Tunesienurlaub abgebrochen
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wir hatten 3 Wochen Riu Palace Oceana Hammamet gebucht und als der Anschlag verübt wurde waren wir gerade mal 1 Woche da......wir haben uns entschieden nachhause zu Fliegen was auch am Sonntagmorgen um 4.00 Uhr ziemlich unkomplieziert und schnell ging.Jetzt sind wir zuhause ......wissen nicht was und ob wir etws von unserem Geld zurück bekommen.....haben keinen Urlaub mehr so wie wir ihn uns gewünscht hatten...
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Ihr könnt es versuchen,wir haben vor 2 Jahren als der Anschlag im Riadh Palms war,auch einen kleinen Betrag zurück bekommen,obwohl wir da geblieben sind. Kommt aber auf den Reiseveranstalter an und war auf Kulanz.
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Hallo Hessemädchen,
wir waren vor Jahren als der Anschlag in Sousse war vor Ort, hatten 7 Wochen gebucht, nach 5 Wochen mußten wir raus aus Tunesien und bekamen für die verlorenen 2 Wochen Geld zurück. Reiseveranstalter anschreiben, dann geht das klar, wir waren damals mit Schauinsland unterwegs.
Liebe Grüße,
Annegret
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Hallo Hessemädchen,
damals hat jeder aus Tunesien müssen, aber Ihr seid von selbst nach Hause geflogen, das ist der Unterschied, glaube dann auch eher nicht dass Ihr was zurück bekommt.
Liebe Grüße,
Annegret
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Hallöchen!
Meines Wissens gibt es nur Geld zurück, wenn ihr "zwangsevakuiert" wurdet.
Da ihr allerdings freiwillig vorher abgereist seid, kann ich mir nicht vorstellen, dass es was zurück gibt. Aber fragen kostet nix, vielleicht habt ihr ja Glück!LG, Tina
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Ganz so einfach ist die Nummer nicht und m.E. mit den hier beigetragenen Infos nicht wirklich zu beurteilen!
Wie und wo wurde gebucht, wie und von wem wurde die Rückreise organisiert, falls pauschal über Veranstalter, hat dieser von sich aus den Reiseabbruch angeboten? Dann stünden m.M.n. zumindest die Kosten für nicht erbrachte Versorgungsleistungen im Raum.
Gehört aber ins Unterforum zu reiserechtlichen Fragen, wo Dir sicherlich besser geholfen werden kann, als hier mit nicht übertragbaren Erfahrungen der Vergangenheit.
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Ich habe 2013 nachdem wir vom Rhiad Palms zurück waren,unseren Reiseveranstalter per E-Mail angeschrieben und ein paar Wochen später hatten wir ein Schreiben mit einem Verechnungscheck im Briefkasten.Ich würde es aufjedenfall versuchen.Und wir sind die letzten Tage nach dem Anschlag noch geblieben,obwohl wir eher hätten fliegen können.
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Ich habe den Thread nach hier verschoben und den Threadtitel aussagekräftig gemacht.
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Vielen Dank für die Antworten......wir werden sehen wie das alles ausgeht...werde mich melden sowie ich ein Ergebnis habe.
Für uns ist das alles total doof unser Jahresurlaub ist futsch ..... -
Hallo also als kurze Info wir haben von unserem Reiseveranstalter das Geld für die nicht genuzten Urlaubstage in Tunesien voll erstattet bekommen.
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Sehr kundenorientierte Lösung, du solltest ruhig den Veranstalter namentlich benennen.
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Ich sehe da keine besondere Kundenorientierung, solange diese Fragen nicht beantwortet wurden:
"doc3366" wrote:
... Wie und wo wurde gebucht, wie und von wem wurde die Rückreise organisiert, falls pauschal über Veranstalter, hat dieser von sich aus den Reiseabbruch angeboten? Dann stünden m.M.n. zumindest die Kosten für nicht erbrachte Versorgungsleistungen im Raum. ... -
Das bleibt dir unbenommen doc, ich hingegen sehe soweit eine Kulanz (=Kundenorientierung) und keinen Anspruch.
Pauschalreise, willentliche Rückkehr (keine behördliche Vorschrift). -
Wir müssen auch nicht immer einer Meinung sein

Für mich stellt sich halt die Frage, wie der Wille herbeigeführt wurde, denn gerade einen Tag nach dem Anschlag wollten wohl einige Veranstalter ihre Kunden gerne so schnell wie möglich aus dem Zielgebiet holen.
Leider hat das hessemädchen auf die Fragen nie geantwortet.
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Richtig, müssen wir nicht!
Besonders nicht um Respekt dabei einzubüßen - eher im Gegenteil ...Ich lese "wir haben uns entschieden" - imho ein rechtlich maßgeblicher Terminus.
Wäre die Ausreise hingegen behördlich angeordnet worden, fiele der Anspruch eher geringer aus, da der Veranstalter mittels nicht vorhersehbarer Ereignisse exkulpiert wäre von Forderungen über die reine Versorgungsleistung hinaus. -
Eben, in des hessenmädchen`s erster Einlassung hieß es zwar "wir haben uns entschieden" aber nicht aufgrund welcher "willentlichen" Herbeiführung, denn direkt danach folgte "..wissen nicht was und ob wir etws von unserem Geld zurück bekommen...", eine Frage war nicht gestellt, was durchaus Rückschlüsse auf eine angekündigte Vergütung vor Ort durch den Veranstalter zulässt.
In ähnlichen Situationen erfolgte die "willentliche" Herbeiführung schon von "hier ist es nicht mehr sicher, wir fliegen sie auf unsere Kosten früher aus" über Augleichsankündigung/Umbuchung oder einseitige Vertragsauflösung wegen unvorhersehbarer Ereignisse, zu behördlicher Anordnung.
Wie oft mußten wir hier schon erleben, gerade bei rechtlichen Angelegenheiten, daß entscheidende Details gar nicht, oder erst viel später durch Zufall beigetragen wurden, deshalb ja meine Nachfragen, leider unbeantwortet bisher.
OT entfernt!
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Ich kann soweit keinen Anlass zu Rückschlüssen erkennen - ansonsten siehe oben.
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Hallo ihr alle.......also wir hatten einen Pauschalurlaub bei TUI gebucht und die entscheidung nach dem Anschlag das Land zu verlassen haben wir am gleichen Abend beschlossen.Die Reiseleitung vor Ort hat unseren Rückflug dafür organsiert und das alles reibungslos fungioniert !!!!grossen Danke däfür !!!!!! Und Tui hat sehr schnell also knapp 10 Tage nach Abbruch unserer Reise mit einer Rückerstattung reagiert.