2 Doppelzimmer statt FUT mit Verbindungstür
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Hallo,
wir haben folgendes Problem gehabt, wir haben eine Familienunterbringung ( 2 Doppelzimmer mit Verbindungstür) gebucht, aber wegen Überbuchung 2 nebeneinander liegende Doppelzimmer bekommen... Wieviel % Minderung kann ich fordern?? Der Reisepreis lag bei 4300 Euro für 14 Tage. Gebucht haben wir über ITS. Vielen Dank für kurzfrisige Infos!!Sandra
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Tendenziell ist dies eher eine Unannehmlichkeit als ein Mangel, max. 5% - aber rechne mit Ablehnung.
Falls das Zimmer beispielsweise für sehr junge Kinder so gebucht wurde könntest du damit argumentieren. -
Es scheint sich um elfjaehrige Zwillinge zu handeln.
Hm, ganz so klein sind die ja nicht mehr aber dennoch kann da das Fehlen der gebuchten Verbindungstuer durchaus eine ziemliche Beeintraechtigung darstellen. Bei meinen 2 Rabauken (11 Jahre, 12 Jahre) waere diese schon ziemlich wichtig. Grundsaetzlich sehe ich in dem Fall durchaus einen Reisemangel und nicht nur eine Unannehmlichkeit.
Es wird wohl wieder mal entscheidend darauf ankommen, wie vor Ort vorgegangen wurde. Wurde der Reisevernstalter (nicht das Hotel!) zur Beseitigung des Mangels aufgefordert? Wie hat der reagiert und wie kann das alles belegt werden?
Ich kann mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, dass es dem Reiseveranstalter waehrend der gesamten Reisedauer (um die geht es hier ja anscheinend) nicht moeglich war, der Familie eine der Buchung entsprechende Unterkunft bereit zu stellen.
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Ganz recht, sofern während des Aufenthaltes wiederholt um Abhilfe gebeten wurde, kann man von einer Beeinträchtigung ausgehen. Weniger Engagenment spricht eher für eine Unannehmlichkeit.
Erster Schritt: Veranstalter anschreiben, Sachverhalt kurz und bündig darstellen und 5% fordern. Je nach Feedback (beispielsweise der beliebte Gutschein über 50€ ) kann man dann immer nochmal nachfassen.