Ansprüche an Airlines mit Sitz ausserhalb EU
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Hallo Gemeinde,
wie ist denn grundsätzlich die rechtliche Lage, wenn man Entschädigungsansprüche bei Airlines durchsetzen will, die zwar im nichteuropäischen Ausland (z.B. Maroco) angesiedelt sind, ihre Dienstleitung aber in Deutschland (Abflug, Rückflug) erbringen.
Rechtsgelehrte anwesend ??
Reisefux99 -
Deine Frage ist sehr vage - bitte schildere den konkreten Sachverhalt!?
Für Operatings ex EU ist die sattsam bekannte VO (EG)261/04 anzuwenden, bei Rückflügen ggf. das MÜ.
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@ vonschmeling
Also unser Horrortrip fand schon letzten Sept. statt, ausführlich beschrieben unter "Royal Air Maroc" - und auf dieser Seite ganz unten.
Ich habe auch nicht vor Ansprüche zu stellen ... aber mal eben rein theoretisch, könnt ja wieder mal passieren !
Vielen Dank ! -
Du schreibst nur das man deinen Beitrag irgendwo lesen soll, wirst aber hier nie konkreter. Worum geht es Dir also??? :?
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Nach einiger Sucherei habe ich immerhin einen Beitrag hinsichtlich eines wohl mittelschwer vergurkten RAM Trips nach Casablanca gefunden ...
Hinsichtlich der Verspätung ex MUC ist die VO(EG)261/04 anzuwenden und kann durchaus noch Beschwerde geführt werden (die Einredefrist beträgt 3 Jahre).
Falls du es dir anders überlegst reisefux gehe ich darauf noch näher ein.Gem. MÜ können im Rahmen einer Verspätung entstandene Kosten vom Verursacher Luftverkehrsunternehmen gefordert werden. Eine pauschale Abgeltung analog zur EU Regelung gibt es jedoch nicht.
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vielen Dank, aber ".....mittelschwer vergurkt ..."??? Was wäre Deiner Meinung nach "schwer vergurkt" ???
Spass beiseite - auch wenn ich ursprünglich fix mit einer Klage vorgehen wollte .... die Wellen der Gemütsbewegungen haben sich geglättet, besonders bei dem Gedanken, dass der Sitz dieser Fluglinie in Marokko ist.
Dennoch würde mich interessieren, wo und wie ich allfällige Ansprüche durchsetzen könnte ... durch eine Klage in Casablanca ???
Sitz der Fluglinie ist im nichteuropäischen Ausland, die zu bemängelnde Dienstleistung wird in Deutschland erbracht.
reisefux99 -
Nun, du solltest erst einmal Beschwerde führen, reisefux.
Je nach Reaktion (von 0-100) kannst du sodann über weitere Maßnahmen entscheiden.
Schließlich ist AT nicht die einzige Nicht-EU Airline, die EU Ziele bedient und gelten nun mal für alle diese Fälle dieselben Fluggastrechte, auch wenn sie sicherlich etwas mehr Aufwand in der Durchsetzung erfordern.Schritt 1: Beschwerde führen bei der Airline oder beim LBA (klick).
Kosten dafür entstehen nicht, und auch keine Erfolgsprovisionen.
Bei begründetem Vortrag leitet das LBA ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, ziemlich einfache Methode zu seinem Recht zu kommen.Hinsichtlich der Formulierung "mittelschwer vergurkt" oute ich mich als Widerständler gegen die Begrifflichkeiten Marke "Horrortrip" (wenn es sich tatsächlich nur um eine schlichte Verspätung an ungelenkem Krisenmanagement handelt).
Ich werde in diesem Leben auch nicht mehr begreifen, weshalb Menschen sich wegen derart banaler Ursachen anschreien müssen?!
Hat nachweislich noch keine Situation verbessert und führt erfahrungsgemäß nur zur Taubheit der Angeschrieenen, die ohnehin keinen Einfluss auf die Geschehnisse haben und lediglich Überbringer der unliebsamen Nachrichten sind ... -
Bei wem hast du denn dein Ticket gekauft und an welche Adresse hast du das Geld dafür bezahlt? Ich frage das denn ich glaube kaum das du einen Vertrag mit RAM Casablance geschlossen hast, sondern eher mit ein Firma / Agentur in Deutschland.
Falls dem so ist kannst du, auch für den Rückflug, den Gerichtsstand am Ort des Firmenablegers in Deutschland wählen. Entschädigungsmässig greift für den Rückflug aber trotzdem MA und nicht EU261.
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Sollte das die soweit genannte Methode und die - noch nicht einmal angedachte! - Durchsetzung von Ansprüchen vereinfachen?
Ansprüche gem. VO(EG)261/04 sind zudem nur direkt bei der Airline geltend zu machen und nicht etwa beim Vermittler ...

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Nicht die eventuell angedachte Methode für den Hinflug, aber für eventuell angedachte Ansprüche für den Rückflug, die ja nicht unter EU 261 fallen. Da ist ein Gerichtsstand in Deutschland sicher einfacher als ein Grichtsstand in Casablanca.
Und die ursprüngliche Frage war ja "Wo ist der Gerichtsstand" falls man theoretisch was machen möchte. Genau die Frage habe ich, für den Rückflug, versucht zu beantworten.
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Auch Ansprüche gem. MÜ sind an das Luftverkehrsunternehmen zu richten, übrigens unverzüglich.
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Vorerst mal vielen Dank an alle, die sich mit meiner Frage beschäftigt haben.
Eine Bitte: mit diversen Abkürzungen wie VO, AT, MA usw. komm ich nicht ganz klar - vielleicht könnte man diese bei einem Anlassfall ausschreiben, danke.Ich habe bereits mehrmals ewähnt, dass ich nicht beabsichtige Klage/Beschwerde zu führen, jedoch interessiert mich dieses Thema aus prinzipiellen Gründen und deshalb erübrigt sich auch, dass ich "... erst einmal Beschwerde führen soll", lt. vonschmeling, am 25. 5.
**Nochmals der "Horrortrip" zum Nachlesen:**HC Startseite, in die Suchzeile "Royal Air Maroc" eingeben und in der sich öffnenden Seite ganz unten, nach "Forenbeiträge" der 4. Beitrag bzw. Zeile.@ vonschmeling
Bei der von Dir empfohlenen Beschwerdestelle wird unter anderem als Voraussetzung angeführt, dass das Ziel ein EU-Flughafen sein muss - war aber Casablanca !
Desweiteren definiert sich diese Beschwerdestelle nur als Gewerbeaufsichtsbehörde, die für Betroffene und GeschädigteNICHTzivilrechtliche Ansprüche oder Schadenersatz durchsetzt. Ebenso ist dieses Amt keine Schlichtungsstelle. Also gibts für RAM bestenfalls eine Ermahnung ..... was mich unheimlich tröstet !!
Somit müsste (Konjunktiv !!) man die Airline klagen, mit Anwalt, womöglich in Marokko ...... brrrrrrrrrrrrrrrrrr - oder doch nicht ??Deine Meinung und Rechtsauffassung zu "Horrortrip .... schlichte Verspätung ... ungelenkes Krisenmanagement" in Ehren -
O immerhin hatten wir schlussendlich 20h Verspätung
O ein anderer Teil der Fluggäste bereits 48h
O immer ohne konkrete Angaben über warum, wieso und wie es weitergeht
und nicht umsonst kam es zu Schreiduellen und tumultartigen Szenen - und wenn Du das als "schlichte Verspätung" und "ungelenkes Krisenmanagement" bezeichnest - sorry, dann fällt mir leider dazu nix mehr ein ! Nachdem Du ja bereits vorher meinen Bericht gefunden und gelesen hast.Dein Komentar "banale Ursachen, Taubheit der Angeschrieenen usw." ist zwar lobenswert jedoch den meisten auch hinlänglich bekannt und daher absolut entbehrlich !
Wenn es unter Fluggästen zu solchen Ausschreitungen kommt, dann muss schon etwas Massives dahinterstecken und war von meiner Seite lediglich eine Tatsachenschilderung !@mkfpa
die Reise wurde gebucht und durchgeführt von sonnenklar.deallen noch einen angenehmen Wochenbeginn
Reisefux99 -
Das hat ja @reisefux am 13.10.14 bereits... nur ist das Beharren auf "Horrortrip" im Hinblick auf andere Ereignisse der letzten Monate schlicht ein geschmackloser und makabrer Scherz, meine Meinung!
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@reisefux
Der tiefere Sinn von Ratschlägen ist der, sich mit ihrem Inhalt verständig zu befassen.Zum einen ist dein (Hin)Flug auf dem Gebiet der EU gestartet, was vollkommen ausreichend ist für einen Anspruch auf Entschädigung gem. VerOrdnung (EG)261/04.
Zum anderen kann (und tut es das auch!) das LBA bei begründetem Fehlverhalten sehr empfindliche Bussgelder gegen die Airline verhängen.
Dies führt dazu, dass die Antragsgegner nach Erhalt einer solchen Beschwerde überobligatorisches Interesse an einer ordentlichen Abwicklung der Schadensfälle entwickeln. Dieses käme dir im Falle eines Falles zugute.
Zudem bleibt es dir unbenommene, zur Erlangung der Entschädigung eines der einschlägigen Inkassounternehmen zu beauftragen, du brauchst also ggf. nicht selbst zu streiten.Entbehrlich sind jedenfalls deine lückenhaften bis falschen Auslegungen der Aufgaben der LBA Beschwerdestelle - ich weiß ziemlich genau weshalb im wem welchen Rat gebe und bin mit dem Tätigkeitsbereich verschiedener Organisationen in der Umgebung solcher Causae durchaus vertraut.
AT ist im übrigen der IATA Code deines ausführenden Luftfahrtunternehmens Royal Air Maroc, MÜ (von mkfpa irrtümlich MA) bezeichnet das Montrealer Übereinkommen, eine Grundlage für das Beschwerdeprozedere außerhalb des Anwendungsbereiches der VO(EG)261/04.
Letztlich stimme ich mit berhard vollkommen überein, dass die Begrifflichkeit Horrortrip unangemessen ist für eine banale Verspätung - um nichts anderes handelt es sich in deiner Schilderung. Ebenfalls entbehrlich ist jede Spekulation hinsichtlich der Ursache von Wortgefechten, ausgenommen man versteht, dass ein Techniker verkündet er habe ein Gear mit Leukoplast "in Ordnung" gebracht wogegen der Pilot Vorbehalte äußert. Dann hat das was zu bedeuten ...
Imho ist deine Eingangsfrage sachlich und auf hohem Niveau behandelt worden, insofern finde ich deine Reaktion ausgesprochen befremdlich - sieht man einmal von deinen eigenen ausgesprochen oberflächlichen und ergo unfruchtbaren Recherchen hinsichtlich der erlangten Ratschläge ab.
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Nachtrag:
Bekanntlich bin ich kein Verfechter der "gläsernen Verspätung", i.e. die Information beispielsweise "wir brauchen ein Ersatzteil aus Papua Neuguinea" hat nach meinen Erfahrungen bisher nicht zu einem sittsameren Verhalten ggf. betroffener Fluggäste geführt. Insbesondere teutonische Y-Chromosomale glauben mit gesteigertem stimmlichen Potenzial Dinge beschleunigen zu können und wollen partout nicht erkennen, dass sie auf dem Holzweg sind.Auch 20 oder 48h Verspätung sind aus meiner unmaßgeblichen Sicht banal, sofern man sie nicht im Granatenhagel eines Kriegsgebietes zubringen muss. Ungefähr hier ist für mich die Schwelle zum "Horror".
Nun soll das aber jeder nach seiner persönlichen Attitüde zu solchen Ereignissen nennen wie er mag - ich lasse mir allerdings nicht nehmen mein Missfallen deutlich zu äußern. -
Sorry Kourion, ich hatte deinen Beitrag verkehrt aufgefasst, umständlich trifft es wahrhaftig auf den Punkt.
Das eigentliche Anliegen von
reisefux99 wrote:
...Ich habe auch nicht vor Ansprüche zu stellen ... aber mal eben rein theoretisch...scheint ohnehin eine absolut banale Verspätung der Airline in möglichst vielen Threads zu thematisieren.
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Und der im Airline-Forum vorgeschlagene Thread würde der vierte sein.
Naja, wo und wie oft auch immer es geschrieben wird - der "Horror" bleibt schlicht eine Verspätung. Und mehr wird's auch nicht werden.
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Schon interessant, welch Diskurs sich aus einer einfachen, simplemn Frage entwickeln kann !
@ vonschmeling
Zum tieferen Sinn Deiner Ratschläge:
Vielleicht sollten sie sachlich bleiben, nicht vom Hundertsten ins Tauisendste führen
und wenn möglich in einem Deutsch, das auch ein Nichtjurist versteht.
Vor allem Dein Ratschlag mit dem Einschalten eines Inkassobüros ist genial !!!Und wenn 20 oder 48 Stunden Verspätung für Dich immer nochbanal sind - wie Du auch treffend sagst "aus Deiner unmaßgeblichen Sicht",dann stimme ich Dir bezütlichunmaßgeblich absolut zu, womit sich auch jeder weitere Komentar dazu erübrigt.
Bemerkenswert auch Deine Verbindung von einem vergurkten Unlaubstrip zu Granatenhagel in einem Kriegsgebiet !Und nun zu meinen**"lückenhaften bis falschen Auslegungen der Aufgaben der LBA-Beschwerdestelle":**Ich habe die Aufgaben und Nichtaufgaben dieser Beschwerdestelle aus der Homepage fast wörtlich übernommen - Jedermann kann das jederzeit nachprüfen !!
Etwas weniger Arroganz und etwas weniger Überheblichkeit würde ich als sehr angenehm empfinden.
Desweiteren habe ich auch kein Bedürfnis mehr, mit Dir dieses Thema weiter zu diskutieren - nix für ungut und tschüss.Ich weiß nicht, inwieweit Du als Moralapostel qualifiziert bist.
Ich habe der Begriff "Horrortrip" im Okt. 14 verwendet, also lange vor der Germanwings-Katastrophe.
Geschmacklos finde ich eher, dass Du einen Bezu herstellst von einer verpatzten Urlaubsreise zu einer Tragödie, die ein halbes Jahr später stattfand.Ich hatte eigentlich nur eine sehr simple und einfache Frage gestellt, und erst auf Nachfraund von vonschmeling nach Details ist der Horrortrip überhaupt zum Thema geworden!

