Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Bein gebrochen = Reiserücktritt?
  6. Bein gebrochen = Reiserücktritt?

Bein gebrochen = Reiserücktritt?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
6 Beiträge 5 Kommentatoren 18.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • TakeAGuessT Offline
    TakeAGuessT Offline
    TakeAGuess
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag liebe Community,

    ich habe vor ca. 3 Wochen eine Reise gebucht für 2 Personen/10 Tage und die Rechnung lief nur über mich, weil ich auch eine gültige Reiserücktrittversicherung habe (Jahres-Reiseschutz 1plus von Elvia).

    Der Mitreisende hat sich leider heute bei einem Fußballspiel sein Bein gebrochen. Reiseantritt wäre morgen (Freitag) in einer Woche und da so etwas nicht in einer Woche verheilt habe ich schnellstmöglich die Reise storniert.

    Nun meine Fragen:

    1. War die Stornierung so früh wie möglich korrekt? Wollte ja die Kosten so gering wie möglich halten.
    2. Wie läuft so ein Reiseabbruch ab? Ich rufe bei der Versicherung an, erzähle jede Einzelheit und schicke die Stornokosten weiter?
    3. Habe ich nun Anspruch auf die Rückerstattung aller Kosten oder nur auf 50%? Habe ja die Reise über meinen Namen gebucht, jedoch sind 2 Reisende in der Buchung eingetragen.

    Wäre sehr lieb wenn ihr einem Laien aushelfen könntet 🙂
    Vielen Dank!

    Threadtitel angepasst!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ohne mit Versicherungssachverhalten (außerhalb persönlicher Belange) besonders vertraut zu sein kann ich doch feststellen, dass es sich nicht um einen Reiseabbruch handelt, denn die Reise wurde ja noch nicht angetreten. Zu eruieren sind also die Bedingungen bei Rücktritt.
      Nach Überfliegen der VB ergibt sich jedenfalls ein Selbstbehalt von 20% und die Geltung für eine Person (nämlich die abschließende).
      Wie sich das auf die genaue Bezifferung des Anspruchs auswirkt vermag ich nicht zu beurteilen. Regelmäßig ist bei derartigen Produkten ein bestimmter Reisepreis versichert im Namen des Versicherungsnehmers, unbeachtlich der teilnehmenden Personen.

      Vielleicht findet lexilexi hier noch vorbei, sie ist eine Bastion in Versicherungsfragen!

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • katjaworldK Offline
        katjaworldK Offline
        katjaworld
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @TakeAGuess, eigentlich geben deine Versicherungsbedingungen (die man eben aber auch lesen muss, selbst als Laie) schon eine Menge Informationen her: Grundsätzlich hättest du die Möglichkeit gehabt, vor der Stornierung die Stornoberatung der Elvia in Anspruch zu nehmen. Die entscheiden dann für dich, ob eine Stornierung zum jetzigen Zeitpunkt Sinn macht und übernehmen dann auch die Mehrkosten, wenn zum Zeitpunkt der Beratung von einer Stornierung erstmal abgesehen wird und zu einem späteren Zeitpunkt eben doch noch storniert werden muss. Ein Beinbruch ist sicher ein Ereignis, welches nicht in einer Woche vom Tisch ist, aber grundsätzlich kann dir nur deine Versicherung und niemand hier im Forum sagen, ob die sofortige Stornierung korrekt war. @vs hat natürlich völlig recht: Es handelt sich in deinem Fall nicht um einen Reiseabbruch, sondern um einen Reiserücktritt (rechtlich ein feiner Unterschied). So weit so gut.  Viele Versicherungen bieten inzwischen die Möglichkeit, online den Schaden erstmal zu melden. Auch die Elvia bietet dies so an und es ist durchaus sicherlich gewünscht, dass man diese Möglichkeit auch nutzt, wenn man kann. Auch dazu findest du groß und breit einen Hinweis in deinen Versicherungsunterlagen und dann kannst du unter: www.allianz-assistance.de/schadenmeldung deinen Schaden erstmal melden. Die Versicherung wird sich dann mit dir in Verbindung setzen und dir erklären, wie der weitere Werdegang ist. Du wirst einiges an Unterlagen einreichen müssen (welche, das steht auch alles in deinen Versicherungsbedingungen und wird dir von deiner Versicherung auch nochmal ganz genau erklärt). Tja und dann wird dein Fall eben geprüft. In deinen Versicherungsunterlagen befindet sich auch verhältnismäßig groß eine Telefonnummer: 089 62424245. Diese solltest du vielleicht nutzen, um deine Fragen explizit an richtiger Stelle zu platzieren. Sicherlich können hier einige User durch persönliche Erfahrungen zur Thematik (auch ich) beitragen, aber Vertragspartner ist deine Versicherung und die solltest du für die weitere Vorgehensweise mit ins Boot nehmen. Also maximale Erfolge und viel Glück!

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • eva-mariaE Offline
          eva-mariaE Offline
          eva-maria
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          hatte vor einigen Jahren auch einen Beinbruch kurz vor Urlaubsantritt. Wir haben dann auch sofort die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen. War absolut kein Problem. Natürlich mussten wir schnellstens vom Arzt Unterlagen erbringen, aus denen hervorging, dass ein Reiseantritt absolut nicht möglich ist und dies bei der Versicherung dann einreichen. Alles andere lief dann von selbst.

          LG
          Eva

          eva

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @takeaguess
            hier die kurzform :
            lass dir vom Veranstalter eine storno rechnung schreiben
            rufe bei der Versicherung an und lass dir ein schadenforumular zusenden 
            (das musst du dann natürlich ausfüllen und Bescheinigungen vom Arzt beibringen ) 
            recihe die Rechnung samt der Unterlagen ein.

            ob du die Gesamtsumme erstatte bekommst hängt im wesentlichen davon ab, welchen Tarif du seinerzeit gewählt hast. 
            Beim Tarif für Einzelpersonen bekommst du nur deinen Anteil wieder. 
            Beim paar - bzw.  familientarif bekommst du den kompletten ReisebBetrag (abzgl.  sb und Einhaltung der Höchstgrenze ) erstattet.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • TakeAGuessT Offline
              TakeAGuessT Offline
              TakeAGuess
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Tag zusammen,

              erst mal Danke für eure Antworten. Ich meinte natürlich Reiserücktritt, also sorry für die Verwendung von Reiseabbruch.

              Ich wollte die Online Schadenmeldung natürlich direkt ausfüllen, jedoch ist der Schaden durch eine dritte Person erfolgt und die verlangen die Anschrift + Haftpflichversicherung der Person. Diese Daten habe ich leider nicht und deswegen habe ich den Antrag noch nicht eingereicht.

              Hinter der Rufnummer 089 62424245 sitzen nur Reisemediziner und bei einem Knochenbruch dachte ich mir dass die Reise vom Geschädigten eh nicht angetreten werden darf. In wie weit die mir jetzt sagen dass ich ja alleine Reisen könnte weiß ich nicht. Ehrlich gesagt will ich auch gar nicht ganz alleine Reisen... aber das interessiert die wahrscheinlich eh nicht?

              Habe gerade noch die Antwort von Lexilexi gelesen. Soll ich den Onlineantrag trotzdem ausfüllen oder warten bis ich alle Unterlagen (Bescheinigung vom Arzt, Rechnung vom Veranstalter usw.) zusammen habe und einreichen?

              Nur so nebenbei.
              Im Dokument zur Versicherungspolice (Jahres-Reiseschutz 1 plus) steht zumindest folgendes drin:

              Die Leistungen im Überblick
              Jahres-Reiseschutz 1plus
              • Reiserücktritt-Versicherung
              Selbstbehalt: 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens € 25,- je Person)
              • Reise-Assistance
              • Reiseabbruch-Versicherung
              Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung
              • Umbuchungsgebühren-Schutz
              • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
              Kein Selbstbehalt
              • Reisegepäck-Versicherung
              Versicherungssummen: € 2.000,- je Person

              Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen
              Geltungsbereich: weltweit
              Maximaler Reisepreis: € 2.000,- je Person
              Reisedauer: Der Jahres-Reiseschutz 1plus gilt für beliebig viele Reisen, die bis zu maximal 45 Tagen je Reise dauern dürfen. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
               Sorry für meine vielen Fragen... ich hätte natürlich lieber entspannt den Urlaub genossen aber leider klappt nicht immer alles wie geplant 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              Antworten
              • In einem neuen Thema antworten
              Einloggen
              • Sortiert nach
              • Älteste zuerst
              • Neuste zuerst
              • Meiste Stimmen

              • 1 von 1
              Reiseforum Service
              • RSS-Feed abonnieren
              • Verhaltensregeln im Reiseforum
              • Reiseforum Hilfe
              • Forensuche
              • Aktuelle Themen

              • Inhalte melden
              • Veranstalter AGB
              • Nutzungsbedingungen
              • Datenschutz
              • Privatsphäre-Einstellungen
              • AGB
              • Impressum
              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
              • Erster Beitrag
                Letzter Beitrag