Bahnstreik- was ist mit Zug zum Flug Ticket?
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bernhard707:
Ich denke der Reiseveranstalter oder die Airline müssen nicht für die Kosten einer Ersatzbeförderung aufkommen, der Streik bei der DB unterliegt ja nicht ihrem Einflussbereich.Wirklich nicht?
Nachfolgendes Zitat findet sich als Zusammenfassung mehrerer Urteile zum Thema:
"Ist ein Rail & Fly-Ticket Teil des Reisepakets, haftet der Veranstalter für eine Bahnverspätung ohne Verschulden auf Preisminderung."
Zu lesen in der "Kemptener Tabelle" zu Fragen von Reisepreisminderungen, herausgegeben von Prof. Dr. Führich, Hochschule Kempten, FB Tourismus - ohne Problem mittels Google zu finden, zumindest in der Fassung von 2014. -
...wobei zwischen "Verspätung" und "Streik" m.E. ein kleiner Unterschied besteht!

LG
Sokrates
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@mimowetter
Dir ist aber auch aufgefallen, dass es bei den aufgeführten Fällen unterschiedlich ausgegangen ist - darunter zweimalig 0% Minderung ?
Im Übrigen gibt es in der Auflistung von Mai 2015 keinerlei Angaben zur Höhe der Minderung, stets "k. A."
Zu finden hier unter 2.4. Eisenbahn -
Und wo bitte sind die Berührungspunkte mit dem Thema Streik?
Gelegentlich mal zur Methode wechseln, nicht ganz auf die Schnelle Gefundenes aus dem Kontext zu klauben und zu hoffen, es würde dadurch treffender, mimowetter.Für eine Ersatzbeförderung im Streikfalle ist der Veranstalter nicht in Anspruch zu nehmen.
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Da es uns evtl. auch betrifft, haben wir direkt nachgefragt. Die Antwort war folgende:
Wenn bei einem Bahnstreik der Zug zum Flughafen oder an den Ferienort ausfällt, müssen sich die Touristen selbst um Alternativen kümmern.
"Für die rechtzeitige Anreise zum Flughafen ist der Reisende selbst verantwortlich“, sagten Sprecher großer Veranstalter wie TUI und Thomas Cook am Dienstag. Auch wer von seinem Veranstalter einen Gutschein „Zug zum Flug“ bekommen habe, müsse selbst nach anderen Möglichkeiten schauen.Diese Gutscheine gelten schon einen Tag vor dem Anreisetag. Auch sei für sie keine bestimmte Bahnverbindung festgelegt, heißt es bei TUI und Cook. Andere Möglichkeiten seien öffentliche Busse, Mietwagen oder die Anreise mit dem eigenen Wagen. Wer verspätet zum Flughafen kommt, kann zumindest in der Hauptferienzeit nicht darauf setzen, dass in nachfolgenden Maschinen noch genügend Plätze frei sind.
Umstritten ist, ob die Veranstalter Schadenersatz leisten müssen, wenn es bei einer von vorneherein mitgebuchten Zuganreise zu Verspätungen kommt und Mehrkosten für zusätzliche Übernachtungen entstehen. Die Reiseanbieter bestreiten dies. Bei etwaigen Mehrkosten müsse im Einzelfall geprüft werden, ob eine Kulanzregelung möglich sei.
Leider hat man da wohl die A..karte und wir jetzt ein großes Problem (falls unser Zug wirklich nächsten Mi ausfällt) zum Flughafen zu kommen.
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Es wird einen früheren Zug geben. Auf der Seite der DB findest Du umfangreiche Informationen
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@Kouriion
Stimmt, es gibt 0% Urteile - das eine ist von 2002 und das andere betrifft offensichtlich ein Angebot, in dem der Veranstalter das Zugticket eindeutig als lediglich vermittelt bezeichnet hat.
Das Urteil des BGH von 2010 (Tenor lt. bereits genannter Quelle) ist eindeutig:
"Vertragspartner bei Rail & Fly-Ticket ist Veranstalter, Bahn ist sein Erfüllungsgehilfe auch bei freier Anreisezeit"
Die Bahn ist also genau so "Erfüllungsgehilfe" des Veranstalters wie die Airline und die örtlich für den Transfer zuständige Agentur. Und ob der damalige Fall durch eine Verspätung oder einen Streik ausgelöst wurde, ändert an DIESER Feststellung gar nichts.
Wenn jetzt die örtliche Agentur streikt, darf der Veranstalter einer Pauschalreise die Reisenden am Flughafen sitzen lassen? Sicher NEIN.
Wenn die Airline streikt, kann der Veranstalter argumentieren: Nicht unser Problem, selbst fliegen? Sicher NEIN.
Aber beim "Erfüllungsgehilfen" Bahn kann man sich heraus reden und sagen: Interessiert uns nicht? Dass Thomas Cook et. al. ganz schnell ihre Presseabteilung vorgeschickt haben, um den Kunden diesen Quatsch zu verkaufen, ist klar. Nur muss man ja nicht auf jede faule Ausrede hereinfallen.
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Es gibt Züge, die fahren, nur halt nicht unbedingt der, den man sich ausgesucht hat. Man kann also einen früheren nehmen, um den Flug rechtzeitig zu erreichen. Denn eine feste Reisezeit ist mit dem Zug zum Flug nicht zugesagt.
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Sollte tatsächlich gar kein Zug fahren, wegen Streiks, dann gilt immer noch dass ein Streik nicht in der Einflusssphäre eines Veranstalters, ja nicht mal der Bahn selber liegt. Das nennt sich höhere Gewalt. Der Reisende kann immer noch andere Verkehrsmittel wählen, die Reise ist nicht vom Zug abhängig.
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Ob die Zugfahrt eine Hauptleistung des Vertrags ist, wäre erst mal festzustellen. So wie sie derzeit als Zusatzleistung für einen geringen Aufpreis oder quasi kostenlos dazugebucht wird und wie es in den AGB festgehalten ist, könnte das sehr schwer werden und die Kosten für das Verfahren für den Urlauber sehr schnell die für die Ersatzbeförderung übersteigen.... Für diejenigen, denen es ums Prinzip geht, sicher eine herausfordernde Aufgabe, für die anderen und auch die Prinzipienreiter langfristig wieder ein Grund für unnötige Preissteigerungen. Was dann genau die, die da "was rausholen" möchten, zum Jammergeheul bringt.
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@mimowetter
Leider robinhoodest du dir mal wieder eine komfortable Verbraucherwahrheit zusammen.
Auch in der Postition des Erfüllungsgehilfen kann der Veranstalter durch außergewöhnliche Ereignisse exkulpiert sein - beispielsweise durch einen von einer Gewerkschaft in der Sphäre des jeweiligen Leistungsträgers anberaumten Streik.
Verzichte auf haarsträubene Vergleiche. Sie machen deinen irrtümlichen Vortrag nicht kompetenter - ja noch nicht einmal unterhaltsamer ...
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Vielen Dank für eure Antworten, wir haben uns nun nach einer Alternative umgesehen und verlassen uns nicht auf den Notfallfahrplan. Nach der Devise einfach nicht ärgern und den Urlaub genießen...
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... nur falls hier jemand nach Bahnverbindungen sucht, aus die Maus:
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Sicherlich eine sehr gute Nachricht für alle Pfingsturlauber.
Allerdings bleiben hier krampfhaft zusammengesuchte Urteile zu Minderungsansprüchen bei streikbedingten Ausfällen hinsichtlich der Rail & Fly Optionen falsch und irreführend ... -
Ich empfinde es seitens @mimowetter als oberflächlich, in einem Forum, wo es um reiserechtliche Fragen geht, einem Thread, der Streik zum Inhalt hat... nur mit einer "Liste" aufzuwarten, der nicht der Auslöser zu den jeweiligen Fällen zu entnehmen ist - Zugverspätung ? Zugausfall ? Streik ?
So hätte ich mir die Info gewünscht: AG Bonn, Urteil vom 31.08.2011, AZ: 113 C 41/11
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@Kourion:
Das ist noch längst nicht das "beste"...da gibt es haufenweise noch deutlich lustigeres/peinlicheres/abenteuerliches/skurileres!Und noch lustiger/peinlicher/abenteuerlicher/skuriler wird es wenn Du die Sachen nimmst, welche nur beim RV, aber nicht vor Gericht landen.
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... so ganz ist die Kuh ja noch nicht vom Eis.
Warten wir mal ab, was die EVG am Ende dieses heutigen Verhandlungstages präsentiert. EVG-Sprecher Uwe Reitz meint i.o. verlinktem Artikel dazu: "Wir werden heute entweder den Sack zumachen oder die nötigen Konsequenzen ziehen."
Ich kann mir zwar nicht wirklich vorstellen, dass die eine Gewerkschaft jetzt den Staffelstab an die nächste weiterreicht und ab morgen 02.00Uhr fährt dann durch den Streik der EVG wieder kein Zug, aber man weiß ja nie.
Als unmittelbar betroffener Urlauber, der in Kürze dringend zum ICE und Flieger muss, verrate ich an dieser Stelle, das der von mir avisierte ICE bis morgen noch nicht fährt bzw. fuhr (die Platzkarten habe ich dennoch behalten und hoffe, dieser ICE fährt am fraglichen Tag) ebenso gab es im Regionalverkehr zu diesem ICE nur eine dreimalige Umsteigeverbindung, inklusive Bus und RE, keine IC-Verbindung (wofür ich auch Platzkarten habe) und auch dieses nur am frühen Morgen kur nach vier Uhr und dann erst wieder gegen Mittag, wo dann vom ICE (wenn er denn gefahren wäre) nicht mal mehr ansatzweise die Rücklichter zu sehen gewesen wären.
Dass das alles meine persönlichen Probleme sind und niemand dafür haftbar gemacht oder zum Schadenersatz verpflichtet ist, weiß ich.
Darum habe ich mir beim Mitarbeiter des Monats einen Leihwagen gemietet, der kostenfrei umbuchbar und stonierbar ist. Und im Vergleich zu anderen Wettbewerbern auch deutlich günstiger und verfügbar war.Diese Option lasse ich mir noch bis morgen offen, wie gesagt, man kann ja nie wissen. Natürlich sause ich lieber im ICE mit 250kmh durch die Gegend, einen Becher Kaffee in der Hand und mal kurz die Beine vertretend, als ggf. im Endlosstau zu stehen oder beim Brummielefantenrennen mit 80 Sachen hinter den Trucks über die Autobahn zu zuckeln, von den zusätzlichen Kosten mal abgesehen.
Natürlich alles ärgerlich, wohl dem der Plan B und C in der Tasche hat und nicht Freunde und Verwandte mit Personentransportproblemen belasten möchte. Und ja, man könnte auch mit dem eigenen Auto zu Airport fahren, doch die Parkplatzgebühren dort oder am auch schon längst gebuchten Vorabendhotel (wenn kein parksleepfly verfügbar ist) übersteigen die Kosten eines Leihwagens für den fraglichen Zeitraum um etwa das Doppelte, wie auch immer,
edit:abschließend noch den Witz des Tages (auch wenn es der falsche Thread ist)
Treffen sich zwei Mütter: "Sag mal, wie kommst Du eigentlich mit dem Streik im Kindergarten zurecht? " - "Kein Problem, mein Mann ist doch bei der GDL"