Erkrankung im Urlaub
-
Ich habe Aktuell kein Thema dazu gefunden , und zwar ein Tag nach dem wir aus dem Urlaub zurück kamen , hat es mich erwischt , etwas mehr als 3 Tage extrem Durchfall , letztlich wurde ein Keim festgestellt , der mit Medikamenten behandelt werden muß . Da es zum gleichen Zeitpunkt im besagten Hotel noch 2 weitere Vorfälle gab ,macht man sich doch so seine Gedanken . Nun meine eigentliche Frage bzw Interesse , könnte man darauf hin bei Veranstalter das als Reisemangel geltent machen , obwohl der Veranstalter nix dafür kann ? Mir geht es nicht um irgendwelche Ansprüche oder um was raus zu schlagen , mich interessiert einfach nur die Sachlage . Sollte das Thema schon vorhanden sein ,Bitte verschieben.
Deddy -
So ist es, und zum Nachlesen in einem der mittlerweile geschlossenen Threads zum Thema - geht's hier lang -
-
Der Ansteckungszeitpunkt mit dem , sagen wir mal Ausbruch , der Erkrankung liegt genau in dem Zeitraum des Aufenthaltes im Hotel . Die 2 anderen Fälle liegen ebenfalls in diesem Zeitraum , und diese Personen habe ich nie dort gesehen , bin halt nur darauf Aufmerksam geworden wo ich die Bewertung gelesen habe . Habe ihn dann mal angeschrieben und nach den genauen Daten gefragt , wann es den passiert ist , und die sind deckungsgleich mit meinen Daten . Wie gesagt ich will da jetzt nix raus holen , aber mich hätte halt mal die Sachlage interessiert . Mal davon ab gesehen , werden wir nächstes Jahr im gleichen Hotel wieder Urlaub machen , sowas kann überall passieren.
-
Zur Relativierung von "Deckungsgleichheit" empfiehlt sich durchaus im gerade verlinkten Thread mal nachzulesen...
-
Sofern es sich um eine bakterielle Infektion handelt und der Erreger bestimmt wurde lässt sich mit einiger Sicherheit zumindest der Zeitpunkt der Ansteckung ermessen,
je nach Art des Keims sogar die Wahrscheinlichkeit eines Verschuldens.
Rechtliche Handhaben erreicht man allerdings erst bei einer Erkrankungsrate von mehr als 10% der Gäste und "helfen" auch die nicht, wenn es sich beispielsweise um ein Norovirus handelt. Bei nur einem einschleppenden Gast kann das durchaus zu einer höheren Erkrankungsrate führen ohne Verschulden des Hotels.Anspruch im Falle nachweislichen Verschuldens läge etwa in Höhe von 100% des Reisepreises + Entschädigung + Erstattung zusätzlicher Kosten für medizinische Leistungen.
Ist glaub ich in Europa noch nie durchgesetzt worden - hab jetzt aber auch keinen Bock zu suchen.

Hab jetzt einfach mal geantwortet weil der verlinkte Thread scheinbar geschlossen ist ... um nicht noch mehr Details zur wiederholen wart ich jetzt erst mal ab.
-
Vermutlich eine Frage der Zeit bis wieder Epedemien in den Hotels reihenweise Gäste an die Schüssel fesseln - insofern könnte durchaus weiterer Informationsbedarf hinsichtlich rechtlicher Optionen bestehen.

-
Genau aus diesem Grund bin ich dem Wunsch des TO nicht nachgekommen
!LG und schönes WE!
Sokrates
-
Hallo,
grad eben wollte ich genau so einen Thread eröffnen.
Mein Freund und ich haben uns auch aus dem Urlaub einen hochansteckenden Darmkeim mitgebracht (DomRep). Im Urlaub fing der Durchfall an. Haben das erstmal auf die Nahrungsumstellung usw geschoben. In Deutschland gings jedoch immer noch nicht weg. Tests haben dann ergeben, dass wir uns Clostridien eingefangen haben. Sind jetzt seit 7 Wochen krankgeschrieben und daher jetzt leider schon im Krankengeld.
Vor dem Urlaub waren wir gesund. Wir haben vor Ort einen Ausflug gemacht und da hatten wir den Durchfall schon. Also bleibt nur das Hotel.VG
Anja -
Ja, da "bleibt (ggfs.!) nur das Hotel"...
nur dürfte es Dir außerordentlich schwer fallen hier eine schlüssige und unzweifelhafte Beweisführung beizubringen.
Zudem, kleiner Hinweis: In den allerallerallerwenigsten Fällen irgendwelcher Darmerkrankungen liegt die Ursache wirklich in den Gastronomiebereichen der Hotels begründet.
-
Denk mal nach, wie oft Du unbeabsichtigt, so aus lauter Routine, irgendwelche Sachen anfasst, Treppengeländer, Türklinken usw. Danach kommst Du mit deinen Fingern in den Mund - schon angesteckt.
In 99 % der Fälle ist der Erkrankte selbst daran schuld.Lg.
-
Ich frag mich gerade, welches "Hotel" :? verantwortlich sein könnte, wenn's einen jenseits von jeglichem Urlaub hier zu Hause erwischt ?
Nö, klar... dann ist es nicht das "Hotel". Dann hat man sich bei den Arbeitskollegen, die Kinder sich in der Schule / im Kindergarten angesteckt... und das Ganze wurde schön in der Familie verbreitet.
Im Urlaub jedoch.... da ist's das Hotel. Aber sowas von... Anderes wird nicht einmal in Betracht gezogen.
-
@Anja
Ich würde mich beraten lassen ... und zwar hinsichtlich möglicher Inanspruchnahme des Veranstalters.
Clostridien deuten nun mal sehr stark auf verunreinigte Lebensmittel hin - da beißt die Maus keinen Faden ab. -
-
@Holginho
Schon richtig, in den wenigsten Fällen werden Urlauber Labörchen à la Nina Heinemann mitschleppen ...
:?Deshalb ist der Betroffene jedoch nicht gänzlich ohne Handhabe (Urteil vom 23. Oktober 2002 · Az. 5 0 401/98)
Sie/er kann zudem beispielsweise (diskret!) versuchen ebenfalls Erkrankte aus demselben Hotel zu finden, evtl. über eine Meldepflicht kumuliertes Infektionsaufkommen nachweisen etc.
Wir reden hier womöglich von einer ausgewachsenen Lebensmittelvergiftung mit schwer vorherzusehenden Langzeitbeeinträchtigungen.Um die Themen nicht zu sehr zu vermischen:
- Nachweis etlicher Erkrankungsfälle (gerne 10%) aus demselben Hotel ist obligatorisch (um Fremdquellen möglichst auszuschließen)
- Vortrag muss belastbar sein (Käse: wenn man "nur im Hotel" gewesen zu sein vorgibt, bei Facebook aber Bilder von sich an der lokalen Snackbar hochgeladen hat ...)
- falls der Veranstalter vorsorglich einer streitigen Einigung etwa 10% des Reisepreises anbietet^, sollte man nur nach eingehender rechtsfachlicher Beratung ablehnen ...
Danke auch hier noch mal . Eigentlich ist alles beantwortet . Eigentlich kann man den Thread schließen .
:?