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Buchungspreis und Nummer verschieden zu Rechnungspreis

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
38 Beiträge 10 Kommentatoren 7.6k Aufrufe
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  • Marina 2379M Offline
    Marina 2379M Offline
    Marina 2379
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liebe Forumsgemeinde,
    ich bräuchte dringend einen Rat.
    Ich habe am 18.8.15 eine Rundreise in die Türkei (zum 13.12.15) im Internet gebucht.
    Kurze Zeit später bekam ich eine Buchungsbestätiging.
    Am nächsten Morgen bekam ich jedoch eine Rechnung mit völlig anderer Nummer und anderem Preis (ca.60% höher).
    Ich habe nach Erhalt der Rechnung sofort beim Reisevermittler angerufen und den Sachverhalt geschildert. Ebenfalls, dass ich die Reise nur des günstigen Preises wegen gebucht habe. Der Herr am Telefon meinte, da sei wohl der Einzelzimmerzuschlag vergessen worden und ich solle stornieren. Das wollte ich nicht, da das bekanntermaßen kostenpflichtig ist und ich mir keiner Schuld bewußt war. Er gab mir die mail Adresse des Veranstalters, Galavital und meinte, ich solle mich an die wenden.
    Daraufhin schrieb ich den Vorfall an Galavital mit der Bemerkung, dass ich das für ein völlig neues Angebot halte, dem ich nicht zustimmen möchte. Darauf hin schrieb Galavital zurück,dass sie unter der ersten Buchungsnummer keinen Vorgang hätten, sondern nur unter der Rechnungsnummer. Darauf schickte ich die mail mit der Buchungsbestätigung, mit dem Vermerk, dass das die einzige Buchung wäre, die ich vorgenommen habe. Falls sie noch weitere Buchungen von mir hätten, könnten sie das bestimmt nachweisen und, dass ich glaube, dass sie einen Systemfehler hatten. Gestern Abend kam dann die Antwort: " Bitte beachten Sie, dass es sich bei der ersten Nummer um keine Vorgangsnummer einer verbindlichen Buchung handelt. Diese konnte nicht durchgeführt werden, da die Belegung von 1 Person im Doppelzimmer nicht möglich ist."
    Was soll ich jetzt tun, ich hatte ganz naiv geglaubt, dass man in gegenseitiger Einsicht das ganze als Fehler (die nun einfach mal passieren) betrachtet und den Vertrag einfach als nichtig erklärt. Sie nennen das glaube ich "Anfechtung".
    Bitte entschuldigen Sie etwaige Rechtschreib- bzw. Grammatikfehler, aber ich bin furchtbar aufgeregt, da ich noch nie Probleme mit Reiseveranstaltern hatte.

    Vielen Dank für Ihre Geduld!

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn du für eine Person gebucht hast, eine Belegung eines Zimmers mit einer Person jedoch nicht möglich ist, ist kein gültiger Vertrag geschlossen worden.
      Vorliegend vermutlich ein Angebot für zwei Reisende, welches du ablehnen solltest.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Marina 2379M Offline
        Marina 2379M Offline
        Marina 2379
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Herzlichen Dank für die schnelle Nachricht!

        Bitte entschuldigen Sie, ich habe auf den falschen Link gedrückt und Ihnen vermutlich eine private Nachricht gesendet. Das ist mein erstes Schreiben in einem Forum.

        Wie kann ich das rechtlich präzise formulieren?
        Meine Antwort war sinngemäß, dass in der Rechnung nun der Einzelzimmerzuschlag aufgeführt wird. Ich habe schon in jeder mail und am Telefon erwähnt, dass ich nicht einverstanden bin mit dem neuen Preis. Ebenfalls wollte ich dem Veranstalter eine Brücke bauen mit der Erwähnung, dass ich einen Systemfehler vermute, damit er den Vertrag auflösen kann (Anfechtung?)
        Das interessiert aber scheinbar niemand.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Welt-ErlebenW Offline
          Welt-ErlebenW Offline
          Welt-Erleben
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nun mit einer Anfechtung kommst du in diesem Fall nicht weiter, denn man kann nur versuchen anzufechten, wenn bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. So wie ich es in deinem Fall verstanden habe, hast du eine Reise mit einem Doppelzimmer mit alleiniger Belegung gebucht. Bitte beachte, dass die Bestätigung die du per Mail hierfür erhalten hast, grundsätzlich keine Annahme des Betreibers bedeutet, weshalb damit normalerweise noch kein Vertrag zustande gekommen ist. 
          Das du nun eine Rechnung über einen ganz anderen Betrag mit Doppelbelegung erhalten hast, ist natürlich ein Fehler des Veranstalters. Eine Rechnung ist grundsätzlich auch kein Angebot, da die Rechnung einen wirksamen Vertrag voraussetzt.
          Deinem Telefonat zu urteilen, kann eine Einfachbelegung seitens des Veranstalters nicht durchgeführt werden, so dass man von einer Ablehung des ersten Angebots ausgehen kann. Ein zweites Angebot in der Form ist durch die Rechnung aber gar nicht erst abgebeben worden, so dass du auch nicht ablehnen musst. Damit ist aktuell weder ein Vertrag zustande gekommen noch ein weiteres Angebot abgegeben worden.

          Was kannst du also machen?
          Zunächst solltest du (der Klärung halber) noch einmal mit dem Veranstalter sprechen und ihm mitteilen, dass du die aktuelle Rechnung mit den Konditionen so nicht bezahlen wirst, weil du ja etwas ganz anderes wolltest. Sollte der Veranstalter einlenken und die Einfachbelegung ermöglichen zu dem alten Preis, dann Glückwunsch. Ansonsten wirst du wohl diese Reise mit diesem Veranstalter nicht durchführen können. Was du auf jeden Fall nicht machen solltest ist Zahlen.

          (Hinweis: Es handelt sich hier um eine persönliche Einschätzung meinerseits und nicht um eine Rechtsberatung in irgendeiner Form).

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Roland4R Offline
            Roland4R Offline
            Roland4
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            In den AGB steht:

            "Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von galavital vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von galavital vor, an das galavital für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist galavital die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären."

            Also nach meinem Verständnis: wenn Du nicht explizit zustimmst und auch keine Zahlung leistest, ist die Sache hinfällig.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke, Welt-erleben für die Ausführlichkeit.
              Ich widerspreche allerdings in einer Kleinigkeit:
              Es ist m.E. ein neues Angebot unterbreitet worden (sh. Beitrag von Roland4) und rate ich deshalb dringend zu einer formlosen aber expliziten Ablehnung.
              Um zu überprüfen, dass sie den Veranstalter erreicht, sollte sie in einer gesicherten Form zugestellt werden.
              Gerade bei kurzfristigen Buchungen erhält man Buchungsbestätigung und Rechnung oft zusammen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Marina 2379M Offline
                Marina 2379M Offline
                Marina 2379
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,

                ganz herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung und die Mühe!
                Ich werde das so sinngemäß an den Veranstalter schreiben.
                Der Passus, ich bezahle die Rechnung nicht, schien mir etwas hart, aber mir fällt leider keine höflichere Formulierung ein, die trotzdem eindeutig ist.
                Ich hoffe inständig, dass die Sache damit vom Tisch sein wird.

                Ich habe noch einmal ältere Buchungen durchgesehen. Da erscheint auf der Rechnung regelmäßig eine Buchungsnummer. Bei der Rechnung von Galavital nur irgendeine Nummer, die bisher noch nirgends aufgetaucht ist. Alles sehr seltsam.

                Ich hätte noch eine grundsätzliche Frage, wer ist eigentlich in so einem Fall für den Reisenden zuständig, der Vermittler der Reise oder der Veranstalter?

                Nochmals Danke für die große Mühe,
                mit freundlichen Grüßen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SokratesS Offline
                  SokratesS Offline
                  Sokrates
                  Experte Istanbul
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Dein Vertragspartner - also der Veranstalter!

                  LG

                  Sokrates

                  Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Marina 2379M Offline
                    Marina 2379M Offline
                    Marina 2379
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Oh je,
                    während ich die Antwort an Welt-Erleben schrieb, kamen zwei weitere Kommentare.
                    Heißt das, dass ich ein Einschreiben schicken sollte mit der Aussage, dass ich das Angebot, das mir laut Rechnung gemacht wurde, ablehne.
                    Du meine Güte, bei Dingen des Rechts, kann einem Laien wirklich der Kopf schwirren.
                    Aber ich möchte nichts falsch machen.

                    Herzlichen Dank für die zwei weiteren Kommentare.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      vonschmeling wrote:
                      Es ist m.E. ein neues Angebot unterbreitet worden (sh. Beitrag von Roland4) und rate ich deshalb dringend zu einer formlosen aber expliziten Ablehnung.
                      Um zu überprüfen, dass sie den Veranstalter erreicht, sollte sie in einergesicherten Form zugestellt werden.

                      Genau das hat @vs ja auch geschrieben. 😉

                      LG

                      Sokrates

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Welt-ErlebenW Offline
                        Welt-ErlebenW Offline
                        Welt-Erleben
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ob nun wirklich ein neues Angebot vorliegt oder nicht (über die AGB's von Veranstaltern kann man sich immer streiten 😄 ) muss hier nicht abschließend geklärt werden. Grundsätzlich führt auch Schweigen zur einer Ablehnung.

                        Aber es ist natütlich immer besser aktiv zu werden und deswegen empfehle auch ich, dass vermeindlich neue Angebot abzulehnen. Wie du das machst bleibt dir überlassen. Wenn du noch einen letzten Versuch unternehmen möchtest die Reise zu retten, kannst du dich noch einmal um einen Telefonkontakt bemühen und sie bitten doch noch mal zu schauen, ob das erste Angebot möglich ist, da du das aktuelle auf jeden Fall ablehnen musst. 
                        Wenn die sich auf "stur" stellen, dann erstelle einfach ein formloses Schreiben, indem du das Angebot deutlich ablehnst. Das ganze per Post und Einschreiben, damit du weißt das es auch angekommen ist. Vielleicht noch mit der Aufforderung der Bestätigung der Ablehnung, damit da nichts mehr unerwartetes kommt. 
                        Das ganze dann ab an den Veranstalter.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Marina 2379M Offline
                          Marina 2379M Offline
                          Marina 2379
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Danke für die Verdeutlichung!

                          Kann man hier im Forum irgendwo nachlesen, was die einzelnen Begriffe genau bedeuten?
                          Angebot
                          Vertrag
                          Buchung usw.
                          Wenn ich Roland 04  (übrigens noch einmal Danke für Ihren Kommentar) richtig verstanden habe, ist eine vom Reiseveranstalter gesendete Rechnung ein Angebot?
                          Ich habe bei der Schnellsuche keine Rubrik gefunden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Roland4R Offline
                            Roland4R Offline
                            Roland4
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Nein, "Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von galavital vom Inhalt Ihrer Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von galavital vor".

                            Wenn man nicht so vetraut mit der Materie ist, sollte man bei der nächsten Buchung die Dienste eines Reisebüros "um die Ecke" in Anspruch nehmen. Dort sitzen Leute, deren täglich Brot Reisebuchungen sind.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Marina 2379M Offline
                              Marina 2379M Offline
                              Marina 2379
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Welt-Erleben:

                              Herzlichen Dank für Ihr Schreiben!
                              Nein, ich möchte die Reise nicht retten. Ich bin einfach nur erlöst, wenn das vorbei ist.
                              Anbei, ich kann und konnte solches Geschäftsgebahren noch nie nachvollziehen. Für mich ist so eine Firma bis zu meinem Lebensende tabu. Das kann eine Firma doch schlecht als Erfolg werten.

                              Was mich jetzt noch skeptisch macht, ist, dass ich in jeder Antwort geschrieben habe, dass ich das Angebot ablehne. Darauf wurde bisher nicht reagiert.

                              Mit sehr freunlichen Wünschen für einen schönen Tag

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Das ist ein durchaus übliches Verfahren von Veranstaltern, Marina 2379, deshalb auch immer hier der Rat zum Studium der AGB. 10 Tage ist sogar eine bemerkenswert lange Entscheidungsfrist, neulich hatten wir bei einer Umbuchung keine 2 Werktage ...

                                Sicherlich sind die AGB - wie Welt-erleben schon schrieb -  nicht in Marmor gemeißelt, allerdings ist ein Bestreiten für einen einzelnen Reisekunden ein langer und zumeist recht kostspieliger Weg.
                                Jedenfalls besteht kein Grund zur Aufregung, was du erhalten hast ist (allenfalls! ;)) ein Angebot. Anfechten müsste man erst den Vertrag, welcher erst dann zustande kommen kann wenn du dem Angebot zustimmst.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Marina 2379M Offline
                                  Marina 2379M Offline
                                  Marina 2379
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Roland 04,
                                  ich glaube nicht, dass Sie Recht haben, da mir die einzige Beinahe Katastrophe durch eine Buchung im Reisebüro geschehen ist. Da man mir eine Hotelbuchung mit einer völlig anderen Adresse und Stadt gegeben hat (obwohl ich noch daraufhingewiesen habe, dass mir die Adresse merkwürdig erscheint, und man dann nachts in Brasilien alleine Hunderte von Kilometer herumreist auf der Suche nach dem Hotel. Und nur auf Grund der freundlichen Menschen und Busfahrer in Brasilien überhaupt herausfinden konnte, was das nun für ein Hotel sein soll. Worauf im Übrigen nicht mal eine Entschuldigung erfolgte, geschweige denn ein Erstattung der ganzen Bustickets. Der Veranstalter war DER, noch nicht einmal ein besoders billiges Unternehmen.
                                  Bei Online Buchungen hatte ich noch nie Probleme, obwohl ich gewöhnlich sehr kurzfristig buche, d.h. eine oder 2 Wochen voe Reisebeginn. Die Organisation war meist voebildlich, bis zu dem Urteil, an Perfektion nicht mehr zu überbieten.

                                  Und wenn ich ohne Rechtskenntnis keine Geschäfte mehr machen darf, dann kann ich mir morgens nicht mal mehr Brezeln kaufen, da auch das ein Kaufvertrag ist, der in der Rechtstheorie und Praxis bestimmt kompliziert ausformuliert ist.

                                  Mit freundlichen Grüßen

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Marina 2379M Offline
                                    Marina 2379M Offline
                                    Marina 2379
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    vonschmeling:

                                    ganz herzlichen Dank für Ihre beruhigenden Zeilen. Der riesige Stein vom Herzen fällt mir, glaube ich erst, wenn ich eine Bestätigung der Ablehnung, wie von Welt-Erleben angeraten wurde (und, die ich natürlich, ohne ihren Rat vergessen hätte), in Händen halte.

                                    Mit freundlichen Grüßen

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ich glaube Roland4 wollte nicht ausdrücken man brauche fundierte juristische Kenntnisse zur Buchung - etwas Beratung, wenn sie denn gut gemacht ist - schadet aber halt auch nix.
                                      Ich würde an deiner Stelle eher den Vermittler meiden, der einfach an den Veranstalter verwies anstatt sich selbst um Aufklärung zu bemühen. Mit zwei vernünftigen Sätzen wäre die Kuh vom Eis und dir eine Menge unnötiger Aufregung gespart gewesen.

                                      Ich will jedenfalls noch nachholen, dich im Forum von HolidayCheck willkommen zu heißen, Marina 2379. Noch ein kleiner Tipp: Die Anredeform in der Community ist das "Du" ...
                                      😉

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        Marina 2379
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        vonschmeling:

                                        Herzlichen Dank für Willkommensgruß und die freundlichen Worte!
                                        Ich finde das ist ein fantastisches Forum. Allein das Lesen der verschiedenen threads ist hoch spannend.
                                        Das mit dem "Du" wußte ich, aber die Erziehung sitzt tief. Ich werde mich bemühen. Etwaige Rückfälle, bitte ich zu verzeihen.
                                        Roland 04 hat ein wenig einen wunden Punkt getroffen. Denn ich glaube wirklich, wenn wir uns nicht mehr in Treu und Glauben und Vertrauen begegnen, können wir uns einsargen lassen. Dass man damit viel Leergeld bezahlt, ist natürlich richtig.
                                        Du hast recht, den Vermittler werde ich tunlichst in Zukunft meiden. Wobei mir bis jetzt immer noch nicht klar ist, was die genauen Aufgaben eines Vermittlers sind. Ich werde das mit Hilfe der Suchmaschinen versuchen zu eruieren.
                                        Des weiteren habe ich nun in der Bibliothek eine Kopie meiner "Ablehnung" gemacht und werde den Brief morgen früh zur Post bringen, da die Post bei uns bereits um 16.00 Uhr  schließt.
                                        Ich möchte mich bei der Forumsgemeinde noch einmal ganz herzlich bedanken für die wunderbare Unterstützung und werde berichten, wie es weiter geht.
                                        Mit freundlichen Grüßen

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @Marina 2379,

                                          wenn du ganz sicher sein möchtest, dass dein Schreiben wirklich angekommen ist, emmpfehle ich dir ein Einschreiben mit persönlicher Zustellung und kein Einwurfeinschreiben.

                                          Ansonsten gibt es zzgl. noch den Rückschein.
                                          Die unterschriebene Rückscheinkarte ist dann dein eigener Beweis der Zustellung. 😉

                                          Und auch von meiner Seite noch ein herzliches willkommen hier im Reiseforum von HC. 😄

                                          Ich lebe nicht um zu arbeiten sondern ich arbeite um zu leben

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