ist denn nun des Pudels Kern?
                      Der Veranstalter hat angeblich einen Fehler eingeräumt und sieht sich dennoch nicht veranlasst dir eine Erstattung anzubieten, korrekt?
                      Der Grund dafür ist eben der Unterschied zwischen einer Unannehmlichkeit und einem Mangel, letzterer würde nämlich eine Minderung rechtfertigen.

                      Du hingegen willst eine Erstattung verlangen, da der Fehler ja eingeräumt wurde?
                      Dann tu das doch einfach und warte ab wie die Reaktion ausfällt!
                      10% sind angemessen - sofern der Veranstalter deiner Auslegung folgt.

                      Nein, das ist kein Test, lediglich die Präzisierung deiner etwas vage formulierten Eingangsfrage.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • OlNikFedO Offline
                        OlNikFedO Offline
                        OlNikFed
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Danke für Deine Hilfe. Deine Ansicht habe ich verstanden. "Separat" ist für mich persönlich mehr als nur eine Galerie. Und ja, ich persönlich bin der Meinung, dass eine Innentreppe deklariert werden muss, zumal er eben zwei unterschiedliche Typen in diesem Hotel gibt - mit und ohne. Aber Meinungen sind ja bekanntlich verschieden.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Nein, ausdrücklich erwähnen muss der Veranstalter die Eigenschaft Maisonette in der Zimmerbeschreibung nicht, dir die Information auf Verlangen allerdings herausgeben.
                          Und eben weil "separat" einen gewissen Auslegungsspielraum zulässt (sofern eine Tür nicht ausdrücklich erwähnt ist) muss man als Kunde ggf. noch einmal spezifizieren.

                          Es spielt für den Ausgang allerdings keine Rolle, welcher Meinung du oder ich sind sondern was der Veranstalter als seine Pflicht betrachtet.
                          Erkennt er einen Mangel wird er dir einen Betrag X erstatten. Tut er es hingegen nicht (wonach es ja bislang aussieht) müsst ihr euch ggf. streitig einigen. In diesem Fall wird ein Gericht entscheiden, ob das Ding nun Unannehmlichkeit oder Mangel heißt.
                          😉

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ja, so sehe ich es auch. Danke Dir.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ein kleines Detail noch, OlNikFed:
                              Für die Geltendmachung einer Reisepreisminderung ist die Beschwerde und das Ersuchen um Abhilfe vor Ort obligatorisch.

                              Sofern ihr darauf verzichtet habt wird es vermutlich sehr schwierig werden im Nachgang eine Erstattung durchzusetzen. Der Veranstalter wird ggf. vortragen, ihr hättet den geänderten Vertrag ja akzeptiert (oder hattet ihr Vorbehalte angemeldet?). Schließlich habt ihr die Reise angetreten und auf sein Angebot zur Umbuchung verzichtet. Eure Gründe dafür sind zunächst ziemlich unmaßgeblich, er hat seine Pflichten mit dem Angebot soweit erfüllt.

                              Um mal ein Fazit für evtl. stille Mitleser herauszuarbeiten, die eine ähnlich Problematik plagt:
                              Sofern bestimmte maßgebliche Wunschkriterien aus der Zimmerbeschreibung nicht zweifelsfrei hervorgehen (das ist hier der Fall und wird erhärtet durch die Ausdrucksweise "ist für mich persönlich" - also eine individuelle Auslegung), sollte man sich genau erkundigen ob sie denn so vorhanden sind wie erhofft.
                              In der Causa OlNikFed hätte das bedeutet: Schriftliche Zusage zweier durch eine Tür getrennte Schlafräume auf einer Ebene.
                              Kann ein solches Zimmer dann doch nicht angeboten werden, ist das in der Tat eine wesentliche Änderung, da Privatsphäre und Sicherheit für den Kunden wesentliche Bestandteile der Reise sind. Er ist damit ermächtigt, auf eine ersatzweise Reise zu bestehen, bei welcher alle wichtigen Eigenschaften fehlerunbehaftet gewährleistet sind. Gibt es im Angebot des Veranstalters keine solche oder ist sie erheblich teurer, muss ein Aufpreis oder Ersatz übernommen werden um den Vertrag zu erfüllen.

                              Fehlerbehaftete Auschreibungen sind leider recht verbreitet - selbst wenn ich in diesem Fall einen solchen "Fehler" nicht zu erkennen vermag.
                              Jedenfalls sind explizit zugesicherte Eigenschaften auch im Blick auf die Unterkunft verbindlich und können nicht einfach mit einem "wir haben uns vertan" erledigt werden. Wurde ein Zimmer eindeutig mit zwei durch eine Tür abgetrennte Räume auf einer Ebene zugesagt und erhält man stattdessen eines mit Galerie, so ist dies sofort zu bemängeln und führt mindestens zu einer Minderung des Reisepreises.

                              Tritt der Kunde jedoch trotz anderslautender Spezifizierung die Reise an, kann der Veranstalter von seiner Akzeptanz ausgehen. Ausnahme wäre hier die ausdrückliche Erklärung des Vorbehalts im Falle einer Beeinträchtigung. Doch auch dann muss diese unverzüglich vor Ort angezeigt werden, denn möglicherweise gibt es eine Vakanz und kann der RV entgegen seinen sonstigen Gewohnheiten bezüglich der Buchungskategorien Abhilfe schaffen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • OlNikFedO Offline
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                                OlNikFed
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das ist kein Problem, Beschwerde vor Ort bei Reiseleitung mit entsprechender Bestätigung sowie mehrmals schriftlich darauf hingeweisen, dass die Änderung nicht akzeptiert wird. Wie gesagt, die "formalen" Aspekte sind hier nicht das Thema. Es geht vielmehr - wie Du schon sagtest - um Mangel und Unannehmlichkeit.

                                Die Option "Umbuchung zum Tagespreis" war eigentlich keine richtige , weil zu dem Zeitpunkt vieles schon komplett ausgebucht war. Zudem wurden ums wurden "Alternativen" angeboten, welche 50% teurer waren.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HolginhoH Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Die mangelnden Alternativen sind dann eben leider oftmals die Crux und die teureren Alternativen ebenso...nichtsdestotrotz ist dies rechtens und seitens des RV komplett korrekt verlaufen.

                                  Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen!

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
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                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Das sind doch schon mal ganz gute Voraussetzungen für eine Durchsetzung deines Begehrens, OlNikFed.
                                    Ich drücke dir jedenfalls die Daumen!

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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