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2 Doppelzimmer statt FUT mit Verbindungstür

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  • sandy_twinsS Offline
    sandy_twinsS Offline
    sandy_twins
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben folgendes Problem gehabt, wir haben eine Familienunterbringung ( 2 Doppelzimmer mit Verbindungstür) gebucht, aber wegen Überbuchung 2 nebeneinander liegende Doppelzimmer bekommen... Wieviel % Minderung kann ich fordern?? Der Reisepreis lag bei 4300 Euro für 14 Tage. Gebucht haben wir über ITS. Vielen Dank für kurzfrisige Infos!!

    Sandra

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tendenziell ist dies eher eine Unannehmlichkeit als ein Mangel, max. 5% - aber rechne mit Ablehnung.
      Falls das Zimmer beispielsweise für sehr junge Kinder so gebucht wurde könntest du damit argumentieren.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • DerCavemanD Offline
        DerCavemanD Offline
        DerCaveman
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @vonschmeling

        Es scheint sich um elfjaehrige Zwillinge zu handeln.

        Hm, ganz so klein sind die ja nicht mehr aber dennoch kann da das Fehlen der gebuchten Verbindungstuer durchaus eine ziemliche Beeintraechtigung darstellen. Bei meinen 2 Rabauken (11 Jahre, 12 Jahre) waere diese schon ziemlich wichtig. Grundsaetzlich sehe ich in dem Fall durchaus einen Reisemangel und nicht nur eine Unannehmlichkeit.

        Es wird wohl wieder mal entscheidend darauf ankommen, wie vor Ort vorgegangen wurde. Wurde der Reisevernstalter (nicht das Hotel!) zur Beseitigung des Mangels aufgefordert? Wie hat der reagiert und wie kann das alles belegt werden?

        Ich kann mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, dass es dem Reiseveranstalter waehrend der gesamten Reisedauer (um die geht es hier ja anscheinend) nicht moeglich war, der Familie eine der Buchung entsprechende Unterkunft bereit zu stellen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ganz recht, sofern während des Aufenthaltes wiederholt um Abhilfe gebeten wurde, kann man von einer Beeinträchtigung ausgehen. Weniger Engagenment spricht eher für eine Unannehmlichkeit.

          Erster Schritt: Veranstalter anschreiben, Sachverhalt kurz und bündig darstellen und 5% fordern. Je nach Feedback (beispielsweise der beliebte Gutschein über 50€ ) kann man dann immer nochmal nachfassen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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