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Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AuslandssüchtigeA Offline
    AuslandssüchtigeA Offline
    Auslandssüchtige
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    meine Tochter war in Sri - Lanka in Urlaub, jetzt kommt der Reiseveranstalter und möchte die Anzahlung der Reise haben, die Restzahlung ist beim Veranstalter eingegangen nur eben die Anzahlung nicht. Meine Tochter meinte sie hätte die Anzahlung getätigt, schaute aber auf Ihre Kontoauszüge, dort war sie tatsächlich nicht verbucht. Kann der Reiseveranstalter jetzt im nachhinein noch die Anzahlung verlangen? Die Reise wurde im januar gebucht, im August wurde sie angetreten und Anfang September bekam sie das Schreiben vom Verantalter, sie möchte die Anzahlung überweisen, sie bemerkten es beim Jahresabschluß,.

    Liebe Grüße,

    Annegret

    Threadtitel präzisiert!

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    • mk116M Offline
      mk116M Offline
      mk116
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2
      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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      • AuslandssüchtigeA Offline
        AuslandssüchtigeA Offline
        Auslandssüchtige
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der Veranstalter hat geschrieben die Anzahlung der Reise wurde nicht überwiesen,nur die Restzahlung,wieso bekommt sie dann aber die Tickets vom Veranstalter obwohl die Anzahlung nicht getätigt wurde? Eine Mahnung kam nie.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mk116M Offline
          mk116M Offline
          mk116
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
          1 Antwort Letzte Antwort
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          • cjmddorfC Offline
            cjmddorfC Offline
            cjmddorf
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            MK hat völlig recht. der nichteingang de anzahlung ist anfänglich nicht aufgefallen und der veranstalter hat dennoch die tix versand, nach dem die "Restzahlung" kam.
            nun steht die anzahlung noch aus.
            deine ganze fragestellung ist falsch.
            seine tochter schuldet die anzahlung, rechtlich sowie moralisch.
            falls sie die zahlung nicht tätigt, kann und sollte sie wegen zb unterschlagung oder erschleichen von leistungen etc verklagt werden.

            Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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            • Mam62M Offline
              Mam62M Offline
              Mam62
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da muss ja auch keine Mahnung kommen.
              Die Tochter hat eh richtig Glück gehabt, hätte auch passieren können, dass die Reise storniert wird und sie die Stornokosten hätte tragen müssen.

              Da jetzt zu fragen, ob man den Betrag noch leisten muss, halte ich schon für Unverschämt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Groteske Frage ... !
                Selbstredend ist der Betrag geschuldet und sollte deine Tochter bezahlen bevor eine Beitreibung über ein Inkasso oder gar Mahnbescheid erfolgt.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Mam62M Offline
                  Mam62M Offline
                  Mam62
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Möcht mal sehen wie das wär, wenn man im September merkt, dass der AG im Januar zu wenig Geld überwiesen hat. Ob man dann auch der Meinung ist, dass er das nicht nachzahlen muss....

                  1 Antwort Letzte Antwort
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