PEPS-Vergünstigungen für Reisebüromitarbeiter müssen zukünftig in die Steuererklärung
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Alle Reisebüro-Mitarbeiter/innen wird es begreiflichermaßen sehr ärgern und hart treffen:
Das Bundesfinanzministerium hat entschieden,dass alle Pep Angebote, also die Vergünstigungen der Reiseverkäufer in den Reisebüros als geldwerte Vorteile zu versteuern sind. Reiseverkäufer müssten dann alle Reisevergünstigungen in der Steuererklärung angeben.Der DRV-Steuerausschuß hat diesen Beschluß scharf kritisiert.
Die Verbandsmitglieder sollen nun über die Konsequenzen informiert werden.
(Quelle FVW)Admin
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Sorry, aber ist das nicht eigentlich normal????
Als ich vor hundert Jahren mal als Reiseleiterin gearbeitet habe, wurden mir auch Unterkunft und Verpflegung, die ich ja frei hatte, als geldwerte Vorteile mit damals 300,- DM versteuert und brutto für netto wieder abgezogen. Heute fahre ich einen Firmenwagen, den ich auch privat fahren kann und versteuere dafür auch einen geldwerten Vorteil. So what??? -
...ich muß als Airliner den geldwerten Vorteil meiner vergünstigten Flüge auch schon seit jeher versteuern.
Muß ich dann also jetzt zusätzlich den geldwerten Vorteil auf die PEP-Preise, die ich von Hotels bekomme auch versteuern ? Wie gesagt, bin kein Reisebüro-MA sondern Airliner... das kann ja kompliziert werden
Gruß Astrid