Airberlin verweigert Erstattung bei Upgrade
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Hallo allerseits,
angenommen ich hätte einen Flug gebucht und sich Sitzplätze kostenpflichtig reserviert, im Flugzeug dann aber ein Upgrade in die 1. Klasse durchgeführt und von der Flugbegleitung die Info erhalten, dass man dann das Geld für die reservierten Sitzplätze erstattet bekäme.
Man nimmt also Kontakt mit der Fluggesellschaft airberlin auf und erhält die Information:
"Nach Prüfung der vertragstechnischen Hintergründe und unter Würdigung der pers. Umstände muss
ich Ihnen mitteilen, dass die Bedingungen für eine Erstattung eines Standardtarifes nicht erfüllt sind.
Airberlin erstellt seine AGB stets transparent und auf der Grundlage der ständigen Rechtssprechung,
natürlich auch unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Standards."Die AGB bzeiehen sich bei airberlin ausschließlich auf "Gebote", aber wir haben gar nicht geboten. Die Flugbegleitung sagte uns sogar, dass Handeln nicht möglich sei. Damit ist die Begründung "AGB", doch hinfällig.
Die persönlichen Umstände sind hier eindeutig nicht "gewürdigt" worden, denn der Reisender hat ja dem Unternehmen mehr Geld eingebracht durch das Upgrade als durch die Sitzplatzreservierung vorher. Es entsteht also der Eindruck, dass man hier abgezockt werden soll, wenn man sich für ein Upgrade entscheidet, da die Flugbegleitung ja bestätigt hatte, dass man das Geld zurück bekomme.
Verweis auf die AGB schön und gut, aber da ich den Flug ja in Anspruch genommen hatte UND vor allem mein Sitzplatz, auf dem ich ja nicht mehr saß, danach anderen Passagieren zum Kauf angeboten wurde (!!!), müsste AirBerlin mindestens aus Kulanzgründen der Erstattung für die Sitzplatzreservierung zustimmen?
Ich werde das an meinen Anwalt weitergeben, wollte euch aber trotzdem mal mitteilen, wie AirBerlin so mit Kunden verfährt, die ihnen viel Geld in den Rachen schmeißen.
Vielleicht könnt ihr dazu ja mal eure Meinung schreiben?
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verstehe ich recht, du hast für relativ kleines geld in der holz/business class sitze reserviert und beim einchecken einen ungleich teureren platz und service on der 1. klasse bekommen ?
nun möchtest du das geld für die ursprüngliche platzreservierung erstattet bekommen, da du nicht auf diesen plätzen befördert wurdest ?
wenn das so richtig ist, solltest du mal darüber nachdenken, dass man einem geschenkten gaul nicht ins maul sieht und auch mal die kirche im dorf lassen sollte.
vllt und hoffentlich habe ich deinen post aber auch nur falsch verstanden. -
Habe das eher so verstanden, dass ein Upgrade teuer bezahlt wurde

Zitat: denn der Reisender hat ja dem Unternehmen mehr Geld eingebracht durch das Upgrade als durch die Sitzplatzreservierungvorher.
Thrad zu AB befindet sich hier:
click michGrüßle
Heike -
Ich denke auch, daß hier noch einige Details und zusätzliche Informationen sowie Klarstellungen seitens @Reisend2016 folgen müssen.
So z.B. wie wurde das upgrade zu welchen Kosten und wann genau vorgenommen? Erfolgte es erst an Bord...wie sollte AB denn da dann noch den vorherigen Platz verkaufen.
Edit:
"Müssen" und "Kulanz"...finde den Fehler! -
Die Frage ist vielleicht Hypothetisch gemeint.
" angenommen ich hätteeinen Flug gebucht und sich Sitzplätze kostenpflichtig reserviert, im Flugzeug dann aber ein Upgrade in die 1. Klasse durchgeführt und von derFlugbegleitung die Info erhalten,dass man dann das Geld für die reservierten Sitzplätze erstattet bekäme."
hat Air Berlin eine First Class ?
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Mein vorhergehender Beitrag war eigentlich eine Antwort auf den vorstehenden von @HABERLING
Die haben scheint's die Plätze getauscht.
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Ich bin der Ansicht, dass dieser Sachverhalt im Thread zu AB (dankenswerter Weise bereits von Heike68 verlinkt) richtig aufgehoben wäre. Dem Tenor des Beitrags entnehme ich weniger die Nachfrage zu rechtlichen Aspekten, er will vielmehr Ärger über eine scheinbar unbefriedigende Dienstleistung übermitteln.
Rechtliche Sicht:
sh.mk116 - Reservierung wurde vorgenommen (= Gebührenpflicht) und der Anspruchvom Reisenden selbst kurzfristig aufgegeben (= kein Erstattungsanspruch).
Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, zu welchem (höheren) Preis der Fluggast sodann unterkam, die Vermarktungsoption "Reservierung der Sitzplätze" war für das Luftverkehrsunternehmen verwirkt.
Übrigens ist das kein Alleinstellungsmerkmal der AB, auch renommierte Linien erstatten in bestimmten Tarifen gebuchte und nicht beanspruchte Sonderleistungen trotz Upgrade nicht. -
Reisend2016
Ich habe kürzlich einen ähnlich gelagerten Fall eines Passagiers mitbekommen.
Meine Frage: Die Zusatzkosten für das Upgrade hast du im Flieger an die Flugbegleiter bezahlt?
Oder verstehe ich da was falsch ...? -
... vermutlich über die Flugbegleiter an die Fluggesellschaft ...
Wer sonst sollte die Zahlung entgegennehmen an Bord?