Flightright
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@vonschmeling:
Schon vergessen was du selbst geschrieben hast? Damit ist meine Frage an dich ja wohl nicht nur fuer mich selber von Interesse.vonschmeling:
Ich erwarte überdies eine Spezifizierung der überaus sportlichen Behauptung, Einreden des Inkassounternehmens würden so "ganz anders" (wie auch immer?!) behandelt als die eines einsamen Fluggastes ...

Bis dahin erkläre ich diese für ausgemachten Schwachsinn. -
@mkfpa
Ich halte es für eine unbewiesene Mutmaßung, gestützt auf meine Erfahrung mit direkter Beschwerdeführung und der etlicher anderer, die ich dabei begleitet habe.
Die Inkassounternehmen geben sich das Image größerer Einflussnahme. Sie picken sich aber auch nur die Fälle heraus, die gar nicht verloren werden können.
Meiner Meinung nach entsteht für die Betroffenen ein schiefes Bild der Effizienz dieser Unternehmen, die sich mit ihren Dienstleistungen buchstäblich eine goldene Nase verdienen.@Lexi
Mir geht es darum herauszustellen, dass dieses Zitat nicht den AGB entnommen ist, also kein Passus derselben wiedergegeben wurde. Das ist ein wichtiges Detail.
Beredt finde ich jedenfalls die Aussage, den meisten genügen auch 75% der Entschädigung - man könnte entgegen, sie sei demnach unangemessen hoch.
Wenn sich jemand noch nicht einmal die Mühe machen möchte, die relevanten Daten der Airline zu übermitteln, ist er selbstverständlich bei den Dienstleistern gut aufgehoben. Falsch ist allenfalls die Darstellung, man habe zwangsläufig Arbeit und Ärger ohne zu einem Ergebnis zu gelangen.
Soweit es mich betrifft wurde mir die Belehrung zu Rechtsmitteln regelmäßig ausgehändigt. Falls ein paar Exoten das versäumen und auch keine Mitglieder der SÖP Trägerschaft sind kannst du im Übrigen auch die Hilfe von Flightright abhaken - "schwindlige" Fälle übernehmen sie nicht (zur Erhärtung eine Causa aus jüngster Vergangenheit: Fluggast versuchte sich an einer Beschwerdeübernahme gegen Onur Air, Flightright lehnte ab). -
moinsen,
meine Erfahrungen mit Flightright sind nicht so pralle.
2014 im September streikten für ca. 2 Wochen die Piloten von Air France. So weit so gut. Die Fluggesellschaft schaffte es nicht uns rechtzeitig nach Hause zu befördern. Auf Grund dieser Tatsache wurden wir auf Kosten von Air France in einem super Hotel in Punta Cana untergebracht (hallo Sokrates)

Nach drei Tagen ging es auf Umwegen und mit anderen Airlines zurück.zu Hause hab ich dann aus Spaß mal alles bei Flightright eingegeben, siehe da : abgelehnt ... wegen keinerlei Aussicht auf Erfolg. - was für ein Quatsch -
Nach nur zwei recht freundlichen Telefonaten mit einer sehr kompetenten Mitarbeiterin von Air France war nach 3 Wochen unsere Entschädigung in Höhe von 1200 Euro da. Ich habe zwar auch nicht mit einer so schnellen Lösung gerechnet, aber um so besser.
zur Zeit bin ich mit Air Cairo in Verbindung, nur eine Verspätung von 6,30 Stunden auf dem Flug von Hanover nach Hurghada ....
alles natürlich ohne irgendwelche Hilfen von Flightright und Co. Das geht auch ohne.
lG
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@vs
es sind noch nicht einmal exoten, die das Versäumen.
Darunter sind regelmässig auch klassische familienbomberdu hast recht: es ist wichtig, heraus zu stellen, dass der passus kein teil der agb ist.
Das hast du ja mit der nennung der quelle deutlich gemacht.
Schadet aber dennoch nIcht, das hier nochmal zu wiederholen. -
bernhard707:
Nicht ohne Grund trägt dieses Unterforum ja auch den Titel 'Meinungenzu reiserechtlichen Fragen' ...!
@ bernhard 707
Hast ja recht. Warum stellt Bernd aber die Frage?
Bis zur Seite 15 stellte keiner die Frage und war verärgert über die Antworten.
Urteile mal selbst:
Sind Antworten wie "Ich schweige" oder "Hast du zu viel Geld" oder die "Schwachsinnseinrede" Erklärungen oder Meinungen, die hilfreich sind?
Hier berichten viele Geschädigte sehr glaubwürdig über ihre Erfahrungen mit flightright.
Und hier versucht vor allem vs, der keine Erfahrung mit dem Unternehmen hat, diese in ein schlechtes Licht zu rücken.
@all
Hier wurde von verschiedener Seite schlüssig erklärt, warum es Sinn macht, im Schadensfalls dieDienste des Unternehmens anzunehmen.
Jeder kann ja selbst einmal zuerst versuchen, den geschuldeten Betrag von der Fluggesellschaft einzufordern.
Ich glaube auch, wie berichtet wurde, dass dieser Versuch keinen Erfolg hat.
Wenn ich mich recht erinnere, hat ein Rechtsexperte mit Insiderwissen berichtet, wie Fluggesellschaften mit Individualkunden umgehen.
Diese Praxis ist sicherlich kein "Alleinstellungsmerkmal" der Fluggesellschaften. Das machen viele Unternehmen so.
Wenn Profis die Sache für den Geschädigten in die Hand nehmen, läufts erfahrungsgemäß immer besser.
Wer natürlich selber "Profi" ist und sich gerne streitet, der braucht natürlich kein Unternehmen wie flightright.
Und was die Kosten betrifft.
Wer ohne Stress , ohne Risiko Geld bekommt , verzichtet auf 25 oder 30%.
Und was ist mit der Einrede des Schlaumeiers. Der hat natürlich eine RSV für alle Fälle.
Diese ist aber recht teuer.
Ich habe noch nie eine RSV gehabt, habe dadurch über etliche Jahrzehnte Beträge eingespart, da ich noch nie nie eine solche gebraucht habe.
Glück gehabt? Vielleicht.
Und wenn nicht? Dann nehme ich wahrscheinlich die Dienste des Unternehmens in Anspruch.
Die Idee von flightright finde ich gut.
Die positiven Erfahrungen der vielen User haben mich überzeugt. Dank dafür. -
...und schon gar nicht gefällt mir meinen zitierten Hinweis als 'Aufhänger' für diesen Beitrag zu verwenden!
Den bisher einzigen Anspruch gegen eine Airline wegen einer erheblichen Flugverspätung konnte ich mit anwaltlichem Beistand durchsetzen, die von @vonschmeling hier aufgezeigten Alternativen waren mir damals noch nicht bekannt. Flightright & Co. wären für mich jedenfalls keine Alternativen ... liegt vielleicht an meiner Tendenz zum Zocken!
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@hema
Wie kommst du zu der Behauptung, ich hätte keine Erfahrung mit den Unternehmen und wolle sie "in ein schlechtes Licht rücken"?
Es ist unbestreitbar Fakt, dass Flightright und Konsorten akribisch bedacht sind, nur wasserdichte Fälle zu übernehmen. Damit ist eine Erfolgsquote von 98% eigentlich unbefriedigend.
Während du glaubst, man bekomme bei der direkten Einrede zwangsläufig einen abschlägigen Bescheid habe ich genau die gegenteilige Erfahrung gemacht.
Den Inhaber einer Rechtschutzversicherung nennst du überaus despektierlich einen "Schlaumeier" und rühmst dich gleichzeitig des sinnhaften Sparens durch den Verzicht.
Du meinst dich zu erinnern, dass ein Experte mit Insiderwissen schilderte, wie die Airlines mit Fluggastbeschwerden umgehen, ich habe zu 100% erfolgreich Beschwerde geführt.
Es bleibt jedem unbenommen, sich der Dienstleister zu bedienen; ich lasse mir hingegen nicht nehmen, auf die durchaus plausiblen Alternativen hinzuweisen.
Einigermaßen sachlich betrachtet ist das ganz und gar im Sinne des Verbrauchers - schließlich obliegt die Entscheidung ihm und kann er besser entscheiden, wenn er verschiedene Optionen genannt bekommt.
Letztlich muss man für eine direkte Beschwerde keinesfalls besonders streitbar oder versiert sein, wie gesagt gibt es Formulare auf den Airlinewebsites oder von der SÖP, die weder intellektuell noch zeitlich überfordern. -
vonschmeling:
Es ist unbestreitbar Fakt, dass Flightright und Konsorten akribisch bedacht sind, nur wasserdichte Fälle zu übernehmen. Damit ist eine Erfolgsquote von 98% eigentlich unbefriedigend.
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Diesen Satz verstehe ich nicht.
Wenn man das Internetportal startet, gibt man auf dem Startmenue seine Flugdetails an,
(Flugnr-Datum-Grund der Verspätung usw) und prompt bekommt man Antwort ob ein Anspruch besteht. Falls ja übernehmen sie.
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Meine persönliche Erfahrung:
Aua-Flug Delhi-Wien hatte vor ca. 3 Jahren 16 Std Verspätung wegen Triebwerkschaden.
Mehrere schriftliche Eingebungen an Aua blieben unbeantwortet, unter Zuhilfenahme von Flightright wurden mir nach 2 Monaten 400,- pro Ticket ertsatten.
War ok für mich. -
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yep, das stimmt, jeder wie er glaubt.
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Stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, woher VS Ihre Angaben über das Aussieben bezieht. Für mich ist das leeres Geblubber, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass VS einblick in die übernommen Fälle hat, und weiss, wie oft Flightright geklagt hat.
Alles Vermutungen, die ihr in den Kram passen, aber keinerlei Substanz haben.
Was ich aber als Zitat von Flightright übernehmen kann ist folgendes:
"Zahlen Airlines wirklich freiwillig Geld?7 von 10 Kunden berichten, dass die Airline Ihnen keine Entschädigung zahlt oder gar nicht erst antwortet. Viele Passagiere fühlen sich deshalb allein gelassen. Unsere Rechtsexperten kämpfen für das Recht der Flugpassagiere und setzen die Ansprüche gegen alle Widerstände durch. Die Ausreden der Airlines sind uns bekannt. Wir kämpfen uns durch den Papierkrieg und gehen für Ihr Recht bis vor Gericht."
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Das ist so nicht ganz korrekt, wiener-michl.
Mit dem Abschicken der Daten ersucht man um Übernahme, diese kann jedoch danach abgelehnt werden - nämlich wenn berechtigte Zweifel an der geschmeidigen Durchsetzung der Forderungen bestehen. Ein Beispiel gab es wie bereits erwähnt jüngst in Sachen Onur Air:
Lt. "Anspruchsrechner" wäre ein Ausgleich gem. VO(EG)261/04 zu fordern gewesen, Flightright verweigerte jedoch die Übernahme, da ein Urteil zu Gunsten des Fluggastes erst noch vor Ort in der Türkei zu vollstrecken wäre.Nach meinen Beobachtungen haben die Airlines ihre Haltung hinsichtlich der Einreden wegen Ausfall oder starker Verspätung der regelmäßigen Rechtsprechung inzwischen wenigstens zum Teil angepasst. Beispielsweise sind mir allein aus 2015/16 8 Fälle mit Sunexpress persönlich bekannt, bei welchen die Kompensation rasch und anstandslos direkt von der Airline floss.
Positive Rückmeldungen gibt es auch von Beschwerdeführern über die SÖP, welche ihre Causa nach einem abschlägigen Bescheid der Airline mit nur einem einzigen Schreiben zu ihren Gunsten wenden konnten.Unbestritten ist das Angebot der Inkassounternehmen recht komfortabel und ziemlich risikolos, jedoch häufig nicht alternativlos. Nur darum geht es mir bei meinen Hinweisen.
Es ist mir ein Anliegen, Betroffenen andere Möglichkeiten zu weisen und mit der in Marmor gemeisselten Vorstellung aufzuräumen, eine direkte oder provisionsfreie Einrede ohne rechtlichen Beistand sei zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.
Hierbei sollten allerdings gewisse Regeln beachtet werden, beispielsweise die Konzentration auf relevante Angaben. Häufig verfassen Betroffene epische Abhandlungen über verzweifelte Fluggäste, weinende Kinder und mangelhafte Information. Dies kann man getrennt beschweren, eine Forderung gem. VO(EG)261/04 hingegen sollte knapp gefasst sein und nur die wesentlichen Daten enthalten, um rasch zum Erfolg zu führen. -
Die erste Frage ist doch einfach auch, wie repräsentativ diese "7 von 10"-Umfrage ist...ich kenne z.B. eine, die von 36% spricht. Wer hat nun recht?
Der nächste Punkt ist dann auch, wie(!) reklamiert wird...die hier sooft getätigten emotionalen (unter diesem Aspekt ja teils durchaus verständlich), allerdings sachlich/fachlich ungefähr soweit daneben wie Pol Pot seinerzeit vom Friedensnobelpreis befindlichen Reklamationen die man hier auch regelmäßig so "schön" lesen kann haben jedenfalls eine Erfolgswahrscheinlichkeit von gen 0%. -
Nun ja, ich kann immerhin etliche Fälle aufzählen, deren Übernahme von Inkassounternehmen abgelehnt wurde. Allein aus unternehmerischer Sicht können sie es sich nicht leisten, gewisse Risiken nicht vorher auszusieben.
Leeres Geblubber sind für mich die Angaben der Art "7 von 10" - oder kann jemand diese nachweisen? Aus meiner Sicht ist das Werbung im erlaubten Rahmen, etwa wie 98% Zahnpastaprobanden, die eine signifikante Verbesserung ihrer Mundgesundheit durch den Gebrauch von Omnident mega erleben ...Ich trete hier nicht mit dem Anspruch auf die Welt retten zu wollen, demnach kann es auch jeder mit meinen Beiträgen halten wie er mag.
Dem einen sind sie Geblubber, ein anderer überlegt sich vielleicht doch, seine Daten erst einmal dem Luftverkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen und ein Inkasso erst nach Ausschöpfung der kostenneutralen Varianten zu beauftragen. -
vonschmeling:
Das ist so nicht ganz korrekt, wiener-michl.
Mit dem Abschicken der Daten ersucht man um Übernahme, diese kann jedoch danach abgelehnt werden - nämlich wenn berechtigte Zweifel an der geschmeidigen Durchsetzung der Forderungen bestehen.Ok, da hast du natürlich Recht.
Das wird wohl vorkommen wenn der verärgerte Fluggast unrichtige Angaben zum Verspätungsgrund macht. Und wenn die Wahrheit dann nicht zur Fluggastverordnung passt wird das Mandat von Flightright (verständlicherweise) abgelehnt. -
Nein, korrekte Angaben, Ergebnis: Sie haben einen Entschädigungsanspruch.
Etwas später die Mitteilung, nach genauer Prüfung der Unterlagen habe sich ein Zweifel an der Durchsetzbarkeit des Anspruches ergeben weshalb man von einer Übernahme des Falles Abstand nehme.
In den mir bekannten Fällen handelte es sich überwiegend um Fluggesellschaften mit Sitz außerhalb der EU, streikbedingte Verzögerungen bzw. Trafficprobleme an einem der fraglichen Flughäfen - also zumindest um welche mit schwieriger Ausgangslage.Selbstverständlich lehnt das Unternehmen "zu Recht" ab, immerhin obliegt ihm die alleinige Entscheidung hinsichtlich seiner Risikobereitschaft.
Dennoch relativiert dieses Auswahlsystem m.E. die "Erfolgsquote von 98%".Im Grunde besteht für die Luftverkehrsunternehmen keine Veranlassung, Beschwerden via Inkasso "ganz anders" zu behandeln als die direkten kann es ihnen doch vollkommen gleichgültig sein, wie es zu der Bevollmächtigung im Falle einer streitigen Einigung kommt. Daher behaupte ich auch, dass diese Einschätzung eher auf Suggestionen der Genese "7 von 10" beruht als auf harten Fakten wie "3x direkt abgelehnt, mittels XY Inkasso aber doch durchgebracht".
Die SÖP übernimmt übrigens nur abgelehnte Fälle - womit ein weiteres Instrument "pre Inkasso" zur Verfügung steht - wenn man mag. -
@VS
"Im Grunde besteht für die Luftverkehrsunternehmen keine Veranlassung, Beschwerden via Inkasso "ganz anders" zu behandeln als die direkten kann es ihnen doch vollkommen gleichgültig sein, wie es zu der Bevollmächtigung im Falle einer streitigen Einigung kommt"Und genau hier hast du es nicht begriffen! Dem Luftfahrtunternemen liegt daran, die Beschwerdeführer abzuwimmeln, was auch in vielen Fällen gelingt. Wenn Sie dann 7 von 10 durch standardisierte abschlägige Bescheide oder auch durch ignorieren der Beschwerden abwimmeln können, dann ist das doch durchaus eine Veranlassung dafür. Andererseits wissen die Airlines ganz genau, dass bei Flightright & Co. dies nicht funktioniert.
Das wars dann von mir zu diesem Thema.