Flightright
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Schau doch mal in diesen Thread: Klick hier

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Auch das kannst du in dem verlinkten Thread erfahren. Da geht es nämlich nicht um einen bestimmten RV, sondern um Flugverspätung allgemein und den rechtlichen Ansprüchen für diesbezüglich

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@anita
Sofern denn Ansprüche bestehen und du ohne Hilfe nicht weiterkommst mit deiner Beschwerde, macht es sicher Sinn, eines der einschlägigen Inkassounternehmen mit speziell diesem Aufgabenbereich "Fluggastrechte" einzubinden.
Du gibts allerdings keinerlei Details preis - wie soll man also beurteilen, ob die Beauftragung des Unternehmens sinnvoll ist?
In dem verlinkten Thread finden sich einige Beispiele, welche Verspätungsereignisse eine Beschwerde ermöglichen. Üblicherweise ist die einzig negative Erfahrung mit dieser Branche der Umstand, dass sie auch nichts erreichen!Hier gibt es noch einen Thread zu Euclaim - vielleicht helfen dir die dort beigetragenen Erfahrungen bei deiner Entscheidung weiter?
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Hallo,
unser Flug mit Emirates nach Dubai war ziemlich verspätet. Wir haben zwar ein nettes Hotel zum warten bekommen aber Geld zahlen wollte Emirates nicht. Dann haben wir flightright beauftragt und schwupsdiwups floß das Geld - ich kann also flightright & co. komplett empfehlen.
LG,
ChrissyAuf der Website steht auch dass mein keine Kosten tragen muss wenn die Airline am Ende nicht zahlen will "Nach europäischem Recht stehen Ihnen bei Flugverspätung, Annullierung oder nicht erbrachten Flugleistungen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu.Wir setzen diesen Schadensersatz für Sie ohne Kostenrisiko durch!" (www.flightright.de/fragen-zur-flugverspaetung)
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[ Service flightright GmbH
](http://du116w.dub116.mail.live.com/mail/)Wir haben letztes Jahr Service flightright beauftragt unsere Reklamation gegenüber Air Berlin einzufordern.
Es hat fast 1 Jahr gedauert bis alles erledigt war!! Aber man muß sagen es hat sich gelohnt, wir haben viel mehr Geld bekommen als erwartet!! Jedoch man muß wirklich geduldig sein und vielleicht öfters mal nachfragen. Gehr aber nur über e-mail.
Ich kann es nur empfhelen wenn man sich nicht mit der Fluggesellschaft ärgern möchte und auf einen Teil seiner Forderung verzichtet.
LG
Muff -
Wir haben vor ca. 2 Monaten Flightright beauftragt unsere Flugverspätung mit der Condor zu bearbeiten und unsere Rechte einzufordern.
Relativ schnell wurde Condor aufgefordert uns 1200 Euro für die Flugverspätung zu zahlen,welches diese natürlich ablehnte.
Dann bat uns Fl.um eine kurze Überprüfungszeit und heute bekam ich mitgeteilt,dass Fl.jetzt ihre Vertragsanwälte in HH einschaltet,welche wir noch beauftragen müssen.
Diese Kanzlei hat sich auf Inkassofälle spezialisiert.
Weiß jemand, ob die Kanzlei Condor nochmals anschreibt und die Forderung wiederholt oder wird das dann gleich vor Gericht verhandelt werden?
Man liest ja hier von Bearbeitungszeiten von ca.1-2 Jahren.Bezieht sich das ab dem Zeitraum einer Klageerhebung oder generell?
Wieviel Zeit vergeht eurer Erfahrung nach der Klageerhebung?Freu mich auf eure Antworten
lieben Gruß Antje -
@tuerkeirot
Ja, natürlich werden die Anwälte zunächst noch einmal deine Forderung bei der Fluggesellschaft vortragen, bestenfalls bereits mit fundierten Angriffen bezüglich der Ablehnung (würde ich in deinem Fall aber nicht unbedingt erwarten - gem. Ankündigung!?)
Für die Klärung sind hier ca. 3-6 Monate einzuräumen.
Sollte sich der Anspruch schließlich auf dem Klageweg durchsetzen müssen, ist ein Zeitraum von 12 Monaten von Einreichung der Klage bis zur Entscheidung realistisches Minimum.Beispiel eines Users: Er hat am 11.03.2009 Beschwerde eingereicht und gestern die Klärung zu seinen Gunsten vermeldet.
Allerdings ist der Wind in diesen Angelegenheiten (VO 261) inzwischen erheblich rauer geworden, will heißen die einzelnen Causae werden sehr viel detaillierter betrachtet und immer häufiger zur Überprüfung an den EuGH zurückverwiesen.
Das macht Entscheidungen nicht gerade fluxer ... :? -
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
Hallo Anita,
ich habe flightright gemailt alles sehr klar und deutlich geschildert ,es kam ...NICHTS
nach 10 Wochen und vilen Mails hat die Airline von sich aus bezahlt
Rat ,dranbleiben ,Frist setzten ,Anwalt ,Vorgespräch ,kostet nicht viel,dann entscheiden was zu tun ist
MfG
Thomas -
Hallo zusammen,
habe soeben auch einen gkeichen Fall (mit Air Berlin), wir sind schon soweit das die Kanzlei aus HH uns angeschriebn hat udn die Dtaen abverlangt. Allerdings wollen die auch die Daten meiner Rechtschutzversicherung. Wofür denn, ich dachte es passiert alles ohne "Kostenrisiko".
Weis jemand ob die die Versicherung auch in anspruch nehmen??Gruß, Andy
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@der_sox
Willkommen im Forum von HolidayCheck!
Zu deiner Frage:
Im Grunde arbeitet das Unternehmen wie ein Inkasso auf Basis einer Erfolgsprovision ohne vorrangige Gebühren.
Möglicherweise ist vorsorglich einer streitigen Einigung die Nachfrage nach einer RSV Routine, ob diese ggf. auch in Anspruch genommen wird sollest du direkt klären.
Eine Erfahrung aus der Vergangenheit kann u.U. überholt und somit wenig hilfreich für deine akute Causa sein ...
:? -
in unserem Fall ist die KSP Kanzlei aus HH für uns aktiv.Bei uns war es genauso,dass man die daten alle nochmal abverlangte inkl.der Rechtsschutz.Diese hat dem auch zugestimmt.Hat sich mir auch nicht ganz erschlossen...müssen jetzt abwarten.Ende Nov.hatte ich dann nochmal Post vom Anwalt,dass sie einen gleich gelagerten Fall mit Flügverspätung haben und dieser jetzt vor Gericht verhandelt wird.
Unser Fall wurde erstmal "zurückgestellt",um nicht unnötig Kosten zu verursachen sondern man wolle erstmal diesen Fall abwarten-das hab ich jetzt etwas vereinfacht wieder gegeben hoffe trotzdem verständlich.Hier ist der Originaltext:
"im Zusammenhang mit Ihrer oben genannten Angelegenheit führen wir aktuell ein Parallelverfahren vor Gericht. Die Erkenntnisse aus diesem Verfahren können sich auch auf Ihren Vorgang auswirken. Daher haben wir Ihren Fall bis auf Weiteres zurückgestellt. Auf diese Weise können unnötige Prozess- und Kostenrisiken vermieden werden. Da aktuell keine Verjährung droht, wird Ihnen aus dem Zuwarten auch kein Nachteil entstehen.Über die Dauer des Verfahrens vermögen wir derzeit keine verlässliche Schätzung abzugeben. Wir werden uns zeitnah wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn sich Neues ergeben hat".
Somit warten wir halt einfach ab.
Gruß Antje
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@der sox
du hast auch mit der weitergabe deiner rechtsschutzversicherungsnummer keine kosten.
die anwälte machen eine anfrage an den rechtsschutzversicherer und holen sich ggf. das o.k. der kostenübernahme durch die rechtsschutzversicherung.
und vorher mußt du die anwälte ja mit der durchsetzung deiner ansprüche beauftragen. -
Die Unternehmen der Sparte sind bemüht, die Entscheidung für den Fluggast außergerichtlich herbeizuführen.
Welche Gebühren anfallen (zumeist etwa 30% der Erstattungssumme + einer Bearbeitungsgebühr im Falle der Vertragsbeendigung ohne Einigung) ist mit Hilfe der AGB zu eruieren.
Die Stiftung Finanztest hat diese AGB überprüft und festgestellt, dass keine juristischen Finten oder sonstige Fallstricke dahinterstecken.
Auch bei flightright gilt die Regel "Keine Erstattung, keine Kosten für den Kunden" - ausgenommen, er steigt vorzeitig aus.
Scheitert die vorgerichtliche Einigung wird mit Partnerkanzleien ein streitiges Verfahren angestrengt. Hierzu muss der Anwalt schriftlich bevollmächtigt werden (vom Auftraggeber Fluggast), eine RSV ist hierfür jedoch nicht obligatorisch.
Bei flightright schließt §5 Nr. 6 der AGB Kosten für Anwalt oder Gericht auch im Falle einer Niederlage für den Auftraggeber aus.
Falls man kein Mandat erteilt, wird die vertragliche Übereinkunft beendet (Beitreibung gescheitert) und die hierfür vorgesehene Bearbeitungsgebühr fällig (ich meine irgendwie um die 30€?).Die 3 bekanntesten Unternehmen des Genres wurden von der Stiftung Finanztest überprüft und als risikolos befunden.
Sie behalten sich allerdings auch vor, die Übernahme bei geringen Erfolgsaussichten abzulehnen. -
nicht gekennzeichnetes Zitat entfernt.
bei einem Ausgleichsbetrages von € 400.00 sind es € 96.39 Bearbeitungssgebühr in Höhe unser Inkassokosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen. -
Nop, die Bearbeitungsgebühr mangels Erfolg liegt bei max. €30 fixiert - man sollte die AGB nicht nur lesen, sondern auch begreifen ...
:?
% von geleisteten Erstattungen jedenfalls sind ne total andere Fraktion ...
Mannmannmann ...
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@ vonschmeling
du schreibst:
Falls man kein Mandat erteilt, wird die vertragliche Übereinkunft beendet (Beitreibung gescheitert) und die hierfür vorgesehene Bearbeitungsgebühr fällig (ich meine irgendwie um die 30 € ?)
Ich habe von Flightright eine Mail erhalten, sollte ich nicht innerhalb 14 Tagen den Anwalt beauftragen, stellen sie mir eine Bearbeitungsgebühr von 96.39 € in Rechnung.
du schreibst:
Nop, die Bearbeitungsgebühr mangels Erfolg liegt bei max. € 30 fixiert- man sollte die AGB. nicht nur lesen, sondern auch begreifen....
% von geleisteten Erstattungen jedenfalls sind ne total andere Fraktion.....Ich habe die AGB: gelesen,
doch leider finde ich nichts von ( Betreibung gescheitert , noch mangels Erfolg und 30 €) kläre mich doch bitte auf! 
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Kurze Frage, trifft in deinem Fall einer der drei Punkte nach §5 der AGB zu?
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bernhard707
nein, trifft nicht zu.