Bahnstreik- was ist mit Zug zum Flug Ticket?
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Hallo liebe Forumsleser,
da wir in den nächsten Tagen in den Urlaub fliegen und wir eigentlich das Zug zum Flug Ticket nutzen wollten ( was ja auch im Reisepreis enthalten ist) und wir uns nun wegen des neuen Streikes der DB nach Alternativen umschauen müssen, frage ich mich ob ich ein Anspruch auf Ersatz meiner Kosten habe?
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Ich denke der Reiseveranstalter oder die Airline müssen nicht für die Kosten einer Ersatzbeförderung aufkommen, der Streik bei der DB unterliegt ja nicht ihrem Einflussbereich.
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Und wenn R&F inkludiert ist, dann ist es eine Serviceleistung und ein realer finanzieller Schaden ist nicht entstanden. Wenn man dies jedoch zusätzöich gebucht hat und Kosten hierfür entstanden sind, ist sicher eine kostenfreie Erstattung aus Kulanz möglich.
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Natürlich kann das Ticket dann im Rahmen des Streikersatzfahrplans genutzt werden. Dadurch bedingte Unannehmlichkeiten müssen hingenommen werden da der RV darauf keinen Einfluß hat und das Rail&Fly Ticket eine eigenständige Serviceleistung ist. Das Anreiserisiko (pünktliches Erscheinen am Abflugort) trägt immer der Kunde. Ich würde in diesem Fall auf jeden Fall, wenn im Rahmen der Urlaubsplanung möglich, sehr rechtzeitig anreisen, evtl. mit einer zusätzlichen Übernachtung (diese geht zwar auf den eigenen Deckel, kann aber evtl. mit einem kleinen "Städtetrip" verbunden werden).
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Und die Ersatzfahrpläne funktionieren ausgezeichnet.
Ich war auf der Rückreise am 5.5. betroffen (1. Streiktag des letzten Streiks), da am Abend meines Rückflugs (4.5.) bereits ein Zug - der für mich letztmöglichste - ausfiel... aus welchen Gründen auch immer.
Also übernachten in Düsseldorf und mit dem ersten Ersatzzug am nächsten Morgen nach Hause - mit dem Rail & Fly Ticket. Klappte vorzüglich, sehr pünktlicher Zug.Ärgerlich - ja. Zugausfälle / Streiks liegen aber nicht im Verantwortungs- / Einflussbereich des Veranstalters.
Dies im Hinblick auf eine ungewollte zusätzliche Übernachtung. -
Aber sicher, funktioniert alles einwandfrei
!!
Die Reiseunternehmen können auch nix für die Flöhe von einem Herrn Weselsky.
Da wir in der Transportbranche tätig sind, bin ich voll bei den neuen Plakaten der Fa. Hertz (von denen immer alle billige Mietwagen haben wollen, wird es aber in den nächsten Tagen nicht geben) .
Weselsky ist der Mitarbeiter des Monats
laut den Werbeplakaten.
Weitermachen Hertz!! -
suannklautke21:
... Anspruch auf Ersatz meiner Kosten ... ?Nicht jedenfalls auf die zusätzlichen Kosten für eine alternative Lösung ... leider! :?
Ebenfalls kann für "im Preis inkludierte" Leistungen kein Anspruch auf Minderung geltend gemacht werden, hierbei wirkt die Situation als "außergewöhnliches Ereignis" exkulpierend.
Für ordentlich gekaufte und nicht nutzbare Tickets besteht hingegen eine Erstattungspflicht. -
Und ich sag noch zu meiner Frau "lass uns doch mit dem Auto zum Flughafen fahren und einen Parkplatz mieten mit frühbucher Rabatt".
Aber nöö sie will einen Flughafentransfer.
Von dem kann ich mich dann schon um 6:00 Uhr statt um 9:00 Uhr abholen lassen (Abflug um 12:40) weil an Streik Tagen die Autobahn mit Berufspendler rappel voll ist.
OK , mit dem eigenen Auto müsste ich auch so früh raus aber es wäre billiger ;o)Schöne Streik Sch*isse.
Schöne Ferien. -
Du sparst womöglich Parkkosten - und an der thematischen Relevanz zum Titel "rechtliche Fragen" wurde ohnhin schon alles gespart ... ?!

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@VS:
Bedeutet "Erstattungspflicht" konkret, dass ich die nun gezahlten 60 Euro für den Zug zum Flug von (in dem Fall) Air Berlin jetzt vor der Reise oder erst nach der Reise Anfang Juni zurückverlange?
Und muss ich da nachweisen, dass kein Zug am Vortag von Erfurt nach Berlin gefahren ist oder reicht es zu erklären, dass kein Zug zu einer mir genehmen Zeit gefahren ist? Oder muss ich es vielleicht gar nicht begründen?
Ich muss halt am DO noch arbeiten und fliege am FR vor 10 Uhr, wollte eigentlich am DO gegen 16 Uhr nach Berlin fahren. Sollte das aber nicht mehr möglich sein oder nur so, dass ich Gefahr laufe irgendwo unterwegs zu stranden oder so, dass ich erst um Mitternacht in Berlin ankomme, würde ich mich lieber morgen um eine Alternative kümmern.
Wäre das als Argument ausreichend oder ist zu erwarten, dass es dann heißt, schließlich hätte ich um 15 Uhr mit viermal Umsteigen und Ankunft um 2.22 Uhr ja fahren können?
Ich habe übrigens keine Pauschalreise gebucht, sondern eben nur den Flug und das Rail and Fly.
Danke schön (ich bin im Stornieren bzw. Reklamieren nicht sehr bewandert, daher recht genaue Fragen dazu...)
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Tja - wer weiß ... ich will ja nich unken! ... aber die Erstattung seitens AB könnte sich etwas sperrig gestalten, haben sie mit der Ursache der Beförderungsausfälle schließlich nix zu tun.
Insofern würde ich keine Energie in die Argumentation verschwenden sondern nach Gefühl planen und agieren. Du willst doch sicherlich nicht mit einem faulen Kompromiss deine rechtzeitige Ankunft auf´s Spiel setzen?
Im worst case leidest du die 60 Schleifen - könnte schlimmer kommen, oder nicht?!