Rohanou Beach Resort Marsa Alam
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Nochmal: WIR SUCHEN HILFE.
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diesunddas1804, Du hast jetzt nicht wirklich ernsthaft Deine realen, persönlichen Daten genannt, oder? Bitte sag, daß dies nur ein Scherz war und ich denke die Admins tun Dir einen großen Gefallen, wenn sie diese Angaben schnellstmöglich x-sen. Aus diesem Grunde habe ich den betreffenden Beitrag eben gemeldet.
Und sorry wenn ich das so deutlich schreibe: Von der "Assistenz der Geschäftsleitung eines deutschen Automobilherstellers" hätte ich eigentlich vorausgesetzt was @vonschmeling mit der Bitte um präzise Sachverhalte meinte.Ja, "Du suchst Hilfe"...benötigst ebendiese aber mittlerweile eher um zu erkennen, daß Dir schon längst geholfen wurde! Ich hatte schon begonnen, wass v.a. @vonschmeling dann präzise auf die sachlich und rechtlich richtigen Füße gestellt hat. Lies Dir die Beiträge nochmal in aller Ruhe durch!
Edit:
Ich hatte es schon frühzeitig angemerkt aber hier gerne nochmal: Tu Dir selbst den Gefallen, und verzichte auf eine Abqualififikation des Hotels auf 2*. Die Sterne-Kategorisierung basiert einzigst auf Ausstattungsmerkmalen und hat nichts mit (subjektiv erwarteten) Qualitäten zu tun.
Eine "Argumentation" auf dieser Schiene sorgt beim Gegenüber in schöner Regelmäßigkeit für Heiterkeitsstürme und zeigt völlige Ahnungslosigkeit des Verfassers auf...und entsprechend wird dann auch "geantwortet". Du würdest Dir damit selbst mindestens ein Bein stellen. -
Präzision: "Wir haben ohne die Unterstützung der örtlichen Agentur eigenmächtig umgebucht und einen nicht unerheblichen Aufpreis bezahlt."
Tatsächlich tun Angaben zu deiner Person nichts zur Sache.Ich wiederhole: Es ist nicht notwendig, für den Anspruch auf Schadenersatz auf eine Informationspflicht des Veranstalters abzustellen. Soweit erkennbar aus den geschilderten Fakten gibt es eine solche auch nicht.
Ihr könnt alternativ den Aufpreis für das neue Hotel verlangen, allerdings sollte sich das nicht zu sehr von der (ursprünglichen) Beschreibung des Rohanou Beach Resort unterscheiden. Es ist vollkommen ausreichend, direkt nach eurer Rückkehr Beschwerde zu führen, macht lieber Urlaub ...
Ein Betreiberwechsel spielt für den Anspruch ebenfalls keine Rolle.
Die Beschwerde ist auf dem vorgefundenen Zustand begründet, die Unzumutbarkeit muss glaubhaft gemacht werden. Wie das geht wurde hier schon mehrfach erläutert.Merke:
Es ist üblich, bei einer eigenmächtigen Umbuchung in Vorleistung zu gehen, ggf. muss man sich nach der Reise streitig mit dem Veranstalter einigen. Besser wäre gewesen, über Vtours eine Umsiedlung zu erwirken, aber das hilft ja nun auch nix mehr.Offen gestanden habe ich den Eindruck, dass du (diesunddas) ein wenig kopflos agierst im Moment. Das schadet u.U. deiner Verhandlungsposition.
Tief durchatmen und nach dem Urlaub - möglicherweise mit Unterstützung eines Anwalts - die richtigen Schritte einleiten. -
Ja.machen wir
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Ein eventuell eingeschalteter Anwalt sollte allerdimngs tunlichst Ahnung von dem haben, was er dann vorträgt...
...gleiches gilt (wie hier schon mehrfach angedeutet) auch für einen "Eigenvortrag" beim RV. Hier sollte im Sinne positiver Zielführung deutliche Klarheit über den Unterschied zwischen tatsächlichen Mängeln, gefühlten Mängeln und "Unannehmlichkeiten" herrschen.
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Der Knackpunkt ist der Nachweis einer vollkommen falschen Beschreibung, damit kann dann eine Kompensation verlangt werden.
Es ist zwar nicht unbedingt üblich, jedoch darf ein Pauschalreisekunde allein im Vertrauen auf die Angaben des Veranstalters eine Buchungsentscheidung treffen. Das kann man mit stiller Verwunderung hinnehmen, für den Anspruch spielt es hingegen keine Rolle. -
Die vollkommen falsche Beschreibung liegt @diesunddas ja anscheinend vor...wenn ich das auf der Vorseite richtig verstanden habe.
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Danke holgino, genau darum, geht es mir. Den Nachweis der falschen Beschreibung haben wir. Diese Beschreibung War genau das Gegenteil von dem was wir vorgefundenen haben und was jetzt auf vtours steht. Ich wollte nachweisen, das vtours das vor unserer anreise wusste und Day sie uns das hätten mitteilen müssen. Und nur darum geht es.
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Und genau da ist u.U. genau der falsche Ansatz!
Es gibt ganz offensichtlich diverse Mängel (dabei (bei der Reklamation) ist wie bereits gesagt unbedingt darauf zu achten, daß ausschließlich tatsächliche, reiserechtlich relevante Mängel benannt, und die "gefühlten" ausgeklammert" werden) und auf genau diese solltest Du Dich konzentrieren.
In dem Fall der Dir vorschwebt sollte man wissen, wie die RV zu den "vor Ort Infos" kommen und wie/wann sie diese verbreiten können und dürfen.
In dieser Kenntnis relativiert sich dann meist schon so einiges!
Es dürfte zudem sehr schwer fallen nachzuweisen, wann wer was wußte (siehe vorhergenden Satz). -
Und wie sollte dann die Reklamation genau (mit den sachlich Mängel ) genau aussehen? Kein Mensch hat Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung. Alle sachlichen Mangel liegen ja schon dokumentiert vor.
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@vonschmeling hat Dir zu diesen Punkten im Prinzip schon quasi alles geschrieben. Du nimmst nach dem Urlaub Kontakt mit Vtours auf schilderst den Fall (hast dann ggfs. auch einen festen Ansprechpartner) und schickst die Mängelliste u.U. nochmal zu...alles weitere wird sich dann im Zuge und Rahmen der allgemein üblichen Bearbeitungszeiten sicher ergeben.
Genieß (trotz allem) Deinen Urlaub!
Edit:
Ergänzend zu den Werten die Dir @vonschmeling bereits genannt hat, kannst Du Dir auch mal die Frankfurter/Kemptener Tabelle zu Gemüte führen. Dort findest Du weitere Hinweise auf realistische Zahlen. -
Habe ich schon gemacht
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Mehr als 100% Minderung plus Schadenersatz ist halt nicht drin.

Die Frage wird sein, wie sich die falsche (?) Ausschreibung auswirkt.
Ich würde argumentieren, eigenmächtig eine Unterkunft mit in etwa den seinerzeit beschriebenen Eigenschaften gesucht zu haben und den Mehrpreis verlangen.
Natürlich hat keiner Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, da aber der Himmel im Innenverhältnis ja nicht gerade voller Geigen hängt rechne ich eher nicht mit einer besonders entgegenkommenden Haltung seitens Vtours ...Mein Rat:
Die Schritte mit dem Anwalt besprechen, die Beschwerde jedoch zunächst persönlich führen. Vielleicht geschieht noch mehr Verwunderliches und Vtours räumt den Fehler (wenn es denn einen solchen gab) ein.
Mich würde im Übrigen interessieren, wie sich der Veranstalter hinsichtlich der Katalogbeschreibung äußert. -
Ja, da bin ich ebenso gespannt, bzw. Kann ich mir schon denken, dass es schwierig wird. Velours ist alles andere als "kundenfreundlich ". Bitter für uns. Nach wie vor bin ich noch fuer Tips dankbar, noch sind wir vor Ort. Die ehemaligen amateure des Hotels habe ich jz auch schon mit namen und email Adresse .hat eine Freundin aus quena besorgt sie lebt seit 12 Jahren hier.
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Einspruch 1:
Vtours ist nicht "kundenunfreundlicher" (oder "-freundlicher" ) als andere RV auch."Einspruch" 2:
Was genau willst Du mit den ehemaligen Anis? Nochmal, beschränke Dich auf realistische und wesentliche Dinge. Wenn Du mit "Unsinn" und "Unwesentlichem" argumentierst geht die Sache mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit schief. -
Das sehe ich anders. Die schere der rv geht nach oben hin weit auseinander. Day von den anis bekomme iCh schriftlich.
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Das ist richtig mit gefühlt und tatsächlich. Lässt man aber gefuehlt weg, gibt es unter den tatsächlichen Riesen Unterschiede. Das ist ja nunmal Fakt. Day sollte nicht Day lauten sondern "das". Ich bekomme das von denen schriftlich, das die beschriebene Animation mal War aber nicht mehr ist. Ich sammle keinen Unsinn sondern soviel Möglichkeiten, die i h hier VOR ORT noch bekommen kann. Danach wird ein Anwalt entscheiden ob man es gebrauchen kann , oder nicht. Ich schreibe wie bereits erwähnt mit handy. Hier und da kann ein Wort falsch sein.
