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Entschädigung bei Codeshare-Flügen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AirMichiA Offline
    AirMichiA Offline
    AirMichi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    Ich habe eben diesen Artikel gelesen:
    airliners.de/fuer-entschaedigu…k.com&utm_campaign=buffer
    Mich würde mal interessieren, wie es sich in dem Fall verhält: Zubringer ist LH, Weiterflug ist mit Swiss-Tochter Edelweiss. Alle Flüge sind mit LX-Codeshare-Flugnummer. Gepäck ist bis zum Zielort durchgecheckt.

    Grüße
    Michi

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das kannst Du doch bereits im obigen Thread zu Flugverspätungen etc. nachlesen, sofern Du die Entscheidung nicht verstanden hast und auf die von Dir genannte Buchung übertragen kannst. 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • AirMichiA Offline
        AirMichiA Offline
        AirMichi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Vielleicht meine Frage nochmal richtig lesen und dann zielführend und ohne Geschwafel antworten oder einfach gar nicht drauf antworten. Was ist daran so schwer? 😞

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • curiosusC Offline
          curiosusC Offline
          curiosus
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Eben, was ist daran so schwer den Artikel mit dem Anwendungsbereich zu verstehen? ❓

          Also extra für Dich: LX-Buchung = LX ist für beide Flüge verantwortlich und Ansprechpartner wenn es zu Problemen kommt.

          Ist doch nicht so schwer. 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • AirMichiA Offline
            AirMichiA Offline
            AirMichi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Na also, geht doch. Ist doch nicht schwer mit einer zielführenderen Antwort, auch wenn meine Frage noch nicht ganz beantwortet ist hiermit.

            Wenn LX verantwortlich ist, wäre das Urteil dann auch auf den von mir geschilderten Fall übertragbar? (Schweiz ist kein EU-Land)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch wenn die Schweiz nicht in der EU ist, so gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen, die Du u.a. im bereits genannten Thread entsprechend eruieren kannst, welches zielführender ist. Dazu bedarf es keinen Parallel-Thread.
              Ist doch nicht so schwer. 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                'Seit dem 1. Dezember 2006 gilt in der Schweiz die EU-Verordnung (EG 261/2004), welche die Ansprüche der Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder grosser Verspätung eines Fluges regelt.'
                Quelle: Bundesamt für zivile Luftfahrt der Schweiz (BAZL)

                Allerdings scheint die Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche nicht ganz einfach zu sein, da sich die Airlines  - gestützt auf Formalitäten der Anerkennung - gegen eine Anwendung vehement zur Wehr setzen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • AirMichiA Offline
                  AirMichiA Offline
                  AirMichi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @vonschmeling: Danke für die Klarstellung. Deinem letzten Satz kann ich nur zustimmen.... habe es selbst erlebt.... 😞

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Die Problematik liegt darin, dass die Schweiz zwar in einer bilateralen Vereinbarung der Anwendung der VO(EG)261/04 zugestimmt, diese jedoch nicht im Landesrecht verankert hat. Insbesondere die Swiss beruft sich nun darauf, ein zwischenstaatliches Abkommen könne die Rechte der Schweizer nicht regeln und grenzt die Anwendung auf Flüge zwischen der Schweiz und der EU ein. Meines Wissens ist bislang kein Fluggast rechtkräftig erfolgreich gewesen mit einem Angriff auf diese Auslegung ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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